Schlagwort: Führerschein

  • Sekundenschlaf – unterschätzte Gefahr am Steuer

    Sekundenschlaf – unterschätzte Gefahr am Steuer

    Sekundenschlaf wird von vielen Autofahrern unterschätzt. So fahren diese oftmals Auto, obwohl sie müde sind. Damit bringen sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen in große Gefahr. Schließlich genügen schon wenige Sekunden der Unaufmerksamkeit am Steuer, um die Kontrolle über das eigene Fahrzeug zu verlieren. Aktuellen Schätzungen zufolge geht jeder vierte Verkehrsunfall mit Todesfolge auf den Sekundenschlaf zurück.

     

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat – DVR – bestätigt Gefahr am Steuer durch Sekundenschlaf

    Entsprechend einer durchgeführten Umfrage seitens des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid, in der 1000 Autofahrer und Autofahrerinnen befragt wurden, ist schon einmal jeder vierte Autofahrer am Steuer eingeschlafen. Männer sind doppelt so oft betroffen wie Frauen. Trotz dieses bedenklichen Resultats unterschätzen viele Verkehrsteilnehmer die Gefahr am Steuer.

    Rund 42 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, des Zeitpunkt des drohenden Sekundenschlafs voraussehen zu können. 17 Prozent fahren auch dann weiter, obwohl sich Müdigkeit einstellt. Weiterhin gehen 30 Prozent der Teilnehmer davon aus, den Sekundenschlaf durch Hören lauter Musik beseitigen zu können. Und 60 Prozent sind sogar der Meinung, frische Luft könne sie davor schützen. Doch mit diesen Maßnahmen lässt sich der Sekundenschlaf keinesfalls verdrängen. Wirkliche Hilfe verspricht das Einlegen einer Pause mit einem Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten.

     

    Sekundenschlaf – woran Sie ihn erkennen

    Erste Anzeichen für einen drohenden Sekundenschlaf bestehen im Auftreten von brennenden Augen, einem häufigen Gähnen und dem so genannten Tunnelblick. Dabei wirkt Müdigkeit am Steuer ähnlich wie Alkoholgenuss. Das Reaktionsvermögen, die Konzentration wie auch Ihr Bewusstsein für drohende Gefahren lassen nach. Wer 17 Stunden ohne Schlaf unterwegs ist, muss mit einer Beeinträchtigung seines Reaktionsvermögens ähnlich 0,5 Promille im Blut rechnen. Dabei ergeben sich bei 22 Stunden gleich 1,0 Promille Vergleichswert. Bereits ab 0,5 Promille wird von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Beim Erstverstoß müssen Sie mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Ferner kommen auf Sie zwei Punkte im Fahreignungsregister Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot zu.

    Ab 1,1 Promille erhöht sich die Unfallwahrscheinlichkeit auf das Zehnfache gegenüber nüchternen Verkehrsteilnehmern. Folglich müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Ihr Führerschein wird Ihnen entzogen, meist für sechs Monate, höchstens für fünf Jahre.

    Sofern ein Unfall auf einen Sekundenschlaf zurückgeht, drohen Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre.

     

    [content-egg-block template=offers_list Kopie]

  • Wiederbelebung – es kommt auf jede Minute an

    Wiederbelebung – es kommt auf jede Minute an

    Am 19. September beginnt die bundesweite Woche der Wiederbelebung, die noch bis zum 26. September dauern wird. In dieser Aktionswoche möchte die Deutsche Herzstiftung die Menschen darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, sich mit der Wiederbelebung nach einem Herzstillstand auszukennen. Die Deutsche Herzstiftung möchte aber auch erreichen, dass jeder weiß, wie man sich richtig verhält, wenn es darum geht, ein Menschenleben zu retten und Erste Hilfe zu leisten. Was ist zu tun, wenn es zu einem Kollaps kommt und eine Wiederbelebung notwendig wird?

    Wiederbelebung – Schnell handeln

    Nur die Wenigsten können sich noch an den Erste-Hilfe-Kurs erinnern, der anlässlich der Führerscheinprüfung gemacht werden musste. Kommt es aber zum Herzstillstand, dann bleibt keine Zeit mehr, sich die richtige Wiederbelebung ins Gedächtnis zu rufen, dann ist schnelles Handeln gefragt. Die Wiederbelebung ist die einzige Maßnahme, um ein Leben zu retten, und deshalb muss jeder Handgriff sitzen. Kommt es zum Kollaps, dann sollte zunächst überprüft werden, ob der Betroffene überhaupt ansprechbar ist. Lautes Rufen und auch kräftiges Schütteln an den Schultern gibt darüber Auskunft, ob es zur Bewusstlosigkeit gekommen ist. Wenn der Betroffene nicht reagiert, dann muss so schnell wie möglich der Notarzt alarmiert werden.

    Sofortmaßnahmen einleiten

    Bis der Notarztwagen eintrifft, vergeht wertvolle Zeit und wer vor Ort ist, der kann mit einer Wiederbelebung den Betroffenen stabilisieren, bis die Rettung eintrifft. So muss die Atmung überprüft werden und dazu sollte der Patient auf den Rücken gelegt werden. Der Kopf wird überstreckt und das Kinn muss angehoben werden. Wenn der Betroffene nach Luft schnappt oder röchelt, dann ist das keine normale Atmung und es muss mit der Wiederbelebung begonnen werden. Um eine Herzdruckmassage richtig durchführen zu können, kniet der Helfer seitlich neben dem Bewusstlosen und legt dann beide Handballen übereinander genau auf die Stelle, wo sich die Brustwarzen und das Brustbein kreuzen. Anschließend wird der Brustkorb mindestens einhundertmal pro Minute fünf Zentimeter tief in Richtung der Wirbelsäule gedrückt. Diese Wiederbelebung muss so lange praktiziert werden, bis die Rettung eintrifft. Sind mehrere Helfer vor Ort, dann sollte man sich abwechseln, denn eine Herzdruckmassage ist anstrengend und erfordert viel Kraft.

    Keine Mund-zu-Mund-Beatmung machen

    In Filmen wird immer wieder gezeigt, wie Menschen mit einer Mund-zu-Mund-Beatmung ins Leben zurückgeholt werden, in der Realität ist diese Form der Wiederbelebung aber nicht zu empfehlen. Sind die Helfer jedoch geschult und kennen sich mit der Wiederbelebung aus, dann sollten im Wechsel nach 30 Herzdruckmassagen immer zwei Beatmungen von Mund zu Mund durchgeführt werden. Ist ein Defibrillator in der Nähe, wie das zum Beispiel in vielen öffentlichen Gebäuden oder auch in vielen Banken der Fall ist, dann kann die Wiederbelebung damit durchgeführt werden, denn wenn das Herz geschockt wird, dann steigen die Überlebenschancen um ein Vielfaches.

    Bild: © Depositphotos.com / sudok1

  • Erste Hilfe aufgefrischt

    Umfrage: Jeder zweite Autofahrer plädiert für regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbesitzer

    Baierbrunn (ots) – Wie war das nochmal mit der Mund-zu-Mund-Beatmung? Wie genau geht die stabile Seitenlage? Und was gehört alles in einen Verbandskasten? Kaum ist die Führerscheinprüfung ein paar Jährchen vergangen, ist von Erste-Hilfe-Kenntnissen oft nur noch wenig übrig. Jeder zweite Autofahrer (52,5 %) fordert daher im Rahmen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ eine regelmäßige Erste-Hilfe-Auffrischungspflicht für Führerscheinbesitzer spätestens alle fünf Jahre. Dass das Thema „Erste Hilfe“ auf der Wichtigkeitsskala bei Autofahrern nicht besonders weit oben steht, zeigen die Umfrage-Ergebnisse beim Thema Verbandskasten. Zwei Drittel der Autofahrer in Deutschland (67,1 %) geben zu, den Verbandskasten in ihrem Fahrzeug allenfalls dann auf Vollständigkeit und Haltbarkeit der Inhalte zu überprüfen, wenn die nächste Hauptuntersuchung, der nächste TÜV ansteht. Und jeder Achte (12,1 %) weiß sogar gar nicht so genau, wo bei ihm im Auto der Verbandskasten überhaupt liegt. 

    Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.425 Männern und Frauen, die einen Pkw-Führerschein haben und selbst fahren. 

    Dieser Text ist nur mit Quellenangabe „Apotheken Umschau“ zur Veröffentlichung frei. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3119317
  • Notarzt rettet Kind und soll seinen Führerschein verlieren

    Notarzt rettet Kind und soll seinen Führerschein verlieren

    Es gibt Geschichten, die sorgen für Kopfschütteln oder wie im Fall eines Notarztes aus Bayern auch für Empörung. Ein Arzt, der helfen will, muss sich jetzt vor einem Gericht verantworten und soll für ein halbes Jahr seinen Führerschein verlieren, aber wie kam es dazu?

    Als Arzt im Einsatz

    Dr. Alexander Hatz ist seit 23 Jahren Notarzt und war über 5.500 Mal im Einsatz, wenn Menschen nach Unfällen oder bei einer akuten Erkrankung medizinische Hilfe benötigten. Der engagierte Arzt hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und für ihn steht immer der Patient an erster Stelle. So war es auch, als Dr. Hatz im April des vergangenen Jahres in der bayrischen Gemeinde Karlshuld zu einem Kind gerufen wurde, das zu ersticken drohte. Der Arzt stieg in sein Auto und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h über die Landstraßen und warnte die anderen Autofahrer vorschriftsmäßig mit Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe. Die meisten Autofahrer machten dem Notarzt Platz, aber ein Autofahrer sah im Fahrverhalten des Notarztes eine grobe Verkehrsgefährdung und zeigt Dr. Hatz bei der Polizei an.

    Im Januar 2015 bekam der Mediziner von der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt einen Strafbefehl über 4.500 Euro und er sollte für sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Was war passiert? Der Kläger gab bei der Polizei an, der Notarzt wäre mit seinem Wagen beim Überholen zu weit ausgeschert, sodass der Kläger abrupt abbremsen und ausweichen musste. Andere Autofahrer haben allerdings ganz anders, und zwar richtig reagiert, denn sie haben, wie es in solchen Situationen üblich ist, eine Gasse gebildet, als sie das Martinshorn gehört und das Blaulicht gesehen haben.

    Der Arzt wehrt sich

    Nach eigenen Angaben ist Dr. Hatz aus allen Wolken gefallen, als er den Strafbefehl bekam. Seiner Meinung hat er alles richtig gemacht und keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es ging schließlich um das Leben eines zweijährigen Mädchens, das keine Luft mehr bekam. Jetzt hat der Arzt Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seine Anwälte sind überzeugt, dass Dr. Hatz vor Gericht Recht bekommt. Zudem sind die Anwälte der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Strafbefehl ein falsches Signal setzt, denn die Menschen verlassen sich darauf, dass im Notfall schnell ein Arzt zu ihnen kommt, ganz gleich wie die Verkehrsverhältnisse aussehen. Der kleinen Magdalena konnte Dr. Hatz übrigens helfen und sie ist heute wieder gesund und munter.

    Noch mehr Skandale

    Der Fall des bayrischen Notarztes ist aber nicht der einzige Fall, der für Empörung sorgt, es gab in der Vergangenheit schon mehrfach Fälle, bei denen das Wohl der Patienten keine Rolle gespielt hat.

    Zwei Kliniken in Köln kamen zum Beispiel in die Schlagzeilen, weil sie sich weigerten eine Frau aufzunehmen, die vergewaltigt wurde. Die 25-jährige war mit Schwindel, Schmerzen im Unterleib und verdreckter Kleidung in der Praxis einer Ärztin aufgetaucht, die die Patientin umgehend in ein benachbartes Krankenhaus einweisen wollte. Zu ihrem Entsetzen lehnte das katholische Krankenhaus die Aufnahme ab, und zwar aus ethischen Gründen. Auch die nächste Klinik, ebenfalls ein Krankenhaus unter katholischer Trägerschaft, lehnte aus den gleichen Gründen die Behandlung ab, die Frau wurde schließlich in ein evangelisches Krankenhaus gebracht und behandelt.

    Nicht viel besser ergeht es vielen AIDS Kranken, die eine schnelle Behandlung brauchen, denn auch sie wurden bereits in einigen katholischen Krankenhäusern abgewiesen.