Schlagwort: Krankenversicherung

  • Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird

    TK stellt Innovationsreport 2015 vor – AMNOG verfehlt Einsparziel

    Berlin (ots) – Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ 

    Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. 

    Nur eine von 20 Ampeln grün 

    Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). 

    Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. 

    Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. 

    Keine Karenzzeiten für Mondpreise 

    Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ 

    Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. 

    In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Vergleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. 

    Hintergrund für die Redaktionen 

    Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Report, den gezeigten Charts, den Statements und der Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 747402). 

    Im Juli und August 2015 hatte das Marktforschungsunternehmen DocCheck Research im Auftrag der TK eine Online-Befragung von n = 500 niedergelassenen Ärzten durchgeführt. 

     

    Pressekontakt: Dennis Chytrek Tel. 040 – 6909 3020 dennis.chytrek@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3117456
  • Entscheidend ist die Entscheidung: Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

    Hamburg (ots) – Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.

    Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.“

    Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.

    Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der TK-Internetseite unter www.tk.de/organspende (Webcode 018570).

    Hinweis für die Redaktionen:

    Am 1. November 2012 trat das reformierte Transplantationsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Krankenkassen, allen Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre Informationen zur Organspende mit einem Organspendeausweis zuzuschicken und sie aufzufordern, darauf eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten. Das Gesetz ist Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Initiative, um die Situation der 11.000 Menschen zu verbessern, die derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Für Rückfragen: Daniel Burgstaler Tel. 040-6909 1783 E-Mail pressestelle@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3092834
  • Praxis ohne Grenzen – medizinische Versorgung für alle

    Praxis ohne Grenzen – medizinische Versorgung für alle

    Viele kennen die Ärzte ohne Grenzen, eine Organisation, die weltweit Menschen medizinische Hilfe zukommen lässt. Die Ärzte ohne Grenzen helfen ohne Bezahlung und sie behandeln alle, die ihre Hilfe brauchen, die sie sich aber aus finanzieller Sicht nicht leisten können. Für dieses Engagement bekam Ärzte ohne Grenzen unter anderem bereits den Friedensnobelpreis. Praxis ohne Grenzen ist eine sehr ähnliche Organisation, die sich wenn auch in einem sehr viel kleineren Rahmen, um Menschen kümmert, die zwar in einem der reichsten Länder dieser Welt lebt, sich aber trotzdem keine angemessene medizinische Versorgung leisten kann.

    Ein Arzt mit Engagement

    Dr. Uwe Denker ist 77 Jahre alt und mit Leib und Seele Arzt. Der Allgemeinmediziner, der früher eine eigene Praxis hatte, hat die Organisation Praxis ohne Grenzen ins Leben gerufen, weil es nach seiner Ansicht einfach nicht sein kann, dass es in Deutschland so viele Menschen gibt, die sich eine medizinische Behandlung nicht mehr leisten können, weil ihnen die passende Krankenversicherung fehlt. In Deutschland leben nach Schätzungen fast eine Million Menschen, die nicht krankenversichert sind. Unter diesen Menschen sind immer mehr Menschen aus dem Mittelstand und viele Scheinselbstständige, die die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, aber auch Handwerker, die unverschuldet in Not geraten sind, weil ihre Kunden nicht zahlen. Auch Versicherungsvertreter und Marktbeschicker fallen immer öfter durch die soziale Lücke und können sich die Beiträge für eine Krankenversicherung einfach nicht mehr leisten. Für diese Menschen wurde Praxis ohne Grenzen ins Leben gerufen.

    Wie funktioniert die Praxis ohne Grenzen?

    Nachdem Dr. Denker seine eigene Praxis aufgegeben hat, kümmert er sich in seiner Praxis ohne Grenzen in Bad Segeberg um alle diejenigen, die durch das Raster der gesetzlichen Krankenversicherung gefallen sind. 400 Patienten hat der Arzt in den vergangenen fünf Jahren in seiner Praxis behandelt und alle waren in der gleichen Notlage, sie hatten keine Krankenversicherung und auch kein Geld, um eine teure Privatbehandlung zu bezahlen. Dazu kommen zwischen 800 und 1.000 telefonische Beratungen und immer wieder Schicksale von Menschen, die krank sind und einfach nicht mehr weiter wissen. Neben der Praxis von Dr. Denker gibt es in Schleswig-Holstein noch neun weitere Praxen und es werden noch mehr dazu kommen, denn der Strom der Patienten reißt nicht ab.

    Ideen für die Zukunft

    Neben seinem Engagement für notleidende Menschen hat Dr. Denker aber auch viele Ideen, wie die ungerechte medizinische Versorgung in Deutschland geändert werden kann. Seine wichtigsten Anliegen sind eine Grundversicherung für alle, die in einkommensabhängigen Berufen arbeiten, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung. Aber auch die Senkung der Mehrwertsteuer, die für Medikamente immer noch bei 19 % liegt, ist etwas, was der Arzt gerne durchsetzen möchte. Außerdem fordert er einen Zugang zu Krankenhäusern zu einem Notfalltarif, der nur für die Menschen gilt, die keine Krankenversicherung haben. Der Allgemeinmediziner hat ausgerechnet, dass Menschen, die auf Dauer ohne eine Krankenversicherung leben müssen, im Schnitt 14 Jahre eher sterben als diejenigen, die den Schutz einer Krankenversicherung genießen dürfen. Offenbar gibt es in Deutschland Regionen, bei denen die Praxis ohne Grenzen kein Thema ist, denn Dr. Denker musste die Erfahrung machen, dass es in Bayern keinen Bedarf gibt. Aber der Arzt weiß auch, dass es Kollegen in Bayern gibt, die das Problem kennen und die in ihrer Praxis Menschen behandeln, die nicht krankenversichert sind.

    Wie dringend diese Hilfe ist, das haben auch viele Krankenhäuser in Deutschland erkannt. Sie haben ihre normalen Notaufnahmen um sogenannte Hausarztambulanzen erweitert, in der Patienten behandelt werden, die Wochen oder sogar Monate auf einen Termin warten müssen oder die kein Geld haben, um zu einem Arzt zu gehen, der nur noch Privatpatienten aufnimmt, denn von diesen Ärzten gibt es in Deutschland immer mehr.

    Bild: © Depositphotos.com / atholpady

  • Chronische Krankheiten

    Chronische Krankheiten

    Die chronischen Krankheiten oder auch chronische Erkrankungen sind zumeist dauerhafte, seltener ständig wiederkehrende, oft auch in Schüben auftretende körperliche Beschwerden unterschiedlichen Ursprungs. Der Begriff „chronisch“ leitet sich vom griechischen Wort “chronos“, das „Zeit“ bedeutet. Chronische Erkrankungen weisen auch eine akute Phase auf, die zu jedem Zeitpunkt des Krankheitsverlaufs auftreten kann. Diese Exazerbationen (regelmäßige Schübe) der chronischen Erkrankung sollten nicht mit einer akuten Ersterkrankung verwechselt werden.

    Welche chronischen Krankheiten gibt es (Auswahl)

    Darunter fallen sowohl degenerative Erkrankungen, die schleichende Prozessverläufe haben, aber auch auslösende Krankheiten und Unfälle, die zu einer chronifizierten gesundheitlichen Schädigung oder Behinderung führen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Grad die chronische Erkrankung auf das Leben des Betroffenen einwirkt, denn mit zahlreichen von ihnen leben viele oft jahrelang, manchmal sogar unentdeckt.

    Zu den bekanntesten chronischen Krankheiten zählen etwa Bluthochdruck, Rheuma, Osteoporose und Asthma oder Bronchitis, aber auch die immer mehr Menschen betreffenden allergischen Erkrankungen. Angefangen dort etwa bei Pollen- über Lebensmittelallergien bis hin zu oft von Umweltfaktoren mitbestimmten Krankheitsbildern wie etwa Morbus Crohn.

    Hinzu kommt noch das weite Feld der Schmerzerkrankungen, die teils orthopädischen, teils neurologischen, nicht selten auch psychosomatischen Ursprungs sein können. Hierzu zählen etwa Kopfschmerzen und Migräne oder auch die Volkskrankheit Rückenschmerzen. Aber auch Depressionen, das Erschöpfungssyndrom sowie bestimmte Entzündungen können chronifizieren.

    Weiterhin gelten Autoimmunerkrankungen, Ekzemen, Allergien, endokrine Erkrankungen, z. B. Diabetes mellitus, Virusinfektionen wie Herpes oder AIDS, Asthma, Herzerkrankungen und bösartige Tumore als chronische Erkrankungen.

    Woran erkennt man chronische Krankheiten?

    Chronische Erkrankungen sind andauernd und schwer heilbar, haben eine Tendenz zu Verschlechterung der Symptomatik, verursachen Beschwerden, Schmerzen, Behinderungen oder können sogar zum Tod führen. Eine einheitliche Definition existiert nicht.

    Wenn eine Erkrankung eine Tendenz von der vorübergehenden zur dauerhaften Präsenz eines Symptoms oder Beschwerden hat, spricht man von einer chronifizierten Erkrankung. Typische Beispiele hierfür sind die Chronifizierung von Rückenschmerzen. Kehren die Beschwerden wieder zurück, bildet sich Angst vor erneuten Schmerzen, woraus Schonverhalten resultiert, das wiederum die Verspannungen verursacht. So nehmen 80% allen Rückenschmerzen einen chronischen Verlauf.

    Chronische Krankheiten bestimmen – wie schon erwähnt – mal mehr, mal weniger das Leben der Betroffenen, denn in aller Regel müssen sich die daran Erkrankten auf eine langwierige, meist schwer oder im schlimmsten Fall auch gar nicht heilbare Krankheit einstellen. Das bedeutet in allen Fällen, dass sich die Patienten meist in eine ständige medizinische Versorgung begeben müssen. Darunter fallen ärztliche oder psycho- sowie physiotherapeutische Behandlungen, langfristige Arzneimitteltherapien, aber auch die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, ohne die eine gegebenenfalls sogar lebensbedrohliche Verschlimmerung derselben eintreten kann.

    Meist geht mit chronischen Krankheiten eine Verminderung der allgemeinen Lebenserwartung, zumindest aber eine stete Beeinträchtigung der Lebensqualität einher, weil der Patient beispielsweise mit ständigen Verhaltens- und Ernährungsregeln sowie dauerhafter Medikamenteneinnahme leben muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Definition ‚schwerwiegende chronische Krankheit‘ daher nicht ohne Grund im Rahmen der Härtefallregelungen Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Patienten-Zuzahlungen.

    Doch stellen chronische Erkrankungen nicht nur Anforderungen an die Patienten. Auswirkungen haben sie auch auf deren Partner und Familienangehörige, vor allem, wenn diese von Therapie und Pflege mit betroffenen sind. Und auch das medizinische Personal muss sich bei der Betreuung chronisch Kranker auf andere, da langwierige Abläufe und einen andern Patientenkontakt einstellen.

    Chronische Erkrankung und Pflegebedürftigkeit

    Wenn eine Erkrankung über ein Jahr einen langwierigen Verlauf hat und mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde spricht man von einer schwerwiegend chronischen Erkrankung. Außerdem soll die Erkrankung eines der folgenden Merkmale aufweisen:

    • es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor
    • es liegt eine Behinderung von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor
    • wegen der vorliegenden Erkrankung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (Arzneimitteltherapie, ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung usw.) erforderlich, damit sich nach Ansicht der Ärzte die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert.

    Die Prävalenz (Kennzahl in Bezug auf die Krankheitsausbreitung) chronischer Erkrankungen ist somit eine wichtige Maßnahme für den Gesundheitszustand der Bevölkerung.

    Bild: © Depositphotos.com / johnkwan

  • Wie sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen?

    Wie sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen?

    Ein schönes Lächeln ist so etwas wie eine Visitenkarte, und wer mit einem strahlenden Lächeln überzeugen möchte, der sollte auch gesunde und schöne Zähne haben. Immer mehr Menschen legen großen Wert auf schöne Zähne, aber nicht jeder kann sich diese schönen Zähne auch leisten. Vor allem wenn es um den Zahnersatz geht, dann kosten Zähne richtig viel Geld, und da die Krankenkassen nur einen kleinen Teil zuzahlen, muss man für ein schönes Gebiss tief in die eigene Tasche greifen. Mit einer Zahnzusatzversicherung wird vieles einfacher, versprechen die Versicherungen, aber lohnt sich diese Zusatzversicherung wirklich für jeden und wie viel kostet sie?

    Was sollte eine Zahnzusatzversicherung bieten?

    Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist groß. Wer sich für eine solche Versicherung interessiert, der sollte zunächst einen direkten Vergleich machen und das Preis-Leistungs-Verhältnis der Anbieter unter die Lupe nehmen. Sinnvoll ist es eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die nicht nur die Kosten für den normalen Zahnersatz, sondern auch die Versorgung mit Implantaten übernimmt. Auch Inlays aus Keramik oder Gold sowie keramische Verblendungen von Kronen und Brücken sollten im Leistungskatalog enthalten sein.

    Wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung mindestens 50 % der Kosten trägt. Wer gerne Implantate haben möchte, der sollte zudem darauf achten, dass auch der teure Knochenaufbau in den Leistungen enthalten ist.

    Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

    Die Kosten für den Zahnersatz werden auch in den nächsten Jahren nicht günstiger werden, im Gegenteil, die Kassen rechnen damit, dass die Preise weiter ansteigen. Alle, die schon seit Kindertagen oft beim Zahnarzt waren und die vielleicht auch viele Zahnfüllungen haben, sollten über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken. In diesen Fällen ist es sehr wahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit ein Zahnersatz in Form von Brücken oder Kronen notwendig wird. Das Gleiche gilt auch für alle diejenigen, die schon aufwendige Wurzelbehandlungen hinter sich gebracht haben.

    Wer unter Parodontitis leidet, der sollte ebenfalls über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken, denn auch hier kommt es erfahrungsgemäß früher oder später zu Zahnverlusten und es wird Zahnersatz notwendig. Wenn in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, dann sind die Beiträge noch günstig, es kann sich deshalb auch schon lohnen, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen.

    Hat eine Zahnzusatzversicherung auch Nachteile?

    Auch wenn eine Zahnzusatzversicherung viele Vorteile hat, es gibt auch Nachteile. In der Regel liegen die Nachteile bei den Versicherungen und ihren nicht immer besonders günstigen Angeboten. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch eine Zahnzusatzversicherung nicht zu 100 % die Kosten für eine Zahnbehandlung und den Zahnersatz übernimmt, der Patient muss bei den meisten Versicherung einen Anteil von 10 bis 15 % aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Wenn eine Zahnbehandlung ansteht, die voraussichtlich teuer wird, kann man sich nicht von heute auf morgen für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, denn die Versicherer haben eine Wartezeit, die bei einigen Versicherungen bis zu acht Monate betragen kann. Sind die Probleme schon vor dem Abschluss der Versicherung aufgetreten, auch dann übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten. Grundsätzlich kann aber jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen, aber es bleibt der jeweiligen Versicherung überlassen, ob sie dem Antrag zustimmt oder nicht.

    Die Versicherung kann zum Beispiel eine Leistung ablehnen, wenn auf Grund eines sehr schlechten Gebisses hohe Kosten zu erwarten sind. Jeder, der eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte die Wahrheit sagen, wenn er nach dem Zustand seiner Zähne gefragt wird, denn eine falsche Angabe kann mitunter sehr teuer werden. Wer den schlechten Zustand seiner Zähne verschweigt und dann eine aufwendige Zahnbehandlung machen lässt, dem kann es passieren, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Kosten aufkommt, da der Versicherte sie getäuscht hat.

    Alle, die gesunde Zähne haben, müssen sich über eine Zahnzusatzversicherung keine Gedanken machen. Sie können das Geld für den Tag sparen, wenn tatsächlich ein Zahnersatz notwendig wird.

  • Die private Krankenversicherung im Vergleich

    Die private Krankenversicherung im Vergleich

    Viele Menschen möchten sich lieber privat Krankenversichern, anstatt gesetzlich Krankenversichert zu bleiben. Das ist verständlich, bietet doch die private Krankenversicherung zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise große Freiheit bei der Wahl des Arztes oder Vorzugsbehandlungen nicht nur bei Aufenthalten in Kliniken, sondern auch bei gewöhnlichen Arztbesuchen. Doch es gibt auch innerhalb dieser Versicherungsart von Anbieter zu Anbieter große Unterschiede. Daher ist es sehr wichtig, nicht gleich die erstbeste private Krankenversicherung abzuschließen. Ein Versicherungsvergleich kann vor manch böser Überraschung schützen und ist daher grundsätzlich empfehlenswert.

    Bedarfsermittlung steht an erster Stelle beim Vergleich der privaten Krankenversicherung

    Wer einen PKV Vergleich macht, kann den günstigsten und passendsten Tarif mit den besten Leistungen finden. Hierfür ist es natürlich erst einmal wichtig zu wissen, was genau man sich von der Versicherung erhofft und welche Bedürfnisse man hat. Wer sich privat krankenversichern lassen will, sollte sich also darüber im Klaren sein, wie wichtig es ihm beispielsweise ist, dass die Versicherung auch alternative Heilmethoden umfasst. Was soll in welchem Maße erstattet werden und was ist eher weniger von Bedeutung? Der Versicherungsnehmer sollte sich am besten eine Liste mit seinen persönlichen Prioritäten erstellen, bevor er einen Versicherungsvergleich macht.

    Wie ein Vergleich privater Krankenversicherungen abläuft

    Ein PKV Rechner kann im ersten Anlauf dabei helfen, die Frage des richtigen Versicherungstarifes zu klären. Im Anschluss sollte unbedingt eine professionelle und unabhängige, aber kostenlose Beratung in Anspruch genommen werden. Der Berater überprüft nochmals die persönlichen Bedürfnisse und kann den idealen Tarif finden, indem er auch Vorerkrankungen des Versicherungsnehmer, aktuelle Ergebnisse von Versicherungstest´s und niedrige Selbstbeteiligungen miteinkalkuliert. Er kann sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen, um letzte Fragen zu klären. Dazu kann der unabhängige Makler auch direkten Kontakt zum Versicherer aufnehmen, um verbleibende Rückfragen schnell und kompetent zu klären. Rasch findet er so heraus, ob ein Angebot wirklich gut ist oder ob die gleichen Leistungen anderweitig günstiger möglich sind.

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