Schlagwort: Patienten

  • Blutvergiftung – nur schnelle Hilfe kann Leben retten

    Blutvergiftung – nur schnelle Hilfe kann Leben retten

    Noch immer hat eine Sepsis, eine Blutvergiftung nichts von ihren Schrecken verloren, denn wenn eine Blutvergiftung diagnostiziert wird, dann kommt es auf jede Minute an. Noch vor wenigen Jahren gehörte die Blutvergiftung zu den häufigsten Todesursachen, aber durch eine deutlich bessere Schulung vor allem der Notfallmediziner, konnte die Todesrate heute gesenkt werden. Trotzdem ist die Gefahr noch immer nicht gebannt, denn fast jeder dritte Fall von Sepsis endet nach wie vor mit dem Tod. Diese Rate von 30 % könnte nach Ansicht von Experten aber sinken, wenn die Ärzte auch in den Krankenhäusern besser geschult würden.

    Was ist eine Blutvergiftung?

    Eine Sepsis entsteht immer dann, wenn Bakterien und Pilze in eine offene Wunde eindringen können. Das setzt dann die körpereigene Abwehr außer Gefecht und der Körper beginnt damit, das eigene Gewebe zu zerstören. Dabei werden innerer Organe massiv beschädigt und das führt schließlich zum Tod. Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 175.000 Menschen eine Blutvergiftung, und die Tendenz ist steigend. Zieht sich ein Kind eine Sepsis zu, dann geht es um jede Minute, denn der kindliche Kreislauf kann der Infektion durch Bakterien nicht lange standhalten, nur eine gezielte Behandlung kann sein Leben retten. Die ersten Anzeichen einer Blutvergiftung sind hohes Fieber, Abgeschlagenheit und ein Anstieg der Herz- und Atemfrequenz. Patienten, die diese Symptome haben, sollten auf jeden Fall auch auf eine Sepsis untersucht werden, denn wenn das nicht passiert und wertvolle Zeit verloren geht, dann kann es zu spät sein.

    Besonders Kinder sind gefährdet

    Aktuell ist die Sepsis die zweithäufigste Todesursache bei Kindern, und in fast allen Bundesländern liegt die Zahl der Sterblichkeit bei 10 %. Niedersachsen wollte das so nicht mehr hinnehmen und begann damit, seine Ärzte und Rettungssanitäter gezielt zu schulen. Diese Maßnahme wurde ein großer Erfolg, denn die Sterblichkeitsrate bei Kindern mit einer Blutvergiftung sank im norddeutschen Bundesland auf nur noch zwei Prozent. Das hat Vorbildcharakter. Niedersachsen fordert nun die anderen Bundesländer auf, ebenfalls bessere Schulungen anzubieten, um so mehr Leben retten zu können.

    Gut behandelbar

    Eine Blutvergiftung ist zwar sehr gefährlich, aber sie lässt sich auch gut behandeln. Das Problem ist allerdings, dass eine Sepsis oftmals viel zu spät erkannt wird. Eine Stunde kann bei der Behandlung einer Blutvergiftung eine entscheidende Rolle spielen, ob der Patient überlebt oder nicht. Bei Kindern wird sofort mit der Behandlung begonnen, die in der Regel aus hoch dosierten Antibiotika besteht. In Niedersachsen wurde jetzt eine Art Netzwerk aufgebaut, in dem unter anderem auch Notärzte rund um die Uhr im Einsatz sind. Spezialisten können nach Bedarf eingeflogen werden und es gibt die Möglichkeit von Videoschaltungen, um Ärzten vor Ort helfen zu können. Auch eine gezielte Weiterbildung steht in Niedersachsen bei der Behandlung von Blutvergiftungen im Fokus.

    Bild: © Depositphotos.com / 3quarks

  • Schwerverletzte Unfallopfer benötigen besonderen Beistand

    Mehr als nur überleben

    Baierbrunn (ots) – Wer heute bei einem Unfall schwer verletzt wird, hat eine 90-prozentige Chance zu überleben, aber viele leiden länger als nötig seelisch unter den Folgen. „Wichtig ist, dass der Schwerverletzte gleich in ein Trauma-Zentrum kommt“, betont Prof. Bertil Bouillon, Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sporttraumatologie der Kliniken der Stadt Köln, im Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. Rund zwei Drittel der Patienten einer Studie, die Boullion zum langfristigen Heilungsverlauf gemacht hat, haben sich im späteren Alltag schwer getan. „Ich wünsche mir, dass Patienten auch in der Rehabilitation mehr psychologische Hilfe erhalten“, erklärt er. In vielen Rehakliniken werde dies bereits auch angeboten, so etwa in den 20 zertifizierten Alterstraumatologiezentren. 

    Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. 

    Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 9/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.senioren-ratgeber.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52278/3118148
  • Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird

    TK stellt Innovationsreport 2015 vor – AMNOG verfehlt Einsparziel

    Berlin (ots) – Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ 

    Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. 

    Nur eine von 20 Ampeln grün 

    Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). 

    Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. 

    Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. 

    Keine Karenzzeiten für Mondpreise 

    Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ 

    Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. 

    In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Vergleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. 

    Hintergrund für die Redaktionen 

    Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Report, den gezeigten Charts, den Statements und der Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 747402). 

    Im Juli und August 2015 hatte das Marktforschungsunternehmen DocCheck Research im Auftrag der TK eine Online-Befragung von n = 500 niedergelassenen Ärzten durchgeführt. 

     

    Pressekontakt: Dennis Chytrek Tel. 040 – 6909 3020 dennis.chytrek@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3117456
  • Zusatznutzen – ein neues Gesetz sorgt für Unruhe

    Zusatznutzen – ein neues Gesetz sorgt für Unruhe

    Neue Gesetze sind eigentlich dazu gedacht, Menschen zu helfen. Besonders bei eher seltenen Krankheiten wird jedes neue Präparat, das auf den Markt kommt, nicht selten sehnsüchtig erwartet. Jetzt geht aber ein neues Gesetz an den Start, das die Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt gestalten soll und es richtet sich vor allem auf die Medikamente, die ohne sogenannten Zusatznutzen auf den Markt kommen. Wie unsinnig das Gesetz um den Zusatznutzen ist, zeigt sich vor allem im Fall der Epilepsie, denn es werden Präparate vom Markt genommen, die vielen Menschen Hilfe bringen.

    Ärzte und Patienten sind empört

    Menschen, die unter Epilepsie leiden, sind in ihrer Lebensfreude und auch in ihrer Freiheit enorm eingeschränkt, denn sie sind auf diese Medikamente angewiesen, die ihnen ein Stück Lebensqualität bieten können. Aber wenn es um das neue Gesetz geht, dann steht das sperrige Wort Zusatznutzen im Raum und es betrifft die Medikamente, die Epileptikern helfen können. Epilepsie kann vor allem wenn sie bei Kindern auftritt, schnell lebensbedrohlich werden und das war auch bei Hannah der Fall. Das Mädchen erkrankte als Achtjährige an Epilepsie und hatte bis zu 300 Anfälle am Tag. Ihr Leben spielte sich nur noch zu Hause im Bett oder im Krankenhaus ab, bis ein Arzt ein Medikament mit Namen Fycompa entdeckte. Hannah ging es wieder gut, sie konnte in die Schule gehen, Rad fahren und alles das tun, was Kinder in ihrem Alter auch tun. Dann zog der japanische Hersteller von Fycompa das Mittel in Deutschland vom Markt und Patienten wie Hannah bekommen das Medikament nur noch auf Antrag.

    Was steckt hinter dem Zusatznutzen?

    Der Grund, warum Fycompa und auch das ähnliche Medikament Trobalt von einem englischen Pharmaunternehmen vom Markt genommen wurden, klingt in Hinblick auf das Leiden der Epileptiker eher zynisch: Der Verkauf in Deutschland ist nicht mehr lukrativ genug. Ein Gremium, das über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen entscheidet, sprach jetzt beiden Medikamenten einen Zusatznutzen ab. Im Klartext heißt das, wenn ein neues Medikament wie zum Beispiel Fycompa nicht mehr nützt als ein Mittel, das schon länger auf dem Markt ist, dann darf es auch nicht mehr kosten. Für die Pharmahersteller bedeutet das: Sie machen weniger Gewinn.

    Die Betroffenen protestieren

    Die Patienten, die wie Hannah nur noch auf Umwegen und für teures Geld an ihr Medikament kommen, klagen nicht die Hersteller, sondern den Gesetzgeber an. Sie haben eine Petition ins Leben gerufen, die schon 36.000 Betroffene und auch Ärzte unterschrieben haben. In dieser Petition stellen sie fest, dass die Medikamente, die es schon lange auf dem deutschen Markt gibt, in vielen Fällen nicht helfen und dass sie die Freiheit haben möchten, selbst entscheiden zu können, welches Medikament sie einnehmen wollen, damit das Leben mit Epilepsie wieder ein lebenswertes Leben wird.

    Bild: © Depositphotos.com / AlphaBaby

  • Ärztliche Schweigepflicht als Gratwanderung

    Patienten müssen sich auf die Vertraulichkeit verlassen können, aber es gibt Ausnahmen

    Baierbrunn (ots) – Die ärztliche Schweigepflicht gilt entgegen häufiger Annahme nicht absolut. Die Ärzte des German-Wings-Copiloten, der bei seinem Suizid alle Passagiere mit in den Tod nahm, hätten sie brechen dürfen, wenn sie geahnt hätten, was in ihm vorging. Das erklärt der Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert in der „Apotheken Umschau“. Er hat über das Arztgeheimnis und dessen Grenzen promoviert und schränkt zum Fall des Piloten gleich ein: „Gerade Suizidalität ist extrem schwierig einschätzbar.“ Andere Fälle sind gesetzlich geregelt beziehungsweise gerichtlich entschieden. Bei einem Mann, der sich weigerte, der Ehefrau seine HIV-Infektion zu gestehen, urteilte ein Gericht, dass sein Arzt sie informieren durfte. Das Kinderschutzgesetz erlaubt Ärzten seit 2012 das Jugendamt zu informieren, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen und merken, dass die Eltern nicht handeln. Gunnar Duttge, Professor für Medizinrecht in Göttingen, warnt allerdings davor, die Schweigepflicht weiter aufzuweichen. „Ärzte sollen hier Aufgaben von Sozialarbeitern übernehmen und Entscheidungen treffen, auf die sie nicht vorbereitet werden“, sagt er und fordert, Ärzte schon im Studium besser auf juristische Grenzfälle vorzubereiten. 

    Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. 

    Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 9/2015 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3117179
  • Mehrheit der Deutschen will Zusatzinfos auf der Krankenkarte

    Mehrheit der Deutschen will Zusatzinfos auf der Krankenkarte

    Wer in Deutschland krankenversichert ist, der hat auch eine Gesundheitskarte. Auf dieser Gesundheitskarte sind bislang nur Daten gespeichert, wie der Name, das Geburtsdatum, das Alter, die Adresse und die jeweilige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Die Mehrheit der Deutschen kann sich jedoch durchaus vorstellen, dass auch noch andere Daten auf der Gesundheitskarte abgespeichert werden.

    Mehr Informationen

    Auch wenn die „gläserne“ Gesundheitskarte immer wieder zu Diskussionen führt, 92 % der Deutschen möchten zum Beispiel, dass ihre Blutgruppe auf der Gesundheitskarte gespeichert wird. Einen Hinweis auf chronische Erkrankungen, mögliche Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten können sich 88 % als zusätzliche Informationen auf der Gesundheitskarte vorstellen. 84 % würden sich sicherer fühlen, wenn auf ihrer Gesundheitskarte gespeichert ist, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen, und 67 % sprechen sich dafür aus, dass auch Hinweise auf frühere Erkrankungen auf der Gesundheitskarte ihren Platz finden. Nur fünf Prozent war grundsätzlich dagegen, dass Daten über die Gesundheit auf der Gesundheitskarte erscheinen.

    Das E-Health-Gesetz

    Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht sogar noch einen Schritt weiter, denn er möchte das sogenannte E-Health-Gesetz auf den Weg bringen. Dieses geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass bis 2018 alle für die Gesundheit relevanten Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Dazu sollten laut Ministerium auch Allergien ebenso wie Implantate und Vorerkrankungen gehören. Auch der Medikationsplan eines Patienten soll auf der Karte ersichtlich sein.

    Nützliche Infos

    Auch wenn man sich mit den Gedanken nicht anfreunden kann, dass alles, was die Gesundheit betrifft, mit nur einem Klick zu sehen ist, im Notfall können die Informationen sehr nützlich sein. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall und der Betroffene verliert viel Blut, dann muss das Personal im Krankenhaus nicht mehr den Umweg über die Blutprobe machen, um festzustellen, welche Blutgruppe gebraucht wird, ein Blick auf die Gesundheitskarte reicht aus, um bei der Blutbank das passende Blut zu bestellen. Auch wenn ein Patient auf ein bestimmtes Medikament allergisch reagiert, dann kann das im Ernstfall gefährlich werden, und auch diese Gefahr wird mit den entsprechenden Angaben auf der Gesundheitskarte gebannt. Vor allem, wenn Patienten ohne Bewusstsein in ein Krankenhaus eingeliefert werden und sich selbst nicht mehr zu möglichen Risiken bei der Behandlung äußern können, dann kann die Gesundheitskarte unter Umständen sogar Leben retten.

    Wichtig bei älteren Patienten

    Wenn ältere Menschen, die vielleicht geistig nicht mehr so ganz auf der Höhe sind, in ein Krankenhaus eingeliefert werden, auch dann sind die Daten auf der Gesundheitskarte wertvoll. Zurzeit muss das Pflegepersonal immer den richtigen Ansprechpartner beispielsweise in einem Seniorenheim ans Telefon bekommen, um zu erfahren, welche Medikamente in welcher Dosierung vom Patienten eingenommen werden und ob es eventuelle Unverträglichkeiten gibt. Ein Blick auf die Gesundheitskarte würde dann ausreichen, um den Patienten richtig und kompetent zu behandeln.

    Bild: © Depositphotos.com / imagepointfr