Schlagwort: Impfung

  • Berlin: Kind verstirbt an Masern

    Berlin: Kind verstirbt an Masern

    Bereits seit Oktober vergangenen Jahres kommt es in der Hauptstadt vermehrt zu Masern-Erkrankungen. Offizielle gemeldet wurden bisher 574 Menschen die sich mit dem Masern angesteckt haben. Heute wurde von dem Gesundheitssenator bestätigt, dass es zu einem Todesfall gekommen ist. Ein Kleinkind erlag den Folgen der Krankheit.

    Nach ersten Angaben handelt es sich um ein Kind im Alter von 18 Monaten. Am 18.Februar verstarb das Kind an der Infektionskrankheit. Es wurden darüber hinaus noch keine weiteren Angaben zur Person gemacht. Erste Reaktionen auf die Meldung gab es bereits. So hat eine Sekundarschule im Berliner Vorort Lichtenrade die Türen am heutigen Montag geschlossen gehalten.

    Das Robert-Koch-Institut gibt an, das der aktuelle Masern-Ausbruch in der Hauptstadt einer der größten seit dem Jahr 2001 ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Infektionsschutzgesetzes erlassen. Im Zusammenhang mit diesem Masern-Ausbruch und dem jetzigen Todesfall, entflammt die Diskussion um eine gesetzlich vorgeschriebene Impfplicht auf ein Neues. Es wird von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu einer Impfplicht kommen kann, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Eine Situation wie diese sei ein klares Zeichen dafür, wie wichtig Masern-Impfungen und anderer Impfungen sind. Sich gegen Impfungen auszusprechen sei verantwortungslos. Die 574 gemeldeten Masern-Fälle, die seit Oktober 2014 verzeichnet wurden, traten zum Großteil im Januar auf. Zum Jahresbeginn gab es 254 neuen Masern-Erkrankungen in Berlin. Von 335 befragten Patienten gaben 90 %, nicht gegen Masern geimpft zu sein.

    Laut Aussage der Berliner Behörden begann der Ausbruch unter Asylbewerbern. Diese stammen aus Bosnien Herzegowina und Serbien. In diesen Regionen gab es in den 90er Jahren lange Perioden, in denen keine oder kaum Impfungen gegeben wurden. Personen aus diesen Regionen sind stärker gefährdet. Die deutschen Behörden bieten den Asylbewerbern zahlreiche Möglichkeiten, die Impfungen nachholen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen werden diese Angebote jedoch nur in geringen Zahlen angenommen.

    Viruserkrankung Masern

    Der Masern-Virus wird per Tröpfchen-Infektion übertragen. Dafür ist ein naher Kontakt mit einem Infizierten notwendig. Allerdings kann es bereits ausreichen, sich im gleichen Raum zu befinden. Das Masern-Virus ist recht instabil und reagiert auf Licht, hohe Temperaturen und auch Desinfektionsmittel. In den 1960er Jahren wurde eine Impfung entwickel, die effiziente ist und kostengünstig. Bisher ist es noch nicht gelungen, die Masern auszurotten. Vor allem in Entwicklungsländern fordert die Krankheit immer wieder Todesopfer und es kommt zu größeren Ausbrüchen.

    Die Ausrottung ist seit 1984 erklärtes Ziel der Welt-Gesundheitsorganisation. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein schneller Erfolg erhofft. Die Masern Impfung arbeitet mit Lebendviren. Sie wird aus einem schwachen Virenstamm gewonnen. Da sie in Kombination mit einer Mumps- und Rötelimpfung verabreicht wird, spricht man häufig von der MMR-Impfung. Die Masern Impfung erfolgt in zwei Schritten. Die erste im Alter von 11-14 Monaten und die zweite vor Beendigung des zweiten Lebensjahres. In seltenen Fällen kommt es zu Nebenwirkungen bei einer Impfung. Diese kommen zum Beispiel in Form einer Rötung an der Einstichstelle. Einige Patienten leiden unter Fieber, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Hinzu kann es zu einer allergischen Reaktion kommen. Diese schlägt auf die Gelenke. Es wird angegeben, dass es zu einer möglichen Hirnhautentzündung kommen kann. Bisher gab es dafür allerdings noch keine Nachweise.

    Hat man sich mit den Masern angesteckt, kommt es zu Beginn der Krankheit zu Erkältungssymptomen. Schnupfen, Husten und Fieber sind immer Begleiterscheinungen. Anschließend bilden sich Flecken aus. Diese sind rotbraun und treten am gesamten Körper auf. Die Masern sind ansteckend, ohne dass man die Flecken sehen kann. Bis zu fünf Tage bevor der Ausschlag auftritt, kann man dem Masern-Virus bereits übertragen. Nach der Ansteckung mit den Masern beträgt die Inkubationszeit bis zu 10 Tage.

    Zu wenig Kinder gegen Masern geimpft

    In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Kontroversen im Bereich des Impfschutzes. Die Riege der Impfgegner wächst und viele Eltern entscheiden sich dazu, Ihre Kinder nicht impfen zu lassen. Dabei sind es nicht nur die Masern-Impfungen, die verweigert werden. Die Gründe sind ganz verschieden. Einige haben einfach Angst, dass es zu ernsthaften Nebenwirkungen kommen kann. Auch hat sich die Theorie durchgesetzt, dass die Masern-Impfung Autismus auslösen kann. Dies beruht auf den Aussagen einer Doktorarbeit, die im Nachhinein als falsch belegt wurden. Das Gerücht kann sich dennoch halten. Wieder anderer sehen Impfungen als wirkungslos und sind davon überzeugt, dass es keinen Unterschied macht. Der aktuelle Todesfall in Berlin zeigt die Gefahren der Krankheit klar auf.

    Bildquelle: Depositphotos.com // poznyakov

     

  • Grippevirus H3N2 – Was Sie wissen sollten!

    Grippevirus H3N2 – Was Sie wissen sollten!

    Immer wieder hört und liest man in den Medien davon, dass eine Grippewelle ausgebrochen ist. Dabei sind sich viele nicht bewusst, dass es sich hierbei um einen klar definierten Vorfall handelt. Stecken sich innerhalb einer Woche mehr als 10.000 Personen in einer bestimmten Region, zum Beispiel dem Großraum Berlin, mit dem Virus H3N2 an, wird offiziell von einer Grippewelle gesprochen. Aktuell ist in Niederbayern ein Anstieg von Patienten zu beobachten, es gibt allerdings noch keine bedenklich hohen Neuinfektionen. Eine Grippe ist nicht gleichzusetzen mit einem Husten oder Schnupfen, auch wenn sie ähnliche Symptome aufweist, ist sie wesentlich aggressiver und langwieriger als eine normale Erkältung. Finden Sie hier alle wichtigen Fakten zum Thema in der Übersicht.

    Was ist H3N2?

    Es handelt sich um eine Gruppe von drei verschiedenen Erregern. Dabei werden die Influenza-Viren in die Typen A, B und C unterteilt. Typ A verursacht Grippe-Epidemien am häufigsten. In Kindern und Jugendlichen ist der B Typ meistens zu finden. Die eigentliche Namensgebung der Gruppe bezieht sich auf die Eiweißstoffe Hämagglutininin (H) und Neuraminidasen (N), welche die Substanz der Viren ausmachen.

    Verändert sich das Virus im Laufe der Zeit

    In jedem Jahr wird eine neue Grippe-Impfung angeboten, und das nicht ohne Grund. Viren verändern sich mit der Zeit. Sie sind nicht mehr in ihrer eigentlichen Grundform im Umlauf sonder in Form von Driftvarianten. Die Impfungen werden anhand von Voraussagen erstellt. Die aktuelle Virusform entspricht leider nicht der Voraussage für die letzte Grippeimpfung. Daher können geimpfte Personen trotzdem vom Virus befallen werden.

    Diese Mutationen sind allerdings kein Grund zur Besorgnis. Viren verändern sich permanent, um so ihr Überleben zu sichern. Würde es nicht zu einer Mutation kommen, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis die Weltbevölkerung komplett immun wäre. Was zum Aussterben des Virus führen würde.

    Wie stecke ich mich an?

    Die Influenza-Viren werden über die sogenannte Tröpfcheninfektion verbreitet. Die Viren befinden sich in Körperflüssigkeiten wie Schweiß oder Speichel. Werden Tropfen dieser Flüssigkeiten aufgenommen, kommt es zu einer Übertragung. Dabei reichen kleinste Mengen bereits aus. Das Virus kann über einen gewissen Zeitraum auch außerhalb seines Wirtes überleben. Befinden sich die Viren also auf einer Oberfläche wie dem Telefon oder an einer Türklinke, kann eine direkte Übertragung stattfinden. Die Viren setzen sich in den Bronchien fest und breiten sich von dort aus.

    Welche Symptome sind typisch?

    Ist es nun eine Grippe oder doch nur ein milder Husten? Ist es eine Grippe, stellt man schnell fest, dass der Körper sehr geschwächt ist. Im Gegensatz zu einem Husten ist diese Erkrankung sehr aggressiv und die Symptome sind recht schwerwiegend. Es ist eine akute Infektion der Atemwege. Dabei treten die Zeichen zumeist plötzlich und ohne Vorwarnung auf. Ein trockener Husten, Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Schüttelfrost sind nahezu immer im Krankheitsverlauf eingeschlossen. Sind Kinder betroffen, kann die Krankheit häufig nicht so einfach diagnostiziert werden. Aufgrund eines schwächeren Immunsystems verläuft sie oft untypisch. Kinder haben aber in den meisten Fällen Fieber, das über mehrere Tage anhält.

    In schweren Fällen der Influenza-Grippe ist man bis zu 14 Tage ans Bett gebunden. Darüber hinaus ist es nicht selten, dass der Körper mehrerer Wochen brauch, um wieder voll zu Kräften zu kommen. Ist die Krankheit ausgebrochen, so ist der Patient für eine Woche ansteckend. Innerhalb dieser Phase sollte er Kontakt zu anderen vermeiden. Vor allem Kinder sollten auf keinen Fall in die Schule oder den Kindergarten gebracht werden.

    Wie gefährlich sind die Grippewellen?

    Die Grippewellen fallen in jedem Jahr unterschiedlich aus. So wurde zum Beispiel im Jahr 2013/2014 eine vergleichbar geringe Anzahl von Patienten in ganz Europa gezählt. Dies macht sich momentan bemerkbar, da der aktuelle Virenstamm es recht leicht hat sich durchzusetzen. Die geringe Infektionsrate des letzten Jahres hat weniger Menschen immunisiert. Grundsätzlich haben sich die Grippewellen der vergangenen 30 Jahre aber immer als harmlos herausgestellt.

    Sollte ich mich Impfen lassen?

    Wie bereits beschrieben, ist die Wirksamkeit der Impfung nicht immer sehr gut. In diesem Jahr ist sie eher gering, im vergangenen Jahr war die Impfung äußerst erfolgreich. Dennoch kann die Impfung keinen Schaden anrichten und macht vor allem dann Sinn, wenn man regelmäßig mit vielen Personen in Kontakt ist. Denn dann hat man sowohl ein höheres Risiko sich anzustecken, als auch das Virus zu verbreiten.

  • Kinderkrankheiten auf dem Vormarsch

    Kinderkrankheiten auf dem Vormarsch

    In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Berichte darüber, dass es in Zukunft eine verpflichtende Impfberatung für Eltern geben soll, bevor diese ihre Kinder in einem Kindergarten unterbringen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren das Auftreten von diversen Kinderkrankheiten stark angestiegen ist. Eltern vergessen Impfungen erneuern zu lassen oder sie sind grundsätzlich gegen Impfungen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit auf Hochtouren an einem Plan für eine rasche und problemlose Umsetzung der Impfberatung.

    Es gibt eine Vielzahl an Kinderkrankheiten, gegen die es keine Impfstoffe gibt. Ganz aktuell ist es die Hand-Fuß-Mund Krankheit, die in den Kindergarten der Bundesrepublik herumgeht. Aber auch Erkrankungen wie Mumps oder das Drei-Tage-Fieber sind häufig anzutreffen. Sie verlaufen in dem meisten Fällen harmlos und sind innerhalb weniger Tage abgeklungen.

    Die gebildete Oberschicht sieht Impfungen kritisch

    Der Trend in Deutschland geht ganz eindeutig dahin, seine Kinder nicht impfen zu lasen. Dabei zeigt eine aktuelle Studie, dass es vor allem die gebildete Mittel- und Oberschicht ist, die einen kritischen Blick auf das Thema wirft. Personen aus der finanziellen Unterschicht und auch Zuwandererfamilien haben sehr selten Einwände gegen die Impfpläne. Ebenso ist diese Einstellung in anderen europäischen Ländern nicht so weit verbreitet wie in der Bundesrepublik.

    Die Informationsflut der modernen Medien hat einen Hype verursacht, der dazu führt, dass in nahezu jedem Bundesland die Zahl der geimpften Kinder alarmierend niedrig ist. Dabei gibt es sachliche und weniger sachliche Argumentationen, die eine Nicht-Impfung rechtfertigen wollen. Viele Eltern sind besorgt, dass eine Impfung mögliche Nebenwirkungen haben kann. Andere schließen sich der weitverbreiteten Theorie an, dass bestimmt Impfungen Autismus verursachen, ebenso wie andere geistige Beeinträchtigungen. Darüber hinaus gibt es ein großes Lager, dass diverse Verschwörungstheorien unterstützt, welche Impfungen als komplett ineffektiv darstellen. Was auch immer der Grund dafür ist, dass Eltern sich gegen Impfungen entscheiden, die Zahlen zeigen deutlich, dass die fehlenden Impfungen in einem Anstieg von Krankheitsfällen resultieren.

    Schwerwiegende Folgen im Kindes- und Erwachsenenalter

    Obwohl die Impf-Krankheiten häufig harmlos verlaufen, kommt es dennoch immer wieder zu schwerwiegenden Folgen und sogar zu Todesfällen. Das bekannteste Beispiel hierfür sind ganz eindeutig Masern. Aufgrund der fehlenden Impfungen sind mehr Kinder anfällig für das Virus, was wiederum dazu führt, dass sich immer stärkerer Stränge des Virus bilden können. Hat es keinen Wirt, da ein Impfschutz besteht, ist die Wahrscheinlichkeit einen neuen Stang auszubilden sehr gering. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland offizielle 15 Todesfälle durch Masern. Weltweit verstarben insgesamt 122.000 Menschen an der Krankheit. Dabei trifft es nicht nur Kinder.

    Viele vermeidliche Kinderkrankheiten können auch im vorgeschrittenen Alter auftreten. Ist man nicht geimpft oder hat der Impfschutz nachgelassen und hat man die Krankheit nicht bereits im Kindesalter gehabt, so kann man sich anstecken. Dabei sind es in Deutschland auch hier vor allem Masern, die ein Problem verursachen. Anderer Krankheiten wie Keuchhusten oder Mumps werden weniger häufig in Erwachsenen nachgewiesen. Gefährlich kann es werden, wenn man sich in der Schwangerschaft mit Röteln ansteckt. Das Virus kann den Embryo beschädigen und zu Früh-, Tot- und Fehlgeburten führen. Daher ist es ratsam sich als Frau erneut gegen Röteln Impfen zu lassen. Hat eine Schwangerschaft bereits begonnen, ist eine Impfung nicht mehr möglich.

    Ansteckung verhindern

    Macht ein Virus erst mal die Runde ist es recht schwer, eine Ansteckung gezielt zu verhindern. Vor allem wenn Kindergärten und Grundschulen betroffen sind, kann man nicht viel mehr tun, als für den eigenen Nachwuchs auf das Beste zu hoffen. Regelmäßiges Händewaschen und ein minimaler Kontakt mit Betroffenen ist das beste Vorgehen, dies einem Haufen 5-Jähriger zu erklären, ist allerdings eher schwierig. Wichtig ist es, dass man ein Kind, das eventuell erkrankt ist nicht in die Schule oder den Kindergarten bringt. Auch sollte man sich bei seinem Hausarzt darüber informieren, wie lange es braucht, bis die Krankheit völlig abgeklungen ist und keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

    Die Windpocken kommen

    Kaum ist die eine Krankheitswelle abgeklungen, ist meist auch schon mit der nächsten zu rechnen. Wie es scheint, dürfen sich Eltern auf Windpocken freuen. Die roten, juckenden Pusteln treten mit einem Fieber auf und sind meist recht hartnäckig. Es gib aber keinen Grund zur Sorge. Augen zu und durch heißt hier die Devise. Vor allem bei Kleinkindern muss man darauf achten, dass diese sich nicht zu heftig kratzen, da die aufgekratzten Pusteln unschöne Narben hinterlassen können.

  • Blutvergiftung – Wie gefährlich?

    Blutvergiftung – Wie gefährlich?

    Sie gehört zu den gefährlichsten Krankheiten, die nicht selten auch von Ärzten unterschätzt wird – die Blutvergiftung. Dabei ist die Blutvergiftung nach Herz- und Kreislaufversagen die dritthäufigste Todesursache in Deutschland und jedes Jahr werden rund 154.000 Menschen mit der Diagnose Blutvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert.

    Was verursacht eine Blutvergiftung?

    Eine Sepsis, wie die Blutvergiftung mit medizinischem Namen heißt, kann jeden treffen und es ist nicht nur die verschmutzte Wunde, die für eine Vergiftung des Blutes sorgt. Ein Insektenstich kann ebenso eine Sepsis auslösen wie auch eine Brandwunde, die nicht richtig versorgt wurde. Immer dann, wenn das Immunsystem es nicht mit seinen eigenen Mitteln schafft, die Bakterien zu bekämpfen, dann gelangen diese ins Blut und breiten sich in nur wenigen Stunden in allen wichtigen Organen wie dem Herz, der Lunge, den Nieren oder der Leber aus.

    Mit diesem Zustand ist der Körper letztendlich vollkommen überfordert und irreparabel geschädigt. Wenn keine schnelle Hilfe geleistet wird, dann droht ein Zusammenbruch des Kreislaufs und der Organe. Kommt es zu diesem lebensbedrohlichen Zustand, dann drohen ein septischer Schock, Atemstillstand und der Tod.

    Wie wird eine Blutvergiftung erkannt?

    Immer wenn es um Blutvergiftungen geht, dann kommt auch der berühmte rote Streifen ins Spiel. Dieser Strich, der von der Wunde in Richtung Herz verläuft, soll angeblich ein untrügliches Zeichen dafür sein, dass es sich um eine gefährliche Blutvergiftung handelt. Aber eine Sepsis ist tückisch und der rote Strich ist lediglich eine Entzündung der Lymphbahnen, aber er liefert keinen sicheren Beweis dafür, dass mit dem Blut etwas nicht stimmt.

    Wer eine Wunde hat, selbst wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer handelt, sich dann unwohl fühlt und Fieber und Schüttelfrost bekommt, der muss davon ausgehen, dass es sich um eine Blutvergiftung handelt. Auch wenn diese Symptome zusammen mit einer Untertemperatur von unter 36° Grad auftreten, dann ist eine Sepsis sehr wahrscheinlich. Wenn diese Beschwerden auftreten, dann wird es höchste Zeit einen Arzt oder noch besser gleich die Notaufnahme eines Krankenhauses auszusuchen. In der Klinik wird dann ein sogenannter Procalcitonin Test gemacht. Innerhalb einer Stunde kann ein Notfalllabor eine Sepsis nachweisen und der Betroffene wird dann in der Regel mit hoch dosiertem Antibiotikum erfolgreich behandelt.

    Gibt es einen sicheren Schutz vor Blutvergiftungen?

    Eine sichere präventive Maßnahme, wie zum Beispiel eine Impfung gegen die Sepsis, gibt es leider nicht. Der Grund sind die vielen verschiedenen Bakterien, die eine Blutvergiftung auslösen können. Da aber zum Krankheitsbild vielfach auch eine Lungenentzündung gehört, ist es vor allem für ältere Menschen über 60 Jahre eine gute Idee, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Diese Erreger sind besonders häufig der Auslöser für eine bakterielle Lungenentzündung im Rahmen einer Sepsis.

    Auch alle diejenigen, die Probleme mit dem Herzen haben oder an Diabetes erkrankt sind, sollten sich vorsorglich impfen lassen. Es gibt aber sehr effektive Maßnahmen, die Blutvergiftungen verhindern können. So sollte jede Wunde, auch wenn sie vielleicht noch so klein ist, immer sehr sorgfältig behandelt werden. Zunächst muss die Wunde vorsichtig gesäubert und anschließend desinfiziert werden. Auf diese Weise werden mögliche Bakterien aus der Wunde entfernt. Sollte eine Verletzung dann trotzdem unangenehm pochen, sollte man nicht lange zögern, sondern einen Arzt aufsuchen, um eine gefährliche Sepsis zu vermeiden.

  • Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    GKV bestimmen den Zusatzbeitrag selbst – Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

    Seit Anfang des Jahres ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt worden. Dieser Kostenbeitrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gab bislang auch einen Sonderbeitrag von 0,9%, welcher durch die Kassenmitglieder gezahlt wurde. Dieser entfällt komplett. Dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen nun die Möglichkeit, über die Höhe des Zusatzbeitrages für Ihre Versicherten selbst zu entscheiden. Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich seit dem 01.01.2015 der Satz nicht geändert. Ein Großteil der Kassen hat den Wert mit 0,9 % festgelegt und gleicht so die entfallenden Kosten des Sonderbeitrags aus. Einige haben aber auch einen höheren oder gar niedrigeren Wert festgelegt.

    Sonderkündigungsrecht – Sollte man es in Anspruch nehmen?

    Bis Ende Dezember hatten die Krankenkassen Zeit, um Ihren Mitgliedern die neuen Tarifstrukturen offenzulegen. Mit den neuen Preisen haben die Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, auch wenn man weniger als 18 Monate mit dem aktuellen Versicherer versichert ist, kann man ohne Probleme zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die kann ohne Angabe von Gründen geschehen und muss lediglich innerhalb der angegebenen Frist geschehen, die bei vier Wochen liegt. Bis Ende Januar ist ein Wechsel also noch möglich.

    Aber es gibt gleich mehrere Stellen, die von einem unüberlegten Wechsel abraten. Unter anderem sagen Verbraucherschützer, dass es Sinn macht, die Entwicklung der Kosten für das kommende Jahr im Auge zu behalten. Denn zukünftig wird jedes Jahr im November, vom Bundesgesundheitsministerium, der durchschnittliche Wert des Zusatzbeitrags für das kommende Jahr angegeben. Momentan haben die meisten Versicherungen den Zusatzbeitrag mit viel Bedacht festgelegt, dies kann aber durchaus zum Ende des Jahres anders aussehen. Es ist abzuwarten, ob es einen stabilen Prozentsatz geben wird, oder ob die einzelnen Versicherer die Chance nutzen werden, um ihre Beiträge attraktiver zu gestalten.

    Wie kann man die Krankenkasse wechseln?

    Wenn man sich doch dazu entscheidet, seine Krankenkasse zu wechseln, sind ein paar Dinge zu beachten. Das außerordentliche Kündigungsrecht verfällt, vier Wochen nachdem die neue Tarifstruktur zum ersten Mal zum Tragen kommt. Wer sich also bis zum 30.01.2015 nicht für eine Kündigung entschieden hat, verpasst die Frist. Dabei kann man mit einem formlosen Schreiben Kündigen, das per Post bei der Versicherung eingehen muss. Eine E-Mail oder eine telefonische Benachrichtigung sind nicht rechtskräftig. Anschließend setzt man sich mit seiner neuen Krankenkasse in Verbindung und diese muss die alte Versicherung über das neue Vertragsverhältnis informieren. Ist dies geschehen, so steht einem Wechsel zum 1. April nicht mehr im Wege. Bis dahin ist man weiterhin mit dem alten Versicherer abgesichert und zahlt dort die aktuellen Beiträge.

    Worauf muss man bei einem Wechsel achten?

    Wenn man bereits 18 Monate und länger mit einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat man die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Ein Krankenkassenwechsel sollte aber mit Bedacht angegangen werden. Wer sich hier nur auf die Kosten bezieht, der verliert eventuell wertvolle Leistungen. Regine Behrend (Verbraucherzentrale NRW) gibt an, dass momentan die Beitragskosten der verschiedenen Versicherer sich kaum unterschieden. Zusatzleistungen und mögliche Zusatzversicherungen sind die entscheidenden Kriterien bei der Wahl. So gibt es Anbieter, die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, andere bieten einen 24-Stunden-Kontaktservice oder übernehmen ein großes Spektrum von Impfungen, die für Auslandsaufenthalte wichtig sind. Es spielt also eine wichtige Rolle, welche Anforderungen man an seine Versicherung hat.

    Was passiert mit den Zusatzversicherungen?

    Millionen von gesetzlich Krankenversicherten nutzen verschiedene Zusatzversicherungen. Diese decken Kosten für Sonderbehandlungen ab. Hat man eine oder mehrere Zusatzversicherungen über seine aktuelle Krankenversicherung abgeschlossen, sollte man sich beim Versicherer darüber informieren, ob der Versicherungsschutz auch nach einem Wechsel voll bestehen bleibt.

    Wie finde ich die beste GKV?

    Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet im Rahmen einer Preiserhöhung anzugeben, wo der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag liegt. So hat man einen guten Überblick über die Mehrkosten der eigenen Versicherung. Momentan kann im besten Fall eine Ersparnis von 450 Euro erreicht werden. Dafür muss der Betroffenen allerdings einen Verdienst haben der direkt an der Beitragsbemessungsgrenze lieg. Außerdem muss man in eine Versicherung wechseln, die komplett auf die 0,9 % Zusatzbeitrag verzichten. Davon gibt es in 2015 zwei. Am besten lässt man sich von einem unabhängigen Berater informieren oder nutzt ein Internet-Portal. Grundsätzlich ist momentan davon abzuraten einen voreiligen Wechsel vorzunehmen. Für das kommende Jahr kann man mit einer allgemeinen Preiserhöhung rechnen und daher ist es ratsam, sich dann für einen optimalen Versicherer zu entscheiden.

  • Wie solidarisch ist das deutsche Gesundheitswesen?

    Wie solidarisch ist das deutsche Gesundheitswesen?

    Das Gesundheitswesen nach dem Solidaritätsprinzip ist einfach strukturiert: Alle Bürger zahlen in einen Topf ein und wenn einer dieser Bürger krank wird oder eine ärztliche Versorgung benötigt, dann wird das Geld für diese Leistungen aus dem Topf genommen. Einer für alle könnte man dieses Prinzip auch beschreiben, aber was so einfach klingt, lässt sich in der Realität leider nicht immer so einfach umsetzen. Welche Krankheit und welche Medikamente sind der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zuzumuten und welche eher nicht? Es gibt einen Katalog, in dem alle Leistungen aufgelistet sind, die von der Gemeinschaft entweder übernommen, oder nicht gezahlt werden.

    Wer diesen Katalog zusammengestellt hat, der hat sich wahrscheinlich keine Gedanken darüber gemacht, dass jeder, der betroffen ist, sein Leiden für so wichtig hält, dass es von der Solidargemeinschaft getragen werden muss. Der Mann mit Potenzstörungen möchte, dass die Krankenkasse seine Tabletten bezahlt, die diese Störung beseitigen und auch die Frau, die unter ihren zu kleinen Brüsten leidet, möchte dass eine Operation, die ihr eine füllige Oberweite beschert, von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen mitgetragen wird.

    Der Leistungskatalog und die Solidarität

    Viele Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wer diese Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen will, der muss sie entweder aus der eigenen Tasche bezahlen oder es eben lassen. So einfach sehen das die Krankenkassen, wenn sie eine Anfrage zum Beispiel für einen Eingriff auf dem Tisch haben, bei dem es sich um plastische Chirurgie dreht. Eine Frau, die ihre Brüste vergrößern lassen will, leidet nicht, zumindest nicht, wenn es nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen geht. Der Eingriff ist nicht zwingend notwendig, denn weder die Gesundheit noch das Leben der Dame ist gefährdet, wenn sie den größeren Busen nicht bekommt.

    Die ästhetische Chirurgie ist aber nur ein Beispiel, es gibt noch andere Leistungen, die von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht bezahlt werden müssen, auch für andere Leistungen müssen die Versicherten selbst aufkommen:

    • Die Entfernung einer Tätowierung
    • Das Facelifting
    • Die Fettabsaugung
    • Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen
    • Die Haartransplantation
    • Potenzmittel, wie zum Beispiel das Medikament „Viagra“
    • Bestimmte Impfungen, wie die Grippeimpfung oder die Impfung im Rahmen einer Reise
    • Die Leistungen von Heilpraktikern

    Diese Liste enthält noch viele andere Punkte, die zwar die Gesundheit betreffen, aber die nicht von der Kasse bezahlt werden, da es alternative, deutlich günstigere Behandlungsmethoden gibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

    Der Leistungskatalog wird auch ständig erweitert, weil immer neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten auf den Markt kommen. Ein Grundsatz des Leistungskatalogs lautet daher: Zwar ist eine bestimmte Leistung grundsätzlich wirksam, aber die kostet zu viel, weil es eine gleichwertige Leistung gibt, die weniger Kosten verursacht. Wer sich zum Beispiel eine Warze im Gesicht mittels eines Lasers entfernen lassen möchte, der sollte sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren, ob die Kasse diesen Eingriff bezahlt. In der Regel wird die Kasse den Eingriff nicht finanzieren, denn es gibt alternative Behandlungsmethoden wie beispielsweise die Vereisung, mit der die Warze ebenso sicher entfernt werden kann.

    Das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit wird in der Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen, besonders deutlich wird das heute schon bei der Zahnbehandlung.

    Teure Zähne

    Zahnbehandlungen zählen zu den teuersten Leistungen, die das deutsche Gesundheitswesen kennt. Wer schöne Zähne haben will, der muss dafür sehr tief in die Geldbörse greifen, denn vieles wird nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Wenn es zum Beispiel um den Zahnersatz geht, dann sind Implantate eine tolle Sache. Diese Implantate werden anstelle der echten Zähne fest im Kiefer verankert und halten ein Leben lang. Implantate sind aber auch sehr teuer und sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die Kassen argumentieren, dass es auch noch andere Alternativen zu den teuren Implantaten gibt, die weniger aufwendig sind und die nur einen Bruchteil kosten. Für denjenigen, der gerne schöne Zähne haben möchte, ist das ein Grund sich zu ärgern, denn schließlich zahlt auch er in die Gemeinschaftskasse ein. Für die Krankenkassen ist es aus ihrer Sicht aber nicht zumutbar, dass die Solidargemeinschaft für diese teure Leistung aufkommen soll, wenn es auch günstiger geht.

    Heute sieht es so aus, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nur noch für eine medizinische Grundversorgung aufkommen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss jeder Einzelne selbst bezahlen, es sei denn, es gibt keine Alternative zu einem bestimmten Medikament oder zu einer Behandlungsmethode. Es ist daher immer zu empfehlen, vor einer Behandlung die Kasse oder den Arzt zu fragen, wer für die Kosten aufkommt.