Schlagwort: Gesetz

  • Wie schädlich sind Narkosemittel für Kinderzähne?

    Wie schädlich sind Narkosemittel für Kinderzähne?

    Kaum jemand geht gerne zum Zahnarzt, denn ein Besuch beim Zahnarzt bedeutet in der Regel Schmerzen. Die meisten Menschen sind dankbar, dass der Arzt zur Betäubungsspritze greift, um die Pein der Behandlung zu lindern. Immer häufiger greifen die Mediziner aber auch zur Spritze, wenn es um Kinderzähne geht. Jetzt fanden Wissenschaftler heraus, dass viele lokale Betäubungsmittel schädliche Folgen für die Kinderzähne haben können. Mehr noch, die lokale Betäubung sorgt für eine negative Entwicklung der Kinderzähne.

    Betäubung der Kinderzähne hemmt den Zellwachstum

    Auch viele Kinder haben schon unangenehme Erfahrungen beim Zahnarzt gemacht und sind entsprechend wenig begeistert, wenn wieder ein Besuch ansteht. Um den Kindern die Angst zu nehmen, verabreichen Zahnärzte bei der Behandlung der Kinderzähne daher gerne ein örtliches Betäubungsmittel, aber diese Mittel stehen jetzt im Verdacht, das Wachstum der Zellen negativ zu beeinflussen. Versuche mit Schweinezähnen, die dem menschlichen Gebiss sehr ähnlich sind, haben gezeigt, dass das Wachstum der Zellen zurückgeht, wenn sie mit einem Betäubungsmittel in Berührung kommen. Besonders schädlich sind die lokalen Betäubungen, wenn sie zum einen in hoher Konzentration und zum anderen über einen längeren Zeitraum verabreicht werden.

    Der Tod der Zellen

    Da immer mehr Kinder auch in Deutschland ein immer schadhafteres Gebiss haben, kommen entsprechend auch immer mehr Betäubungsspritzen zum Einsatz. Diese Betäubungsmittel setzen aber sich in den Zellen der Kinderzähne fest und lösen einen Prozess aus, der schließlich zum Tod der Zellen führt. In der Folge kommt es zu Karies, die Zähne fallen aus oder werden so geschädigt, dass sie gezogen werden müssen. Die Ergebnisse zweier voneinander unabhängigen Studien, die zu diesem Thema in der Schweiz und in Großbritannien durchgeführt wurden, besagen, dass kein Zahnarzt bei der Behandlung der Kinderzähne auf eine Betäubung verzichten muss, aber die Dosis sollte nach Möglichkeit sehr gering sein. Die diversen Mittel, die in Zahnarztpraxen bei der Behandlung von Kinderzähnen eingesetzt werden, können nicht nur bei den Milchzähnen für irreparable Schäden sorgen, das Betäubungsmittel wird in den Zellen gespeichert und dann später auch die bleibenden Zähne schädigen.

    Die Eltern aufklären

    Die Wissenschaftler, die dem negativen Einfluss der Betäubungsmittel auf Kinderzähne auf die Spur gekommen sind, raten Eltern allerdings dringend dazu, ihre Kinder regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt zu bringen. Eltern sollten außerdem schon früh darauf achten, dass die Kinder nicht zu viel und zu häufig stark gezuckerte Getränke zu sich nehmen. Das Zähneputzen am Morgen und am Abend sollte auch schon bei kleinen Kindern eine Selbstverständlichkeit sein, denn nur eine gute Zahnhygiene kann frühkindliche Schäden an den Zähnen verhindern. Kinder, die es gewohnt sind, sich die Zähne gründlich zu putzen, die werden das auch im Erwachsenenalter tun.

    Bild: © Depositphotos.com / andresr

  • Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird

    TK stellt Innovationsreport 2015 vor – AMNOG verfehlt Einsparziel

    Berlin (ots) – Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ 

    Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. 

    Nur eine von 20 Ampeln grün 

    Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). 

    Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. 

    Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. 

    Keine Karenzzeiten für Mondpreise 

    Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ 

    Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. 

    In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Vergleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. 

    Hintergrund für die Redaktionen 

    Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Report, den gezeigten Charts, den Statements und der Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 747402). 

    Im Juli und August 2015 hatte das Marktforschungsunternehmen DocCheck Research im Auftrag der TK eine Online-Befragung von n = 500 niedergelassenen Ärzten durchgeführt. 

     

    Pressekontakt: Dennis Chytrek Tel. 040 – 6909 3020 dennis.chytrek@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3117456
  • Zusatznutzen – ein neues Gesetz sorgt für Unruhe

    Zusatznutzen – ein neues Gesetz sorgt für Unruhe

    Neue Gesetze sind eigentlich dazu gedacht, Menschen zu helfen. Besonders bei eher seltenen Krankheiten wird jedes neue Präparat, das auf den Markt kommt, nicht selten sehnsüchtig erwartet. Jetzt geht aber ein neues Gesetz an den Start, das die Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt gestalten soll und es richtet sich vor allem auf die Medikamente, die ohne sogenannten Zusatznutzen auf den Markt kommen. Wie unsinnig das Gesetz um den Zusatznutzen ist, zeigt sich vor allem im Fall der Epilepsie, denn es werden Präparate vom Markt genommen, die vielen Menschen Hilfe bringen.

    Ärzte und Patienten sind empört

    Menschen, die unter Epilepsie leiden, sind in ihrer Lebensfreude und auch in ihrer Freiheit enorm eingeschränkt, denn sie sind auf diese Medikamente angewiesen, die ihnen ein Stück Lebensqualität bieten können. Aber wenn es um das neue Gesetz geht, dann steht das sperrige Wort Zusatznutzen im Raum und es betrifft die Medikamente, die Epileptikern helfen können. Epilepsie kann vor allem wenn sie bei Kindern auftritt, schnell lebensbedrohlich werden und das war auch bei Hannah der Fall. Das Mädchen erkrankte als Achtjährige an Epilepsie und hatte bis zu 300 Anfälle am Tag. Ihr Leben spielte sich nur noch zu Hause im Bett oder im Krankenhaus ab, bis ein Arzt ein Medikament mit Namen Fycompa entdeckte. Hannah ging es wieder gut, sie konnte in die Schule gehen, Rad fahren und alles das tun, was Kinder in ihrem Alter auch tun. Dann zog der japanische Hersteller von Fycompa das Mittel in Deutschland vom Markt und Patienten wie Hannah bekommen das Medikament nur noch auf Antrag.

    Was steckt hinter dem Zusatznutzen?

    Der Grund, warum Fycompa und auch das ähnliche Medikament Trobalt von einem englischen Pharmaunternehmen vom Markt genommen wurden, klingt in Hinblick auf das Leiden der Epileptiker eher zynisch: Der Verkauf in Deutschland ist nicht mehr lukrativ genug. Ein Gremium, das über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen entscheidet, sprach jetzt beiden Medikamenten einen Zusatznutzen ab. Im Klartext heißt das, wenn ein neues Medikament wie zum Beispiel Fycompa nicht mehr nützt als ein Mittel, das schon länger auf dem Markt ist, dann darf es auch nicht mehr kosten. Für die Pharmahersteller bedeutet das: Sie machen weniger Gewinn.

    Die Betroffenen protestieren

    Die Patienten, die wie Hannah nur noch auf Umwegen und für teures Geld an ihr Medikament kommen, klagen nicht die Hersteller, sondern den Gesetzgeber an. Sie haben eine Petition ins Leben gerufen, die schon 36.000 Betroffene und auch Ärzte unterschrieben haben. In dieser Petition stellen sie fest, dass die Medikamente, die es schon lange auf dem deutschen Markt gibt, in vielen Fällen nicht helfen und dass sie die Freiheit haben möchten, selbst entscheiden zu können, welches Medikament sie einnehmen wollen, damit das Leben mit Epilepsie wieder ein lebenswertes Leben wird.

    Bild: © Depositphotos.com / AlphaBaby

  • Ärztliche Schweigepflicht als Gratwanderung

    Patienten müssen sich auf die Vertraulichkeit verlassen können, aber es gibt Ausnahmen

    Baierbrunn (ots) – Die ärztliche Schweigepflicht gilt entgegen häufiger Annahme nicht absolut. Die Ärzte des German-Wings-Copiloten, der bei seinem Suizid alle Passagiere mit in den Tod nahm, hätten sie brechen dürfen, wenn sie geahnt hätten, was in ihm vorging. Das erklärt der Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert in der „Apotheken Umschau“. Er hat über das Arztgeheimnis und dessen Grenzen promoviert und schränkt zum Fall des Piloten gleich ein: „Gerade Suizidalität ist extrem schwierig einschätzbar.“ Andere Fälle sind gesetzlich geregelt beziehungsweise gerichtlich entschieden. Bei einem Mann, der sich weigerte, der Ehefrau seine HIV-Infektion zu gestehen, urteilte ein Gericht, dass sein Arzt sie informieren durfte. Das Kinderschutzgesetz erlaubt Ärzten seit 2012 das Jugendamt zu informieren, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen und merken, dass die Eltern nicht handeln. Gunnar Duttge, Professor für Medizinrecht in Göttingen, warnt allerdings davor, die Schweigepflicht weiter aufzuweichen. „Ärzte sollen hier Aufgaben von Sozialarbeitern übernehmen und Entscheidungen treffen, auf die sie nicht vorbereitet werden“, sagt er und fordert, Ärzte schon im Studium besser auf juristische Grenzfälle vorzubereiten. 

    Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. 

    Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 9/2015 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3117179
  • Mehrheit der Deutschen will Zusatzinfos auf der Krankenkarte

    Mehrheit der Deutschen will Zusatzinfos auf der Krankenkarte

    Wer in Deutschland krankenversichert ist, der hat auch eine Gesundheitskarte. Auf dieser Gesundheitskarte sind bislang nur Daten gespeichert, wie der Name, das Geburtsdatum, das Alter, die Adresse und die jeweilige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Die Mehrheit der Deutschen kann sich jedoch durchaus vorstellen, dass auch noch andere Daten auf der Gesundheitskarte abgespeichert werden.

    Mehr Informationen

    Auch wenn die „gläserne“ Gesundheitskarte immer wieder zu Diskussionen führt, 92 % der Deutschen möchten zum Beispiel, dass ihre Blutgruppe auf der Gesundheitskarte gespeichert wird. Einen Hinweis auf chronische Erkrankungen, mögliche Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten können sich 88 % als zusätzliche Informationen auf der Gesundheitskarte vorstellen. 84 % würden sich sicherer fühlen, wenn auf ihrer Gesundheitskarte gespeichert ist, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen, und 67 % sprechen sich dafür aus, dass auch Hinweise auf frühere Erkrankungen auf der Gesundheitskarte ihren Platz finden. Nur fünf Prozent war grundsätzlich dagegen, dass Daten über die Gesundheit auf der Gesundheitskarte erscheinen.

    Das E-Health-Gesetz

    Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht sogar noch einen Schritt weiter, denn er möchte das sogenannte E-Health-Gesetz auf den Weg bringen. Dieses geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass bis 2018 alle für die Gesundheit relevanten Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Dazu sollten laut Ministerium auch Allergien ebenso wie Implantate und Vorerkrankungen gehören. Auch der Medikationsplan eines Patienten soll auf der Karte ersichtlich sein.

    Nützliche Infos

    Auch wenn man sich mit den Gedanken nicht anfreunden kann, dass alles, was die Gesundheit betrifft, mit nur einem Klick zu sehen ist, im Notfall können die Informationen sehr nützlich sein. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall und der Betroffene verliert viel Blut, dann muss das Personal im Krankenhaus nicht mehr den Umweg über die Blutprobe machen, um festzustellen, welche Blutgruppe gebraucht wird, ein Blick auf die Gesundheitskarte reicht aus, um bei der Blutbank das passende Blut zu bestellen. Auch wenn ein Patient auf ein bestimmtes Medikament allergisch reagiert, dann kann das im Ernstfall gefährlich werden, und auch diese Gefahr wird mit den entsprechenden Angaben auf der Gesundheitskarte gebannt. Vor allem, wenn Patienten ohne Bewusstsein in ein Krankenhaus eingeliefert werden und sich selbst nicht mehr zu möglichen Risiken bei der Behandlung äußern können, dann kann die Gesundheitskarte unter Umständen sogar Leben retten.

    Wichtig bei älteren Patienten

    Wenn ältere Menschen, die vielleicht geistig nicht mehr so ganz auf der Höhe sind, in ein Krankenhaus eingeliefert werden, auch dann sind die Daten auf der Gesundheitskarte wertvoll. Zurzeit muss das Pflegepersonal immer den richtigen Ansprechpartner beispielsweise in einem Seniorenheim ans Telefon bekommen, um zu erfahren, welche Medikamente in welcher Dosierung vom Patienten eingenommen werden und ob es eventuelle Unverträglichkeiten gibt. Ein Blick auf die Gesundheitskarte würde dann ausreichen, um den Patienten richtig und kompetent zu behandeln.

    Bild: © Depositphotos.com / imagepointfr

  • Warum eine Reha für Herzpatienten so wichtig ist

    Warum eine Reha für Herzpatienten so wichtig ist

    Die Zahl der Herzerkrankungen steigt stetig weiter an und damit auch die Zahl der Reha-Maßnahmen. Aber auch wenn die Zahl steigt, nicht alle Herzpatienten wollen in eine Reha, viele halten diese Maßnahme für vergeudete Zeit. Allein schon die Aussicht auf schmale Kost und sportliche Übungen schreckt viele Herzpatienten ab, dabei ist eine Reha ungemein wichtig, denn eine Behandlung, die sich an den Aufenthalt im Krankenhaus anschließt, kann hilfreich sein, um länger zu leben.

    Eine neue Studie

    Wie wichtig und effektiv eine Reha für alle ist, die mit einer Herzerkrankung in der Klinik liegen, das hat jetzt eine Studie herausgefunden. Durchgeführt wurde diese Studie von der Paracelsus-Klinik Bad Suderode in Quedlinburg, und die Ergebnisse wurden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Die Studie befasste sich mit 1.900 Herzpatienten aus ganz Sachsen-Anhalt, die im Durchschnitt vor elf Jahren am Herzen erkrankt waren. Die Ärzte analysierten die Daten der Patienten um festzustellen, wie viele an einer Reha teilgenommen und welche Patienten an ihrem Herzleiden gestorben sind. Das Ergebnis zeigt, dass im Zeitraum von elf Jahren nur ein Patient von 44, die an einer Reha teilgenommen haben, an seinem Herzleiden gestorben ist. Ohne Rhea starben siebenmal so viele, fanden die Mediziner heraus.

    Nicht immer einfach

    Nach wie vor gehören Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems zu den führenden Todesursachen in Deutschland, aber da die Medizin immer größere Fortschritte macht, ist es zum Beispiel heute eher schwierig, bei einer stabilen Angina pectoris von der Krankenkassen eine Reha genehmigt zu bekommen. Die Herzpatienten von heute haben immer bessere Prognosen und die Sterblichkeit wird immer geringer, trotzdem ist eine Reha immer noch notwendig, um den Patienten beispielsweise nach einem Herzinfarkt weiter zu stabilisieren. Mediziner raten allen, nach einer Herzerkrankung bei der Krankenkasse unbedingt eine Reha zu beantragen. Wird dieser Antrag abgelehnt, dann sollte zur Not auch geklagt werden. Ob eine Reha abgelehnt wird oder nicht, das wird nach dem Sozialgesetzbuch geregelt. Leider sind die Gesetze nicht ganz eindeutig und die Krankenkassen haben viel Spielraum, wenn es um die Genehmigung einer Reha-Maßnahme geht. Ein Anwalt für Sozialrecht kann den Patienten weiterhelfen und sie genau darüber informieren, ob es sich lohnt, die Reha einzuklagen oder nicht.

    Eine Reha lohnt sich

    Dass sich eine Reha auf jeden Fall lohnt, das macht die aktuelle Studie noch einmal mehr als deutlich. Herzpatienten, die länger leben wollen, sollten eine Reha machen, denn in einer Reha-Klinik werden die Patienten auf ein Leben nach dem Infarkt vorbereitet. In den Kliniken fehlen Zeit und Fachpersonal, um die Patienten optimal zu betreuen, das kann nur in einer Reha geschehen. Hier lernen die Betroffenen, wie sie sich zum Beispiel in Zukunft richtig ernähren, welchen Sport sie treiben sollten und wie sie ihr Leben nach der akuten Erkrankung einrichten müssen.

    Bild: © Depositphotos.com / alexmillos