Schlagwort: beratung

  • Wir brauchen Gesetze

    SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach will gegen Arznei-Lieferengpässe aktiv werden

    Baierbrunn (ots) – Im Sommer gab es einen dramatischen Engpass bei der Produktion eines unersetzbaren Krebsmittels. Experten glauben, dass solche Fälle zunehmen werden. „Der Grund ist, dass einige Medikamente für die Hersteller nicht mehr lukrativ sind“, sagt Professor Karl Lauterbach, Arzt und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bundestags-SPD, in der „Apotheken Umschau“. Man habe gehofft, dass die Industrie in eigener Regie eine Selbstverpflichtung schaffe. Dass es die immer noch nicht gebe, „ist ein Armutszeugnis für die Industrie“, so Lauterbach. Auch der Chef des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Karl Broich ist beunruhigt: „Es wird ein Fall kommen, der dramatisch wird“, wurde er in der Presse zitiert. Lauterbach will nun nicht länger warten: „Jetzt haben die Probleme eine neue Dimension erreicht, und wir brauchen Gesetze.“ Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. 

    Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 12/2015 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. 

     

    Presse-Informationen: Ruth Pirhalla Wort & Bild Verlag Tel.: 089/7 44 33-123 E-Mail: presse@wortundbildverlag.de

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52678/3211957
  • Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Nicht alle Frauen brechen in Jubel aus, wenn sie von ihrem Arzt erfahren, dass sie ein Baby erwarten. Vielfach lässt es die Lebenssituation einfach nicht zu, ein Kind zur Welt zu bringen, und die betroffenen Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist immer eine schwere Entscheidung, und viele Frauen wissen überhaupt nicht, was bei einem Abbruch passiert und was sie unternehmen müssen, um die Schwangerschaft abzubrechen.

    Ist Abtreibung legal?

    Kaum ein anderes Gesetz sorgt bis heute für so kontroverse Diskussionen wie der Abtreibungsparagraf 218. Im Jahre 1971 brachte das Magazin „Stern“ eine Lawine ins Rollen, die heute als eine Art Meilenstein der Frauenbewegung und der Frauenrechte gilt, denn auf dem Cover des Magazins waren prominente Frauen zu sehen, die öffentlich bekannten: „Wir haben abgetrieben“. Die darauf folgenden Proteste von Millionen Frauen zwangen die Politik aktiv zu werden, und 1993 wurde das bis dahin geltende Gesetz zur Abtreibung neu formuliert. Seitdem gilt die sogenannte Fristenlösung mit einer Beratungspflicht, Abtreibungen sind zwar rechtswidrig, aber die Frauen bleiben straffrei. Bis zu dieser Gesetzesänderung galt ein Gesetz aus dem Jahr 1871, dass Frauen, die so wörtlich: „eine Frucht abtreiben oder im Leib töten“, mit einer Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden konnten. 1926 wurde ein Schwangerschaftsabbruch zu einem Vergehen herabgestuft und es drohte nur noch eine Gefängnisstrafe, außerdem wurde erstmals eine medizinische Indikation anerkannt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war.

    Was müssen Frauen beachten?

    Auch wenn es heute einfach ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, den Paragrafen 218 gibt es immer noch. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist aber immer nur dann strafbar, wenn eine Schwangere nicht nachweisen kann, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat oder dass das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist. Auch wenn das Leben der Mutter oder des Kindes nicht durch die Schwangerschaft bedroht ist und die Frau trotzdem die Schwangerschaft abbricht, dann kann sie rein theoretisch strafrechtlich verfolgt werden. Zu beachten ist zudem, dass zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen müssen und der Abbruch selbst von einem Arzt vorgenommen werden muss. Eine Abtreibung kann noch bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, darüber hinaus ist der Abbruch strafbar.

    Wer trägt die Kosten einer Abtreibung?

    Wer für die Kosten bei einem Schwangerschaftsabbruch aufkommen muss, das hängt immer von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Gibt es eine medizinische oder eine kriminologische Indikation, dann zahlen die Krankenkassen den Abbruch. Schwangere, die auf eigenen Wunsch abtreiben, müssen die Kosten selbst tragen, die aktuell zwischen 300 und 400,- Euro liegen. Nicht alle Frauen sind finanziell in der Lage, diese Kosten zu übernehmen, sie können sich aber an ihre Krankenkasse wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Stimmt die Kasse zu, dann übernimmt sie die Kosten und rechnet dann später mit dem zuständigen Bundesland ab.

    Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?

    Eine Schwangerschaft kann operativ auf zwei Arten unterbrochen werden, zum einen durch eine Absaugung und zum anderen durch eine Ausschabung. In den meisten Fällen findet eine Absaugung unter Vollnarkose statt, bei der der Arzt mithilfe eines schmalen Röhrchens, das durch die Vagina in die Gebärmutter eingeführt wird, die Schleimhaut der Gebärmutter, die Fruchtblase und den Embryo absaugt. Ebenfalls unter Vollnarkose werden bei einer Ausschabung oder Kürettage die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Eine dritte Möglichkeit bietet die sogenannte Abtreibungspille, die mit ihrem Wirkstoff Mifepriston nach der Einnahme künstliche Wehen auslöst und dann eine Fehlgeburt einleitet. Diese spezielle Pille darf nur unter der Aufsicht eines Arztes eingenommen werden und sie darf auch nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche verschrieben werden. Nach der Einnahme dauert es zwei bis drei Tage, bis die Schwangerschaft abgebrochen wird.

    Bild: © Depositphotos.com / lightsource

  • Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Nicht jede Frau kann sich mit dem Gedanken anfreunden, ihr Kind in einer modernen, medizinisch-technisch hoch gerüsteten Klinik zur Welt zu bringen. Immer mehr Frauen wünschen sich eine natürliche Geburt in einer ansprechenden Atmosphäre und wählen deshalb eine Geburt, die nur von einer Hebamme geleitet wird. Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Berufe der Welt, und bis heute sind Hebammen mehr als nur Geburtshelferinnen, sie sind vielmehr Vertrauenspersonen, die Mütter und auch Kinder vor, während und nach der Geburt betreuen.

    Von der Wehfrau zur Hebamme

    Hebammen sind auf Wandmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zu sehen, und auch im Alten Testament wird die Hebamme bereits erwähnt. In der Antike durften nur die Frauen, die selbst nicht mehr im gebärfähigen Alter waren, den Beruf der Hebamme ausüben, denn nur so konnte sichergestellt werden, dass sie jederzeit zur Verfügung standen, um Geburtshilfe zu leisten. Im Mittelalter waren Wehfrauen, wie die Hebammen damals noch hießen, durch einen Eid verpflichtet, das Kind unmittelbar nach der Geburt taufen zu lassen und wenn ein behindertes Kind zur Welt kam, die Mutter bei der Obrigkeit anzuzeigen. Seit 1452 gibt es eine einheitliche Verordnung für Hebammen und seit 1491 müssen Hebammen eine Ausbildung nachweisen können, um selbstständig eine Entbindung durchführen zu dürfen.

    Hebammen in der heutigen Zeit

    Das heutige Berufsbild der Hebamme hat sich im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert. Bis heute beraten und betreuen Hebammen die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und auch die Stillzeit. Frauen, die in einem Geburtshaus oder im eigenen Zuhause entbinden wollen, sollten früh mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen, denn nur wenn die Hebamme die Frau durch die gesamte Schwangerschaft begleitet, dann kennt sie alle wichtigen Parameter und kann später entsprechend sicher die Geburt leiten. Die Hebamme steht ihren Patientinnen in der Klinik Tag und Nacht zur Verfügung, zudem begleitet sie die Frauen im Geburtshaus in einer vertrauensvollen Atmosphäre durch die Geburt. Sie steht der Gebärenden außerdem bei einer ambulanten Geburt in der Klinik zur Seite und sie entbindet auch bei der Patientin zu Hause, wenn diese im Kreise ihrer Familie ihr Kind zur Welt bringen möchte.

    Welchen Hebammenleistungen können Frauen in Anspruch nehmen?

    Jede Frau hat das Recht, die Arbeit einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Unabhängig wie die Frau entbunden hat, kann eine Hebamme bis zu zehn Tage nach der Entbindung ins Haus kommen, und die Besuche bis zur zwölften Woche nach der Geburt werden von den Krankenkassen bezahlt. Bis das Kind acht Wochen alt ist, gibt es zudem den Anspruch auf eine Stillberatung durch die Hebamme und wenn der Hausarzt oder der Kinderarzt der Ansicht sind, dass Mutter und Kind über den gesetzlichen Rahmen hinaus von einer Hebamme betreut werden müssen, dann muss ebenfalls die Krankenkasse zahlen. Zu den Aufgaben einer Hebamme nach der Geburt gehören unter anderem:

    • Die medizinische Versorgung des kindlichen Nabels
    • Ernährungsberatung und Pflegeanleitung
    • Informationen und Anleitungen zum Stillen
    • Untersuchung und Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitten und Dammschnitten
    • Informationen zu allen wichtigen Impfungen
    • Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Kindes
    • Kontrolle der Gebärmutter und Übungen für die Rückbildung

    Die Haftpflichtversicherung für Hebammen

    Eine Hebamme, die freiberuflich arbeitet oder ein Geburtshaus führt, muss haftpflichtversichert sein, denn wenn es zu Komplikationen oder zu schwerwiegenden Problemen während der Geburt kommt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Allerdings sind die Prämien der Haftpflichtversicherung für Hebammen in den letzten Jahren in astronomische Höhen gestiegen. Zahlte eine niedergelassene Hebamme 1981 noch eine Prämie von 30,68 DM, so stieg der Beitrag 2010 auf 3689,- Euro. Seit 2014 zahlt eine freiberuflich arbeitende Hebamme 5302,- Euro für die Haftpflichtversicherung, was das Ende für viele Geburtshäuser war.

    Bild: © Depositphotos.com / lucidwaters

  • Bruststraffung – für ein neues, besseres Lebensgefühl

    Bruststraffung – für ein neues, besseres Lebensgefühl

    Kaum eine Frau ist zu 100 % mit ihrem Busen zufrieden. Für die einen ist er zu klein, für die anderen zu groß und wieder andere klagen über zu schlaffe Brüste. Frauen, die viel Gewicht verloren haben, sehen sich oft mit einem erschlafften Busen konfrontiert, und auch nach einer Geburt sieht die Brust oftmals nicht mehr aus wie früher. Wenn der Busen aus der Form gerät, dann ist das für die meisten Frauen eine Katastrophe, denn ein schöner Busen definiert die Weiblichkeit und stärkt das Selbstvertrauen. Um dem Busen wieder die gewohnte Form zu geben, bietet eine Bruststraffung die Möglichkeit für ein neues und verbessertes Lebensgefühl.

    Eine große Belastung

    Frauen, die mit ihren Brüsten nicht zufrieden sind, leiden sowohl psychisch als aus physisch. Sie verbergen ihren Busen unter weiter Kleidung und sie haben Hemmungen, sich im Badeanzug oder im Bikini zu zeigen. Auch das Liebesleben mit dem Partner bleibt nicht selten auf der Strecke. Der Körper leidet ebenfalls unter einer zu großen oder erschlafften Brust und viele betroffene Frauen klagen über permanente Rückenschmerzen. Selbst Haltungsschäden sind in der Folge keine Seltenheit, was letztendlich zu schmerzhaften Verspannungen der Muskeln im Rücken- und Nackenbereich führt. Keine Frau sollte sich diesen Leiden aussetzen, zumal es heute die medizinische Möglichkeit gibt, die Brüste problemlos im Rahmen einer Operation zu korrigieren.

    Was passiert bei einer Bruststraffung?

    Wer sich für eine Bruststraffung entscheidet, der entscheidet sich auch für ein besseres Lebensgefühl. Zur Vorbereitung der Operation gehört in erster Linie ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Arzt, der die Patientin über die unterschiedlichen Operationsmethoden, aber auch über die möglichen Risiken aufklärt. Dann folgt in der Regel eine Mammografie und wenn alles in Ordnung ist, wird der Termin für die Bruststraffung gemacht. Bei einer sogenannten kleinen Straffung erfolgt die Schnittführung rund um den Brustwarzenhof, während der Arzt bei der klassischen Methode einen T-Schnitt macht. Der Eingriff wird unter Vollnarkose durchgeführt und dauert in der Regel nicht länger als drei Stunden.

    Nach der Operation

    Wird die Brust gestrafft, dann muss die Patientin ein bis zwei Tage in der Klinik bleiben, wird die Brust während der Operation auch verkleinert, dann sind es zwei bis drei Tage Krankenhausaufenthalt. Da die Fäden sich selbst auflösen und nicht wie früher gezogen werden müssen, sollte die Patientin zwei Wochen nach dem Eingriff ihren Hausarzt für eine Kontrolluntersuchung aufsuchen. Für acht bis maximal zehn Wochen muss nach der OP ein Stütz-BH getragen werden, und da die Narben minimal sind, sind sie nach sechs bis acht Monaten verblasst. Vier bis sechs Wochen nach der Operation darf dann wieder Sport getrieben werden, und nach rund vier Monaten wird das endgültige Ergebnis sichtbar.

    Auf Qualität achten

    Da eine solche Operation hohe Kosten verursachen kann, ist es verlockend, ein möglichst günstiges Angebot zu finden, doch hierbei sollte auf keinen Fall die Qualität außer Acht gelassen werden.  Eine gute und seriöse Klinik legt sehr großen Wert darauf, alle Patienten sehr ausführlich über den bevorstehenden Eingriff zu informieren. Der Fragenkatalog ist besonders bei Eingriffen in der plastischen Chirurgie sehr umfangreich. So wird beispielsweise immer wieder gefragt, ob eine Bruststraffung oder eine Brustverkleinerung altersabhängig ist und auch die Fragen, ob die Brustwarzen nach einer Operation ihre Sensibilität behalten und nach der Operation noch gestillt werden kann, werden immer wieder gestellt. Und auch auf eine angemessene Nachsorge sollte geachtet werden.

    Ein Beispiel für einen Anbieter, der günstige Preise, fachliches Wissen und professionelle Begleitung verbindet, ist CZ-Wellmed. Der Dienstleister ist Partner von zehn modernen Fachkliniken in Tschechien, wo die Operationen durchgeführt werden und bietet Patienten nicht nur ein informatives Vorgespräch und eine professionelle Nachsorge, sondern auch hochqualifizierte Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie, die über große Erfahrung verfügen. Frauen, die sich für eine Bruststraffung oder für eine Verkleinerung der Brust interessieren und gleichzeitig die Kosten für den Eingriff möglichst gering halten möchten, sollten immer darauf achten, dass alle diese Voraussetzungen beim Anbieter ihrer Wahl erfüllt sind, damit ein niedriger Preis keine schlechten Ergebnisse oder sogar gesundheitliche Probleme nach sich zieht.

    Bild: © Depositphotos.com / natsuk77

  • Traurig oder depressiv – 15 Zeichen für Depressionen

    Traurig oder depressiv – 15 Zeichen für Depressionen

    Eine Depression hat viele Gesichter und viele, die sich nicht wohlfühlen, wissen nicht, ob sie nur traurig sind oder ob sie bereits eine Depression haben. Depressionen lassen sich nicht so leicht durchschauen, denn die Symptome sind nicht nur seelisch, sie sind auch körperlich spürbar. Experten haben jetzt eine Art Katalog zusammengestellt, worauf Menschen achten sollten, die sich nicht sicher sind, ob sie wirklich an einer Depression erkrankt sind. Diese Selbstdiagnose ersetzt zwar nicht den Arzt, aber die Auflistung der möglichen Beschwerden macht es den Betroffenen leichter, die Anzeichen schneller und besser deuten zu können.

    Depressionen und ihre Symptome

    Ist es eine Depression oder bin ich einfach nur schlecht drauf? Wer sich diese Frage stellt, der hat meist schon mit einer depressiven Störung zu kämpfen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologen und Psychologinnen hat einen Katalog zusammenstellt, in dem auch die folgenden psychischen Symptome zu finden sind:

    • Freudlosigkeit
    • Antriebslosigkeit
    • Unlust sexueller Natur
    • Angstgefühle
    • ein geringes Selbstbewusstsein
    • eine schlechte Konzentrationsfähigkeit
    • unbegründete Schuldgefühle

    Depressionen können aber nicht nur psychische, sondern auch unterschiedlichen physische Symptome haben. Dazu gehören:

    • Das Gefühl weicher Knie
    • Starkes Herzklopfen bis hin zu Herzrasen
    • Schwindelgefühle
    • Appetitlosigkeit
    • Ein zu hoher Adrenalinspiegel
    • Beschwerden beim Atmen und ein Druckgefühl in der Brust
    • Eventuell auch Sehstörungen
    • Schlafstörungen

    Depressionen entstehen, wenn das Gehirn zu wenig Serotonin bekommt, denn dieser Botenstoff ist dazu da, Glücksgefühle auszulösen. Ein Mangel an Serotonin macht sich durch Angst oder auch durch Aggressionen bemerkbar und schlägt sich dann in Depressionen nieder.

    Können Depressionen selbst diagnostiziert werden?

    Die meisten Menschen, die unter Depressionen leiden, fühlen sich nicht nur seelisch, sondern auch körperlich krank. Sie haben vor vielen Situationen unbegründete Angst und diese Angst kann schnell zu einer Panik mit Herzrasen führen, keine Seltenheit sind zudem Symptome, wie sie bei einem Herzinfarkt auftreten. Depressionen äußern sich aber auch in einer permanenten inneren Anspannung. Wer vielleicht vorher schon mit körperlichen Beschwerden wie schmerzenden Gelenken zu tun hatte, der wird diese Beschwerden während einer Depression noch deutlich stärker wahrnehmen. Betroffene, die mit Rückenschmerzen zu kämpfen haben, werden diese Schmerzen in einer depressiven Stimmung als unerträglich empfinden. Wer diese Symptome verspürt, der kann davon ausgehen, eine Depression zu haben, es gibt aber noch mehr Anzeichen, an denen Depressionen selbst diagnostiziert werden können. Wer beispielsweise keine Lust mehr verspürt aus dem Haus zu gehen und immer wieder Ausreden erfindet, um nicht mit Freunden ausgehen zu müssen, der sollte sich ehrlich fragen, woher diese Unlust kommt. Wenn sich die Stimmung innerhalb von 14 Tagen nicht zum Positiven verändert, dann handelt es sich um eine depressive Phase und es wird Zeit, über einen Arztbesuch nachzudenken.

    Was können Betroffene tun?

    Wer die Anzeichen einer Depression verspürt, der sollte zunächst nach der Ursache suchen. Gab es einen Trauerfall in der Familie oder im Freundeskreis? Gibt es Stress im Job, persönlichen Kummer oder gab es eine Trennung? Nicht jedes negative Erlebnis führt auch automatisch zu einer Depression, aber wenn die Symptome nicht verschwinden, dann wird es bedenklich und ein Arzt sollte um Rat gefragt werden. In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen mit Depressionen, das zeigen die neusten Daten der Deutschen Depressionshilfe. Die Webseite der Depressionshilfe kann eine erste Anlaufstelle sein, denn dort können alle einen Selbsttest machen, die das Gefühl haben, unter einer Depression zu leiden. Dieser Test kann den depressiven Verdacht entweder bestätigen, aber auch ausräumen. Bestätigt sich die Vermutung, dass es sich um eine Depression handelt, dann bietet die Deutsche Depressionshilfe eine telefonische Beratung an. Im Rahmen einer Beratung können sich die Betroffenen außerdem informieren, an wen sie sich für eine Behandlung wenden können und wie diese gezielte Behandlung gegen Depressionen aussieht.

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  • Das neue Sterbehilfegesetz – wann ist der Tod Privatsache?

    Das neue Sterbehilfegesetz – wann ist der Tod Privatsache?

    Das Thema Sterbehilfe ist ein komplexes Thema, zu dem jeder eine andere Ansicht hat. Für die katholische Kirche ist Sterbehilfe tabu, denn nach Ansicht der Kirche wird das Leben von Gott gegeben und nur Gott hat das Recht, dieses Leben wieder zu nehmen. Die Ärzte haben einen Eid geleistet und sich dazu verpflichtet, das Leben zu bewahren, zu heilen und zu helfen. Trotzdem ist es für viele Mediziner immer eine schwere Entscheidung, ob sie Beihilfe zum Sterben leisten sollen oder nicht. Das neue Gesetz zur Sterbehilfe, das jetzt durch den Bundestag abgesegnet wurde, soll für Klarheit sorgen.

    Ist der Tod Privatsache?

    Ist der Tod privat und sollte jeder für sich darüber entscheiden können, wann es Zeit wird zu gehen? Mit dieser Frage musste sich jetzt der Bundestag beschäftigen. Am Freitag entschieden die Abgeordneten über die Neureglung der Sterbehilfe und sie kamen zu dem Ergebnis, dass jeder Mensch selbst bestimmt, ob er sterben will, der Staat darf sich nicht mehr einmischen. Die Politiker haben auch beschlossen, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, außerdem wird diese Regelung als neues Gesetz im Strafgesetzbuch verankert. Vor der Neuregelung der Sterbehilfe war es möglich, mit der Hilfe einer Sterbehilfeorganisation das Leben mittels Medikamenten zu beenden. Die Organisation oder der Verein durften bis Freitag die tödlichen Mittel besorgen, der Patient musste sie nur noch selbst zu sich nehmen, oder zumindest in der Lage dazu sein, die automatische Spritze zu betätigen. Das ist jetzt verboten worden.

    Ist Sterbehilfe für Ärzte strafbar?

    Nicht jeder Arzt ist mit der Sterbehilfe einverstanden, aber es gibt Mediziner, die ihren Patienten helfen wollen, einen Tod in Würde und ohne Schmerzen möglich zu machen. Aber ab wann macht sich ein Arzt strafbar, wenn er seinem Patienten beim Sterben hilft? Palliativmediziner müssen keine Angst haben, sich strafbar zu machen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Sterbehilfe leisten. Auch die sogenannte Beihilfe zum Selbstmord ist rein theoretisch möglich, ohne dass der Arzt Repressalien zu befürchten hat. Allerdings darf es sich bei dieser Art der Sterbehilfe nur um einen speziellen Einzelfall handeln und genau darin sehen vor allem Medizinethiker ein großes Problem. Wann ist das Handeln des Arztes auf eine Wiederholung angelegt? Nach zwei Fällen oder erst nach zehnmaliger Sterbehilfe? Hier gibt es eine Grauzone und viele Mediziner haben sich gewünscht, dass die Politik auf diese Grauzonen bewusster eingegangen wäre.

    Die Bundesärztekammer ist mit der neuen Sterbehilfe zufrieden

    Die Bundesärztekammer hat sich positiv zur Neuregelung der Sterbehilfe geäußert. Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery ist zufrieden, dass die Ärztinnen und Ärzte sich nicht mehr den Vorwurf gefallen lassen müssen, kriminell zu sein, wenn sie Sterbehilfe leisten. Bevor der Arzt dem todkranken Patienten helfen darf zu sterben, muss der Patient ein Beratungsgespräch führen. Wenn er dann noch an seinem Entschluss festhält, zu sterben und der Arzt ihm zu verstehen gibt, dass er ihn bei diesem Entschluss unterstützen wird, dann ist Sterbehilfe im legalen gesetzlichen Rahmen möglich. Was passiert aber, wenn der Arzt vor dem Beratungsgespräch und der anschließenden Sterbehilfe zurückschreckt? Viele Ärzte haben aus moralischen Gründen, aber auch aus Angst mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen, Vorbehalte gegen die Sterbehilfe. Derjenige, der Sterbehilfe wünscht, steht dann einem Problem gegenüber. Da es Organisationen in Zukunft verboten ist beim Sterben zu helfen, wird nach Meinung der Kritiker der Sterbehilfe-Tourismus in die Schweiz weiter zunehmen, denn in der Schweiz ist die gewerbsmäßige Sterbehilfe nach wie vor erlaubt.

    Sterbehilfe ist und bleibt ein heikles Thema und in einigen Punkten hat sich durch das neue Gesetz die Situation für Sterbebegleiter und auch für Ärzte verschärft. Welche Konsequenzen das Gesetz in der Praxis hat, das muss sich noch zeigen.

    Bild: © Depositphotos.com / nito103