Autor: presseportal.de

  • Lohnendes Nickerchen

    Ein Mittagsschlaf im Betrieb würde die Sicherheit und Produktivität erhöhen

    Baierbrunn (ots) – Ein Schläfchen am Arbeitsplatz ist eine einfache und günstige Strategie, die Sicherheit und Produktivität der Mitarbeiter zu erhöhen. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Verweis auf Wissenschaftler der Universität von Michigan (USA). Nach einstündiger Ruhephase zeigten Testpersonen mehr Ausdauer bei kniffligen Aufgaben und hatten das Gefühl, weniger impulsiv zu sein. 

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    Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 9/2015 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3119225
  • Schwerverletzte Unfallopfer benötigen besonderen Beistand

    Mehr als nur überleben

    Baierbrunn (ots) – Wer heute bei einem Unfall schwer verletzt wird, hat eine 90-prozentige Chance zu überleben, aber viele leiden länger als nötig seelisch unter den Folgen. „Wichtig ist, dass der Schwerverletzte gleich in ein Trauma-Zentrum kommt“, betont Prof. Bertil Bouillon, Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sporttraumatologie der Kliniken der Stadt Köln, im Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. Rund zwei Drittel der Patienten einer Studie, die Boullion zum langfristigen Heilungsverlauf gemacht hat, haben sich im späteren Alltag schwer getan. „Ich wünsche mir, dass Patienten auch in der Rehabilitation mehr psychologische Hilfe erhalten“, erklärt er. In vielen Rehakliniken werde dies bereits auch angeboten, so etwa in den 20 zertifizierten Alterstraumatologiezentren. 

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    Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 9/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

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    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52278/3118148
  • Zecken-Risikogebiete ausgeweitet

    Die Stadt Hof und die Landkreise Ostallgäu sowie Greiz in Thüringen nun auch betroffen

    Baierbrunn (ots) – Das Robert-Koch-Institut hat die Risikogebiete für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) erweitert, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die FSME wird von Zecken übertragen. Weite Teile in Süddeutschland waren schon bisher Risikogebiete. Hinzugekommen sind nun in Bayern die Stadt Hof und der Landkreis Ostallgäu sowie in Thüringen der Landkreis Greiz. Menschen, die sich dort oft im Freien aufhalten, wird geraten, sich impfen zu lassen.

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    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3118147
  • Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird

    TK stellt Innovationsreport 2015 vor – AMNOG verfehlt Einsparziel

    Berlin (ots) – Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ 

    Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. 

    Nur eine von 20 Ampeln grün 

    Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). 

    Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. 

    Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. 

    Keine Karenzzeiten für Mondpreise 

    Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ 

    Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. 

    In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Vergleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. 

    Hintergrund für die Redaktionen 

    Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Report, den gezeigten Charts, den Statements und der Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 747402). 

    Im Juli und August 2015 hatte das Marktforschungsunternehmen DocCheck Research im Auftrag der TK eine Online-Befragung von n = 500 niedergelassenen Ärzten durchgeführt. 

     

    Pressekontakt: Dennis Chytrek Tel. 040 – 6909 3020 dennis.chytrek@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3117456
  • Ärztliche Schweigepflicht als Gratwanderung

    Patienten müssen sich auf die Vertraulichkeit verlassen können, aber es gibt Ausnahmen

    Baierbrunn (ots) – Die ärztliche Schweigepflicht gilt entgegen häufiger Annahme nicht absolut. Die Ärzte des German-Wings-Copiloten, der bei seinem Suizid alle Passagiere mit in den Tod nahm, hätten sie brechen dürfen, wenn sie geahnt hätten, was in ihm vorging. Das erklärt der Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert in der „Apotheken Umschau“. Er hat über das Arztgeheimnis und dessen Grenzen promoviert und schränkt zum Fall des Piloten gleich ein: „Gerade Suizidalität ist extrem schwierig einschätzbar.“ Andere Fälle sind gesetzlich geregelt beziehungsweise gerichtlich entschieden. Bei einem Mann, der sich weigerte, der Ehefrau seine HIV-Infektion zu gestehen, urteilte ein Gericht, dass sein Arzt sie informieren durfte. Das Kinderschutzgesetz erlaubt Ärzten seit 2012 das Jugendamt zu informieren, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen und merken, dass die Eltern nicht handeln. Gunnar Duttge, Professor für Medizinrecht in Göttingen, warnt allerdings davor, die Schweigepflicht weiter aufzuweichen. „Ärzte sollen hier Aufgaben von Sozialarbeitern übernehmen und Entscheidungen treffen, auf die sie nicht vorbereitet werden“, sagt er und fordert, Ärzte schon im Studium besser auf juristische Grenzfälle vorzubereiten. 

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    Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 9/2015 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3117179
  • Stress im Mutterleib

    Belastende Lebensumstände der Mutter können Kinder lebenslang prägen

    Baierbrunn (ots) – Wie ein Mensch auf Stress reagiert, wird zum Teil schon im Mutterleib geprägt. War die Mutter in der Schwangerschaft oft unter Druck, kann das Kind später eher unruhig und weinerlich reagieren oder häufiger und schlechter schlafen als andere, erklärt Dr. Margarete Bolten von der kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik der Universität Basel im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Die Babys schütten dann messbar mehr Stresshormone aus als andere – ein Effekt, der lebenslang anhalten und später zu psychischen Problemen, etwa Depressionen, führen kann. Die gute Nachricht: Ein unabwendbares Schicksal ist dies nicht. Eine feinfühlige Erziehung kann diesen vorgeburtlichen Nachteil abmildern. „Die Prägung nach der Geburt ist mindestens so nachhaltig wie während der Schwangerschaft“, sagt die Expertin. 

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    Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 9/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.baby-und-familie.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/54201/3117178