Schlagwort: Versicherungsschutz

  • Wann es einen doppelten Festzuschuss bei erforderlichen Zahnersatz gibt

    Wann es einen doppelten Festzuschuss bei erforderlichen Zahnersatz gibt

    In bestimmten Fällen besteht für Zahnarztpatienten die Möglichkeit, den doppelten Festzuschuss bei Zahnersatz zu bekommen. Dies ist insbesondere für Patienten interessant, die sich kaum einen Zahnersatz finanziell leisten könnten.

     

    Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten für Zahnersatz

    Zahnersatz, wie beispielsweise

    • Brücken
    • Kronen
    • Prothesen

     

    kann für den Patienten sehr teuer ausfallen. Dies resultiert daraus, dass gesetzliche Krankenkassen – GKV – ausschließlich einen Festzuschuss für notwendigen Zahnersatz zahlen. Besser ausgedrückt übernehmen die Kassen normalerweise die Hälfte von den Kosten dieser Regelversorgung. Die restlichen Kosten müssen vom betroffenen Patienten selbst aufgebracht werden.

     

    Regelversorgung ist gleichzusetzen mit einer simplen Möglichkeit der Sanierung des Gebisses. Beispielsweise bedeutet dies konkret die Wiederherstellung eines Zahnes mithilfe einer Metallkrone. Obwohl eine Keramikverschalung weniger auffällig wäre. Wenn ein Patient Letzteres wünscht, sind die Kosten von ihm selbst oder einer guten Zahnzusatzversicherung.

     

    Doppelter Festzuschuss bei Zahnersatz bei guten Zahnzusatzversicherungen

    Wer nicht unter die Härtefallregelung fällt oder einen qualitativ höheren Zahnersatz wünscht, sollte sich rechtzeitig um eine Zahnzusatzversicherung bemühen. Denn gute Zahnzusatzversicherungen bieten eine weitergehende Abdeckung dieser Regelleistungen.

     

    Eine Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise die ERGO Direkt, bietet ihren Versicherten die Wahl aus ausschließlich den Leistungen, die auch wirklich benötigt werden. Abhängig vom gewählten Tarif ergeben sich daraus Kostenübernahmen für bis zu 90 %. Demgemäß können Brücken, Implantate und Kronen finanziert werden.

     

    Ferner besteht die Möglichkeit, sich für

    • Inlays
    • Maßnahmen zur Prophylaxe
    • Paradontosebehandlungen
    • Onlays
    • Wurzelbehandlungen

     

    sogar Erstattungen bis zu 100 % zu sichern. Versicherte können zwischen der Grundabsicherung und Leistungen für Privatpatienten für Zahnersatz wählen. Somit besteht im Idealfall die Möglichkeit einen doppelten Festzuschuss für Zahnersatz zu erhalten.

     

    Beitragsermittlung für eine persönliche Zahnzusatzversicherung

    Für die Ermittlung des monatlichen Beitrages steht den Versicherten ein Online-Rechner zur Verfügung. Nach Eingabe der benötigten Daten unterhalb des Feldes „Beitrag berechnen“ und wählen des gewünschten Beginns der Zahnzusatzversicherung sowie der benötigten Leistungen berechnet sich der Monatsbeitrag. Zur Auswahl stehen Basis– und Premiumleistungen für den Erhalt, Ersatz oder Prophylaxe von Zähnen.

     

    Um in den Genuss des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz zu kommen, muss die versicherte Person eine Mindestfrist von vier Monaten einhalten. Das heißt, sie muss wenigstens vier Monate lang vor Inanspruchnahme der Leistungen Mitglied bei der Zahnzusatzversicherung sein.

     

    Nachdem sich der zukünftige Versicherte für einen für ihn individuell passenden Versicherungsschutz für den Zahnersatz sowie Zahnerhalt entschlossen hat, kann der Vertrag umgehend auch online zum Abschluss kommen. Nichtsdestotrotz steht es jedem Versicherten frei, sich ferner ein schriftliches persönliches Angebot zusenden zu lassen. Am besten nutzt der Patient hierfür den gebührenfreien Beratungsservice, der sämtliche Fragen rund um den Festzuschuss zum Zahnersatz und weitere mögliche Fragen beantwortet.

     

    Härtefallregel für weniger gut Verdienende

    Neben einer guten Zahnzusatzversicherung bietet sich für Geringverdiener die so genannte Härtefallregelung an. Das heißt, Patienten deren Bruttoeinkommen pro Monat 1134 Euro nicht übersteigt, können von ihrer Krankenkasse mit höheren Zuschüssen für Zahnersatz rechnen. Familien haben eine höhere Grenze.

     

    Somit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anstelle der sonstigen 50 Prozent sogar 100 Prozent der Gesamtkosten. Einzig wer einen wesentlich hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss diesen weiterhin selbst bezahlen.

     

    Um von der Härtefallregel profitieren zu können, müssen Patienten bei ihrer Kasse einen Antrag stellen. Entsprechend zählen ferner zu diesem Personenkreis Empfänger von

    • einer Kriegsopferfürsorge
    • Erwerbsminderungsrenten
    • Grundsicherung
    • Hartz IV
    • Sozialhilfe

     

    sowie versicherte Patienten, die in einem Heim wohnen und bei denen die Kostenübernahme seitens einer Kriegsopferfürsorge respektive eines Sozialhilfeträgers erfolgt.

     

    Ebenfalls können auch Versicherte von der Härtefallregelung Gebrauch machen, sofern sie nur leicht die vorgenannte Einkommensgrenze überschreiten. Immerhin erhält dieser Personenkreis noch eine Zulage zum genannten Festzuschuss von 50 Prozent. Die Höhe der Zulage ist dabei stets vom Einzelfall abhängig. Am besten fragt die betroffene Person stets vorab bei der zuständigen Krankenkasse, inwiefern eine derartige Zulage zusteht. Entsprechend interessant ist es auch zu wissen, wie hoch der Zuschlag ausfällt.

     

  • Hoher Blutdruck durch Luftverschmutzung und Lärm

    Hoher Blutdruck durch Luftverschmutzung und Lärm

    Besonders Großstädter, die ein Wochenende auf dem Land verbringen, bemerken zuerst die nächtliche Stille. Oft „beschweren“ sie sich, dass sie ohne den gewohnten Großstadtlärm ganz lange brauchten um einzuschlafen. Dabei ist die Qualität des Schlafes ohne Geräuschkulisse deutlich besser. Das ergab eine Langzeitstudie, die über neun Jahre hinweg Probanden aus fünf Ländern untersuchte. Demnach steigern Luftverschmutzung, aber auch Lärmbelästigung, das Risiko auf hohen Blutdruck und Herz-Kreislaufkrankheiten.

    Insgesamt 41,000 Menschen aus Norwegen, Schweden, Dänemark, Spanien und Deutschland wurden für die Langzeitstudie befragt. In Deutschland konzentrierte man sich auf das Ruhrgebiet und die Stadt Augsburg. Die Studie fand, dass besonders sehr kleine Feinstaubpartikel bis zu 2,5 Mikrometer Größe einen negativen Einfluss auf unsere Gesundheit haben können. Je mehr sich davon in der Luft befinden, die wir atmen, umso höher das Risiko an Bluthochdruck zu erkranken. Denn es wurde ein direkter Zusammenhang zwischen dem Einatmen kleinster Feinstaubpartikel und der Verkalkung der Hauptschlagader nachgewiesen.

     

    Wie und wo entsteht Feinstaub?

    Feinstaub entsteht vor allem – aber nicht ausschließlich – in urbanen Ballungsgebieten. So beispielsweise im Straßenverkehr, wobei nicht nur die Abgase für Feinstaubbildung verantwortlich sind, wie man vielleicht zuerst denken würde. Feinstaub entsteht auch durch den Abrieb von Autoreifen und Bremsbelägen, auch der Straßenasphalt nutzt sich mit der Zeit ab – und die Kleinstteile sind in der Luft wiederzufinden. Auch der Luftverkehr trägt zur Feinstaubbildung bei und wenn im heimischen Wohnzimmer eine Kerze angezündet wird, entstehen kleine Partikel, die wir ebenfalls einatmen. Elektrizitätswerke und Fernheizkraftwerke stoßen Feinstaubpartikel aus, die bei der Energieerzeugung entstehen, und auch Landwirtschaft und Tierhaltung tragen zu dem Problem bei. Besonders im Winter sind Einwohner in Ballungsgebieten durch Heizkraftwerke stärker betroffen. Zum Schutz der Bevölkerung wurden Grenzwerte festgelegt, die vom Umweltamt regelmäßig geprüft werden. Wohnen Sie in einem stark oder weniger stark betroffenen Teil Deutschlands? Finden Sie es mit dieser interaktiven Karte heraus.

    Eine Infografik der BKM – Bausparkasse Mainz. Mehr Informationen unter www.bkm.de

     

    Warum ist Lärmbelastung gefährlich?

    Lärm, obwohl viele Stadtbewohner ihn nur noch unterbewusst wahrnehmen, ist ein Stressfaktor. Besonders nachts kann Straßenverkehr, Fluglärm oder Industrielärm unseren Körper unter Stress setzen, ohne dass wir es merken. Denn, auch wenn wir schlafen, unser Nerven- und Hormonsystem reagiert trotzdem auf laute Geräusche, da unser Gehirn diese unterbewusst als Gefahr betrachtet. Unser Körper schüttet die Stresshormone Kortisol, Adrenalin und Noradrenalin aus, die uns früher in brenzligen Fight-or-Flight-Situationen geholfen haben. Was kurzfristig unser Leben rettet, hat langfristig negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Denn im Schlaf beschleunigt sich unser Atem, der Puls und Blutdruck steigt und in der Leber wird mehr Blutzucker gebildet. Außerdem steigt der Muskeltonus, was im Schlaf zu Verspannungen oder beispielsweise auch Zähneknirschen führen kann. Bis zu einer Lautstärke von 40 Dezibel (was einem normalen Gespräch gleichkommt) besteht hier jedoch keine Gefahr. Eine Lärmbelästigung besteht dann, wenn dauerhaft nachts ein Geräuschpegel lauter als 55 Dezibel herrscht. Die Folgen können Schlaflosigkeit, Bluthochdruck, ein vermehrtes Herzinfarktrisiko sein.

  • Warum Zusatzversicherungen so wichtig sind!

    Warum Zusatzversicherungen so wichtig sind!

    Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die medizinische Grundversorgung und notwendige Behandlungen. Dabei werden diese bis zu bestimmten Regelsätzen übernommen. Das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherungen ist wesentlich höher, aber nicht jedem ist es möglich eine PKV abzuschließen. Wie kann man also diese Lücke zwischen Grundversorgung und erstklassiger medizinischer Behandlung schließen? Die Antwort lautet Zusatzversicherungen. Sie stehen jedem gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung und man kann sich seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Es gibt dabei eine große Auswahl an möglichen Zusatzversicherungen. Von einer Zahnzusatzversicherung über Reisezusatzversicherungen, bis hin zu Versicherungspaketen, die speziell auf Personen im Alter von 60+ zugeschnitten sind. Hier den Überblick zu behalten ist gar nicht so einfach. Denn welche Versicherung ist für wen notwendig? Und wann sollte man sie abschließen?

    Aktuelle Vergleiche haben gezeigt, dass man sich ohne Zusatzversicherungen häufig einem unnötigen, finanziellen Risiko aussetzt. Je nach Lebensstil und Anforderungen gibt es passende Optionen, mit denen sich jeder gesetzlich Krankenversicherte auseinandersetzen sollte.

    Der Klassiker – die Zahnzusatzversicherung

    Momentan gibt es bundesweit etwa 14 Millionen GKV-Mitglieder, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Dieser Versicherungsschutz übernimmt vor allem Kosten im Bereich des hochwertigen Zahnersatzes. Benötigt man also eine Krone, so übernimmt die GKV die günstige Metallversion, wohingegen die Zahnzusatzversicherung auch Keramik zulässt. Wem es eine Priorität ist, hochwertigen Zahnersatz zu erhalten, der sollte auf jeden Fall über einen Abschluss nachdenken. Die Kosten für Zahnersatz gehen schnell in den Bereich von Tausenden und das aus eigener Tasche zu finanzieren ist vielen nicht möglich. Es ist sinnvoll, eine solche Versicherung im Alter von ca. 30 Jahren abzuschließen. Schließt man sie früher ab, so zahlt man häufig lange ein, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    Chefarztbehandlung mit einer Krankenhauszusatzversicherung

    Freie Krankenhauswahl oder eine Chefarztbehandlung sind mit der GKV nicht abgedeckt. Um sich vom Chefarzt oder anderen Fachärzten behandeln lassen zu können, ohne die Extrakosten selber zu tragen, ist eine Krankenhauszusatzversicherung die beste Wahl. Je nach Anbieter gilt die freie Arztwahl auch für Nachbehandlungen und Diagnosen. Hinzu kommt die Auszahlung von Krankenhaustagegeld. Hier erhält man finanzielle Unterstützung währen des Krankenhausaufenthaltes. Diese Zusatzversicherung ist ratsam für jeden gesetzlich Krankenversicherten. Denn so sichert man sich beste medizinische Versorgung durch Spezialisten und einen finanziellen Rückhalt für den Ernstfall eines längeren Krankenhausaufenthaltes.

    Zusatzversicherung für alternative Medizin

    Die westliche Medizin ist nicht für jeden die passende Lösung. Immer häufiger vertrauen Patienten auf alternative Heilmethoden. Vom Heilpraktiker, über Akkupunktur bis hin zur Homöopathie, es gibt viele sinnvolle Ergänzungen zur herkömmlichen Schulmedizin. Es gibt vereinzelt Krankenkassen, welche Natur-Arzneimittel und die Behandlung durch Heilpraktiker anteilig übernehmen. Hier sind die Tarife allerdings höher als bei anderer Versicherern und die gebotenen Extraleistungen rechtfertigen die Mehrkosten nicht immer. Daher ist eine Zusatzversicherung, die auch für den Bereich der alternativen Medizin gilt, eine sehr gute Wahl.

    Reisezusatzversicherungen

    Es gibt zwei Arten von Reisezusatzversicherungen. Zum einen werden Tarife angeboten, die speziell für Urlaubsreisen ausgelegt sind und zum anderen Tarife, die sich auf längere Auslandsaufenthalte beziehen. Hier sichert man sich die Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland und die für einen möglichen Rücktransport. Wer viel auf Reisen ist oder einen langen Aufenthalt im Ausland plant, sollte diese Versicherung in Betracht ziehen.

    Kombitarife für einen umfassenden Versicherungsschutz

    Verschiedene Krankenkassen bieten Kombitarife für die Zusatzversicherungen an. Diese decken mehrere Bereiche ab und man kann mit einer Police zum Beispiel Zahnersatz, Reiseschutz und alternative Medizin versichern. Hier sollte man sich sicher sein, dass alle wichtigen Punkte versichert sind und dass man auch wirklich alle Leistungen benötigt. Denn die Kombitarife klingen zwar sehr gut, können aber auch unnötige Kosten verursachen, weil man die einzelnen Leistungen eigentlich nicht in Anspruch nimmt.

    Wie den besten Tarif finden?

    Im Rahmen der Zusatzversicherungen ist es wichtig, dass man sich über seine eigenen Ansprüche und die persönlichen Umstände im Klaren ist. Wenn man nicht viel auf Reisen geht, ist eine Police in diesem Bereich unnötig. Wer sich auf die Schulmedizin verlässt, der kann auf einen Zusatz für alternative Medizin verzichten. Man kann sich von einem unabhängigen Berater informieren lassen oder online einen ausführlichen Tarifvergleich vornehmen, um die besten Angebote zu finden. Grundsätzlich ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung und eine Krankenhauszusatzversicherung in Betracht zu ziehen. Denn hier können schnell hohe Kosten aufkommen, wenn man sich eine erstklassige Versorgung sichern möchte.

  • Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Zusatzbeitrag selbst bestimmen

    GKV bestimmen den Zusatzbeitrag selbst – Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

    Seit Anfang des Jahres ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt worden. Dieser Kostenbeitrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gab bislang auch einen Sonderbeitrag von 0,9%, welcher durch die Kassenmitglieder gezahlt wurde. Dieser entfällt komplett. Dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen nun die Möglichkeit, über die Höhe des Zusatzbeitrages für Ihre Versicherten selbst zu entscheiden. Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich seit dem 01.01.2015 der Satz nicht geändert. Ein Großteil der Kassen hat den Wert mit 0,9 % festgelegt und gleicht so die entfallenden Kosten des Sonderbeitrags aus. Einige haben aber auch einen höheren oder gar niedrigeren Wert festgelegt.

    Sonderkündigungsrecht – Sollte man es in Anspruch nehmen?

    Bis Ende Dezember hatten die Krankenkassen Zeit, um Ihren Mitgliedern die neuen Tarifstrukturen offenzulegen. Mit den neuen Preisen haben die Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, auch wenn man weniger als 18 Monate mit dem aktuellen Versicherer versichert ist, kann man ohne Probleme zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die kann ohne Angabe von Gründen geschehen und muss lediglich innerhalb der angegebenen Frist geschehen, die bei vier Wochen liegt. Bis Ende Januar ist ein Wechsel also noch möglich.

    Aber es gibt gleich mehrere Stellen, die von einem unüberlegten Wechsel abraten. Unter anderem sagen Verbraucherschützer, dass es Sinn macht, die Entwicklung der Kosten für das kommende Jahr im Auge zu behalten. Denn zukünftig wird jedes Jahr im November, vom Bundesgesundheitsministerium, der durchschnittliche Wert des Zusatzbeitrags für das kommende Jahr angegeben. Momentan haben die meisten Versicherungen den Zusatzbeitrag mit viel Bedacht festgelegt, dies kann aber durchaus zum Ende des Jahres anders aussehen. Es ist abzuwarten, ob es einen stabilen Prozentsatz geben wird, oder ob die einzelnen Versicherer die Chance nutzen werden, um ihre Beiträge attraktiver zu gestalten.

    Wie kann man die Krankenkasse wechseln?

    Wenn man sich doch dazu entscheidet, seine Krankenkasse zu wechseln, sind ein paar Dinge zu beachten. Das außerordentliche Kündigungsrecht verfällt, vier Wochen nachdem die neue Tarifstruktur zum ersten Mal zum Tragen kommt. Wer sich also bis zum 30.01.2015 nicht für eine Kündigung entschieden hat, verpasst die Frist. Dabei kann man mit einem formlosen Schreiben Kündigen, das per Post bei der Versicherung eingehen muss. Eine E-Mail oder eine telefonische Benachrichtigung sind nicht rechtskräftig. Anschließend setzt man sich mit seiner neuen Krankenkasse in Verbindung und diese muss die alte Versicherung über das neue Vertragsverhältnis informieren. Ist dies geschehen, so steht einem Wechsel zum 1. April nicht mehr im Wege. Bis dahin ist man weiterhin mit dem alten Versicherer abgesichert und zahlt dort die aktuellen Beiträge.

    Worauf muss man bei einem Wechsel achten?

    Wenn man bereits 18 Monate und länger mit einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat man die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Ein Krankenkassenwechsel sollte aber mit Bedacht angegangen werden. Wer sich hier nur auf die Kosten bezieht, der verliert eventuell wertvolle Leistungen. Regine Behrend (Verbraucherzentrale NRW) gibt an, dass momentan die Beitragskosten der verschiedenen Versicherer sich kaum unterschieden. Zusatzleistungen und mögliche Zusatzversicherungen sind die entscheidenden Kriterien bei der Wahl. So gibt es Anbieter, die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, andere bieten einen 24-Stunden-Kontaktservice oder übernehmen ein großes Spektrum von Impfungen, die für Auslandsaufenthalte wichtig sind. Es spielt also eine wichtige Rolle, welche Anforderungen man an seine Versicherung hat.

    Was passiert mit den Zusatzversicherungen?

    Millionen von gesetzlich Krankenversicherten nutzen verschiedene Zusatzversicherungen. Diese decken Kosten für Sonderbehandlungen ab. Hat man eine oder mehrere Zusatzversicherungen über seine aktuelle Krankenversicherung abgeschlossen, sollte man sich beim Versicherer darüber informieren, ob der Versicherungsschutz auch nach einem Wechsel voll bestehen bleibt.

    Wie finde ich die beste GKV?

    Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet im Rahmen einer Preiserhöhung anzugeben, wo der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag liegt. So hat man einen guten Überblick über die Mehrkosten der eigenen Versicherung. Momentan kann im besten Fall eine Ersparnis von 450 Euro erreicht werden. Dafür muss der Betroffenen allerdings einen Verdienst haben der direkt an der Beitragsbemessungsgrenze lieg. Außerdem muss man in eine Versicherung wechseln, die komplett auf die 0,9 % Zusatzbeitrag verzichten. Davon gibt es in 2015 zwei. Am besten lässt man sich von einem unabhängigen Berater informieren oder nutzt ein Internet-Portal. Grundsätzlich ist momentan davon abzuraten einen voreiligen Wechsel vorzunehmen. Für das kommende Jahr kann man mit einer allgemeinen Preiserhöhung rechnen und daher ist es ratsam, sich dann für einen optimalen Versicherer zu entscheiden.

  • Zahnzusatzversicherung! Aktueller Vergleich

    Zahnzusatzversicherung! Aktueller Vergleich

    Aktueller Vergleich – Worauf beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu achten ist!

    Die Zähne sind für viele ein heikles Thema. Häufig wird sich nicht allzu gut um sie gekümmert und den Besuch beim Zahnarzt scheuen viele. Dies hat oft zur Folge, dass es früher oder später zu einem Punkt kommt, an dem man eine umfassende Zahnbehandlung benötigt. Diese sind nicht nur unangenehm, sie können auch richtig teurer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen decken nur die grundlegenden Behandlungen ab und selbst eine privat Krankenversicherung hat eher rudimentäre Hilfe im Bereich der Zahnbehandlung zu bieten. Wer hier also nicht in die eigene Tasche greifen möchte, der ist mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Aber hier ist Vorsicht geboten. Nicht jede Police hat gute Konditionen zu bieten und die Tarifkombinationen sind schier unendlich.

    Momentan gibt es Deutschland etwa 14 Millionen gesetzlich Krankenversicherte, die eine Zahnzusatzversicherung nutzen. Dies ist ein klares Indiz dafür, dass der Deutsche gern finanziell abgesichert sein möchte, sollte er eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigen. Aber für wen lohnt sich eine Versicherung und was wird überhaupt geboten? Ein Vergleich zeigt auf, wer was braucht und wer es nicht benötigt.

    Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung nutzen?smile-122705_1280

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten nur in einem bestimmten Rahmen. Im Bereich der Zahnversorgung macht sich dies vor allem dann bemerkbar, wenn es um Zahnersatz geht. Die Grundversicherung zahlt die Kosten für eine einfache Metallkrone, wird aber die Extrakosten für eine Keramik-Lösung nicht übernehmen. Nun stellt sich die Frage, ob man in einem solchen Fall auf eine Keramik-Lösung Wert legt, ober, ob man auch mit der Grundvariante zufrieden ist. Eine Zahnzusatzversicherung kann unter Umständen das eigene Budget strecken und ist nicht für jeden eine notwendige Versicherung.

    Wann sollte man die Versicherung abschließen?

    Mit einer Zahnzusatzversicherung verhält es sich nicht viel anders, als mit jeder anderen Krankenversicherung. Je gesünder und jünger man ist, umso günstiger die Einstiegsprämien. Gibt es bereits Probleme zum Zeitpunkt des Abschlusses, werden die Behandlungen dafür nicht übernommen. Sind die Zähne also noch gesund, lohnt sich ein Abschluss am ehesten. Rein statistisch gesehen kommt es Ende der 30er und zu Beginn der 40er am ehesten zu Problemen, die zu einem Zahnersatz führen. Daher ist es eine gute Idee, sich in den frühen 30ern zu versichern. Viele Versicherungen übernehmen innerhalb der ersten Jahre nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten, versichert man sich also frühzeitig und mit gesunden Zähnen, so ist man bestens vorbereitet. Es macht wenig Sinn, sich in sehr jungen Jahren zu versichern. Hier zahlt man häufig jahrelang in die Police, ohne sie wirklich in Anspruch zu nehmen.

    Wie ist die Gesundheit der Zähne zu bewerten?

    Vor dem Abschluss einer Versicherung muss man Angaben zu seiner persönlichen Vorgeschichte machen und es ist eventuell auch eine Prüfundentist-428647_1280g durch einen Zahnarzt notwendig. Hier wird festgelegt, wie gesund die Zähne sind. Dabei werden von den meisten Versicherern Brücken oder Kronen und Implantate nicht als fehlender Zahn aufgenommen, da hier das bestehende Problem ja bereits behoben ist. Fehlende Zähne hingegen können sogar dazu frühen, dass ein Versicherungsabschluss nicht möglich ist.

    Hat man bereits mehrere Zähne verloren, zum Beispiel durch eine Krebskrankheit oder Diabetes, kann es hier ebenfalls dazu kommen, dass eine Versicherung verweigert wird, da weitere Probleme zu erwarten sind. In solchen Fällen sollte man sich immer mit seinem behandelnden Arzt in Verbindung setzen und eine realistische Diagnose einholen, über mögliche Probleme in der Zukunft.

    Ein Vergleich lohnt sich immer!

    Ein Vergleich der Tarife lohnt sich vor allem dann, wenn man bereits eine Reihe von Zahnproblemen hatte und spät dran ist mit dem Abschluss einer Versicherung. Aktuell gibt es sogar ein paar wenige Versicherungen, die Kosten für bereits begonnene Behandlungen übernehmen. Dies meist unter der Voraussetzung, dass die Behandlung vor weniger als sechs Monaten begonnen hat. Offensichtlich ist hier mit einer höheren Einstiegsprämie zu rechen. Es kann sich aber durchaus lohnen, vor allem wenn man auf sehr hohe Behandlungskosten blickt. Hier ist es äußerst wichtig, dass man sich Angebote von verschiedenen Versicherern einholt. Dabei können Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden, oder auch auf eigenen Faust einen Online-Vergleich durchführen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass sämtliche Angaben zur medizinischen Vorgeschichte absolut korrekt sind. Kann der Versicherer Falschangaben nachweisen, kann unter Umständen der gesamte Versicherungsschutz entfallen und es können sogar Rückzahlungen gefordert werden.