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  • Volkskrankheit Rückenschmerzen – OP ist nicht immer die Lösung

    Volkskrankheit Rückenschmerzen – OP ist nicht immer die Lösung

    Eine aktuelle Studie hat ergeben, dass 9,2 % aller Krankenfehltage am Arbeitsplatz durch Rückenschmerzen verursacht werden. Neben akuten Bandscheibenvorfällen sind es vor allem Rückenschmerzen, die zeitlich begrenzt auftreten. Spezialisten sagen, dass ein Großteil dieser 40 Millionen Fehltage durch ein aktives Zutun der Betroffenen vermieden werden kann. Eine Operation ist für viele Patienten der einzige Ausweg. Aber nicht immer ist es nötig, sich unter das Messer zu legen.

    Was verursacht Rückenschmerzen?

    Es gibt kaum eine Person, die nicht früher oder später mit Rückenschmerzen zu kämpfen hat. Es spielt dabei keine Rolle aus welcher sozialen Schicht oder welchem beruflichen Umfeld man kommt. Auch die Altersklassen sind sehr verschieden. Es gibt bereits 20-Jährige, die mit starken Schmerzen leben. In den wenigsten Fällen handelt es sich bei dem Verursacher der Schmerzen um eine angeborene Fehlentwicklung der Wirbelsäule oder einen Bandscheibenvorfall. Zumeist ist es die Summe aus diversen Faktoren, die unseren Alltag bestimmen. Zu wenig Bewegung und Übergewicht können die Wirbelsäule belasten. Aber auch das Ausführen einer einseitigen Tätigkeit oder bestimmte Sportarten verursachen Rückenschmerzen. Dies gepaart mit einer schwachen Muskulatur und einer schlechten Haltung, kann Schmerzen hervorrufen, deren Ursache nicht auf einem Röntgenbild zu erkennen ist.

    Es ist schwer, eine konkrete Zahl zu nennen, wie hoch der Anteil der Patienten ist, der Rückenschmerzen aufgrund dieser Probleme erlebt. In diesem Bereich erhalten die Personen oft eine Behandlung durch einen Hausarzt. Bei den Krankenkassen werden Standardbehandlungen und Schmerzmittel eingereicht, diese lassen leider keine Aussage zum Behandlungsgrund zu.

    Unspezifische Rückenschmerzen behandeln

    Da der Auslöser in diesen Fällen nur schwer zu ermitteln ist, ist eine konkrete Lösung nicht immer einfach zu finden. Fachärzte raten aber erst einmal davon ab, sich gleich auf eine Operation einzulassen. Die Deutschen sehen einen operativen Eingriff als eine gute Wahl. Dieser ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn es ein Problem an der Wirbelsäule oder der Bandscheibe gibt. Bei den unspezifischen Schmerzen im Rückenbereich ist der Einsatz konservativer Therapien die erste Wahl.

    Hat man die Diagnose der unspezifischen Rückenschmerzen, stehen eine Reihe von Behandlungsmethoden zur Verfügung. Die bekanntesten und am häufigsten eingesetzten sind ganz klar Massagen und ein Besuch beim Chiropraktiker. Ein gezieltes Training und spezielle Übungen können Linderungen schaffen. Eine recht erfolgreiche Methode ist die Akupunktur. Auch wird Osteopathie immer weiter anerkannt. Bei diesen Fällen ist es aber häufig so, dass die Krankenkassen die Behandlungen nicht übernehmen. Es ist eine Zusatzversicherung notwendig.

    Krankenzusatzversicherung für alternative Behandlungen

    Da die unspezifischen Rückenschmerzen viel Raum zur Spekulation über den Auslöser lassen, ist es nicht immer klar, welche Hilfe effektiv ist. Patienten testen viele Möglichkeiten aus und stellen fest, dass die klassische Schulmedizin nicht immer ausreicht. Daher greifen diese Patienten gern auf Akupunktur oder andere alternative Heilmethoden zurück. Weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen übernehmen diese Art der Behandlungen. Hier ist eine Zusatzversicherung notwendig. Diese deckt die Kosten für Heilpraktiker, Naturmedizin und weitere Optionen ab. Die Zusatzversicherung muss aber abgeschlossen sein, bevor die Diagnose gestellt ist. Eine bestehende Krankheit kann zumeist nicht nachträglich abgesichert werden. Es gibt mittlerweile viele Anbieter, die eine solche Police anbieten. Ein Vergleich der einzelnen Angebote lohnt sich, da die Leistungen stark variieren können.

    Aktiv Vorbeugen

    Ein Grund für die hohe Zahl der Schmerzpatienten in diesem Bereich ist die Tatsache, dass der Rücken und die Wirbelsäule nicht aktiv gepflegt werden. Sie werden nicht als Problemzone erkannt, zumindest nicht, solange keine Schmerzen vorliegen. Und dabei ist es gar nicht so schwer vorzubeugen. Treppensteigen und nicht den Fahrstuhl nehmen ist eine effektive Methode, die Wirbelsäule in Bewegung zu halten. Langes Sitzen sollte vermieden werden. Ein Mal in der Stunde eine Runde um den Schreibtisch drehen, das macht bereits einen echten Unterschied. Auch die Bauchmuskulatur spielt eine Rolle in der Stabilität der Wirbelsäule. Ein paar Sit-Ups am Tag, und schon kann man seine Situation verbessern.

    Operationen vermeiden

    Aus Fachkreisen hört man immer wieder, dass sich die Deutschen zu schnell für eine Operation entscheiden. Häufig wurden die konservativen und alternativen Heilpraktiken noch nicht gänzlich ausgeschöpft, der Termin für die OP ist aber bereits gesetzt. Auch lehnen sich die Patienten gern zurück und warten auf die Wunderbehandlung. Ein aktiver Lebenswandel ist nicht nur gut im Bereich der Prävention, auch für die Behandlung kann es wahre Wunder wirken.

  • Zahnersatz aus dem Ausland

    Zahnersatz aus dem Ausland

    Deutsche vertrauen auf günstigen Zahnersatz aus dem Ausland

    Die Zähne sind ein heikles Thema. Viele vernachlässigen sie und pflegen eher eine schlechte Mundhygiene. Andere legen hohen Wert auf die Gesundheit der Zähne, haben aber dennoch mit Zahn- und Mundproblemen zu kämpfen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Verlust eines Zahnes oder gar mehrere Zähne. Dies ist häufig nicht nur medizinisch der schlimmste Fall sonder auch im Bereich des Budgets. Krankenkassen übernehmen zwar die Grundbehandlung und die medizinische Versorgung, aber im Fall von Zahnersatz ist die Kostenerstattung meist rudimentär. Wer hier nicht privat krankenversichert ist, oder eine Zahnzusatzversicherung hat, der muss sich mit der billigsten Lösung zufriedengeben oder aus eigener Tasche zahlen. Immer mehr Patienten entscheiden sich daher für Zahnersatz, der im Ausland gefertigt wird. Die Kosten sind niedriger, die Qualität stimmt dennoch.

    Zahnersatz aus dem Ausland

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zum Beispiel die günstige Metallversion der Krone. Diese ist zwar stabil und hält lang, aber leider ist sie nicht die schönste Lösung. Wer auf die unschönen Gold- und Silber-Stücke im Mund verzichten möchte, der greift zu einem hochwertigen Material wie Keramik. Wer schon mal vor der Entscheidung zwischen Metall und Keramik stand, der weiß, wie hoch die Kosten in diesem Bereich sind. Es sind nicht die Arztkosten, die einen Zahnersatz so teuer machen, es sind die die Herstellungskosten für den eigentlichen Zahnersatz. In den vergangenen Jahren hat sich die Industrie der Zahnersatzherstellung im Ausland vergrößert und verbessert. Dabei gibt es Dentallabore innerhalb und außerhalb Europas, über welche deutsche Ärzte die Produkte beziehen.

    Natürlich ist Vorsicht geboten. Ein günstiger Preis allein darf auf keinen Fall das ausschlaggebende Auswahlkriterium sein. Es gibt viele Firmen im Ausland, die mit dem deutschen TÜV zusammenarbeiten und sich ihre Produkte zertifizieren lassen. Ein Beispiel wäre Dentaltrade als TÜV geprüfter Anbieter für Zahnersatz aus dem Ausland. Nutzen die Firmen Ausweichmaterialien, so sollten diese nach dem deutschen Medizinproduktgesetz geprüft und zugelassen sein. Viele Zahnärzte haben Kontakt zu Laboren im Ausland und beziehen teilweise bereits seit Jahren ihren Zahnersatz darüber.

    Statistiken zeigen auf, dass Deutsche sich immer häufiger für die ausländischen Varianten entscheiden. Im günstigsten Fall deckt die Krankenkasse die gesamten Kosten ab und man erhält eine wesentlich bessere Qualität als mit der inländischen Variante. Handelt es sich um Zahnersatz im hohen Kostenbereich, kann man häufig gleich mehrere Tausend Euro sparen. Es ist also durchaus sinnvoll einen Arzt zu finden, der ein Angebot zu ausländischem Zahnersatz erstellen kann.

    Auf der sicheren Seite mit Zahnzusatzversicherungen

    Wer die Kostenfalle ganz einfach umgehen möchte und die Sicherheit einer vollen Kostenübernahme bevorzugt, der entscheidet sich am besten für eine Zahnzusatzversicherung. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist vor allem im Bereich der Zahnbehandlungen sehr begrenzt. Es werden lediglich Grundkosten abgedeckt und kosmetische Verschönerungen werden nicht berücksichtigt. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann man seine gesetzliche Krankenversicherung um einige Leistungen erweitern. Hier werden auch hochwertiger und kosmetischer Zahnersatz und die entsprechenden Behandlungen abgedeckt.

    Für wen lohnt sich eine Zusatzversicherung?

    Grundsätzlich sollte jeder darüber nachdenken, eine solche Versicherung abzuschließen. Es ist allerdings nicht ratsam, dies zu früh zu tun. Entscheidet man sich bereits Anfang 20 für eine Zusatzversicherung ist es häufig so, dass man lange einzahlt, ohne die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Da viele Personen Ende 30 und Anfang 40 mit Zahnproblemen zu kämpfen haben, sollte man mit Anfang 30 die Versicherung abschließen. Einige Leistungen können erst nach einer bestimmten Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden. So ist man auf der sicheren Seite, ohne unnötige Beiträge zu zahlen.

    Wie finde ich die beste Zusatzversicherung?

    Am besten schaut man sich erst mal bei seinem gesetzlichen Krankenversicherer um. Alle Kassen haben Zusatzversicherungen im Angebot. Momentan haben bereits über 14 Millionen Deutsche eine Zahnzusatzversicherung, und da die Zahlen steigen, gibt es auch immer mehr und immer bessere Angebote. Hat der eigene Versicherer nicht das Richtige zu bieten, so lohnt sich der Blick zur Konkurrenz. Auch wenn die Preise sich auf den ersten Blick nicht allzu sehr unterscheiden, die Leistungen sehen nicht immer gleich aus. Ist man auf der Suche nach einer passenden Zusatzversicherung, macht es unter Umständen auch Sinn, sich die allgemeinen Leistungen der eigenen Krankenkasse genauer anzuschauen. Auch hier gibt es durchaus Unterschiede im Preis-Leistungsverhältnis. Dabei muss man bedenken, dass man eine Krankenkasse nur dann ohne Probleme wechseln kann, wenn man mindestens 18 Monate dort versichert ist. Besteht kein Sonderkündigungsrecht durch eine Tariferhöhung oder Leistungsänderung, muss diese Periode abgewartet werden. Danach ist ein Wechsel aber schnell und einfach durchzuführen. Viele Kassen bieten Online-Formulare an.

  • Warum Zusatzversicherungen so wichtig sind!

    Warum Zusatzversicherungen so wichtig sind!

    Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die medizinische Grundversorgung und notwendige Behandlungen. Dabei werden diese bis zu bestimmten Regelsätzen übernommen. Das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherungen ist wesentlich höher, aber nicht jedem ist es möglich eine PKV abzuschließen. Wie kann man also diese Lücke zwischen Grundversorgung und erstklassiger medizinischer Behandlung schließen? Die Antwort lautet Zusatzversicherungen. Sie stehen jedem gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung und man kann sich seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Es gibt dabei eine große Auswahl an möglichen Zusatzversicherungen. Von einer Zahnzusatzversicherung über Reisezusatzversicherungen, bis hin zu Versicherungspaketen, die speziell auf Personen im Alter von 60+ zugeschnitten sind. Hier den Überblick zu behalten ist gar nicht so einfach. Denn welche Versicherung ist für wen notwendig? Und wann sollte man sie abschließen?

    Aktuelle Vergleiche haben gezeigt, dass man sich ohne Zusatzversicherungen häufig einem unnötigen, finanziellen Risiko aussetzt. Je nach Lebensstil und Anforderungen gibt es passende Optionen, mit denen sich jeder gesetzlich Krankenversicherte auseinandersetzen sollte.

    Der Klassiker – die Zahnzusatzversicherung

    Momentan gibt es bundesweit etwa 14 Millionen GKV-Mitglieder, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Dieser Versicherungsschutz übernimmt vor allem Kosten im Bereich des hochwertigen Zahnersatzes. Benötigt man also eine Krone, so übernimmt die GKV die günstige Metallversion, wohingegen die Zahnzusatzversicherung auch Keramik zulässt. Wem es eine Priorität ist, hochwertigen Zahnersatz zu erhalten, der sollte auf jeden Fall über einen Abschluss nachdenken. Die Kosten für Zahnersatz gehen schnell in den Bereich von Tausenden und das aus eigener Tasche zu finanzieren ist vielen nicht möglich. Es ist sinnvoll, eine solche Versicherung im Alter von ca. 30 Jahren abzuschließen. Schließt man sie früher ab, so zahlt man häufig lange ein, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    Chefarztbehandlung mit einer Krankenhauszusatzversicherung

    Freie Krankenhauswahl oder eine Chefarztbehandlung sind mit der GKV nicht abgedeckt. Um sich vom Chefarzt oder anderen Fachärzten behandeln lassen zu können, ohne die Extrakosten selber zu tragen, ist eine Krankenhauszusatzversicherung die beste Wahl. Je nach Anbieter gilt die freie Arztwahl auch für Nachbehandlungen und Diagnosen. Hinzu kommt die Auszahlung von Krankenhaustagegeld. Hier erhält man finanzielle Unterstützung währen des Krankenhausaufenthaltes. Diese Zusatzversicherung ist ratsam für jeden gesetzlich Krankenversicherten. Denn so sichert man sich beste medizinische Versorgung durch Spezialisten und einen finanziellen Rückhalt für den Ernstfall eines längeren Krankenhausaufenthaltes.

    Zusatzversicherung für alternative Medizin

    Die westliche Medizin ist nicht für jeden die passende Lösung. Immer häufiger vertrauen Patienten auf alternative Heilmethoden. Vom Heilpraktiker, über Akkupunktur bis hin zur Homöopathie, es gibt viele sinnvolle Ergänzungen zur herkömmlichen Schulmedizin. Es gibt vereinzelt Krankenkassen, welche Natur-Arzneimittel und die Behandlung durch Heilpraktiker anteilig übernehmen. Hier sind die Tarife allerdings höher als bei anderer Versicherern und die gebotenen Extraleistungen rechtfertigen die Mehrkosten nicht immer. Daher ist eine Zusatzversicherung, die auch für den Bereich der alternativen Medizin gilt, eine sehr gute Wahl.

    Reisezusatzversicherungen

    Es gibt zwei Arten von Reisezusatzversicherungen. Zum einen werden Tarife angeboten, die speziell für Urlaubsreisen ausgelegt sind und zum anderen Tarife, die sich auf längere Auslandsaufenthalte beziehen. Hier sichert man sich die Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland und die für einen möglichen Rücktransport. Wer viel auf Reisen ist oder einen langen Aufenthalt im Ausland plant, sollte diese Versicherung in Betracht ziehen.

    Kombitarife für einen umfassenden Versicherungsschutz

    Verschiedene Krankenkassen bieten Kombitarife für die Zusatzversicherungen an. Diese decken mehrere Bereiche ab und man kann mit einer Police zum Beispiel Zahnersatz, Reiseschutz und alternative Medizin versichern. Hier sollte man sich sicher sein, dass alle wichtigen Punkte versichert sind und dass man auch wirklich alle Leistungen benötigt. Denn die Kombitarife klingen zwar sehr gut, können aber auch unnötige Kosten verursachen, weil man die einzelnen Leistungen eigentlich nicht in Anspruch nimmt.

    Wie den besten Tarif finden?

    Im Rahmen der Zusatzversicherungen ist es wichtig, dass man sich über seine eigenen Ansprüche und die persönlichen Umstände im Klaren ist. Wenn man nicht viel auf Reisen geht, ist eine Police in diesem Bereich unnötig. Wer sich auf die Schulmedizin verlässt, der kann auf einen Zusatz für alternative Medizin verzichten. Man kann sich von einem unabhängigen Berater informieren lassen oder online einen ausführlichen Tarifvergleich vornehmen, um die besten Angebote zu finden. Grundsätzlich ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung und eine Krankenhauszusatzversicherung in Betracht zu ziehen. Denn hier können schnell hohe Kosten aufkommen, wenn man sich eine erstklassige Versorgung sichern möchte.

  • Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    GKV bestimmen den Zusatzbeitrag selbst – Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

    Seit Anfang des Jahres ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt worden. Dieser Kostenbeitrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gab bislang auch einen Sonderbeitrag von 0,9%, welcher durch die Kassenmitglieder gezahlt wurde. Dieser entfällt komplett. Dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen nun die Möglichkeit, über die Höhe des Zusatzbeitrages für Ihre Versicherten selbst zu entscheiden. Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich seit dem 01.01.2015 der Satz nicht geändert. Ein Großteil der Kassen hat den Wert mit 0,9 % festgelegt und gleicht so die entfallenden Kosten des Sonderbeitrags aus. Einige haben aber auch einen höheren oder gar niedrigeren Wert festgelegt.

    Sonderkündigungsrecht – Sollte man es in Anspruch nehmen?

    Bis Ende Dezember hatten die Krankenkassen Zeit, um Ihren Mitgliedern die neuen Tarifstrukturen offenzulegen. Mit den neuen Preisen haben die Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, auch wenn man weniger als 18 Monate mit dem aktuellen Versicherer versichert ist, kann man ohne Probleme zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die kann ohne Angabe von Gründen geschehen und muss lediglich innerhalb der angegebenen Frist geschehen, die bei vier Wochen liegt. Bis Ende Januar ist ein Wechsel also noch möglich.

    Aber es gibt gleich mehrere Stellen, die von einem unüberlegten Wechsel abraten. Unter anderem sagen Verbraucherschützer, dass es Sinn macht, die Entwicklung der Kosten für das kommende Jahr im Auge zu behalten. Denn zukünftig wird jedes Jahr im November, vom Bundesgesundheitsministerium, der durchschnittliche Wert des Zusatzbeitrags für das kommende Jahr angegeben. Momentan haben die meisten Versicherungen den Zusatzbeitrag mit viel Bedacht festgelegt, dies kann aber durchaus zum Ende des Jahres anders aussehen. Es ist abzuwarten, ob es einen stabilen Prozentsatz geben wird, oder ob die einzelnen Versicherer die Chance nutzen werden, um ihre Beiträge attraktiver zu gestalten.

    Wie kann man die Krankenkasse wechseln?

    Wenn man sich doch dazu entscheidet, seine Krankenkasse zu wechseln, sind ein paar Dinge zu beachten. Das außerordentliche Kündigungsrecht verfällt, vier Wochen nachdem die neue Tarifstruktur zum ersten Mal zum Tragen kommt. Wer sich also bis zum 30.01.2015 nicht für eine Kündigung entschieden hat, verpasst die Frist. Dabei kann man mit einem formlosen Schreiben Kündigen, das per Post bei der Versicherung eingehen muss. Eine E-Mail oder eine telefonische Benachrichtigung sind nicht rechtskräftig. Anschließend setzt man sich mit seiner neuen Krankenkasse in Verbindung und diese muss die alte Versicherung über das neue Vertragsverhältnis informieren. Ist dies geschehen, so steht einem Wechsel zum 1. April nicht mehr im Wege. Bis dahin ist man weiterhin mit dem alten Versicherer abgesichert und zahlt dort die aktuellen Beiträge.

    Worauf muss man bei einem Wechsel achten?

    Wenn man bereits 18 Monate und länger mit einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat man die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Ein Krankenkassenwechsel sollte aber mit Bedacht angegangen werden. Wer sich hier nur auf die Kosten bezieht, der verliert eventuell wertvolle Leistungen. Regine Behrend (Verbraucherzentrale NRW) gibt an, dass momentan die Beitragskosten der verschiedenen Versicherer sich kaum unterschieden. Zusatzleistungen und mögliche Zusatzversicherungen sind die entscheidenden Kriterien bei der Wahl. So gibt es Anbieter, die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, andere bieten einen 24-Stunden-Kontaktservice oder übernehmen ein großes Spektrum von Impfungen, die für Auslandsaufenthalte wichtig sind. Es spielt also eine wichtige Rolle, welche Anforderungen man an seine Versicherung hat.

    Was passiert mit den Zusatzversicherungen?

    Millionen von gesetzlich Krankenversicherten nutzen verschiedene Zusatzversicherungen. Diese decken Kosten für Sonderbehandlungen ab. Hat man eine oder mehrere Zusatzversicherungen über seine aktuelle Krankenversicherung abgeschlossen, sollte man sich beim Versicherer darüber informieren, ob der Versicherungsschutz auch nach einem Wechsel voll bestehen bleibt.

    Wie finde ich die beste GKV?

    Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet im Rahmen einer Preiserhöhung anzugeben, wo der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag liegt. So hat man einen guten Überblick über die Mehrkosten der eigenen Versicherung. Momentan kann im besten Fall eine Ersparnis von 450 Euro erreicht werden. Dafür muss der Betroffenen allerdings einen Verdienst haben der direkt an der Beitragsbemessungsgrenze lieg. Außerdem muss man in eine Versicherung wechseln, die komplett auf die 0,9 % Zusatzbeitrag verzichten. Davon gibt es in 2015 zwei. Am besten lässt man sich von einem unabhängigen Berater informieren oder nutzt ein Internet-Portal. Grundsätzlich ist momentan davon abzuraten einen voreiligen Wechsel vorzunehmen. Für das kommende Jahr kann man mit einer allgemeinen Preiserhöhung rechnen und daher ist es ratsam, sich dann für einen optimalen Versicherer zu entscheiden.

  • Der Umgang mit Taschengeld in der Pubertät

    Der Umgang mit Taschengeld in der Pubertät

    Einige Eltern fragen sich, wie viel Taschengeld sie ihren Jugendlichen bereit stellen sollen. Ist es schon Zeit für ein eigenes Konto? Was ist angemessen? Wie dürfen die Teenies ihr Geld ausgeben? Dürfen sie es selbst bestimmen, was sie kaufen? Grundsätzlich gibt es gewisse Richtlinien, wie viel Taschengeld Jugendlichen zusteht. Bei einem Vierzehnjährigen etwa sind 30 Euro im Monat angemessen. Für reiche Eltern mag das wenig Geld sein, für Hartz-IV-Empfänger hingegen stellt es eine echte Herausforderung dar. Ob man gleich ein Konto einrichtet und seinen Sprösslingen beibringt, wie mit Karte und Überweisungen umzugehen ist oder ob man das Taschengeld bar übergibt, muss jeder selbst entscheiden.

    Was dürfen Jugendliche vom Taschengeld in der Pubertät kaufen?

    Häufig wird den Kindern erlaubt, dass sie sich kaufen können, was sie möchten. Das kann allerdings beim Jugendlichen auch eine Packung Zigaretten, Bier oder Wein sein. Schlimmstenfalls investieren es die Teenies in Drogen. Hier hilft aufklären und miteinander reden. Probleme lassen sich bei einem Familienstammtisch am besten besprechen. Natürlich können Eltern auch Festlegungen treffen, wofür das Geld ausgegeben werden darf.

    Aber allzu viel hineinreden sollten Mutter und Vater nicht. Auch wenn sie die neueste Zeitschrift für überflüssig erklären, Make up nicht gut finden oder auch die Sammelleidenschaft des Sohnes nicht teilen – Jugendliche sollten schon selbst entscheiden, was sie von ihrem Geld kaufen. Nur sollten es keine Dinge sein, die den jungen Menschen Schaden zufügen. Wissen Eltern, dass vom Geld Alkohol und ähnliche Dinge angeschafft werden, dann gilt es als Aufsichts- und Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sie die Jugendlichen nicht davon abhalten.

    Wenn Jugendliche einem Hobby nachgehen, wird auch dieses Geld verschlingen. Es kann sein, dass bestimmte Ausrüstungsgegenstände benötigt werden. Reiten beispielsweise erfordert spezielle Kleidung, Reitunterricht und gegebenenfalls Fahrten zu Veranstaltungen sowie Turnieren.er Nicht immer können Eltern dafür allein aufkommen.

    Kann Jugendlichen zugemutet werden, sich an den Kosten für die Haushaltsführung zu beteiligen? Einige Eltern bejahen diese Frage, vor allem angesichts steigender Wasser- und  Stromrechnungen, weil der Nachwuchs Stunden unter der Dusche verbringt oder aber am PC, Laptop, Tablett oder wahlweise Handy sitzt. Auch Playstation, Fernseher und Co. beeinflussen Strompreise ungünstig. Mit den Jugendlichen kann ein Kostenplan erstellt werden, der eine (geringe) Beteiligung vorsieht. Auch die Belohnung für bestimmte Hilfsleistungen, wie Einkaufen oder Hausordnung machen kann finanziell erfolgen und mit den Mehrkosten verrechnet werden. So lernen Kinder erstens mit Geld umzugehen und zweitens, wie es einzuteilen ist und drittens, welche Kosten im Leben bestritten werden müssen.

    Ferienarbeit und andere Jobs, um Taschengeld in der Pubertät zu verdienen

    Wer sich für Ferienarbeit oder Hilfstätigkeiten entscheidet, sollte das Jugendschutzgesetz bedenken. Unter 18 Jahren wird sowieso  die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt. Die Tätigkeit darf keine Überstunden beinhalten und darf nur für eine bestimmte Zeit ausgeübt werden. Genaue Regelungen dazu stehen im Jugendschutzgesetz und müssen beachtet werden. Ansonsten können Eltern das Arbeitsverhältnis kündigen.

    Jugendliche kümmern sich selbst um ihren Ferienjob, wie Post austragen, in der Produktion helfen usw. Natürlich können die Teenies auch unter chaltrigen Kleidung oder Technik veräußern. Aber der Handel mit Zigaretten und Alkohol unterliegt dem Jugendschutzgesetz. Der Verkauf ist daher nur Personen über 16 bzw. 18 Jahre erlaubt. 16 Jahre gelten für Bier und Wein, 18 für Zigaretten, Likör, Schnaps usw.

    Wissen Eltern, dass ihr Nachwuchs auf eine Party geht, wo Alkohol, Zigaretten oder gar Joints und ähnliche Dinge konsumiert sind und verbieten es nicht, missachten sie ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht und machen sich strafbar. Doch kaum ein Elternteil kann kontrollieren, was der Sprössling so treibt, wenn er das Haus verlässt. Deshalb ist es auch hier wichtig, ein gutes Verhältnis zu seinem Nachwuchs zu haben. Vertrauen ist die eine Seite. Wer zusätzlich immer ein offenes Ohr für die Probleme der Jugend hat, wird auch über Dinge informiert. Jugendliche, die sich ihren Eltern anvertrauen können, wissen sich sicher und geborgen. Dazu ist es aber auch wichtig, dass vonseiten der Eltern nicht nur Vorwürfe oder Zurechtweisungen kommen. Jeder macht Fehler, daraus können aber wertvolle Erfahrungen gesammelt werden.

    Wichtig ist bei einer Ferienarbeit neben geregelten Arbeits- und Pausenzeiten aber auch, dass Teenies nicht schwer heben dürfen. Sonst würden ihre Gesundheit und ihre Entwicklung Schaden nehmen. Eltern sind hier in der Pflicht, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und für den Schutz ihrer Kinder zu sorgen. Werden die Jugendlichen ausgenutzt, obliegt es den Eltern, mit dem  Arbeitgeber die Probleme zu lösen und notfalls das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn keine Änderung eintritt.

  • Wie solidarisch ist das deutsche Gesundheitswesen?

    Wie solidarisch ist das deutsche Gesundheitswesen?

    Das Gesundheitswesen nach dem Solidaritätsprinzip ist einfach strukturiert: Alle Bürger zahlen in einen Topf ein und wenn einer dieser Bürger krank wird oder eine ärztliche Versorgung benötigt, dann wird das Geld für diese Leistungen aus dem Topf genommen. Einer für alle könnte man dieses Prinzip auch beschreiben, aber was so einfach klingt, lässt sich in der Realität leider nicht immer so einfach umsetzen. Welche Krankheit und welche Medikamente sind der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zuzumuten und welche eher nicht? Es gibt einen Katalog, in dem alle Leistungen aufgelistet sind, die von der Gemeinschaft entweder übernommen, oder nicht gezahlt werden.

    Wer diesen Katalog zusammengestellt hat, der hat sich wahrscheinlich keine Gedanken darüber gemacht, dass jeder, der betroffen ist, sein Leiden für so wichtig hält, dass es von der Solidargemeinschaft getragen werden muss. Der Mann mit Potenzstörungen möchte, dass die Krankenkasse seine Tabletten bezahlt, die diese Störung beseitigen und auch die Frau, die unter ihren zu kleinen Brüsten leidet, möchte dass eine Operation, die ihr eine füllige Oberweite beschert, von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen mitgetragen wird.

    Der Leistungskatalog und die Solidarität

    Viele Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wer diese Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen will, der muss sie entweder aus der eigenen Tasche bezahlen oder es eben lassen. So einfach sehen das die Krankenkassen, wenn sie eine Anfrage zum Beispiel für einen Eingriff auf dem Tisch haben, bei dem es sich um plastische Chirurgie dreht. Eine Frau, die ihre Brüste vergrößern lassen will, leidet nicht, zumindest nicht, wenn es nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen geht. Der Eingriff ist nicht zwingend notwendig, denn weder die Gesundheit noch das Leben der Dame ist gefährdet, wenn sie den größeren Busen nicht bekommt.

    Die ästhetische Chirurgie ist aber nur ein Beispiel, es gibt noch andere Leistungen, die von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht bezahlt werden müssen, auch für andere Leistungen müssen die Versicherten selbst aufkommen:

    • Die Entfernung einer Tätowierung
    • Das Facelifting
    • Die Fettabsaugung
    • Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen
    • Die Haartransplantation
    • Potenzmittel, wie zum Beispiel das Medikament „Viagra“
    • Bestimmte Impfungen, wie die Grippeimpfung oder die Impfung im Rahmen einer Reise
    • Die Leistungen von Heilpraktikern

    Diese Liste enthält noch viele andere Punkte, die zwar die Gesundheit betreffen, aber die nicht von der Kasse bezahlt werden, da es alternative, deutlich günstigere Behandlungsmethoden gibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

    Der Leistungskatalog wird auch ständig erweitert, weil immer neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten auf den Markt kommen. Ein Grundsatz des Leistungskatalogs lautet daher: Zwar ist eine bestimmte Leistung grundsätzlich wirksam, aber die kostet zu viel, weil es eine gleichwertige Leistung gibt, die weniger Kosten verursacht. Wer sich zum Beispiel eine Warze im Gesicht mittels eines Lasers entfernen lassen möchte, der sollte sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren, ob die Kasse diesen Eingriff bezahlt. In der Regel wird die Kasse den Eingriff nicht finanzieren, denn es gibt alternative Behandlungsmethoden wie beispielsweise die Vereisung, mit der die Warze ebenso sicher entfernt werden kann.

    Das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit wird in der Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen, besonders deutlich wird das heute schon bei der Zahnbehandlung.

    Teure Zähne

    Zahnbehandlungen zählen zu den teuersten Leistungen, die das deutsche Gesundheitswesen kennt. Wer schöne Zähne haben will, der muss dafür sehr tief in die Geldbörse greifen, denn vieles wird nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Wenn es zum Beispiel um den Zahnersatz geht, dann sind Implantate eine tolle Sache. Diese Implantate werden anstelle der echten Zähne fest im Kiefer verankert und halten ein Leben lang. Implantate sind aber auch sehr teuer und sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die Kassen argumentieren, dass es auch noch andere Alternativen zu den teuren Implantaten gibt, die weniger aufwendig sind und die nur einen Bruchteil kosten. Für denjenigen, der gerne schöne Zähne haben möchte, ist das ein Grund sich zu ärgern, denn schließlich zahlt auch er in die Gemeinschaftskasse ein. Für die Krankenkassen ist es aus ihrer Sicht aber nicht zumutbar, dass die Solidargemeinschaft für diese teure Leistung aufkommen soll, wenn es auch günstiger geht.

    Heute sieht es so aus, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nur noch für eine medizinische Grundversorgung aufkommen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss jeder Einzelne selbst bezahlen, es sei denn, es gibt keine Alternative zu einem bestimmten Medikament oder zu einer Behandlungsmethode. Es ist daher immer zu empfehlen, vor einer Behandlung die Kasse oder den Arzt zu fragen, wer für die Kosten aufkommt.