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  • Gallengangkrebs Früherkennung – Urintest bringt Gewissheit

    Gallengangkrebs Früherkennung – Urintest bringt Gewissheit

    Gallengangkrebs ist eine sehr seltene Krankheit, deshalb ist sie auch wenig erforscht und es stehen kaum Screenings für die Früherkennung zur Verfügung. Es gibt zwar die technischen Möglichkeiten für die Früherkennung, aber leider eben nicht flächendeckend. Jetzt gibt es allerdings eine weitere Methode, um Gallengangkrebs frühzeitig erkennen zu können, und zwar einen einfachen und schnellen Urintest.

    Kaum Symptome bei Gallengangkrebs

    Hellmuth Karasek, der bekannte Journalist und Literaturkritiker, verstarb in der letzten Woche an Gallengangkrebs und auch bei ihm, wie bei den meisten anderen Patienten, wurde die Krankheit zu spät erkannt. Das heimtückische am Gallengangkrebs ist, dass er sich nicht bemerkbar macht, denn es gibt so gut wie keine Symptome. Die Tumore, die im Gallengang entstehen, beschränken sich nicht nur auf die Galle, sie streuen in den Organen, die in der Nachbarschaft liegen. Die Leber ist ebenso oft betroffen wie auch der Zwölffingerdarm und die Bauchspeicheldrüse. Wird die Leber geschädigt, dann kommt es in der Regel zu einer Gelbsucht, die aber auch keine Schmerzen verursacht, nur die Augen und die Haut färben sich kaum merklich leicht gelblich. Wird die Gelbsucht erkannt, dann ist es vielfach aber schon zu spät und bei einem operativen Eingriff können bestenfalls nur Teile der Leber entfernt werden.

    Nur noch Palliativmaßnahmen

    Wenn der Arzt die Diagnose Gallengangkrebs stellt, dann offenbart sich meist die große Hilflosigkeit der modernen Medizin. Alles, was die Ärzte ihren Patienten noch anbieten können, sind Palliativmaßnahmen, die dem Patienten den verbleibenden Rest des Lebens so angenehm wie eben möglich machen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem auch die Gabe von Morphium, denn wenn der Gallengangkrebs im letzten Stadium ist, dann bereiten starke Tumorschmerzen den Patienten große Probleme.

    Eine einfache Maßnahme

    Weltweit erkranken von 100.000 Menschen nur ein bis zwei Menschen im Jahr an Gallengangkrebs, und daher sind flächendeckende Screenings, wie es sie zum Beispiel bei Brust- und Darmkrebs bereits gibt, nicht möglich. Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit, und zwar durch einen Urintest. Diese Methode macht eine Früherkennung möglich, um Gallengangkrebs sicher zu erkennen. Der Test konzentriert sich auf verräterische Proteine im Urin und auch im Gallensaft und wenn diese Proteine ansteigen, dann besteht die Gefahr, dass es sich um Gallengangkrebs handeln könnte. Die Kosten für diese Früherkennungsmethode werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

    Eine Veranlagung

    Wie viele Krebsarten, so muss auch für den Gallengangkrebs eine Veranlagung vorliegen. Das heißt, Menschen, die in der Familie bereits Fälle dieser seltenen Krebsart haben, sind gut beraten, sich ab dem 50. Lebensjahr auf Gallengangkrebs untersuchen zu lassen. Es gibt Ärzte und Pharmaunternehmen, die sich jetzt an den gemeinsamen Bundesausschuss gewandt haben, um zu erreichen, dass die Kosten für den neuen Test, der die Früherkennung von Gallengangkrebs möglich macht, von den Krankenkassen übernommen werden.

    Bild: © Depositphotos.com / angellodeco

  • Reiseimpfung für einen erholsamen Urlaub

    Reiseimpfung für einen erholsamen Urlaub

    Reisen bildet, Reisen erschließen neue Horizonte, Reisen machen Spaß, aber Reisen sollten nicht krank machen. Damit Reisen ein Vergnügen wird, ist eine Reiseimpfung unumgänglich, denn in vielen Ländern dieser Erde gibt es Krankheiten, die hierzulande unbekannt oder ausgerottet sind. Um sich vor diesen Krankheiten zu schützen, gibt es die Reiseimpfung. Wer kein Risiko eingehen will, der sollte sich vor einer Reise in exotische Länder darüber informieren, welche Impfungen notwendig sind und sich dann entsprechend impfen lassen.

    Andere Länder, gefährliche Krankheiten

    Die Ferienzeit ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Reisen bedeutet ausspannen, Stress abbauen, neue Menschen und neue Kulturen kennenlernen und sich richtig erholen. Leider vergessen viele vor dem Start in die Ferien, dass es in anderen Ländern gefährliche Krankheiten wie zum Beispiel Malaria oder Hepatitis gibt, und es ist nur eine Spritze, die darüber entscheidet, ob die Reise zum Erfolg wird oder nicht. Als Grundregel für die Reiseimpfung gilt: Je weiter das Ziel, umso sorgfältiger sollte die Vorsorge sein. Es ist immer eine sehr gute Idee, sich vor dem Antritt der Reise über die klimatischen Bedingungen im Urlaubsland zu erkundigen, ebenfalls sollte man in Erfahrung bringen, welche Reiseimpfung für welches Land empfohlen wird. In einigen Ländern werden bestimmte Impfungen vorgeschrieben und wer keinen gültigen Impfpass hat, der darf nicht einreisen.

    Wichtig ist die Basisimpfung

    Einige Impfungen gehören zu den sogenannten Basisimpfungen. Dazu gehört unter anderem die Impfung gegen Polio, also Kinderlähmung und die Impfung gegen Tetanus, den Wundstarrkrampf, auch gegen Diphtherie sollte man sich impfen lassen. Liegen diese Basisimpfungen länger als zehn Jahre zurück, dann ist eine Auffrischung erforderlich. Eine gute Idee ist auch ein Impfschutz gegen vermeintlich harmlose Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln oder Mumps, denn diese Krankheiten grassieren in vielen Ländern immer noch. Für die Reiseimpfung ist es wichtig, sich über das Reiseziel zu informieren, und welche Krankheiten es dort gibt.

    Reiseimpfung für Asien und Afrika

    Wer eine Reise nach Afrika oder nach Asien plant, der sollte sich auf jeden Fall gegen Gelbfieber impfen lassen, denn diese gefährliche Infektionskrankheit ist sowohl in Schwarzafrika und in der Sahel-Zone, aber auch in vielen Ländern Südamerikas noch immer aktiv. Eine Reiseimpfung gegen Cholera ist vor allem bei Reisen nach Asien zu empfehlen, aber auch in Teilen von Nordafrika ist die Cholera noch immer ein Thema. Ebenfalls in Asien und auch im westlichen Afrika besteht die Gefahr, sich mit einer Gehirnhautentzündung, einer Meningokokken-Meningitis zu infizieren, und auch hier ist die entsprechende Reiseimpfung eine Notwendigkeit.

    Impfschutz für die Tropen und das Mittelmeer

    Generell gilt, für alle Länder außerhalb Europas ist eine Reiseimpfung wichtig, besonders wenn es in die Tropen und auch ans Mittelmeer geht, dann kann eine Reiseimpfung unter Umständen sogar das Leben retten. Gelbsucht (Hepatitis A) ist in den Tropen weit verbreitet und auch Typhus stellt bei Reisen in tropische Länder eine Gefahr dar. Die japanische Enzephalitis, eine besondere Form der Hirnhautentzündung, kommt nicht nur in Japan, sondern auch in Thailand, auf den Philippinen und in China vor. Eine Reiseimpfung gegen Tollwut ist in den Tropen erforderlich, aber auch in Russland, Polen und in den Ländern des Baltikums.

    Reiseimpfung – Wann sollte geimpft werden?

    Wer sich vor Antritt der Reise impfen lassen will, der sollte vier Wochen vorher zu einem Arzt gehen, denn der Impfstoff braucht diesen Zeitraum, um einen wirksamen Schutz aufbauen zu können. Eine Reiseimpfung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die Kosten muss der Versicherte selbst übernehmen. Anders sieht es allerdings aus, wenn man beruflich in fernen Ländern unterwegs ist, denn in diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die notwendigen Reiseimpfungen. Aber selbst wenn die Impfung selbst bezahlt werden muss, die Gesundheit sollte es immer wert sein.

    Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

  • Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird

    TK stellt Innovationsreport 2015 vor – AMNOG verfehlt Einsparziel

    Berlin (ots) – Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ 

    Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. 

    Nur eine von 20 Ampeln grün 

    Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). 

    Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. 

    Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. 

    Keine Karenzzeiten für Mondpreise 

    Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ 

    Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. 

    In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Vergleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. 

    Hintergrund für die Redaktionen 

    Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Report, den gezeigten Charts, den Statements und der Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 747402). 

    Im Juli und August 2015 hatte das Marktforschungsunternehmen DocCheck Research im Auftrag der TK eine Online-Befragung von n = 500 niedergelassenen Ärzten durchgeführt. 

     

    Pressekontakt: Dennis Chytrek Tel. 040 – 6909 3020 dennis.chytrek@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3117456
  • Sehprobleme bei Grundschülern: jedes zehnte Kind mit Brille

    Hamburg (ots) – Für Erstklässler ist der Schulanfang eine aufregende Zeit. Wichtig dabei: gutes Sehen. Können Kinder Buchstaben oder Bilder schlecht erkennen, sollten Eltern ihr Kind beim Augenarzt vorstellen. Denn Fehlsichtigkeit tritt häufig auf: Bundesweit trägt fast jedes zehnte Grundschulkind im Alter von sechs bis zehn Jahren eine Brille (9,5 Prozent). Das zeigen Daten der Techniker Krankenkasse (TK) für das vergangene Jahr.

    Regional betrachtet, unterscheidet sich die Zahl der Sehhilfen-Verordnungen sehr stark. In Brandenburg bekamen 7,3 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen 2014 eine Brille verordnet, im Saarland 13,6 Prozent. „Das kann darauf hindeuten, dass Fehlsichtigkeit häufig spät oder sogar gar nicht erkannt wird“, sagt Sabine Hilker, Fachreferatsleiterin Hilfsmittel bei der TK. Bei Kindergartenkindern zwischen drei und fünf Jahren ist bundesweit durchschnittlich jedes 20. Kind betroffen (4,9 Prozent). Verglichen mit Kindergartenkindern liegt der Anteil der Brillenträger bei Grundschulkindern also doppelt so hoch.

    Anzeichen für Sehprobleme zeigen sich oft in Alltagssituationen – beispielsweise wenn das Kind ständig den Kopf schief hält, sich die Augen reibt, die Augen zusammenkneift, zwinkert oder blinzelt. Zudem kann es ein Warnhinweis sein, wenn Kinder beim Lesen und Schreiben leicht ermüden, in der Zeile verrutschen oder einen geringen Augenabstand zu Buch, Bildschirm und Fernseher haben.

    Auch die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 helfen, Sehprobleme frühzeitig festzustellen. Gibt es in der Familie gehäuft Sehprobleme (tragen beispielsweise Mutter und Vater eine Brille), empfiehlt es sich, bei der Kinderuntersuchung den Kinderarzt zu fragen, ob eine Kontrolle beim Augenarzt erfolgen sollte.

    Wer keinen Vorsorgetermin verpassen möchte, kann für sein Kind einen Terminplan online erstellen lassen. Einfach unter www.tk.de (Webcode 109388) das Geburtsdatum des Kindes eingeben, und automatisch werden die individuellen Termine online berechnet.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern unter 18 Jahren die Kosten für Brillengläser in Höhe der vereinbarten Festbeträge. Für den Schulsport kann ein Kind zusätzlich zur vorhandenen Brille Kunststoffgläser für eine Sportbrille erhalten.

    Pressekontakt: Gabriele Baron, TK-Pressestelle Tel. 040-6909 1709, E-Mail gabriele.baron@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de, Twitter: www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3108207
  • Entscheidend ist die Entscheidung: Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

    Hamburg (ots) – Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.

    Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.“

    Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.

    Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der TK-Internetseite unter www.tk.de/organspende (Webcode 018570).

    Hinweis für die Redaktionen:

    Am 1. November 2012 trat das reformierte Transplantationsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Krankenkassen, allen Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre Informationen zur Organspende mit einem Organspendeausweis zuzuschicken und sie aufzufordern, darauf eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten. Das Gesetz ist Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Initiative, um die Situation der 11.000 Menschen zu verbessern, die derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Für Rückfragen: Daniel Burgstaler Tel. 040-6909 1783 E-Mail pressestelle@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3092834
  • Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Die Situation kennt wahrscheinlich jeder: Ein Besuch beim Facharzt ist unumgänglich, aber es ist einfach kein Termin zu bekommen. Wer ein halbes Jahr Wartezeit in Kauf nimmt, der kann seinen Termin beim Augenarzt oder beim Urologen bekommen und auch alle, die privat krankenversichert sind, haben keine Probleme, für alle anderen bleibt nur die lange Wartezeit. Das soll sich nach dem Willen der Politiker ändern, denn nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, was die Kassenärztliche Vereinigung dazu zwingen soll, auch kurzfristig Termine an gesetzlich Versicherte zu vergeben.

    In nur vier Wochen

    Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung sogenannte Terminservicestellen einrichten muss, mit deren Hilfe die Patienten einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen bekommen. Die Terminservicestellen werden bei den großen Krankenkassen eingerichtet und wer einen Termin benötigt, der ruft einfach dort an und erkundigt sich, welcher Facharzt in der Nähe in den nächsten vier Wochen einen Termin frei hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass wenn die Patienten sich selbst nach einem Termin erkundigen, die Ärzte keine Ausrede finden, um keine Kassenpatienten annehmen zu müssen. Die schnelle Terminvergabe beim Facharzt ist aber nicht das einzige Gesetz, das der Bundesrat auf den Weg gebracht hat.

    Keine Unterversorgung mehr

    Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass einzelne zumeist ländliche Regionen unter einer ärztlichen Unterversorgung leiden müssen. In vielen Regionen wandern die Ärzte ab, weil sie von dem, was sie auf dem Land verdienen, nicht mehr leben können. Die Folge dieser Abwanderung ist, dass es in den großen Städten eine Überversorgung mit Ärzten gibt, während einige Kilometer weiter überhaupt kein Arzt mehr praktiziert. Die Kassenärztliche Vereinigung muss nun über eine Neuregelung nachdenken. So soll über neu geschaffene Strukturfonds vor allem für junge Mediziner ein Anreiz geschaffen werden, sich auf dem Land mit einer Praxis niederzulassen. Es werden Zuschüsse bezahlt, wenn ein Arzt in einer strukturschwachen Region eine Praxis eröffnet oder wenn er die Praxis eines Kollegen übernimmt, der sich zur Ruhe setzt, und die Praxis noch renovieren muss.

    Das Recht auf eine zweite Meinung

    Nach Ansicht der Politik und auch der Krankenkassen wird in Deutschland zu viel und vor allen Dingen zu schnell operiert. Nicht selten sind Operationen überhaupt nicht notwendig und um diese Operationswut in den Griff zu bekommen, wurde vom Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, um das Recht der gesetzlich Versicherten zu stärken. In Zukunft kann jeder Patient, dem der Arzt zu einer OP geraten hat, eine zweite unabhängige Meinung einholen. So soll verhindert werden, dass der Arzt die teure OP anbietet und der Patient unwissend bleibt, was eine alternative Behandlungsmethode angeht. Alle, die vielleicht verunsichert sind, wenn der Arzt ihnen eine Operation als einzige Alternative anbietet, haben jetzt das Recht, einen zweiten Arzt zu konsultieren und seine Meinung einzuholen.

    Beschlossen wurde aber auch, dass die Krankenhäuser bessere Möglichkeiten bekommen sollen, Medikamente an Patienten zu verordnen. Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen es immer wieder moniert, wenn zum Beispiel die Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken ihren Patienten Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel verschrieben haben.

    Bild: © Depositphotos.com / Feverpitch