Schlagwort: Schwangerschaft

  • Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Dass die Anti-Baby-Pille nicht nur die Verhütung revolutioniert hat, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt, das ist seit langem bekannt. Neu ist allerdings, dass jetzt eine Frau einen Pillenhersteller verklagt, denn sie hat die Einnahme der Anti-Baby-Pille fast das Leben gekostet. In den USA laufen schon einige Klagen gegen den Pharmariesen Bayer, in Deutschland ist der Prozess, der jetzt angelaufen ist, aber ein Novum. Das Landgericht in Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg muss darüber entscheiden, ob Bayer fahrlässig gehandelt hat oder nicht.

    Worum geht es im Prozess?

    200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz – so lautet die Forderung von Felicitas Rohrer aus Willstätt an den Pharmakonzern Bayer aus Leverkusen. 2009 hat die heute 31-jährige die Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ eingenommen und der in dieser Pille enthaltene Wirkstoff Drospirenon hat bei der Tierärztin eine lebensgefährliche Lungenembolie ausgelöst, die sie fast das Leben kostete. Nur eine Notoperation rettete das Leben der jungen Frau, die bis heute unter den Folgen der Thrombose und der anschließenden Embolie zu leiden hat. Felicitas Rohrer ist dauerhaft körperlich eingeschränkt und kann keine Kinder mehr bekommen. Mit dem Prozess gegen Bayer will sie nun erreichen, dass Bayer die umstrittene Pille vom Markt nehmen muss.

    Die Anti-Baby-Pille als Verkaufsschlager

    Die Pille ist schon lange nicht mehr einfach nur ein Mittel zur Verhütung, die Pille ist vielmehr zu einer Art Lifestyle-Artikel geworden. Schönes Haar, einen makellosen Teint und ein besseres Lebensgefühl versprechen die Pharmahersteller wie Bayer und bewerben so ihre Anti-Baby-Pillen. Die Gefahren werden dabei geschickt heruntergespielt oder wie im Fall der Pille „Yasminelle“, überhaupt nicht erwähnt. Auf diese Weise ist das Geschäft mit den Pillen der neuen Generation zu einem Milliardengeschäft geworden, auf das die Pharmakonzerne natürlich nicht mehr verzichten wollen. Vor allem das Traditionsunternehmen Bayer verdient mit dem Verkauf der neuen Anti-Baby-Pille ein Vermögen und ein schlechtes Image ist diesem Geschäft nicht sonderlich zuträglich. Wissenschaftliche Daten, so Bayer, haben bestätigt, dass keine Gefahr besteht, wenn die Pille korrekt eingenommen wird. Beispiele aus anderen Ländern beweisen jedoch genau das Gegenteil.

    Anti-Baby-Pille – Klagen weltweit

    Die Tierärztin aus Baden-Württemberg ist kein Einzelfall, weltweit haben Frauen bereits gegen Pharmaunternehmen geklagt, weil sie nach der Einnahme der neuen Anti-Baby-Pille krank geworden sind. Mehrere Tausend Frauen sind es alleine in den USA. Bayer hat dort in den vergangenen Jahren rund 9000 Vergleiche geschlossen, um einem drohenden Urteil zu entgehen und bislang 1,9 Milliarden Dollar an die Geschädigten gezahlt. Besonders tragisch ist ein Fall aus der Schweiz, dort nahm 2009 eine damals 16-jährige die Pille „Yaz“, die von Bayer hergestellt wird und ähnliche Inhaltsstoffe wie die umstrittene „Yasminelle“ hat. Das Mädchen erlitt eine lebensgefährliche Lungenembolie und ist heute schwerbehindert. Die verzweifelten Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber das Schweizer Bundesgericht wies die Klage 2015 ab.

    Die Situation in Deutschland

    Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt in ihrem „Pillenreport“, der Anfang Dezember 2015 veröffentlicht wurde, dass die Pillen der dritten und vierten Generation ein Thrombose-Risiko haben, was deutlich höher ist, als es bei den Pillen der zweiten Generation der Fall war. Die TK rät Frauen daher, eine Anti-Baby-Pille der zweiten Generation zu nehmen, denn diese Präparate schützen ebenso gut und sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft, aber das Thrombose-Risiko ist deutlich geringer. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte bereits im März 2014 auf das Risiko einer Thrombose hingewiesen und die Hersteller wie Bayer aufgefordert, dies in den Beipackzetteln zu erwähnen. Es wurden zwar neue Studien angeordnet, aber das Bundesinstitut sieht bis heute keinen Grund, die umstrittenen Pillen vom Markt zu nehmen.

    Frauen, die die Pille nehmen möchten, sollten sich vorher mit ihrem Arzt besprechen und ihn fragen, welche Risiken es gibt. Das gilt besonders dann, wenn es in der Familie bereits Fälle von Thrombosen gab.

    Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

  • Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Nicht alle Frauen brechen in Jubel aus, wenn sie von ihrem Arzt erfahren, dass sie ein Baby erwarten. Vielfach lässt es die Lebenssituation einfach nicht zu, ein Kind zur Welt zu bringen, und die betroffenen Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist immer eine schwere Entscheidung, und viele Frauen wissen überhaupt nicht, was bei einem Abbruch passiert und was sie unternehmen müssen, um die Schwangerschaft abzubrechen.

    Ist Abtreibung legal?

    Kaum ein anderes Gesetz sorgt bis heute für so kontroverse Diskussionen wie der Abtreibungsparagraf 218. Im Jahre 1971 brachte das Magazin „Stern“ eine Lawine ins Rollen, die heute als eine Art Meilenstein der Frauenbewegung und der Frauenrechte gilt, denn auf dem Cover des Magazins waren prominente Frauen zu sehen, die öffentlich bekannten: „Wir haben abgetrieben“. Die darauf folgenden Proteste von Millionen Frauen zwangen die Politik aktiv zu werden, und 1993 wurde das bis dahin geltende Gesetz zur Abtreibung neu formuliert. Seitdem gilt die sogenannte Fristenlösung mit einer Beratungspflicht, Abtreibungen sind zwar rechtswidrig, aber die Frauen bleiben straffrei. Bis zu dieser Gesetzesänderung galt ein Gesetz aus dem Jahr 1871, dass Frauen, die so wörtlich: „eine Frucht abtreiben oder im Leib töten“, mit einer Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden konnten. 1926 wurde ein Schwangerschaftsabbruch zu einem Vergehen herabgestuft und es drohte nur noch eine Gefängnisstrafe, außerdem wurde erstmals eine medizinische Indikation anerkannt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war.

    Was müssen Frauen beachten?

    Auch wenn es heute einfach ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, den Paragrafen 218 gibt es immer noch. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist aber immer nur dann strafbar, wenn eine Schwangere nicht nachweisen kann, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat oder dass das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist. Auch wenn das Leben der Mutter oder des Kindes nicht durch die Schwangerschaft bedroht ist und die Frau trotzdem die Schwangerschaft abbricht, dann kann sie rein theoretisch strafrechtlich verfolgt werden. Zu beachten ist zudem, dass zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen müssen und der Abbruch selbst von einem Arzt vorgenommen werden muss. Eine Abtreibung kann noch bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, darüber hinaus ist der Abbruch strafbar.

    Wer trägt die Kosten einer Abtreibung?

    Wer für die Kosten bei einem Schwangerschaftsabbruch aufkommen muss, das hängt immer von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Gibt es eine medizinische oder eine kriminologische Indikation, dann zahlen die Krankenkassen den Abbruch. Schwangere, die auf eigenen Wunsch abtreiben, müssen die Kosten selbst tragen, die aktuell zwischen 300 und 400,- Euro liegen. Nicht alle Frauen sind finanziell in der Lage, diese Kosten zu übernehmen, sie können sich aber an ihre Krankenkasse wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Stimmt die Kasse zu, dann übernimmt sie die Kosten und rechnet dann später mit dem zuständigen Bundesland ab.

    Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?

    Eine Schwangerschaft kann operativ auf zwei Arten unterbrochen werden, zum einen durch eine Absaugung und zum anderen durch eine Ausschabung. In den meisten Fällen findet eine Absaugung unter Vollnarkose statt, bei der der Arzt mithilfe eines schmalen Röhrchens, das durch die Vagina in die Gebärmutter eingeführt wird, die Schleimhaut der Gebärmutter, die Fruchtblase und den Embryo absaugt. Ebenfalls unter Vollnarkose werden bei einer Ausschabung oder Kürettage die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Eine dritte Möglichkeit bietet die sogenannte Abtreibungspille, die mit ihrem Wirkstoff Mifepriston nach der Einnahme künstliche Wehen auslöst und dann eine Fehlgeburt einleitet. Diese spezielle Pille darf nur unter der Aufsicht eines Arztes eingenommen werden und sie darf auch nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche verschrieben werden. Nach der Einnahme dauert es zwei bis drei Tage, bis die Schwangerschaft abgebrochen wird.

    Bild: © Depositphotos.com / lightsource

  • Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Nicht jede Frau kann sich mit dem Gedanken anfreunden, ihr Kind in einer modernen, medizinisch-technisch hoch gerüsteten Klinik zur Welt zu bringen. Immer mehr Frauen wünschen sich eine natürliche Geburt in einer ansprechenden Atmosphäre und wählen deshalb eine Geburt, die nur von einer Hebamme geleitet wird. Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Berufe der Welt, und bis heute sind Hebammen mehr als nur Geburtshelferinnen, sie sind vielmehr Vertrauenspersonen, die Mütter und auch Kinder vor, während und nach der Geburt betreuen.

    Von der Wehfrau zur Hebamme

    Hebammen sind auf Wandmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zu sehen, und auch im Alten Testament wird die Hebamme bereits erwähnt. In der Antike durften nur die Frauen, die selbst nicht mehr im gebärfähigen Alter waren, den Beruf der Hebamme ausüben, denn nur so konnte sichergestellt werden, dass sie jederzeit zur Verfügung standen, um Geburtshilfe zu leisten. Im Mittelalter waren Wehfrauen, wie die Hebammen damals noch hießen, durch einen Eid verpflichtet, das Kind unmittelbar nach der Geburt taufen zu lassen und wenn ein behindertes Kind zur Welt kam, die Mutter bei der Obrigkeit anzuzeigen. Seit 1452 gibt es eine einheitliche Verordnung für Hebammen und seit 1491 müssen Hebammen eine Ausbildung nachweisen können, um selbstständig eine Entbindung durchführen zu dürfen.

    Hebammen in der heutigen Zeit

    Das heutige Berufsbild der Hebamme hat sich im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert. Bis heute beraten und betreuen Hebammen die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und auch die Stillzeit. Frauen, die in einem Geburtshaus oder im eigenen Zuhause entbinden wollen, sollten früh mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen, denn nur wenn die Hebamme die Frau durch die gesamte Schwangerschaft begleitet, dann kennt sie alle wichtigen Parameter und kann später entsprechend sicher die Geburt leiten. Die Hebamme steht ihren Patientinnen in der Klinik Tag und Nacht zur Verfügung, zudem begleitet sie die Frauen im Geburtshaus in einer vertrauensvollen Atmosphäre durch die Geburt. Sie steht der Gebärenden außerdem bei einer ambulanten Geburt in der Klinik zur Seite und sie entbindet auch bei der Patientin zu Hause, wenn diese im Kreise ihrer Familie ihr Kind zur Welt bringen möchte.

    Welchen Hebammenleistungen können Frauen in Anspruch nehmen?

    Jede Frau hat das Recht, die Arbeit einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Unabhängig wie die Frau entbunden hat, kann eine Hebamme bis zu zehn Tage nach der Entbindung ins Haus kommen, und die Besuche bis zur zwölften Woche nach der Geburt werden von den Krankenkassen bezahlt. Bis das Kind acht Wochen alt ist, gibt es zudem den Anspruch auf eine Stillberatung durch die Hebamme und wenn der Hausarzt oder der Kinderarzt der Ansicht sind, dass Mutter und Kind über den gesetzlichen Rahmen hinaus von einer Hebamme betreut werden müssen, dann muss ebenfalls die Krankenkasse zahlen. Zu den Aufgaben einer Hebamme nach der Geburt gehören unter anderem:

    • Die medizinische Versorgung des kindlichen Nabels
    • Ernährungsberatung und Pflegeanleitung
    • Informationen und Anleitungen zum Stillen
    • Untersuchung und Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitten und Dammschnitten
    • Informationen zu allen wichtigen Impfungen
    • Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Kindes
    • Kontrolle der Gebärmutter und Übungen für die Rückbildung

    Die Haftpflichtversicherung für Hebammen

    Eine Hebamme, die freiberuflich arbeitet oder ein Geburtshaus führt, muss haftpflichtversichert sein, denn wenn es zu Komplikationen oder zu schwerwiegenden Problemen während der Geburt kommt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Allerdings sind die Prämien der Haftpflichtversicherung für Hebammen in den letzten Jahren in astronomische Höhen gestiegen. Zahlte eine niedergelassene Hebamme 1981 noch eine Prämie von 30,68 DM, so stieg der Beitrag 2010 auf 3689,- Euro. Seit 2014 zahlt eine freiberuflich arbeitende Hebamme 5302,- Euro für die Haftpflichtversicherung, was das Ende für viele Geburtshäuser war.

    Bild: © Depositphotos.com / lucidwaters

  • Social Freezing – ein neuer Trend?

    Social Freezing – ein neuer Trend?

    Viele Frauen wünschen sich ein Baby, doch oftmals ist der richtige Zeitpunkt noch nicht erreicht. Sei es aus persönlichen oder beruflichen Gründen – daher schieben einige Frauen ihren Kinderwunsch bisweilen auf unbestimmte Zeit nach hinten. Wer hier jedoch nicht aufpasst, kann den „richtigen Zeitpunkt“ ganz einfach verpassen und hat mit Anfang 40 schließlich kein Glück, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. Denn mit zunehmendem Alter nimmt einerseits die Fruchtbarkeit bei Frauen rapide ab und andererseits die Häufigkeit von Fehlern im Erbgut, die zu Krankheiten und Behinderungen des Kindes oder aber einem natürlichen Abgang zu Beginn einer Schwangerschaft führen können, zu.

    Als neuer Trend scheint daher Social Freezing für Frauen, die entweder zunächst Karriere machen möchten oder die einfach nicht den passenden Partner gefunden haben, eine optimale Lösung zu sein, um trotzdem nicht auf Nachwuchs verzichten zu müssen. Erst kürzlich sorgten sowohl Facebook als auch Apple für Aufsehen, als sie verkündeten, ihren Mitarbeiterinnen eine solche Behandlung zu finanzieren. Doch wie genau funktioniert Social Freezing eigentlich und wer ist die Zielgruppe dieser Methode?

    Auf Eis gelegt – die moderne Familienplanung?

    Das sogenannte Social Freezing bietet vor allem Frauen zwischen 35 und 40 Jahren mittlerweile auch in Deutschland die Möglichkeit, unbefruchtete Eizellen für einen späteren Kinderwunsch einfrieren zu lassen. Jedoch ist die Entnahme reifer Eizellen bei Weitem nicht so einfach wie die Samenspende für Männer.

    Beim Social Freezing wird zunächst ähnlich wie bei der künstlichen Befruchtung vorgegangen. Über zehn Tage hinweg werden der Frau Hormone gespritzt, die die Eizellreifung anregen – im Anschluss daran findet die Entnahme der gebildeten Eizellen über die Vagina statt. Durch die vorangehende Hormonbehandlung kann es bei den Frauen in seltenen Fällen zu Nebenwirkungen wie starken Stimmungsschwankungen oder auch Übelkeit kommen.

    Nun findet im Anschluss an die Entnahme der Eizellen allerdings keine Befruchtung dieser Zellen statt (wie bei der künstlichen Befruchtung), stattdessen werden die Eizellen bei minus 180 Grad Celsius schockgefroren und in speziellen Kyrotanks durch den Einsatz von flüssigem Stickstoff gelagert. Hierfür gibt es in Deutschland private Anbieter, wie z.B. die Eizellbank Seracell Freezing aus Rostock, die die Zellen gegen eine monatliche Gebühr beliebig lange lagern. Die Spende von Eizellen ist hingegen zumindest in Deutschland gesetzlich verboten, aus diesem Grund haben Frauen lediglich die Möglichkeit, ihre Eizellen für den eigenen Gebrauch einfrieren zu lassen.

    Wer entscheidet sich für Social Freezing?

    Die Methode des Eizelleneinfrierens war zumindest in Deutschland zunächst Frauen vorbehalten, die sich aufgrund einer Krebserkrankung einer Chemotherapie unterziehen mussten – denn auf diese Weise konnten die entnommenen Zellen vor den zerstörenden Chemikalien geschützt werden, sodass ein Kinderwunsch nach überstandener Krankheit mit besseren Chancen erfüllt werden konnte. Doch mittlerweile ist das Einfrieren von Eizellen auch aus den bereits genannten sozialen Gründen möglich – damit steht es der modernen Frau vollkommen frei, sich für eine neue Art der Familienplanung zu entscheiden.

    Aktuell ist das Social Freezing in Deutschland allerdings noch wenig verbreitet; das liegt zum einen wohl daran, dass dieser Trend erst vor nicht allzu langer Zeit auch hier angekommen ist. Zum anderen fehlt bisher eine grundlegende Aufklärung über die Möglichkeiten dieser Art der Familienplanung. Generell scheint jedoch ein Großteil der deutschen Frauen dem Social Freezing gegenüber offen eingestellt zu sein.

    So äußerten sich laut einer Umfrage von Seracell über die Hälfte der 1400 befragten Mütter in der „Family & Life“ Studie positiv gegenüber Social Freezing. Nur etwa 14 Prozent der Frauen lehnten das Einfrieren von Eizellen generell ab, knapp drei Prozent würden sich ein Verbot wünschen.

    Bild: © Depositphotos.com / Rohappy

  • Wann ist eine Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft?

    Wann ist eine Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft?

    Geburten und Schwangerschaften sind heute so sicher wie nie, trotzdem steigt die Zahl der Risikoschwangerschaften. Das passt irgendwie nicht zusammen, aber die Diagnosezahlen bestätigten diese These. So werden heute rund 75 % aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften eingestuft und die Zahlen steigen stetig weiter an. Rund Dreiviertel aller Schwangeren muss während der 40 Wochen intensiv medizinisch betreut werden und steht unter permanenter Beobachtung. Wenn es aber um Komplikationen während der Schwangerschaft geht, dann hat Deutschland einen historischen Tiefstand und das wirft die Frage auf, ob die reale Abnahme von Gefahren zu einer unverhältnismäßig hohen Wahrnehmung von rein theoretischen Risiken führt?

    Die Mütter werden älter

    Noch vor 30 Jahren wurden Frauen, die mit 30 Jahren ihr erstes Kind bekamen, als späte Erstgebärende bezeichnet, mittlerweile sind das alle Frauen, die 35 Jahre oder älter sind, wenn sie ihr erstes Kind bekommen. Je älter die Frau, umso wahrscheinlicher ist auch eine Risikoschwangerschaft und da immer mehr Frauen sich zunächst auf eine berufliche Karriere konzentrieren und erst spät ein Baby bekommen, steigt das Risiko, dass es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Ein großes Problem, das eine Schwangerschaft zu einer Risikoschwangerschaft macht, ist Diabetes mellitus, denn diese besondere Form der Schwangerschaft birgt immer die Gefahr von Fehl- oder Frühgeburten.

    Wie wird eine Risikoschwangerschaft definiert?

    Ein Expertengremium hat jetzt die typischen Krankheiten und Gefahren, die zu einer Risikoschwangerschaft führen, zu einem Katalog zusammengefasst. So werden im Mutterpass die Risiken in die Kategorien A und B unterteilt. Unter die Kategorie A fallen Krankheiten wie Diabetes, und auch ein starkes Übergewicht der Mutter kann zu einer Risikoschwangerschaft führen. In der Kategorie B sind alle die Krankheiten und Probleme zusammengefasst, die während der Schwangerschaft entstehen. Dazu gehören unter anderem Blutungen, Plazentastörungen oder auch starke Wassereinlagerungen, zum Beispiel in den Beinen. Mehrlingsschwangerschaften sind immer riskant, aber auch wenn es schon eine Fehl- oder Frühgeburt gab, dann wird das als Risikoschwangerschaft eingestuft.

    Welche Gründe für eine Risikoschwangerschaft gibt es?

    Eine Risikoschwangerschaft kann viele verschiedene Gründe haben. Eines der größten Probleme ist die Frühgeburt. Wissenschaftler gehen davon aus, dass der weibliche Körper im Zuge der Evolution so angelegt wurde, eine Schwangerschaft immer dann zu beenden, wenn Gefahr droht. Zu einer Frühgeburt kann aber auch Bluthochdruck oder eine Infektion führen. Präeklampsie ist ein weiterer Grund für eine Frühgeburt, besonders bei älteren Frauen steigt das Risiko stark an, dass die Schwangerschaft weit vor dem errechneten Termin zu Ende geht. Fehlbildungen des Kindes können ein weiterer Grund für eine Fehl- oder Frühgeburt sein. Ärzte und Krankenkassen sind natürlich darum bemüht, dass das Kind gesund, munter und termingerecht auf die Welt kommt, denn je unreifer ein Kind geboren wird, umso schwerer sind die Folgeschäden, die auftreten können. Zwar können heute Frühchen, die 1000 Gramm wiegen, dank der modernen Intensivmedizin überleben, aber durch die Einstufung einer riskanten Schwangerschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind pünktlich und mit Normalgewicht geboren wird.

    Gründliche Untersuchungen

    Wird eine Schwangerschaft als riskant eingestuft, dann heißt das für den Arzt, dass seine Untersuchungen mehr als gründlich sein müssen. Alle relevanten Befunde werden genaustens kontrolliert und protokolliert, Probleme werden früh behandelt und wenn der Arzt der Meinung ist, dass mehr als drei Ultraschalluntersuchungen notwendig ist, dann werden diese auch von den Krankenkassen bezahlt. Das Budget, das die Krankenkassen für die Schwangerschaftsuntersuchungen vorsieht, muss sich bei einer Risikoschwangerschaft aber nicht automatisch erhöhen, nur wenn besondere Untersuchungen wie beispielsweise eine Untersuchung des Fruchtwassers gemacht werden müssen, dann muss das von der Kasse bewilligt werden. Die Kassen achten allerdings darauf, dass für die Ärzte kein allzu großer wirtschaftlicher Anreiz entsteht, zudem bedarf es fundierter medizinischer Befunde, bevor eine solche Untersuchung auch bewilligt wird.

    Bild: © Depositphotos.com / poznyakov

  • Die 2. SSW – eine spannende Reise beginnt

    Die 2. SSW – eine spannende Reise beginnt

    Schwanger in der 2. Woche – das ist aus rein biologischer Sicht nicht möglich, denn in der 2. Woche ist der Körper erst einmal damit beschäftigt, die Vorbereitung für eine mögliche Schwangerschaft zu schaffen. Der Körper beginnt mit dem Aufbau der Gebärmutterschleimhaut und bereitet zudem den Eisprung, die sogenannte Ovulation vor. Der Eisprung und die Schleimhaut der Gebärmutter spielen im weiblichen Zyklus die Hauptrollen, wenn ein neues Leben entstehen soll. Ungefähr zur Mitte des Zyklus platzt ein reifes Eizellbläschen, das Follikel und katapultiert dann mit großer Geschwindigkeit eine bereits reife Eizelle in den Trichter des Eileiters.

    Die 2. SSW – eine aufregende Woche

    Wenn die Eizelle ihren Weg in den Eileitertrichter gefunden hat, dann bekommt sie tatkräftige Unterstützung durch eine Vielzahl von feinen Flimmerhärchen. Sie sorgen dafür, dass die Eizelle ohne Schwierigkeiten durch den Eileiter zum Uterus wandern kann. Diese „Transporthilfe“ muss reibungslos funktionieren, denn die Eizelle hat es eilig, da die Zelle nach dem Eisprung nur zwölf bis 24 Stunden lebensfähig ist.

    Jetzt heißt es für die Eizelle, sie muss warten und sich in Geduld üben, denn entweder wird befruchtet oder nicht. Bleibt die Befruchtung aus, dann kommt es zur monatlichen Blutung, kommt aber eine Samenzelle vorbei und befruchtet die Eizelle, dann entsteht neues Leben. Schwanger wird eine Frau zwei Wochen nach der Befruchtung, erst dann beginnt die Zellteilung und damit auch das Leben eines neuen Menschen.

    Die Rolle der Samenzellen in der 2. SSW

    Nachdem der Mann zum Orgasmus gekommen ist, beginnen rund 500 Millionen Samenzellen eine Art Wettrennen, bei dem es am Ende wie bei jedem anderen Wettrennen auch, nur einen einzigen Sieger geben kann. Nur ein Spermium wird siegen, aber der Weg zum Sieg ist sehr beschwerlich. Um die Eizelle befruchten zu können, muss die Samenzelle in den Eileiter gelangen, aber da sind die schon erwähnten Flimmerhärchen, die es der Samenzelle schwer machen. Die Zelle muss nämlich gegen die Bewegungen der Flimmerhärchen schwimmen und das kostet richtig Kraft.

    Unter den Samenzellen gibt es gute und weniger gute Schwimmer. Rekordverdächtig sind die Samenzellen, die eine Distanz von 15 bis 18 cm in einer halben Stunden schaffen. Andere Zellen sind weniger gute Schwimmer, sie brauchen für den gleichen Weg einige Tage, einige Zellen machen auf halbem Weg schlapp und kommen gar nicht ans Ziel.

    Kurz vor der Ziellinie wartet dann die äußere Eihülle, die von den Samenzellen durchbohrt werden muss. Zwar schaffen es mehrere Zellen, dieses Hindernis zu überwinden, aber am Ende ist es nur eine Samenzelle, die tatsächlich auch in die innere Membran der Eizelle vordringen kann. Welche der Samenzellen der Sieger ist, der es bis hierher geschafft hat, das entscheidet allein die Eizelle, die biochemische Signale aussendet. Kommt die Samenzelle endlich an ihr ersehntes Ziel, also in das Innere der Eizelle, dann verändert die Eizelle ihre Struktur. Die elektrische Spannung der Zellmembran ändert sich und damit fällt bildlich gesprochen eine Tür zu und bleibt für alle anderen Samenzellen, die vielleicht noch hineinwollen, für immer verschlossen.

    Eizelle und Samenzelle sind jetzt allein und können in aller Ruhe miteinander verschmelzen. Mit dieser Verschmelzung machen sie den ersten Schritt und bereiten so den Weg zu einem neuen Leben.

    Wenn es mit dem Baby nicht klappen will

    Paare, die sich sehnlichst ein Baby wünschen, warten in der 2. Schwangerschaftswoche auf die ersten Anzeichen. Aber selbst Frauen, die eine 2. Schwangerschaft erleben, können zu diesem Zeitpunkt nicht sagen, ob es mit der Befruchtung geklappt hat oder nicht. Schwanger zu werden, das ist eigentlich ganz einfach, denn die biologischen Abläufe sind nicht allzu kompliziert, trotzdem warten viele Paare vergeblich auf den Nachwuchs. Eine ungewollte Kinderlosigkeit hat jedoch verschiedene Ursachen.

    Kinderlosigkeit kann medizinische Gründe, aber auch seelische Ursachen haben. Defekte oder Veränderungen der Eierstöcke, des Gebärmutterhalses und auch der Eileiter können eine Schwangerschaft verhindern. Aber auch frühere Eileiterschwangerschaften, Operationen oder Entzündungen gehören zu den Ursachen, die verhindern, dass es zu einer Befruchtung kommt.

    Unfruchtbarkeit bei Männern ist meist auf die Spermien zurückzuführen. Die Samenzellen sind entweder nicht beweglich, sie sind nicht schnell genug oder es gibt zu wenig davon. Wie gut die Qualität der Samenzellen ist, das hängt zum einen mit der Lebensweise zusammen, aber auch Schadstoffe und Krankheiten können die Qualität der Spermien negativ beeinflussen.

    In 10 bis 15 % aller Fälle von Unfruchtbarkeit ist die Seele schuld, wenn es mit dem Baby nicht wie gewünscht klappt. Erschöpfung, Stress, seelische Belastungen oder auch Nervosität verhindern, dass es zu einer erfolgreichen Befruchtung kommt. Nikotin und Alkohol verringern ebenfalls die Chance auf ein Baby, vor allem Nikotin ist gefährlich, denn es verhindert, dass die Geschlechtsorgane ausreichend durchblutet werden.

    Die künstliche Befruchtung

    Wenn es auf natürlichem Weg mit dem Wunschkind nicht so recht klappen will, dann bleibt als Alternative noch die künstliche Befruchtung. Der Prozess der Befruchtung bleibt streng genommen der Gleiche, wenn auch in einem etwas anderen Rahmen. Die Eizelle und die Samenzellen treffen sich bei der künstlichen Befruchtung in einer sogenannten Petrischale und um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, werden meist mehrere Eizellen befruchtet. Die Zellen werden der Frau dann eingesetzt, und mit der Hilfe von Hormonen sollen die befruchteten Zellen dann zum Reifen animiert werden.

    Nicht alle eingesetzten Embryonen überleben, aber nicht selten kommt es bei einer künstlichen Befruchtung auch zu einer Mehrlingsschwangerschaft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn es um die künstliche Befruchtung geht, besonders erfolgreich ist aber die In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF genannt. Bei dieser Methode muss die Frau zunächst Hormone einnehmen, um möglichst viele Eizellen zum Reifen zu bringen. Die Zellen werden anschließend abgesaugt und mit den männlichen Spermien zusammengeführt. Wenn alles klappt, dann findet eine Befruchtung statt, und wenn sich die Zellen wie geplant teilen, dann steht fest, dass sich ein Embryo gebildet hat. Auch bei der IVF gilt, es gibt in der 2. SSW keine Anzeichen, aber die Eltern erfahren früher als andere Eltern, dass ein Baby unterwegs ist, denn die werdende Mutter wird früher auf eine mögliche Schwangerschaft getestet.

    Die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt bei maximal drei Versuchen zur Hälfte die Krankenkasse, ab dem vierten Versuch müssen die Paare die Befruchtung in der Petrischale aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Bild: © Depositphotos.com / valuavitaly