Schlagwort: der Patient

  • Ein elektrischer Rollstuhl für mehr Mobilität

    Ein elektrischer Rollstuhl für mehr Mobilität

    Viele Menschen sind heutzutage auf einen Rollstuhl angewiesen, und sei es nur kurzfristig nach einem Unfall. Dabei wird unter zwei Varianten unterschieden: den nichtelektrischen sowie den elektrischen Rollstuhl. Gerade letzteres hat sich bewährt, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, sich selber per Hand mit dem Rollstuhl fortbewegen zu können.

    Bezahlt die Krankenkasse den Rollstuhl?

    Wie sieht es mit den Kosten aus? In der Regel wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse oder vom Versorgungsamt übernommen. Allerdings wird unterschieden, inwiefern der Patient in der Lage ist, diesen selbsttätig per Hand zu bewegen und sich damit fortzubewegen oder ob die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls zweckmäßiger ist. Oftmals ist der elektrische Rollstuhl sinnvoller, so bietet er doch wesentlich mehr Mobilität, der Betroffene kann sich ohne jegliche Hilfe fortbewegen und kommt somit besser mit seiner Umgebung zurecht, was für die Psyche sehr wichtig ist.

    Allerdings birgt der elektrische Rollstuhl Folgekosten, die Regelung zur Übernahme war bis vor wenigen Jahren noch unklar. Zu den Folgekosten gehören beispielsweise die Stromkosten und Aufladekosten von Akkus. Diese müssen von den Krankenkassen oder dem Versorgungsamt getragen werden. Genauso gilt es, wenn der Rollstuhl einen neuen Motor benötigt. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen nicht locker zu lassen und auf sein Recht zu bestehen.

     


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  • Bald neuer Wirkstoff gegen Aids

    Bald neuer Wirkstoff gegen Aids

    Anstelle der Einnahme von Tabletten, könnte es demnächst einen neuen Wirkstoff gegen Aids geben. Neueste Forschungen gehen dahin, einmal eine Spritze im Monat zu verabreichen. Demzufolge kann die Gabe dieser Spritze einer aktuellen Studie zufolge es möglich machen, das HI-Virus im Organismus des Menschen genauso gut unter Kontrolle zu bringen, wie dies bislang über die Tabletteneinnahme möglich ist. Dies geht aus einem Bericht eines internationalen Forscherteams auf einer Pariser HIV-Konferenz hervor.

     

    Momentane Behandlung bei Aids

    Aktuell nehmen Aids-Patienten zur Behandlung pro Tag drei Wirkstoffe in Tablettenform ein. Bei guter Wirksamkeit kann die Dosierung auf eine Tablette reduziert werden. Sobald der neue Wirkstoff gegen Aids zugelassen ist, lässt sich die Therapie vereinfachen. An der Studie, an der auch deutsche Forscher beteiligt waren, nahmen über einen 20-wöchigen Zeitraum 300 Probanden teil. Anschließend nahmen 60 Patienten weiterhin drei Wirkstoffe ein, während 115 Probanden zwei Wirkstoffe injiziert erhielten. Und dies in Abständen von acht und vier Wochen.

     

    Positive Resultate bei neuem Wirkstoff gegen Aids

    Bei der zwei Jahre darauf erfolgten Viruskontrolle der Injektionstherapie ließ sich das Virus bei etwa 90 Prozent der Patienten dauerhaft unterdrücken. Und zwar unabhängig von den Abständen von vier oder acht Wochen der Injektionen. Als Nebenwirkung berichten Probanden von Beschwerden an der Einstichstelle. Allerdings klingen diese nach drei Tagen wieder ab. Demzufolge zeigen diese Resultate, dass der neue Wirkstoff als injizierbare antivirale Behandlung besonders effektiv und gut verträglich sein kann. Erste Zulassungsstudien für die neue Therapie laufen. Jedoch bislang ausschließlich für einen Abstand von vier Wochen beschränkt.

     

    Anstelle von drei nur noch zwei Substanzen im Kampf gegen Aids

    Norbert Brockmeyer – Ruhr-Universität in Bochum – betrachtet diese neue Behandlung vor allem als gute Lösung für all jene Patienten, die mit der täglichen Einnahme von Tabletten Schwierigkeiten haben. Aber auch die Tatsache, dass die neue Therapie nur noch zwei statt bislang drei Substanzen enthält, sieht der Sprecher vom Kompetenznetz HIV/Aids als großen Fortschritt an.

  • Legales Cannabis – was hat sich seit der Einführung getan?

    Legales Cannabis – was hat sich seit der Einführung getan?

    Patienten, denen ausschließlich Cannabis hilft, mussten bislang eine große Hürde nehmen. Das betraf nicht nur bürokratische Wege, auch finanziell stand ihnen keine Unterstützung zu. Berücksichtigt man Kosten von rund 1.800 Euro im Monat, dann kann man völlig zurecht von einem belastbaren Polster sprechen. Es verwundert auch nicht, dass bislang „nur“ 1.000 Patienten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Seit März 2017 ist es aber anders, die Droge ist für medizinische Zwecke legal. Das Ganze darf man allerdings nicht mit einem Freifahrtsschein für Cannabis verwechseln, man darf es wirklich nur gegen die Schmerzen einsetzen. Weniger übersichtlich ist das Krankheitsbild, es fehlen nämlich genaue Definitionen. Für Borreliose oder Epilepsie gab es zum Beispiel schon Ausnahmegenehmigungen. Was aber hat sich seit diesem Tag genau geändert?

    Cannabis als Rezept

    Seit dem neuen Gesetz kann man sich die Droge per Rezept verschreiben lassen. Das heißt, man geht zum Arzt und schildert zunächst seine Beschwerden. Dieser wird anschließend alternative Therapien vorschlagen, die in der Regel gemacht werden müssen. Dies soll verhindern, dass „falsche“ Menschen Cannabis verschrieben bekommen. Hilft jedoch tatsächlich nichts davon, dann kann der Mediziner seinen Rezeptblock nehmen und die Droge verschreiben. Der Patient geht danach in die Apotheke und holt sich diese ab. Kein umständlicher Weg und keine komplizierten Schritte, es läuft wie bei einem handelsüblichen Rezept ab. Eine nicht so schöne Sache gibt es aber dann doch noch und wird vor allem Datenschützern ein Dorn im Auge sein.

    Pflichtteilnahme an Studie

    Bevor wir zu diesem Thema kommen: Vor dem März 2017 haben nicht nur Betroffene einen Beschluss und eine Ausnahmegenehmigung benötigt, auch die entsprechenden Apotheken wurden dazu verdonnert. Außerdem musste man sich registrieren lassen. Nun aber zur Sache mit der Studie: Damit eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Patient seine Daten zu anonymisierten Forschungszwecken freigeben. Kritiker sagen, dass es gegen das Gesetz verstößt. Die Idee dahinter ist aber nachvollziehbar, denn so sollen bessere Erkenntnisse von Cannabis in Bezug auf Krankheitsbilder entstehen. Eine Ausweichmöglichkeit besteht derzeit nicht, wer die Droge haben möchte, der muss seine Daten zur Auswertung preisgeben.

     

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  • Wärmebehandlung – diese Varianten gibt es

    Wärmebehandlung – diese Varianten gibt es

    Vielen Menschen tut Wärme gut. Zu Hause kann man zum Beispiel mit einer Wärmeflasche arbeiten, im medizinischen Bereich sind die Optionen etwas umfangreicher. Um Anspruch auf eine solche Behandlung zu haben, muss der Arzt eine Überweisung zu einem Physiotherapeuten ausstellen. Ist das der Fall, dann steht auch der Verschreibung einer Wärmebehandlung nichts im Wege. Interessant sind in erster Linie die verschiedenen Varianten. Manche davon sind recht simpel aufgebaut, andere wiederum haben eine breitere Hilfestellung. Was letztendlich zum Einsatz kommt entscheidet der Arzt beziehungsweise der Physiotherapeut.

    Heißluft

    Wärme wird grundsätzlich bei Problemen mit der Muskulatur eingesetzt, sofern diese durch keine akute Entzündung entstanden sind. Dabei handelt es sich laut Michael Preibsch (vom Deutschen Verband für Physiotherapie) um die preislich günstigste Variante. Verordnet der Mediziner also nur „Wärme“, dann wird in der Regel zu Heißluft gegriffen.

    Heiße Rolle

    Ein wenig exotischer geht es mit der heißen Rolle zu. Sie erwärmt nicht nur, sondern arbeitet zusätzlich mit Feuchtigkeit. Hauptbestandteil davon sind Handtücher, die der Therapeut in eine Rolle formt. Anschließend wird die Mitte in heißes Wasser getränkt. Nun kann man die Rolle auf die entsprechende Körperstelle auflegen und abrollen. Ein großer Vorteil dieser Möglichkeit ist die entstehende feuchte Wärme. Die Poren öffnen sich und die Wärme wirkt intensiver.

    Fango

    Die Besonderheit daran ist der Behandlungszeitraum, eine halbe Stunde ist möglich. Der Ablauf ist recht simpel, der Patient wird von einem Laken umhüllt und in eine zuvor erwärmte Paste gelegt. Die Hauptbestandteile sind auch hier die Wärme und die Feuchtigkeit. Die im Fango enthaltenen ätherischen Stoffe haben übrigens keine zusätzliche Wirkung. So sieht es zumindest laut Preibsch aus, der sich auf die regelmäßige Sterilisierung der Paste bezieht.

    Einwegmoor

    Ein wenig anders läuft es mit den Einwegmoor-Auflagen ab. Der Physiotherapeut legt diese direkt auf die betroffene Stelle, anschließend wird mittels Wärmeträger erhitzt. Das Moor ist mit Pflanzenbestandteilen gefüllt, die eine entzündungshemmende Wirkung haben sollen. Therapeuten müssen unbedingt darauf achten, dass bei jeder Behandlung ausschließlich neue Auflagen zum Einsatz kommen. Leidet außerdem jemand an Gürtelrose oder an einer Allergie, dann sind die Einwegmoor-Auflagen nicht zu empfehlen.

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  • Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtsschein

    Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtsschein

    Schmerzfrei zu leben ist für viele Menschen nur ein Traum. Wenn es bereits am Morgen drückt und wehtut, dann schränkt es die Lebensqualität deutlich ein. Damit sind zum Beispiel chronische Schmerzen gemeint. Wirklich hilfreich ist dann nur Cannabis, da es das Leben wieder lebenswert macht und die Leiden nimmt. Stimmt der Arzt diesen Aussagen zu, dann bekommt der Patient die Droge auf Rezept. Eine faire Sache, denn mit Schmerzen zu leben hat niemand verdient. Dieser Weg besteht zudem noch gar nicht so lange, erst im März ist ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Viele werden aufatmen, da sie nun legal Cannabis konsumieren dürfen. Auf der anderen Seite macht sich jetzt auch so mancher die Hoffnung, dass er ab sofort über die Krankenkasse Drogen nehmen kann. Und genau dieser Fall darf nicht eintreten, es soll wirklich nur den Patienten dienen, für die es keine andere Lösung beziehungsweise Therapie gibt.

    Spezialambulanz wird überrollt

    Rund 1.000 Menschen durften bis jetzt legal Cannabis konsumieren. Dies wurde ihnen aufgrund einer Sondergenehmigung vom Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht. Wie sich dieser Trend zukünftig entwickelt ist ungewiss, das Gesetz besteht nämlich noch nicht so lange. Klar ist jedoch, dass auch Personen ohne chronische Schmerzen versuchen an einen solchen Zettel zu kommen. In einer Berliner Fachpraxis (Klinikkonzern Vivantes) gibt es nämlich schon Beweise in Form eines Ansturms. Die Nachfragen sind seit dem Gesetz deutlich gestiegen, das Produkt an sich ist aber nicht neu. Einige täuschen chronische Schmerzen vor, um an eine Cannabis-Verordnung zu kommen. Die in der Fachpraxis angestellte Medizinerin Corinna Schilling meint, dass das neue Gesetz von manchen Endverbrauchern falsch aufgenommen wurde. Cannabis hat kein großes Anwendungsgebiet und soll wirklich nur dann zum Einsatz kommen, wenn es keinen anderen Lösungsweg mehr gibt.

    Anlaufschwierigkeiten

    Für Ärzte und Kassen ist es Neuland. Das merkt man auch, denn trotz vorhandener Sondergenehmigung haben manche eine Ablehnung von ihrer Kasse erhalten. Es widerspricht sich also, was vom Gesetzgeber so sicherlich nicht geplant war. Es fehlt die Erfahrung, die hoffentlich so schnell wie möglich einkehrt. Ansonsten können auch betroffene Patienten nicht sicher sein, dass ihnen Cannabis legal verschrieben wird.

  • Erektionsstörungen nach Prostata-OP wahrscheinlich

    Erektionsstörungen nach Prostata-OP wahrscheinlich

    Wer in einer Beziehung lebt, der hat in der Regel auch das Verlangen nach Zärtlichkeit und Sex. Das Alter spielt dabei nur bedingt die Hauptrolle, denn auch mit 60 Jahren muss die Lust nicht weg sein. Nun ist es aber so, dass sich manche Männer (zum Beispiel aufgrund von Krebs) ihre Prostata entfernen lassen müssen. Obwohl bereits die Operation selbst anstrengend ist, kann es am Ende zu Erektionsstörungen kommen. Jährlich sind es rund 30.000 des männlichen Geschlechts, die sich einem solchen Eingriff unterziehen müssen. Im ersten Moment ist es ein Schock, doch dank der modernen Medizin gibt es meist für jedes Potenzproblem eine Lösung.

    Schuld sind die Nerven

    Bei einer Prostataoperation kommt es in den meisten Fällen dazu, dass die Nerven, welche dort verlaufen und für die Erektion verantwortlich sind, beschädigt werden beziehungsweise verloren gehen. Das hat die Folge, dass der Patient keine Erektion mehr erreicht. Bessere Aussichten gibt es dann, wenn man die Krankheit (beispielsweise Krebs oder Tumor) im frühen Stadium erkennt. Dann ist eine sogenannte nervenschonende OP möglich, die die Gefäßnervenbündel zumindest teilweise erhält. Der Wunsch nach einer erfolgreichen Therapie ist übrigens nicht Standard, denn je nach Leidensdruck finden sich auch viele damit ab. Ein wichtiger Punkt ist also, wie ein Paar zum Thema Sexualität steht.

    Vakuumpumpe, Physiotherapie oder Pillen?

    Wer die Erektionsprobleme in den Griff bekommen möchte, der sollte zunächst mit seinem Arzt darüber sprechen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die unter anderem den Einsatz einer Vakuumpumpe beinhalten. Obwohl dieses Hilfsmittel binnen fünf Minuten (oder sogar weniger) bereit ist, gibt es verschiedene Meinungen dazu. Manche wollen sie nicht mehr missen und manche sehen sie als Lustkiller. Ist Letzteres der Fall, dann hilft eventuell eine Physiotherapie. Damit trainiert man die Kontinenz, die gleichzeitig der Erektionsfähigkeit in die Karten spielt. Weitere Lösungen wären Pillen und der Einsatz einer Spritze. Dabei wird ein bestimmtes Mittel in einen Schwellkörper des männlichen Geschlechts gespritzt. Aus medizinischer Sicht ist es die wirksamste Therapie, da der Wirkstoff direkt in der Problemzone seine Wirkung entfaltet.

     

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