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  • Eigenblutbehandlung – sinnvoll oder gefährlich?

    Eigenblutbehandlung – sinnvoll oder gefährlich?

    Menschen, die unter Allergien leiden, haben es nicht leicht. Es kann dauern, bis das passende Medikament gefunden wird, das tatsächlich hilft und gegen einige Allergien ist gar kein Kraut gewachsen. Diese Tatsache machen sich viele Heilpraktiker und selbst ernannte Wunderheiler zunutze und bieten eine Eigenblutbehandlung als Retter in der Not an. Gegen eine Eigenblutbehandlung ist im Grunde nichts einzuwenden, aber nicht jeder Arzt oder Heilpraktiker führt eine Eigenblutbehandlung auch so korrekt durch, wie sie eigentlich gedacht ist. Der Fall einer Ärztin, die ihre Patienten mit ihrem eigenen Blut behandelt hat, stand jetzt vor Gericht, denn sie hat die Therapie sehr eigenwillig angewandt und ihren Patienten mehr geschadet, als geholfen.

    Was ist eine Eigenblutbehandlung?

    Bei einer Eigenblutbehandlung wird aus einer Vene Blut entnommen, das Blut wird mit Sauerstoff angereichert und dann wieder in den Körper zurückgeführt. Auf diese Weise werden Reize ausgelöst, um das Immunsystem zu aktivieren. Das Ziel einer Eigenblutbehandlung ist immer, die Abwehrkraft des Körpers zu steigen und den Organismus zu stabilisieren. Für Menschen, die häufig unter Erkältungen, grippalen Infekten oder unter Allergien leiden, ist die Eigenblutbehandlung eine klassische Therapie, auch wenn viele Schulmediziner den Nutzen dieser Behandlung nach wie vor anzweifeln.

    Eine Alternative zum Kortison?

    Schwere Allergien werden in der Schulmedizin gerne mit Kortison behandelt, denn das Medikament ist wirksam, aber nicht ungefährlich. Vor allem bei der Behandlung von Kindern ist Kortison umstritten, denn Kortison kann das Wachstum hemmen, Osteoporose oder das sogenannte Cushing-Syndrom auslösen. Das hat zur Folge, dass ein Vollmondgesicht, Stiernacken und ein alarmierend erhöhter Blutzuckerspiegel auftreten können. Das alles sind Gründe, Kortison abzulehnen und eine Eigenblutbehandlung vornehmen zu lassen. Auch eine Familie aus Westfalen wollte keine Chemiekeule und ging deshalb zu einer Ärztin, die, so wurde berichtet, wahre Wunder mit Eigenblutbehandlungen bewirken konnte.

    Ein Wunder mit Nebenwirkungen

    Die Familie war von Allergien geplagt. Die Kinder litten unter Neurodermitis und Asthma, die Mutter unter starkem Heuschnupfen. Bekannte hatten den Eltern eine Ärztin empfohlen, die bei der Behandlung von Allergien aller Art Wunder vollbringen konnte, und tatsächlich, nach nur wenigen Eigenblutbehandlungen ließen die Beschwerden bei den Kindern nach. Die Familie hatte sich bewusst gegen eine klassische Behandlung mit Kortison entschieden, denn die Mutter war bereits mit dem Hormon behandelt worden, und leidet jetzt unter einer sehr schmerzhaften Hüftkopfnekrose, die auf eine Kortisonbehandlung zurückzuführen ist. Nun also die Eigenblutbehandlung, in die die Familie ihre ganze Hoffnung setzte.

    Was die Familie und andere Patienten, die von der Ärztin mit einer vermeintlichen Eigenblutbehandlung „geheilt“ wurden, nicht wussten: Nach der Blutabnahme mischte die Medizinerin heimlich Kortison unter das Blut der Patienten und spritzte ihnen diese Mischung dann wieder in die Vene. So ging das acht Jahre lang, bis eine Ärztin mit ihrem von Allergien geplagten Sohn zu ihrer Kollegin ging, um eine Eigenbluttherapie durchführen zu lassen. Auch die Allergie des fünfjährigen Jungen ließ schnell nach, zu schnell nach Ansicht der Mutter. Sie wurde misstrauisch und ließ den Urin ihres Sohnes untersuchen. Die Analyse brachte die Wahrheit ans Licht und die Wunderheilerin vor Gericht. Jetzt wurde die Ärztin vom Paderborner Landgericht wegen Körperverletzung in 1773 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Dem Staatsanwalt war das Urteil zu milde, er ging in Berufung und nun hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort.

    Eigenblut – eine wirksame Therapie?

    Mediziner der Universitätsklinik in Marburg haben die Behandlung mit Eigenblut unter die Lupe genommen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das „Wirkungsprinzip nicht nachvollziehbar ist“. Sie setzen weiter auf Kortison, wenn auch bei Kindern nur als Salbe und nicht als Injektion. Wer mit Eigenblut behandelt wurde und seine Beschwerden los ist, der wird wahrscheinlich anders darüber denken.

    Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

  • Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Die Situation kennt wahrscheinlich jeder: Ein Besuch beim Facharzt ist unumgänglich, aber es ist einfach kein Termin zu bekommen. Wer ein halbes Jahr Wartezeit in Kauf nimmt, der kann seinen Termin beim Augenarzt oder beim Urologen bekommen und auch alle, die privat krankenversichert sind, haben keine Probleme, für alle anderen bleibt nur die lange Wartezeit. Das soll sich nach dem Willen der Politiker ändern, denn nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, was die Kassenärztliche Vereinigung dazu zwingen soll, auch kurzfristig Termine an gesetzlich Versicherte zu vergeben.

    In nur vier Wochen

    Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung sogenannte Terminservicestellen einrichten muss, mit deren Hilfe die Patienten einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen bekommen. Die Terminservicestellen werden bei den großen Krankenkassen eingerichtet und wer einen Termin benötigt, der ruft einfach dort an und erkundigt sich, welcher Facharzt in der Nähe in den nächsten vier Wochen einen Termin frei hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass wenn die Patienten sich selbst nach einem Termin erkundigen, die Ärzte keine Ausrede finden, um keine Kassenpatienten annehmen zu müssen. Die schnelle Terminvergabe beim Facharzt ist aber nicht das einzige Gesetz, das der Bundesrat auf den Weg gebracht hat.

    Keine Unterversorgung mehr

    Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass einzelne zumeist ländliche Regionen unter einer ärztlichen Unterversorgung leiden müssen. In vielen Regionen wandern die Ärzte ab, weil sie von dem, was sie auf dem Land verdienen, nicht mehr leben können. Die Folge dieser Abwanderung ist, dass es in den großen Städten eine Überversorgung mit Ärzten gibt, während einige Kilometer weiter überhaupt kein Arzt mehr praktiziert. Die Kassenärztliche Vereinigung muss nun über eine Neuregelung nachdenken. So soll über neu geschaffene Strukturfonds vor allem für junge Mediziner ein Anreiz geschaffen werden, sich auf dem Land mit einer Praxis niederzulassen. Es werden Zuschüsse bezahlt, wenn ein Arzt in einer strukturschwachen Region eine Praxis eröffnet oder wenn er die Praxis eines Kollegen übernimmt, der sich zur Ruhe setzt, und die Praxis noch renovieren muss.

    Das Recht auf eine zweite Meinung

    Nach Ansicht der Politik und auch der Krankenkassen wird in Deutschland zu viel und vor allen Dingen zu schnell operiert. Nicht selten sind Operationen überhaupt nicht notwendig und um diese Operationswut in den Griff zu bekommen, wurde vom Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, um das Recht der gesetzlich Versicherten zu stärken. In Zukunft kann jeder Patient, dem der Arzt zu einer OP geraten hat, eine zweite unabhängige Meinung einholen. So soll verhindert werden, dass der Arzt die teure OP anbietet und der Patient unwissend bleibt, was eine alternative Behandlungsmethode angeht. Alle, die vielleicht verunsichert sind, wenn der Arzt ihnen eine Operation als einzige Alternative anbietet, haben jetzt das Recht, einen zweiten Arzt zu konsultieren und seine Meinung einzuholen.

    Beschlossen wurde aber auch, dass die Krankenhäuser bessere Möglichkeiten bekommen sollen, Medikamente an Patienten zu verordnen. Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen es immer wieder moniert, wenn zum Beispiel die Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken ihren Patienten Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel verschrieben haben.

    Bild: © Depositphotos.com / Feverpitch

  • Künstliche Befruchtung – Zuschuss auch für unverheiratete Paare

    Künstliche Befruchtung – Zuschuss auch für unverheiratete Paare

    Eine neue Idee der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird viele unverheiratete Paare freuen, die sich ein Kind wünschen. Die Ministerin will, dass auch Paare, die nicht verheiratet sind und die über den Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind möchten, so bezuschusst werden, wie das auch bei Ehepaaren der Fall ist. Bisher beteiligt sich der Staat mit rund 50 % an den Kosten für eine künstliche Befruchtung, und da immer mehr Paare ohne Trauschein zusammenleben und auch eine Familie gründen wollen, ist der Schritt der Ministerin nur logisch.

    Zu wenig Kinder

    In Deutschland werden immer weniger Kinder geboren und das ist mit ein Grund, warum die Familienministerin die künstliche Befruchtung auch bei Paaren bezuschussen möchte, die keinen Trauschein haben. Bislang bekamen nur verheiratete Paare einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro und um die Geburtenrate zu steigern und eine zeitgemäße Regelung zu erreichen, sollten auch Paare, die in wilder Ehe leben, von einem Zuschuss profitieren. Aber nicht nur die Ministerin, sondern auch die Krankenkassen befürworten den Zuschuss und sind der Meinung, dass dieser Schritt schon lange überflüssig war.

    Durch die freiwillige Zusatzleistung haben sich die Krankenkassen am Kostenzuschuss für eine Zeugung im Reagenzglas bislang mit bis zu 75 % beteiligt, und den Zuschuss in dieser Höhe wollen die Kassen jetzt auch den unverheirateten Paaren zukommen lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind einige Kassen sogar bis vor das Bundessozialgericht gezogen, aber mit Blick auf die gültige Rechtslage haben die Richter den Vorstoß bisher abgelehnt. Die Kassen finden das diskriminierend, denn so bleibt die künstliche Befruchtung die einzige Leistung der Krankenkasse, für die ein Trauschein verlangt wird.

    So sieht die Realität aus

    Es ist eine lange überholte Ansicht, dass es für die Kinder besser ist, wenn ihre Eltern miteinander verheiratet sind. Das Statistische Bundesamt hat den Anteil der Kinder, die nicht ehelich geboren wurden, mit einem Anstieg auf über 34 % gegenüber dem Jahr 1970 beziffert, und die Tendenz steigt weiter nach oben. Ein weiteres Problem gibt es auch in der unterschiedlichen Handhabung der einzelnen Bundesländer, denn nur in fünf Bundesländern gibt es überhaupt einen Zuschuss.

    Paare, die im falschen Bundesland leben und dazu auch nicht verheiratet sind, die werden doppelt bestraft, denn sie müssen die künstliche Befruchtung komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Rund 500 ledige Paare bitten die Krankenkassen jedes Jahr um einen Zuschuss, aber noch Antragsteller müssen die Kassen mit Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage ablehnen. Kritik kommt von Monika Bachmann, der Gesundheitsministerin des Saarlands, sie ist der Meinung, der Bund solle die Paare mit Trauschein stärker unterstützen, um die Geburtenrate zu erhöhen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bislang nur drei notwendige Behandlungen, müssen noch weitere Versuche unternommen werden, dann muss das Paar diese selbst bezahlen. Nach Meinung von Monika Bachmann sollten auch Paare, die wenige finanzielle Mittel zur Verfügung haben, die Chance bekommen, sich ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen.

    Auch die CDU/CSU Fraktion im Bundestag ist gegen den Vorstoß von Manuela Schwesig, die nur den Paaren, die miteinander verheiratet sind, die Verantwortung zutraut, ein Kind zu erziehen.

    Bild: © Depositphotos.com / frenta

  • Karate – Kampfkunst mit fernöstlichen Einflüssen

    Karate – Kampfkunst mit fernöstlichen Einflüssen

    Bei der Karate Kampfkunst handelt es sich im Grunde um eine waffenlose Kampfführung, die in erster Linie der Selbstverteidigung dienen soll. Die Karatetechnik kommt aus Okinawa, der südlichsten Präfektur Japans. Der uns bekannte Karatesport hat leider nur mehr ein paar Grundtechniken mit der ursprünglichen Karatekunst gemein. Durch die westlichen Einflüsse hat sich der Karatesport mehr und mehr zu einem Wettkampfsport entwickelt und ist kaum noch als ganzheitliche Lebenseinstellung zu betrachten. Vor allem im deutschsprachigen Raum findet man bereits zahlreiche Möglichkeiten, den Karatesport zu erlernen. Meist werden schon in der Grundschule unterschiedliche Kurse angeboten. Die Kinder können dadurch Energie abbauen und tun gleichzeitig auch noch etwas für die eigene Gesundheit und die Körperbeherrschung.

    Bedeutung Karate

    Der Name des Karatesports stammt aus dem Japanischen und bedeutet „Weg der leeren Hand“. Die Geschichte der Karatetechnik begann in einem buddhistischen Kloster. Ein Mönch hatte unterstützend zur Lehre des Ch’an Buddhismus auch körperliches Training unterrichtet. Dies war seiner Meinung nach wichtig für die Ausdauer und die Kondition im Meditieren. Daraus entstand die spätere Shaolin Kungfutechnik, aus dieser sich auch der Karatesport entwickelte.

    Viele Jahrhunderte lang wurden die Karatetechniken nur im Geheimen praktiziert. Erst ab dem Ende des 18. Jahrhundert erlebte der Karatesport eine Wandlung. Im deutschsprachigen Raum gehörte die Karatekampfkunst seit der Gründung der ersten Karateschule in Paris auch zum europäischen Sport. In Deutschland wurde der erste Karateverein in den siebziger Jahren gegründet. Der Trainer Hideo Ochi war damals der Bundestrainer der Bundesrepublik und unterrichtete auf den Schulen die verschiedensten Karatetechniken.

    Unterschiedliche Stilrichtungen im Karatesport

    Im Karatesport unterscheidet man vier unterschiedliche Stilrichtungen, Wadōryū, Shitōryū, Gōjūryū und Shōtōkan. Zudem haben sich in den letzten Jahrhunderten zahlreiche andere kleinere Abspaltungen gebildet, die heute in einigen Schulen Europas und in zahlreichen buddhistischen Klöstern in Asien unterrichtet werden. Die typische Kleidung im Karatesport ist der Karate-Gi. Der Karate-Gi besteht aus einer weißen Hose und einer weißen Jacke. Beides wurde früher ausschließlich aus Leinen hergestellt. Heute findet man nahezu nur mehr Baumwollmodelle, die im Sport angenehmer zu tragen und pflegeleichter sind. Schuhe gibt es im Karatesport nicht, denn hier wird ausnahmslos barfuß trainiert.

    Die Graduierung im Karatesport ist in zehn Stufen unterteilt. Der Dan ist ein Gürtel, der um die Hüfte und den Karate-Gi gebunden wird. Beginnt man mit dem Karatesport, erhält man den weißen Dan. Danach gibt es die Möglichkeit, durch verschiedene Prüfungen, weitere Dans zu erhalten. Die höchstmögliche Auszeichnung im Karatesport ist der schwarze Dan. Dieser Dan ist wiederum in zehn Gradierungen unterteilt.

    Um die verschiedenen Dan-Grade zu erreichen, benötigt es jahrelanges Training und zahlreiche Prüfungen. Um bei den verschiedenen Prüfungen antreten zu dürfen, muss man einem Karateverband beitreten. Nur über diese Vereine ist eine Teilnahme am Prüfungssystem möglich. Die wichtigsten Prüfungspunkte in einer Dan-Prüfung sind die Konzentration, die Kraft, Techniken, Aufmerksamkeit und der Kampfgeist. In Deutschland werden die Prüfungen vom DKV, dem Deutschen Karateverband oder dem DJKB, dem Deutschen JKA Karate Bund organisiert.

    Karate in Filmen

    Nicht nur im Sport, auch im Film, ist die Karate-Kampfkunst längst nicht mehr wegzudenken. Schauspieler wie Jackie Chan, Jean-Claude Van Damme oder Chuck Norris haben die Kampfkunst bereits mehrmals im Film dargeboten und beherrschen diese besondere Kampftechniken auch im privaten Bereich. Allerdings sollte niemand, der mit dem Karate-Training anfängt, gleich solche Leistungen erwarten, wie sie in den einschlägigen Filmen gezeigt werden. Die Erfahrung lehrt, dass es einige Jahre braucht, um gegen mehrere Gegner erfolgreich anzutreten. Auch das Kämpfen gegen diverse Waffen will gelernt sein. Es sind ebenfalls etliche Trainingseinheiten nötig, bevor man seinem Gegner das Messer oder eine andere Waffe so locker und problemlos aus der Hand schlagen kann, wie dies in den Karatefilmen häufig gezeigt wird. Also kann man den zukünftigen Karate-Profis nur raten: Trainieren, trainieren, trainieren.

    Sollten Sie sich entschließen Karate zu erlernen, benötigen Sie natürlich eine gewisse Grundausstattung, zu der auch der Anzug zählt.

    Bild: © Depositphotos.com / blasbike

  • Berlin: Kind verstirbt an Masern

    Berlin: Kind verstirbt an Masern

    Bereits seit Oktober vergangenen Jahres kommt es in der Hauptstadt vermehrt zu Masern-Erkrankungen. Offizielle gemeldet wurden bisher 574 Menschen die sich mit dem Masern angesteckt haben. Heute wurde von dem Gesundheitssenator bestätigt, dass es zu einem Todesfall gekommen ist. Ein Kleinkind erlag den Folgen der Krankheit.

    Nach ersten Angaben handelt es sich um ein Kind im Alter von 18 Monaten. Am 18.Februar verstarb das Kind an der Infektionskrankheit. Es wurden darüber hinaus noch keine weiteren Angaben zur Person gemacht. Erste Reaktionen auf die Meldung gab es bereits. So hat eine Sekundarschule im Berliner Vorort Lichtenrade die Türen am heutigen Montag geschlossen gehalten.

    Das Robert-Koch-Institut gibt an, das der aktuelle Masern-Ausbruch in der Hauptstadt einer der größten seit dem Jahr 2001 ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Infektionsschutzgesetzes erlassen. Im Zusammenhang mit diesem Masern-Ausbruch und dem jetzigen Todesfall, entflammt die Diskussion um eine gesetzlich vorgeschriebene Impfplicht auf ein Neues. Es wird von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu einer Impfplicht kommen kann, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Eine Situation wie diese sei ein klares Zeichen dafür, wie wichtig Masern-Impfungen und anderer Impfungen sind. Sich gegen Impfungen auszusprechen sei verantwortungslos. Die 574 gemeldeten Masern-Fälle, die seit Oktober 2014 verzeichnet wurden, traten zum Großteil im Januar auf. Zum Jahresbeginn gab es 254 neuen Masern-Erkrankungen in Berlin. Von 335 befragten Patienten gaben 90 %, nicht gegen Masern geimpft zu sein.

    Laut Aussage der Berliner Behörden begann der Ausbruch unter Asylbewerbern. Diese stammen aus Bosnien Herzegowina und Serbien. In diesen Regionen gab es in den 90er Jahren lange Perioden, in denen keine oder kaum Impfungen gegeben wurden. Personen aus diesen Regionen sind stärker gefährdet. Die deutschen Behörden bieten den Asylbewerbern zahlreiche Möglichkeiten, die Impfungen nachholen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen werden diese Angebote jedoch nur in geringen Zahlen angenommen.

    Viruserkrankung Masern

    Der Masern-Virus wird per Tröpfchen-Infektion übertragen. Dafür ist ein naher Kontakt mit einem Infizierten notwendig. Allerdings kann es bereits ausreichen, sich im gleichen Raum zu befinden. Das Masern-Virus ist recht instabil und reagiert auf Licht, hohe Temperaturen und auch Desinfektionsmittel. In den 1960er Jahren wurde eine Impfung entwickel, die effiziente ist und kostengünstig. Bisher ist es noch nicht gelungen, die Masern auszurotten. Vor allem in Entwicklungsländern fordert die Krankheit immer wieder Todesopfer und es kommt zu größeren Ausbrüchen.

    Die Ausrottung ist seit 1984 erklärtes Ziel der Welt-Gesundheitsorganisation. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein schneller Erfolg erhofft. Die Masern Impfung arbeitet mit Lebendviren. Sie wird aus einem schwachen Virenstamm gewonnen. Da sie in Kombination mit einer Mumps- und Rötelimpfung verabreicht wird, spricht man häufig von der MMR-Impfung. Die Masern Impfung erfolgt in zwei Schritten. Die erste im Alter von 11-14 Monaten und die zweite vor Beendigung des zweiten Lebensjahres. In seltenen Fällen kommt es zu Nebenwirkungen bei einer Impfung. Diese kommen zum Beispiel in Form einer Rötung an der Einstichstelle. Einige Patienten leiden unter Fieber, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Hinzu kann es zu einer allergischen Reaktion kommen. Diese schlägt auf die Gelenke. Es wird angegeben, dass es zu einer möglichen Hirnhautentzündung kommen kann. Bisher gab es dafür allerdings noch keine Nachweise.

    Hat man sich mit den Masern angesteckt, kommt es zu Beginn der Krankheit zu Erkältungssymptomen. Schnupfen, Husten und Fieber sind immer Begleiterscheinungen. Anschließend bilden sich Flecken aus. Diese sind rotbraun und treten am gesamten Körper auf. Die Masern sind ansteckend, ohne dass man die Flecken sehen kann. Bis zu fünf Tage bevor der Ausschlag auftritt, kann man dem Masern-Virus bereits übertragen. Nach der Ansteckung mit den Masern beträgt die Inkubationszeit bis zu 10 Tage.

    Zu wenig Kinder gegen Masern geimpft

    In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Kontroversen im Bereich des Impfschutzes. Die Riege der Impfgegner wächst und viele Eltern entscheiden sich dazu, Ihre Kinder nicht impfen zu lassen. Dabei sind es nicht nur die Masern-Impfungen, die verweigert werden. Die Gründe sind ganz verschieden. Einige haben einfach Angst, dass es zu ernsthaften Nebenwirkungen kommen kann. Auch hat sich die Theorie durchgesetzt, dass die Masern-Impfung Autismus auslösen kann. Dies beruht auf den Aussagen einer Doktorarbeit, die im Nachhinein als falsch belegt wurden. Das Gerücht kann sich dennoch halten. Wieder anderer sehen Impfungen als wirkungslos und sind davon überzeugt, dass es keinen Unterschied macht. Der aktuelle Todesfall in Berlin zeigt die Gefahren der Krankheit klar auf.

    Bildquelle: Depositphotos.com // poznyakov

     

  • Viele Krankschreibungen wegen Depressionen

    Viele Krankschreibungen wegen Depressionen

    Immer mehr Menschen leiden unter Depressionen. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Diagnosen stark zugenommen. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe. Zum einen wurden in der Vergangenheit häufig keine korrekten Diagnosen gestellt und eine Depression wurde oft nicht erkannt. Zum anderen führt der Druck im Alltag und im Arbeitsleben zum Ausbruch der Krankheit. Die Techniker Krankenkasse hat nun den Bericht „Depressionsatlas“ herausgegeben, für den Daten von 4,1 Millionen Versicherten ausgewertet wurden. Das Ergebnis gibt unter anderem an, dass rein statistisch gesehen im Jahr 2013 jeder Arbeitnehmer einen Tag aufgrund von Depressionen krankgeschrieben war.

    Depressionen belegen den zweiten Platz

    Im Gesamtvergleich ist zu sehen, dass Depressionen bundesweit der zeithäufigste Grund für Arbeitsausfälle sind. Auf Platz eins kann sich die Erkältung halten, welche die meisten Krankheitstage verursacht. Die Techniker Krankenkasse gibt in Ihrem Bericht an, dass 7,1 % aller Fehltage durch Depressionen verursacht werden. Es ist ein deutlicher Anstieg seit der Jahrtausendwende zu erkennen. Im Jahr 2000 war die Zahl der Krankheitsfälle im Bereich der Depressionen um 70 % geringer. Mittlerweile ist die Zahl aber stagniert. Zwischen 2012 und 2014 gibt es keinen merklichen Anstieg oder Abfall zu verzeichnen.

    Ein wichtiger Aspekt, der im Bericht hervorgehoben wird, ist die Tatsache, dass Depressionen in den meisten Fällen zu sehr langen Arbeitsausfällen führen. Während man mit einer Erkältung oder Rückenschmerzen nach ein paar Tagen wieder am Arbeitsplatz ist, fallen die betroffenen Arbeitnehmer mit Depressionen im Schnitt für 64 Tage aus. Der hohe Anteil an der Gesamtzahl der Krankheitstage wird also in erster Linie durch lange Behandlungen hervorgerufen und nicht durch die hohe Zahl der Erkrankten.

    Die Fakten der Depression in der Übersicht

    Der Bericht gibt nicht nur Auskunft darüber, wie häufig Krankheitstage aufgrund von Depressionen verursacht werden, sondern auch wer sie in Anspruch nimmt und in welchen Berufsfeldern:

    Je älter der Arbeitgeber, umso häufiger werden Fehltage wegen Depressionen eingereicht. Dies relativiert sich allerdings ab der Altersklasse von 60 Jahren, hier ist ein Rückgang zu beobachten.

    Das Berufsfeld scheint entscheiden dafür zu sein, wie hoch das Risiko ist, eine Depression zu entwickeln. So geben die Zahlen an, das vor allem Personen die in Callcentern oder dem Bereich der Altenpflege arbeiten an Depressionen leiden. Aber auch die Felder der Erziehung und der Sicherheit sind stärker betroffen. Es ist auffällig, dass diese Berufe einen hohen Grad an Stress und eine hohe psychische Belastung aufweisen.

    Im Norden sind die Arbeitnehmer öfter betroffen als im Süden. Das Bundesland Hamburg steht an der Spitze der Liste, mit durchschnittlich 1,4 depressionsbedingten Fehltagen pro Arbeitnehmer. Ebenso stark betroffen sind die Bundesländer Schleswig-Holstein und Berlin.

    Baden-Württemberg hat lediglich einen Wert von 0,84 Fehltagen und liegt damit am Ende der Tabelle. Aber auch die südlich gelegenen Bundesländer Bayern und Sachsen liegen weit unter dem Bundesdurchschnitt.

    Schaut man sich die Daten der Frauen und Männer im Vergleich an, werden Frauen fast doppelt so häufig für Depressionen behandelt wie Männer. Im Schnitt fehlen die Herren 0,8 Tage im Jahr und die Damen 1,3.

    Nicht jede Depression führt zum Arbeitsausfall

    Die Tatsache, dass es in Bayern weniger Fehltage bedingt durch Depressionen gibt, heißt allerdings nicht automatisch, dass hier auch weniger Personen unter Depressionen leiden. In dem Bericht wird angegeben, dass es einige Regionen gibt, in denen die Fehltage zwar gering sind, aber die Zahl der verschriebenen Antidepressiva sehr hoch ist.

    Ein Beispiel in Zahlen ist die kleine Stadt Kulmbach. Sie liegt in Oberfranken und im Vergleich zum Rest der Bundesrepublik kommt es hier kaum zu Krankschreibungen wegen Depressionen. Dennoch erhalten 5,5 % aller Arbeitnehmer der Stadt, mindesten einmal im Jahr ein Antidepressivum von ihrem behandelnden Arzt. Der bundesweite Wert liegt bei knapp 6 %.

    Neben der häufigeren Diagnose der Krankheit ist sicherlich auch die Akzeptanz in der Gesellschaft ein wichtiger Grund für die steigenden Zahlen der Krankschreibungen. In der Vergangenheit wurden betroffene Personen häufig stigmatisiert. Depressionen wurden und werden auch heute noch nicht immer als ein ernst zu nehmendes Krankheitsbild anerkannt. Mittlerweile gibt es Aufklärungskampagnen und Hilfsorganisationen die aktive Unterstützung geben. Für Betroffenen und für deren Angehörige und Freunde. Bleiben Depressionen unbehandelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, die nicht selten selbstverletzendes Verhalten mit sich ziehen. Der Bericht zeigt aber klar auf, dass immer mehr Menschen bereit sind, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich behandeln zu lassen.