Schlagwort: junge Mediziner

  • Beeinflusst das Alter des Arztes die Sterberate?

    Beeinflusst das Alter des Arztes die Sterberate?

    Glaubt man einer neuen Untersuchung von US-Forschern, dann hat das Alter des Arztes einen direkten Einfluss auf die Sterberate. Darüber berichtet die Fachzeitschrift The BMJ. Das Ergebnis besagt, dass Patienten, welche von älteren Medizinern behandelt werden, eine höhere Sterberate haben. Als Vergleich dienen jüngere Ärzte, die laut der Untersuchung für weniger Sterbefälle verantwortlich sind. Selbstverständlich fand die Studie im gleichen Krankenhaus statt. Interessant ist auch, dass der Effekt bei der Betreuung einer größeren Anzahl an Patienten verschwand. Eine sichere Antwort darauf gibt es zwar nicht, doch eine Erklärung wäre die entstehende Routine. Sie könnte demnach eine schützende Wirkung haben.

     

    Über 700.000 Fälle wurden untersucht

    Im Ganzen betrachtet wurden rund 700.000 Fälle untersucht. Es waren alles Patienten, die in eine US-Klinik eingeliefert wurden und ein Mindestalter von 65 Jahren erreicht hatten. Sie wurden von etwa 20.000 Ärzten aller Altersklassen untersucht. Bei Medizinern, die das 40ste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, kam eine Sterberate von ca. elf Prozent heraus. Waren die Ärzte hingegen über 60 Jahre alt, dann betrug die Rate immer mehr als 12 Prozent. Die Zeitspanne dieser Ergebnisse liegt bei 30 Tagen. Rein von den Zahlen her ist es also tatsächlich so, dass Patienten bei jüngeren Ärzten besser aufgehoben sind. Allzu ernst sollte man die Werte aber nicht nehmen, das sagen auch die Autoren selbst.

     

    Es handelt sich um eine Beobachtungs-Studie

    Niemand sollte von nun an auf junge Mediziner bestehen. Die Forschung ist nämlich „nur“ eine Beobachtungs-Studie, sodass zum Beispiel die genauen Ursachen unklar sind. Auch sind nicht immer die Ärzte alleine schuld, wenn ein Patient stirbt. Manche Krankheiten können einfach schon so weit ausgebrochen sein, dass keine Heilung mehr erfolgen kann. Dann spielt es auch keine Rolle, ob der behandelnde Arzt noch jünger oder schon etwas älter ist. Die Autoren vermuten, dass älteren Medizinern eventuell das „neue“ medizinische Fachwissen fehlt. Sie sind somit auf einen veralteten Stand und können somit nicht ganz so effektiv behandeln. Wie gesagt, dies ist lediglich eine Vermutung, sodass jeder Mediziner seine Daseinsberechtigung hat.

  • Gegen den Hausärztemangel – Der Masterplan 2020

    Gegen den Hausärztemangel – Der Masterplan 2020

    Es mangelt an Hausärzten, vor allem in den ländlichen Regionen wird es immer schwerer, engagierte junge Mediziner zu finden, die dort eine Praxis eröffnen oder übernehmen wollen. Um diesen Mangel auf Dauer zu beheben, will die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD nicht nur das Medizinstudium grundlegend reformieren, sondern auch ein sogenanntes Versorgungsstärkungsgesetz auf den Weg bringen.

    Die Verteilung besser steuern

    Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde schon Mitte des vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, die Verteilung der niedergelassenen Ärzte zu verändern. So soll eine Überversorgung in den Großstädten und Ballungsgebieten entzerrt werden, um damit die Unterversorgung in den ländlich strukturierten Regionen zu beheben. So werden den Ärzten attraktive finanzielle Angebote gemacht, wenn sie sich dafür entscheiden, eine Praxis in einer strukturschwachen Region zu eröffnen.

    Der Masterplan 2020

    In den nächsten Monaten werden die Wirtschafts- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern den „Masterplan 2020“ erarbeiten, der sich um eine Reform des Medizinstudiums kümmert. Zu den angestrebten Zielen dieses Masterplans gehört unter anderem eine zielgerichtete Auswahl derjenigen, die sich um einen Studienplatz für Medizin bewerben. Auf der Agenda steht neben der Förderung der Praxisnähe auch eine stärke Präsenz der Allgemeinmedizin während des Studiums. Damit will die Politik erreichen, dass sich mehr junge Mediziner gegen eine Ausbildung zum Facharzt und für die Ausbildung zum Hausarzt entscheiden. Geplant ist zudem, dass die angehenden Allgemeinmediziner und Hausärzte das gleiche Geld bekommen wie ihre Kollegen, die eine Ausbildung zum Facharzt in einem Krankenhaus machen.

    Ob der „Masterplan 2020“ so in die Tat umgesetzt werden kann, wie es sich die Politik vorstellt, das ist fraglich. Der Hausarzt hat unter angehenden Medizinern ein eher schlechtes Image, dass aber besonders der Hausarzt nicht nur einen Patienten, sondern den ganzen Menschen behandelt, das wird dabei sehr gerne übersehen.

    Bild: © Depositphotos.com / Syda_Productions

  • Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Neue Gesetze – was ändern sich für die Patienten?

    Die Situation kennt wahrscheinlich jeder: Ein Besuch beim Facharzt ist unumgänglich, aber es ist einfach kein Termin zu bekommen. Wer ein halbes Jahr Wartezeit in Kauf nimmt, der kann seinen Termin beim Augenarzt oder beim Urologen bekommen und auch alle, die privat krankenversichert sind, haben keine Probleme, für alle anderen bleibt nur die lange Wartezeit. Das soll sich nach dem Willen der Politiker ändern, denn nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, was die Kassenärztliche Vereinigung dazu zwingen soll, auch kurzfristig Termine an gesetzlich Versicherte zu vergeben.

    In nur vier Wochen

    Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung sogenannte Terminservicestellen einrichten muss, mit deren Hilfe die Patienten einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen bekommen. Die Terminservicestellen werden bei den großen Krankenkassen eingerichtet und wer einen Termin benötigt, der ruft einfach dort an und erkundigt sich, welcher Facharzt in der Nähe in den nächsten vier Wochen einen Termin frei hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass wenn die Patienten sich selbst nach einem Termin erkundigen, die Ärzte keine Ausrede finden, um keine Kassenpatienten annehmen zu müssen. Die schnelle Terminvergabe beim Facharzt ist aber nicht das einzige Gesetz, das der Bundesrat auf den Weg gebracht hat.

    Keine Unterversorgung mehr

    Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass einzelne zumeist ländliche Regionen unter einer ärztlichen Unterversorgung leiden müssen. In vielen Regionen wandern die Ärzte ab, weil sie von dem, was sie auf dem Land verdienen, nicht mehr leben können. Die Folge dieser Abwanderung ist, dass es in den großen Städten eine Überversorgung mit Ärzten gibt, während einige Kilometer weiter überhaupt kein Arzt mehr praktiziert. Die Kassenärztliche Vereinigung muss nun über eine Neuregelung nachdenken. So soll über neu geschaffene Strukturfonds vor allem für junge Mediziner ein Anreiz geschaffen werden, sich auf dem Land mit einer Praxis niederzulassen. Es werden Zuschüsse bezahlt, wenn ein Arzt in einer strukturschwachen Region eine Praxis eröffnet oder wenn er die Praxis eines Kollegen übernimmt, der sich zur Ruhe setzt, und die Praxis noch renovieren muss.

    Das Recht auf eine zweite Meinung

    Nach Ansicht der Politik und auch der Krankenkassen wird in Deutschland zu viel und vor allen Dingen zu schnell operiert. Nicht selten sind Operationen überhaupt nicht notwendig und um diese Operationswut in den Griff zu bekommen, wurde vom Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, um das Recht der gesetzlich Versicherten zu stärken. In Zukunft kann jeder Patient, dem der Arzt zu einer OP geraten hat, eine zweite unabhängige Meinung einholen. So soll verhindert werden, dass der Arzt die teure OP anbietet und der Patient unwissend bleibt, was eine alternative Behandlungsmethode angeht. Alle, die vielleicht verunsichert sind, wenn der Arzt ihnen eine Operation als einzige Alternative anbietet, haben jetzt das Recht, einen zweiten Arzt zu konsultieren und seine Meinung einzuholen.

    Beschlossen wurde aber auch, dass die Krankenhäuser bessere Möglichkeiten bekommen sollen, Medikamente an Patienten zu verordnen. Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen es immer wieder moniert, wenn zum Beispiel die Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken ihren Patienten Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel verschrieben haben.

    Bild: © Depositphotos.com / Feverpitch