Schlagwort: Schwanger

  • Wie sicher ist eine Hausgeburt?

    Wie sicher ist eine Hausgeburt?

    Werdende Mütter haben die Auswahl, denn sie können ihr Kind in einer Klinik zur Welt bringen, sie können sich für eine Geburt in einem Geburtshaus entscheiden oder die Hausgeburt wählen. Das, was früher eine Selbstverständlichkeit war, ist heute eher eine Seltenheit, denn statistisch gesehen bringen nur sehr wenige Frauen ihr Kind zu Hause zur Welt. Zu groß ist die Angst, dass etwas passieren könnte oder dass schnelle Hilfe für Mutter oder Kind gebraucht wird. Viele halten eine Geburt in den eigenen vier Wänden sogar für puren Leichtsinn, und da stellt sich die Frage: Wie sicher ist eigentlich eine Hausgeburt?

    Was spricht für eine Hausgeburt?

    Statistisch belegt ist, dass eine Geburt außerhalb von Klinik und Geburtshaus eine sehr sichere Geburt sein kann, allerdings müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Es gibt einige sehr wichtige Punkte, die eine werdende Mutter beachten sollte, wenn sie ihr Kind nur mit der Hilfe einer Hebamme Zuhause zur Welt bringen möchte:

    • Nur eine wirklich erfahrene Hebamme sollte die Geburt leiten
    • Eine Klinik sollte in der Nähe sein
    • Die medizinische Ausstattung der Hebamme sollte auf dem neusten Stand sein
    • Die Schwangere sollte körperlich fit und vor allen Dingen gesund sein
    • Optimal bei einer Hausgeburt sind zwei Hebammen, eine Hebamme kümmert sich nur ums Kind, während die andere die Ansprechpartnerin für die Mutter ist
    • Die hygienischen Verhältnisse müssen einwandfrei sein

    Die Eltern müssen sich vor einer Hausgeburt über die möglichen Risiken und Gefahren genau informieren. So kann eine Verlegung in eine Klinik unter Umständen wertvolle Zeit kosten und es sollte im Vorfeld abgeklärt werden, wie viel Zeit vergeht, bis der Rettungswagen oder der Notarzt kommen können.

    Wann ist eine Hausgeburt zu gefährlich?

    Hebammen und auch Ärzte raten nur Frauen zu einer Hausgeburt, die bereits ein Kind geboren haben, denn diese Frauen wissen, was auf sie zukommt. Sie wissen, wie lange eine Geburt dauern kann und können auch die Schmerzen besser einschätzen. Eine Frau, die sich für eine Geburt zu Hause entscheidet, muss sich darüber im Klaren sein, dass keine PDA in der Nähe ist, die ihr die Schmerzen nimmt, und Frauen, die noch nie geboren haben, werden nicht selten von der Wucht der Schmerzen unangenehm überrascht. Auch Risikoschwangere, die zum Beispiel unter Schwangerschaftsdiabetes leiden, sollten nicht zu Hause entbinden. Zu hoch sind die Risiken einer Hausgeburt auch, wenn das Kind eine Quer- oder Steißlage hat und es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt. Ab dem vierten Kind raten Hebammen und Gynäkologen ebenfalls von einer Geburt im heimischen Schlafzimmer ab und auch Frauen, die bereits eine Ausschabung oder eine Fehlgeburt hatten, sollten in einer Klinik entbinden.

    So wichtig ist die Auswahl der Hebamme

    Natürlich sollte bei der Wahl der Hebamme die Sympathie die entscheidende Rolle spielen, aber ebenso wichtig ist, dass die werdenden Eltern der Hebamme auch vertrauen. So kann eine erfahrene und verantwortungsvolle Hebamme alle Fragen, die den Eltern am Herzen liegen, beantworten und sie sollte im Zweifelsfall auch eine Geburt in der Klinik befürworten. Viele Hebammen ziehen eine Kollegin zu den Gesprächen hinzu oder sie arbeiten mit einem Frauenarzt zusammen, der die Mutter während der gesamten Schwangerschaft betreut. Eine Hebamme sollte die Eltern nicht nur über alle Einzelheiten, sondern auch über die möglichen Gefahren und Risiken einer Hausgeburt aufklären, denn das Restrisiko tragen im Ernstfall immer die Eltern. Wenn die werdende Mutter trotzdem in ein Krankenhaus eingeliefert wird, dann betreut die Hebamme die Mutter auch dort weiter und informiert das Geburtsteam vor Ort.

    Eine Geburt zu Hause kann ein besonderes Erlebnis für alle Beteiligten sein, denn die Mutter bekommt ihr Kind in ihrem gewohnten Umfeld und das Baby erblickt entspannt und ohne Stress das Licht der Welt.

    Bild: © Depositphotos.com / Kryzhov

  • Geburtsvorbereitungskurse sind diese sinnvoll?

    Geburtsvorbereitungskurse sind diese sinnvoll?

    Geburtsvorbereitungskurse: Was ist das eigentlich?

    In der Schwangerschaft wird man nicht selten gefragt wann und ob man denn einen Geburtsvorbereitungskurs macht. Insbesondere junge Mütter wissen häufig gar nicht was in einem Geburtsvorbereitungskurs geschieht und wo solche Kurse stattfinden. Grundsätzlich lässt sich erst einmal sagen, dass es heutzutage eine Vielzahl unterschiedlicher Geburtsvorbereitungskurse gibt. Sie alle haben jedoch ein gemeinsames Zielt, nämlich die werdende Mama auf die Wehen, die Geburt selbst und auf die erste Zeit mit dem Baby vorzubereiten. Geburtsvorbereitungskurse werden zum Großteil von Hebammen geleitet und beginnen etwa in der 25. SSW.

    Warum ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs empfehlenswert?

    Wie der Name schon vermuten lässt, bereiten Geburtsvorbereitungskurse Sie auf die Wehen und die Geburt vor. Gerade wenn es das erste Baby ist, werden viele Frauen von Ängsten und Fragen geplagt. Ein Geburtsvorbereitungskurs kann helfen Antworten zu finden, Ängste abzulegen und sich mit anderen Schwangeren auszutauschen. Die Kursinhalte können selbstverständlich variieren, doch wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten, dann werden Sie in einem Geburtsvorbereitungskurs vor allem folgende Dinge lernen:

    • Informatives rund um die Schwangerschaft, der Ablauf einer normalen Geburt und was Sie im Wochenbett erwartet
    • Sie bekommen Entspannungstechniken, Atemübungen und Massagetechniken an die Hand, die Ihnen bei den Wehen und durch die Geburt helfen sollen
    • Sie bekommen verschiedene Geburtspositionen gezeigt die, die Geburt erleichtern sollen
    • Sie erfahren welche Wahlmöglichkeiten Sie in punkto medizinischer Vorsorge und bezüglich der Schmerzlinderung, vor und nach der Geburt haben
    • Sie bekommen Tipps und Hilfestellungen an die Hand, wie Sie mit der Veränderung die eine Schwangerschaft und später auch das Baby, für eine Partnerschaft mit sich bringt, besser umgehen können
    • Außerdem bekommen Sie in einem Geburtsvorbereitungskurs erste Informationen zum Stillen und der Säuglingspflege

    Die Kosten für einen Hebammenkurs von maximal 14 Stunden oder bis zu einem Betrag von circa 76 Euro werden von der Krankenkasse, für gewöhnlich, erstattet. Weitere Stunden müssen meist selbst getragen werden. Auch die Teilnahme des Partners wird nicht pauschal von der Krankenkasse übernommen. Vorab ist es also ratsam sich zu erkundigen, welche Kosten von der Kasse getragen werden.

    Welche Geburtsvorbereitungskurse gibt es?

    Die Angebote können ganz unterschiedlich sein. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die drei bekanntesten Hebammenkurse vorstellen:

    • Paar-Kurse: Diese Kurse werden in der Regel von Paaren besucht, die zum ersten Mal Eltern werden. Im Rahmen eines solchen Vorbereitungskurses können sich beide auf die Wehen und die Geburt vorbereiten.
    • Kurse ausschließlich für Schwangere: Diese Art von Vorbereitungskurs ist ideal, wenn Sie den Partner nicht mitnehmen können oder auch wollen. Diese Kurse eigenen sich besonders gut für alleinstehende Schwangere oder aber für Frauen deren Partner viel unterwegs ist. In manchen Kursen kann es aber dennoch vorkommen, dass eine Einheit gemeinsam mit dem Partner absolviert wird.
    • Auffrischungskurse: Diese Kurse sind perfekt für alle „Wiederholungstäter“, sprich für diejenigen die schon ein oder mehrere Kinder haben. Hier kann man sich über die Erfahrungen vorangegangener Geburten austauschen und darüber sprechen was es seitdem an Veränderungen in der Vorsorge und der Medizin gibt.

    Welche zusätzlichen Kurse machen Sinn?

    Vielleicht möchten Sie parallel zu einem herkömmlichen Geburtsvorbereitungskurs noch einen anderen Kurs besuchen, wissen aber nicht so ganz genau was Sinn machen könnte. Dann haben wir hier einige Vorschläge für Sie aufgelistet:

    • Geburtsvorbereitung im Wasser: Schwimmkurse speziell für Schwangere werden in den letzten Jahren immer beliebter. Wenn auch Sie trotz Schwangerschaft aktiv bleiben möchten und Interesse an einem solchen Kurs haben, dann sollten Sie aber darauf achten, dass der Dozentin/die Dozentin entsprechend qualifiziert ist.
    • Aktiv-Kurse: Ziel dieser Kurse ist es die Muskulatur für die bevorstehende Geburt zu stärken und trotz Schwangerschaft fit und aktiv zu bleiben. Geeignet hierfür sind beispielsweise Yoga Kurse speziell für Schwangere. Die Kosten hierfür werden häufig auch von den Krankenkassen übernommen. Auch ein Bauchtanzkurs kann in der Schwangerschaft Sinn machen, da hier spielerisch die Beckenmuskulatur gelockert wird, was wiederrum die Geburt erleichtern kann.
    • Akupunktur: Auch Schwangere setzen mittlerweile auf Akupunktur. Daher wird seit geraumer Zeit auch Akupunktur zur Geburtsvorbereitung Der Effekt der Akupunktur ist, dass der Gebärmutterhals schneller reift und die Wehentätigkeit in der Eröffnungsphase angeregt wird. Bei der Akupunktur zur Geburtsvorbereitung handelt es sich meist um drei bis vier Sitzungen, mit denen etwa in der 35. SSW begonnen wird.

    Geburtsvorbereitungskurs: Wann macht eine Anmeldung Sinn?
    Hier gilt wirklich so früh wie möglich. Da die Kurse oft lange schon im Voraus ausgebucht sind, sollten Sie sich zwischen der 10. SSW und 20. SSW bei einem Vorbereitungskurs Ihrer Wahl anmelden. Zusätzliche Kurse, insbesondere Aktiv-Kurse, sind vor allem bei berufstätigen Schwangeren sehr empfehlenswert.

    Bild: © Depositphotos.com / Dejan.Ristovski

  • Was passiert bei einer Fruchtwasseruntersuchung?

    Was passiert bei einer Fruchtwasseruntersuchung?

    Jede Frau möchte, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Um sicher zu stellen, dass es dem Kind auch wirklich gut geht, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen der werdenden Mutter regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und drei Untersuchungen per Ultraschall. Normalerweise reichen diese umfangreichen Untersuchungen auch aus, aber wenn eine werdende Mutter älter als 35 Jahre oder jünger als 18 Jahre ist, dann empfehlen die Ärzte eine weitergehende Untersuchung, die sogenannte Amniozentese, eine Fruchtwasseruntersuchung.

    Das Verfahren

    Um genetisch bedingte Krankheiten oder Chromosomenabweichungen untersuchen zu können, ist die Fruchtwasseruntersuchung ein bewährtes Mittel. Bei einer Fruchtwasserpunktion wird vom Arzt eine sehr dünne hohle Nadel durch die Wand der Gebärmutter in die Fruchtblase eingeführt. Dort wird eine kleine Menge, ca. 15 bis 20 ml Fruchtwasser entnommen, das dann auf eventuelle Abnormitäten untersucht wird. Der komplette Eingriff wird immer per Ultraschall überwacht und ambulant durchgeführt. Da die Untersuchung keine Schmerzen verursacht, ist auch keine lokale Betäubung notwendig. Anschließend werden die Zellen, die sich im Fruchtwasser befinden, in einem Labor vermehrt und dann auf die Struktur und die Anzahl der Chromosomen untersucht. Zusätzlich kann auch eine Konzentration des speziellen Eiweißes Alpha-Fetoprotein untersucht werden. Diese Untersuchung dient auch der DNA-Analyse, wenn zum Beispiel die Vaterschaft festgestellt werden soll.

    Wann ist eine Fruchtwasseruntersuchung sinnvoll?

    Eine Fruchtwasserpunktion wird immer dann empfohlen, wenn sich im ersten Trimester der Schwangerschaft oder bei der Ultraschalluntersuchung Auffälligkeiten ergeben haben. Nur durch eine Fruchtwasseruntersuchung kann geklärt werden, ob es eine Abweichung in den Chromosomen gibt und ob das Kind an einem offenen Rücken leidet, der sogenannten Spina bifida. Wenn es in der Familie genetisch bedingte Krankheiten wie Erkrankungen der Muskeln oder des Stoffwechsels gibt, dann lässt sich durch eine DNA-Analyse klären, ob das Kind auch von dieser Krankheit betroffen ist. Sinnvoll ist eine Fruchtwasseruntersuchung auch dann, wenn die Mutter bereits ein behindertes Kind oder ein Kind mit einem neuralen Defekt zur Welt gebracht hat oder eine Fehlgeburt aufgrund eines Gendefektes hatte.

    Welche Gefahren birgt eine Fruchtwasseruntersuchung?

    Auch wenn eine Untersuchung des Fruchtwassers eine bewährte Methode ist, es gibt trotzdem einige Aspekte, über die sich die werdende Mutter im Klaren sein sollte. So kann es unter anderem zu leichten Blutungen kommen und das Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, liegt nach der Untersuchung zwischen 0,5 und einem Prozent. Nach der Fruchtwasseruntersuchung sollte sich die Schwangere noch einige Tage schonen, denn auf diese Weise kann das Risiko gemindert werden. Als eine große Belastung empfinden viele Frauen hingegen die oftmals lange Wartezeit, bis die Befunde eintreffen. Zudem kommt die Gewissheit, dass es keine Möglichkeit der Therapie für das Kind gibt, wenn die Befunde positiv sein sollten. Auch unklare Befunde sind möglich, was es für die Eltern nicht eben einfach macht, denn sie müssen bis zur Geburt ihres Kindes warten oder eine weitere Fruchtwasserpunktion machen lassen, die dann hoffentlich Klarheit bringt.

    Wann sollte die Untersuchung stattfinden?

    Um aussagefähige Befunde zu bekommen, empfehlen Ärzte eine Untersuchung des Fruchtwassers zwischen der 14. und der 20. Schwangerschaftswoche durchführen zu lassen. In der Regel treffen dann nach zwei Wochen die Ergebnisse ein. In ganz besonderen Fällen kann auf Anraten des Arztes auch ein Schnelltest, der sogenannte FISH-Test gemacht werden, hier liegen die Ergebnisse schon nach zwei Tagen vor. Bei einem Schnelltest wird unter anderem die Zahl der Chromosomen 13, 18 und 21 ermittelt, es ist aber auch möglich, das Geschlecht des Kindes zu bestimmen. Einen Haken gibt es allerdings, denn der FISH-Test ist nicht zu 100 % sicher. Um Sicherheit zu bekommen, müssten die Zellen in Langzeit-Kulturen angelegt und immer wieder überprüft werden. Der Schnelltest wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, die Kosten für eine Fruchtwasseruntersuchung werden hingegen in voller Höhe von den Kassen übernommen.

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  • Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Dass die Anti-Baby-Pille nicht nur die Verhütung revolutioniert hat, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt, das ist seit langem bekannt. Neu ist allerdings, dass jetzt eine Frau einen Pillenhersteller verklagt, denn sie hat die Einnahme der Anti-Baby-Pille fast das Leben gekostet. In den USA laufen schon einige Klagen gegen den Pharmariesen Bayer, in Deutschland ist der Prozess, der jetzt angelaufen ist, aber ein Novum. Das Landgericht in Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg muss darüber entscheiden, ob Bayer fahrlässig gehandelt hat oder nicht.

    Worum geht es im Prozess?

    200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz – so lautet die Forderung von Felicitas Rohrer aus Willstätt an den Pharmakonzern Bayer aus Leverkusen. 2009 hat die heute 31-jährige die Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ eingenommen und der in dieser Pille enthaltene Wirkstoff Drospirenon hat bei der Tierärztin eine lebensgefährliche Lungenembolie ausgelöst, die sie fast das Leben kostete. Nur eine Notoperation rettete das Leben der jungen Frau, die bis heute unter den Folgen der Thrombose und der anschließenden Embolie zu leiden hat. Felicitas Rohrer ist dauerhaft körperlich eingeschränkt und kann keine Kinder mehr bekommen. Mit dem Prozess gegen Bayer will sie nun erreichen, dass Bayer die umstrittene Pille vom Markt nehmen muss.

    Die Anti-Baby-Pille als Verkaufsschlager

    Die Pille ist schon lange nicht mehr einfach nur ein Mittel zur Verhütung, die Pille ist vielmehr zu einer Art Lifestyle-Artikel geworden. Schönes Haar, einen makellosen Teint und ein besseres Lebensgefühl versprechen die Pharmahersteller wie Bayer und bewerben so ihre Anti-Baby-Pillen. Die Gefahren werden dabei geschickt heruntergespielt oder wie im Fall der Pille „Yasminelle“, überhaupt nicht erwähnt. Auf diese Weise ist das Geschäft mit den Pillen der neuen Generation zu einem Milliardengeschäft geworden, auf das die Pharmakonzerne natürlich nicht mehr verzichten wollen. Vor allem das Traditionsunternehmen Bayer verdient mit dem Verkauf der neuen Anti-Baby-Pille ein Vermögen und ein schlechtes Image ist diesem Geschäft nicht sonderlich zuträglich. Wissenschaftliche Daten, so Bayer, haben bestätigt, dass keine Gefahr besteht, wenn die Pille korrekt eingenommen wird. Beispiele aus anderen Ländern beweisen jedoch genau das Gegenteil.

    Anti-Baby-Pille – Klagen weltweit

    Die Tierärztin aus Baden-Württemberg ist kein Einzelfall, weltweit haben Frauen bereits gegen Pharmaunternehmen geklagt, weil sie nach der Einnahme der neuen Anti-Baby-Pille krank geworden sind. Mehrere Tausend Frauen sind es alleine in den USA. Bayer hat dort in den vergangenen Jahren rund 9000 Vergleiche geschlossen, um einem drohenden Urteil zu entgehen und bislang 1,9 Milliarden Dollar an die Geschädigten gezahlt. Besonders tragisch ist ein Fall aus der Schweiz, dort nahm 2009 eine damals 16-jährige die Pille „Yaz“, die von Bayer hergestellt wird und ähnliche Inhaltsstoffe wie die umstrittene „Yasminelle“ hat. Das Mädchen erlitt eine lebensgefährliche Lungenembolie und ist heute schwerbehindert. Die verzweifelten Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber das Schweizer Bundesgericht wies die Klage 2015 ab.

    Die Situation in Deutschland

    Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt in ihrem „Pillenreport“, der Anfang Dezember 2015 veröffentlicht wurde, dass die Pillen der dritten und vierten Generation ein Thrombose-Risiko haben, was deutlich höher ist, als es bei den Pillen der zweiten Generation der Fall war. Die TK rät Frauen daher, eine Anti-Baby-Pille der zweiten Generation zu nehmen, denn diese Präparate schützen ebenso gut und sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft, aber das Thrombose-Risiko ist deutlich geringer. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte bereits im März 2014 auf das Risiko einer Thrombose hingewiesen und die Hersteller wie Bayer aufgefordert, dies in den Beipackzetteln zu erwähnen. Es wurden zwar neue Studien angeordnet, aber das Bundesinstitut sieht bis heute keinen Grund, die umstrittenen Pillen vom Markt zu nehmen.

    Frauen, die die Pille nehmen möchten, sollten sich vorher mit ihrem Arzt besprechen und ihn fragen, welche Risiken es gibt. Das gilt besonders dann, wenn es in der Familie bereits Fälle von Thrombosen gab.

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  • Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Nicht alle Frauen brechen in Jubel aus, wenn sie von ihrem Arzt erfahren, dass sie ein Baby erwarten. Vielfach lässt es die Lebenssituation einfach nicht zu, ein Kind zur Welt zu bringen, und die betroffenen Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist immer eine schwere Entscheidung, und viele Frauen wissen überhaupt nicht, was bei einem Abbruch passiert und was sie unternehmen müssen, um die Schwangerschaft abzubrechen.

    Ist Abtreibung legal?

    Kaum ein anderes Gesetz sorgt bis heute für so kontroverse Diskussionen wie der Abtreibungsparagraf 218. Im Jahre 1971 brachte das Magazin „Stern“ eine Lawine ins Rollen, die heute als eine Art Meilenstein der Frauenbewegung und der Frauenrechte gilt, denn auf dem Cover des Magazins waren prominente Frauen zu sehen, die öffentlich bekannten: „Wir haben abgetrieben“. Die darauf folgenden Proteste von Millionen Frauen zwangen die Politik aktiv zu werden, und 1993 wurde das bis dahin geltende Gesetz zur Abtreibung neu formuliert. Seitdem gilt die sogenannte Fristenlösung mit einer Beratungspflicht, Abtreibungen sind zwar rechtswidrig, aber die Frauen bleiben straffrei. Bis zu dieser Gesetzesänderung galt ein Gesetz aus dem Jahr 1871, dass Frauen, die so wörtlich: „eine Frucht abtreiben oder im Leib töten“, mit einer Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden konnten. 1926 wurde ein Schwangerschaftsabbruch zu einem Vergehen herabgestuft und es drohte nur noch eine Gefängnisstrafe, außerdem wurde erstmals eine medizinische Indikation anerkannt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war.

    Was müssen Frauen beachten?

    Auch wenn es heute einfach ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, den Paragrafen 218 gibt es immer noch. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist aber immer nur dann strafbar, wenn eine Schwangere nicht nachweisen kann, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat oder dass das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist. Auch wenn das Leben der Mutter oder des Kindes nicht durch die Schwangerschaft bedroht ist und die Frau trotzdem die Schwangerschaft abbricht, dann kann sie rein theoretisch strafrechtlich verfolgt werden. Zu beachten ist zudem, dass zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen müssen und der Abbruch selbst von einem Arzt vorgenommen werden muss. Eine Abtreibung kann noch bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, darüber hinaus ist der Abbruch strafbar.

    Wer trägt die Kosten einer Abtreibung?

    Wer für die Kosten bei einem Schwangerschaftsabbruch aufkommen muss, das hängt immer von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Gibt es eine medizinische oder eine kriminologische Indikation, dann zahlen die Krankenkassen den Abbruch. Schwangere, die auf eigenen Wunsch abtreiben, müssen die Kosten selbst tragen, die aktuell zwischen 300 und 400,- Euro liegen. Nicht alle Frauen sind finanziell in der Lage, diese Kosten zu übernehmen, sie können sich aber an ihre Krankenkasse wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Stimmt die Kasse zu, dann übernimmt sie die Kosten und rechnet dann später mit dem zuständigen Bundesland ab.

    Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?

    Eine Schwangerschaft kann operativ auf zwei Arten unterbrochen werden, zum einen durch eine Absaugung und zum anderen durch eine Ausschabung. In den meisten Fällen findet eine Absaugung unter Vollnarkose statt, bei der der Arzt mithilfe eines schmalen Röhrchens, das durch die Vagina in die Gebärmutter eingeführt wird, die Schleimhaut der Gebärmutter, die Fruchtblase und den Embryo absaugt. Ebenfalls unter Vollnarkose werden bei einer Ausschabung oder Kürettage die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Eine dritte Möglichkeit bietet die sogenannte Abtreibungspille, die mit ihrem Wirkstoff Mifepriston nach der Einnahme künstliche Wehen auslöst und dann eine Fehlgeburt einleitet. Diese spezielle Pille darf nur unter der Aufsicht eines Arztes eingenommen werden und sie darf auch nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche verschrieben werden. Nach der Einnahme dauert es zwei bis drei Tage, bis die Schwangerschaft abgebrochen wird.

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  • Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Nicht jede Frau kann sich mit dem Gedanken anfreunden, ihr Kind in einer modernen, medizinisch-technisch hoch gerüsteten Klinik zur Welt zu bringen. Immer mehr Frauen wünschen sich eine natürliche Geburt in einer ansprechenden Atmosphäre und wählen deshalb eine Geburt, die nur von einer Hebamme geleitet wird. Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Berufe der Welt, und bis heute sind Hebammen mehr als nur Geburtshelferinnen, sie sind vielmehr Vertrauenspersonen, die Mütter und auch Kinder vor, während und nach der Geburt betreuen.

    Von der Wehfrau zur Hebamme

    Hebammen sind auf Wandmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zu sehen, und auch im Alten Testament wird die Hebamme bereits erwähnt. In der Antike durften nur die Frauen, die selbst nicht mehr im gebärfähigen Alter waren, den Beruf der Hebamme ausüben, denn nur so konnte sichergestellt werden, dass sie jederzeit zur Verfügung standen, um Geburtshilfe zu leisten. Im Mittelalter waren Wehfrauen, wie die Hebammen damals noch hießen, durch einen Eid verpflichtet, das Kind unmittelbar nach der Geburt taufen zu lassen und wenn ein behindertes Kind zur Welt kam, die Mutter bei der Obrigkeit anzuzeigen. Seit 1452 gibt es eine einheitliche Verordnung für Hebammen und seit 1491 müssen Hebammen eine Ausbildung nachweisen können, um selbstständig eine Entbindung durchführen zu dürfen.

    Hebammen in der heutigen Zeit

    Das heutige Berufsbild der Hebamme hat sich im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert. Bis heute beraten und betreuen Hebammen die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und auch die Stillzeit. Frauen, die in einem Geburtshaus oder im eigenen Zuhause entbinden wollen, sollten früh mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen, denn nur wenn die Hebamme die Frau durch die gesamte Schwangerschaft begleitet, dann kennt sie alle wichtigen Parameter und kann später entsprechend sicher die Geburt leiten. Die Hebamme steht ihren Patientinnen in der Klinik Tag und Nacht zur Verfügung, zudem begleitet sie die Frauen im Geburtshaus in einer vertrauensvollen Atmosphäre durch die Geburt. Sie steht der Gebärenden außerdem bei einer ambulanten Geburt in der Klinik zur Seite und sie entbindet auch bei der Patientin zu Hause, wenn diese im Kreise ihrer Familie ihr Kind zur Welt bringen möchte.

    Welchen Hebammenleistungen können Frauen in Anspruch nehmen?

    Jede Frau hat das Recht, die Arbeit einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Unabhängig wie die Frau entbunden hat, kann eine Hebamme bis zu zehn Tage nach der Entbindung ins Haus kommen, und die Besuche bis zur zwölften Woche nach der Geburt werden von den Krankenkassen bezahlt. Bis das Kind acht Wochen alt ist, gibt es zudem den Anspruch auf eine Stillberatung durch die Hebamme und wenn der Hausarzt oder der Kinderarzt der Ansicht sind, dass Mutter und Kind über den gesetzlichen Rahmen hinaus von einer Hebamme betreut werden müssen, dann muss ebenfalls die Krankenkasse zahlen. Zu den Aufgaben einer Hebamme nach der Geburt gehören unter anderem:

    • Die medizinische Versorgung des kindlichen Nabels
    • Ernährungsberatung und Pflegeanleitung
    • Informationen und Anleitungen zum Stillen
    • Untersuchung und Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitten und Dammschnitten
    • Informationen zu allen wichtigen Impfungen
    • Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Kindes
    • Kontrolle der Gebärmutter und Übungen für die Rückbildung

    Die Haftpflichtversicherung für Hebammen

    Eine Hebamme, die freiberuflich arbeitet oder ein Geburtshaus führt, muss haftpflichtversichert sein, denn wenn es zu Komplikationen oder zu schwerwiegenden Problemen während der Geburt kommt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Allerdings sind die Prämien der Haftpflichtversicherung für Hebammen in den letzten Jahren in astronomische Höhen gestiegen. Zahlte eine niedergelassene Hebamme 1981 noch eine Prämie von 30,68 DM, so stieg der Beitrag 2010 auf 3689,- Euro. Seit 2014 zahlt eine freiberuflich arbeitende Hebamme 5302,- Euro für die Haftpflichtversicherung, was das Ende für viele Geburtshäuser war.

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