Schlagwort: Sozialversicherung

  • Mit der richtigen Pflegeversicherung fürs Alter vorsorgen

    Mit der richtigen Pflegeversicherung fürs Alter vorsorgen

    Die Gesellschaft befindet sich in einem demografischen Wandel, denn die Lebenserwartung steigt und das bedeutet, dass immer mehr Menschen für ihr Leben im Alter vorsorgen müssen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird nicht bei allen ausreichen, um einen sorglosen Lebensabend zu verbringen, umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen, und zwar mit einer privaten Pflegeversicherung. Wer im Alter zu einem Pflegefall wird und nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, braucht einen Platz in einem Pflegeheim. Die Kosten für einen solchen Platz liegen bei weit über 3000 Euro und davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur 1550 Euro, die restliche Summe muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Um später nicht den Kindern zur Last zu fallen oder zu einem Sozialfall zu werden, ist die richtige Pflegeversicherung ein Muss.

    Die passende Pflegeversicherung finden

    Private Pflegeversicherungen gibt es viele und daher sollte jeder, der privat fürs Alter vorsorgen möchte, einen direkten Vergleich der Anbieter machen. Dieser Vergleich zeigt deutlich, welche Versicherung welche Leistungen bietet und was die Versicherung kostet. Im Internet gibt es Pflegeversicherungsrechner, mit denen jeder schnell und einfach ausrechnen kann, welche Kosten auf ihn zukommen. Bei einem Vergleich sollte aber nicht nur der Preis eine Rolle spielen, auch die Leistung sollte stimmen und es sollte unbedingt auf die Konditionen geachtet werden. Welche Versicherung hat eine umfangreiche gesundheitliche Prüfung und bei welchem Anbieter wird besonders auf bestimmte Vorerkrankungen geachtet? Wer einen Vergleich machen möchte, der sollte sich gründlich informieren.

    Eine sinnvolle Ergänzung

    Salopp gesagt ist eine private Pflegeversicherung so etwas wie eine Teilkaskoversicherung fürs Auto. Sie wird ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen und bietet ein breites Spektrum an Angeboten für alle, die sich mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zufriedengeben möchten. Im Unterschied zu einer Krankenversicherung ist bei der Pflegeversicherung eine vollständige Abdeckung der Kosten nicht möglich, sie ist lediglich eine ergänzende Versicherung. Einen Unterschied gibt es auch bei den Leistungen, denn während die gesetzliche Pflegeversicherung nur Sachleistungen im Angebot hat, spielt in der privaten Pflegeversicherung auch die Erstattung der Kosten eine wesentliche Rolle.

    Welche Pflegeversicherung kommt infrage?

    Die Politik hat es gut gemeint, als sie 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen verankert hat. Die Idee hinter der gesetzlichen Pflegeversicherung war, dass jeder Bundesbürger gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit vom Staat abgesichert wird, keiner sollte im Alter ohne Pflege sein und zu einem Sozialfall werden. Woran die Politik damals aber nicht gedacht hat, war, dass die Menschen immer älter werden und die Kosten für die Pflege in die Höhe schnellen. Es wurde sehr schnell klar, dass der Bürger sich auch selbst um seine Pflege im Alter kümmern muss. Welche Pflegeversicherung für wen infrage kommt, kann leider nicht pauschal beantwortet werden, denn jeder stellt andere Anforderungen an sein Leben im Alter. Oft entscheidet die jeweilige Pflegestufe darüber, wie teuer die Pflegeversicherung wird, von zentraler Bedeutung ist auch die Frage, ob der Versicherte im Heim oder zu Hause gepflegt wird.

    Die Leistungen der Pflegeversicherungen

    Um im Alter gut abgesichert zu sein, müssen viele Punkte beachtet werden. Zu den Leistungen gehört unter anderem auch die Pflegetagegeldversicherung, die sich nach dem Grad der Pflegestufe richtet. Im Vergleich zu einer Pflegekostenversicherung ist das Tagegeld eine gute und vor allem eine günstige Alternative, die aber leider auch einen Nachteil hat: Bedingt durch die Inflation können über einen langen Zeitraum nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Kommt es dann zu einer erneuten Gesundheitsprüfung, dann kann das in einem fortgeschrittenen Alter schnell zu einem Problem werden.

    Wer sich ausführlich über die vielen Möglichkeiten, die Leistungen und auch über die Testsieger der privaten Pflegeversicherung informieren möchte, der kann das hier: http://www.pflegeversicherung-experten.de/.

    Bild: © Depositphotos.com / ocskaymark

  • „Die große Koalition hat sich verkämpft“

    Bundeswahlbeauftragter im TK-Verwaltungsrat

    Darmstadt (ots) – Engagiert bis zum letzten Tag: Gerald Weiß ist noch bis Ende des Monats Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen. Das Ringen um mehr Demokratie bei den Sozialversicherungsträgern hat Weiß zum Thema seiner Amtszeit gemacht. Und er wusste die Techniker Krankenkasse (TK) dabei an seiner Seite. Das Engagement der TK lobt Weiß als vorbildlich. Heute hat er sich in Darmstadt beim Verwaltungsrat der Kasse bedankt und die TK als „Speerspitze des Systems“ bezeichnet. 

    Kritisch sieht Weiß die verpasste Reform der nächsten Sozialwahlen: „Die große Koalition hat sich verkämpft und gegenseitig blockiert – mit dem Effekt, dass sie einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrages bisher nicht umgesetzt hat.“ Union und SPD hatten vereinbart, die Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren. Eine Online-Stimmabgabe sollte bei den nächsten Wahlen im Frühjahr 2017 realisiert sein. Gleichzeitig sollte die sogenannte Friedenswahl – die bei einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne eigentliche Wahlhandlung – künftig erschwert werden. 

    Weiß erwartet eine entsprechende Reform erst am Ende dieser Legislaturperiode. „Eine Neuregelung wirkt sich dann aber erst auf die übernächsten Wahlen im Jahr 2023 aus.“ Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. 

    Zuletzt fanden die Sozialwahlen im Jahr 2011 statt. Bei der TK gaben 1,8 Millionen Mitglieder ihre Stimme ab. Damit beteiligten sich über 500.000 Wahlberechtigte mehr an der Abstimmung als im Jahr 2005. Die Wahlbeteiligung lag bei der TK bei rund 33 Prozent. 

    Gerald Weiß ist seit dem 1. Oktober 2009 der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. 

    Hinweis für die Redaktionen: 

    Honorarfreie Pressefotos (Suchbegriff für die Bildersuche: Sozialwahl) stehen unter www.presse.tk.de im Bereich Illustrationen zur Verfügung. 

     

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Für Rückfragen: Teresa Urban Tel. 040-69 09 21 21 E-Mail: teresa.urban@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3131570
  • Macht Kita krank? Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten bei der Kinderbetreuung

    Hamburg (ots) – Ob Postboten, Zugführer oder Erzieher: Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 wurde so viel gestreikt wie lange nicht mehr. Und zumindest für die Erzieher ist noch kein Ende in Sicht: Gerade hat die nächste Runde der Tarifverhandlungen begonnen. Sollten diese scheitern, drohen ab Oktober weitere Streiks.

    Die Techniker Krankenkasse (TK) hat das zum Anlass genommen, die Krankheitsdaten der knapp 100.000 bei ihr versicherten Erzieherinnen und Erzieher im Jahr 2014 auszuwerten. Das Ergebnis: Im letzten Jahr war diese Berufsgruppe vier Tage mehr krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt. Die 18,9 Fehltage pro Kopf resultieren vor allem aus psychischen Störungen (4,1 Tage) und Krankheiten des Atmungssystems (3,3 Tage).

    „Dass Erzieher überdurchschnittlich von diesen Erkrankungen betroffen sind, ist nicht verwunderlich. Zum Beispiel psychische Störungen, zu denen auch Überlastungen gehören: Ein hoher Lärmpegel, immer komplexer werdende Aufgabenbereiche und zuletzt auch Auseinandersetzungen mit den Eltern – Kindererziehung kann stressig sein“, erklärt Gudrun Ahlers, Präventionsexpertin der TK. Und: Hohe Krankenstände müssen von den arbeitsfähigen Erzieherinnen und Erziehern kompensiert werden. „Das bedeutet für sie oft noch größere Gruppen und damit noch mehr Stress und gesundheitliche Belastung – ein Teufelskreis“, so die Spezialistin.

    Auch dass Erzieher oft an Atemwegserkrankungen leiden, sollte niemanden überraschen. Gudrun Ahlers erläutert die Situation: „Kindertagesstätten sind quasi Sammelbecken für Viren und Bakterien. Das macht nicht nur die Kinder krank, sondern natürlich auch die Erwachsenen.“

    Hinweise für die Redaktionen:

    Die Daten stammen aus dem Gesundheitsreport 2015. Dafür wertete die TK die Krankschreibungen der 4,4 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen aus. Dazu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Empfänger von Arbeitslosengeld I, von denen mehr als jeder Siebte bei der TK versichert ist.

    Der Report steht unter www.tk.de zum kostenlosen Download (Webcode 718618) bereit.

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Für Rückfragen: Katharina Borgerding Tel. 040-6909 1783 E-Mail pressestelle@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/tk_presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3097085
  • Die Geschichte des deutschen Gesundheitswesens

    Die Geschichte des deutschen Gesundheitswesens

    Wer in der heutigen Zeit krank wird, der geht zu einem Arzt, legt seine Versicherungskarte von der Krankenkasse vor und wird dann entsprechend vom Arzt behandelt. Die Rechnung für diese Behandlung bekommt der gesetzlich Versicherte nicht zu Gesicht, denn der Arzt rechnet nach jedem Quartal direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Es ist kaum vorstellbar, dass es vor rund 130 Jahren in Deutschland noch ganz anders ausgesehen hat, denn damals war es keine Selbstverständlichkeit einen Arzt aufzusuchen, denn dieser Service kostete unter Umständen sehr viel Geld.

    Erst der Reichskanzler Otto von Bismarck sorgte 1883 dafür, dass alle Deutschen in den Genuss ärztlicher Behandlung kommen konnten, denn er führte in Deutschland das Gesundheitswesen ein, eine der Säulen des Sozialwesens in Deutschland.

    Hilfe statt Revolte

    Das Leben der Menschen im Deutschland des 19. Jahrhundert war schwer. Es war das Zeitalter der Industrialisierung und die Menschen mussten an zwölf Stunden und an sieben Tagen in der Woche in den Fabriken für wenig Geld schuften. Der Lohn reichte trotzdem nicht zum Leben und wenn ein Familienmitglied krank wurde, dann wurde ein Besuch beim Arzt zu einem finanziellen Problem. Diese Zustände führen dazu, dass sich die Arbeiter organisierten und die Arbeitbewegung entstand. Otto von Bismarck, der damals Reichskanzler war, erkannte zwar die Gefahr, die von der Arbeiterbewegung ausging, aber er saß in einer Art Zwickmühle.

    Auf der einen Seite waren die unzufriedenen Arbeiter, die sich nicht länger ausbeuten lassen wollten, auf der anderen Seite waren die reichen Fabrikbesitzer, mit denen es sich Bismarck nicht verderben wollte. Er musste eine Lösung finden, mit der beide Seiten zufrieden waren. Bismarck wusste, dass er die Arbeitszeiten nicht verkürzen konnte und auch Mindestlöhne standen nicht zur Debatte, denn das hätte die reichen Fabrikbesitzer verärgert. Bismarck musste eine andere Lösung finden, wenn er das ohnehin schon große Elend nicht noch mehr vergrößern und so eine Revolte riskieren wollte.

    Was es Bismarck noch schwerer machte, das war die Forderung, die Kaiser Wilhelm I. gestellt hatte. Der Kaiser, der ebenfalls fürchtete, dass sein Volk auf die Straße gehen würde, wollte mehr Fürsorge von staatlicher Seite, vor allem für die Alten und Invaliden, und er wollte die Gründung von Krankenkassen. Bismarck musste handeln und entwarf einen Plan für das Sozialwesen. Dieser Plan trat am 15. Juni 1883 in Kraft, und Deutschland hatte zum ersten Mal eine gesetzliche Krankenversicherung.

    Die Grundpfeiler des Gesundheitswesens

    Als Bismarck die Sozialgesetze auf den Weg brachte, enthielten diese Gesetze viele wichtige Dinge, die das Leben der Arbeiter einfacher machten. So waren alle Arbeiter, die länger als sieben Tage beschäftigt waren und die mehr als 2.000 Mark im Jahr verdienten, dazu verpflichtet, sich sozial zu versichern. Die Arbeiter zahlten zwei Drittel selbst in ihre Krankenversicherung ein, das fehlende Drittel übernahm der Arbeitgeber. Wurde ein Arbeiter krank, dann zahlte die Krankenversicherung die notwendigen Medikamente und auch die Kosten für den Besuch beim Arzt.

    So konnten Arbeiter, die sich früher keinen Arzt leisten konnten, jetzt ihre Krankheiten und Verletzungen auskurieren, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen. Dazu kam auch das Krankengeld, das die Krankenkasse zahlen musste. Einen Anspruch auf dieses Krankengeld hatten alle Arbeiter, die länger krank waren, denn ab dem dritten Tag bekam jeder die Hälfte seines durchschnittlichen Lohns. Da aber das Krankengeld auf maximal zwei Mark am Tag und auf 13 Wochen begrenzt war, schützte die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr bedingt vor einer materiellen Not. Das Existenzminimum einer Familie mit vier Mitgliedern lag zur damaligen Zeit bei rund 25,- Mark Woche, und man kann sich unschwer ausmalen, dass Familien, die mehr als zwei Kinder zu ernähren hatten, mit diesem Geld aus der Sozialkasse nicht auskamen.

    Der Ausbau der Sozialgesetze

    Im Laufe der Jahre baute Otto von Bismarck das Gesundheitswesen und die sozialen Gesetze in Deutschland immer weiter aus. Bald gab es eine gesetzliche Unfallversicherung, dann folgte die Invaliden- und Altersversicherung und unter Kaiser Wilhelm II. wurde dann auch die Sonntagsarbeit und die Kinderarbeit verboten.

    Die Grundpfeiler des Gesundheitswesens in Deutschland basieren noch heute auf den Ideen, die Otto von Bismarck durchsetzte. Bis heute muss sich keiner um finanzielle Einbußen Sorgen machen, wenn er krank wird und nicht arbeiten kann. Dafür ist das Gesundheitswesen der heutigen Zeit anfällig für Korruption, und auch der Lobbyismus steht mehr und mehr auf der Tagesordnung. Trotzdem gehört das deutsche Gesundheitswesen immer noch zu den besten der Welt.