Schlagwort: Krankenkasse

  • Vom Kinderwunsch zum Wunschkind

    Vom Kinderwunsch zum Wunschkind

    In Deutschland steigt die Geburtenrate, das heißt, immer mehr Paare entscheiden sich für Nachwuchs und wünschen sich ein Kind. Aber vom Kinderwunsch zum Wunschkind ist es oft ein schwieriger Weg, denn nicht immer klappt alles nach Plan. Die moderne Medizin kann es möglich machen, dass aus einem Paar eine Familie wird, denn die Methoden sind heute sehr effizient. Manchmal ist Geduld gefragt, denn nicht immer geht der Traum vom Wunschkind auch sofort in Erfüllung.

    So klappt es mit dem Wunschkind

    Frauen, die schwanger werden möchten, sollten während ihrer fruchtbaren Tage möglichst alle zwei Tage Sex haben, unter Zwang setzen sollte sich aber keiner. Um schwanger zu werden, ist es wichtig gesund zu sein, daher sollten die angehenden Mütter sich drei Monate vor der geplanten Empfängnis gründlich untersuchen lassen und auch sicherstellen, dass es eine Immunität gegen Röteln gibt. Gesund essen und Genussgifte wie Alkohol und Nikotin stark einschränken, das gehört ebenfalls zur Schwangerschaftsvorbereitung, ebenso wie der Besuch beim Zahnarzt. Frauen mit Amalgamplomben haben mitunter seltener einen Eisprung. Es sollte daher mit dem Zahnarzt abgeklärt werden, ob diese Plomben eventuell gegen Zahnfüllungen aus Kunststoff oder Keramik ausgetauscht werden können. Noch mehr Tipps rund ums Schwangerwerden findet man hier: http://www.folio-familie.de/kinderwunsch.html

    Eine neun Monate lange spannende Reise

    Wenn die Periode aussetzt, die Brüste spannen und Übelkeit am Morgen keine Seltenheit mehr ist, dann ist sehr wahrscheinlich ein Wunschkind auf dem Weg. Ein Schwangerschaftstest bringt in diesem Fall Gewissheit, und wenn das Schwangerschaftshormon HCG nachgewiesen wurde, dann steht eindeutig fest: Die Familie wird um ein Mitglied reicher. Vor allem das erste Trimester der Schwangerschaft empfinden viele Frauen als belastend. Der Körper stellt sich auf die Schwangerschaft ein und das geht leider nicht ganz ohne Beschwerden ab. Erst ab dem vierten Monat fühlen sich die meisten Frauen richtig wohl und können die Schwangerschaft genießen. Bis zur 32. Woche haben Schwangere alle vier Wochen einen Termin bei ihrem Arzt, ab der 33. Woche dann alle 14 Tage. Insgesamt sind es also zehn bis zwölf Untersuchungen, bei denen sich der Arzt davon überzeugt, dass es der Mutter und dem Wunschkind gut geht. Drei Ultraschalluntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, werdende Eltern, die ihren Nachwuchs öfter sehen möchten, müssen diese Untersuchungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Der Weg ins Leben

    Das Wunschkind kann entweder in einem Krankenhaus, in einem Geburtshaus oder auch zu Hause das Licht der Welt erblicken. Wenn der Bauch sich deutlich gesenkt hat und die Mutter die ersten Wehen spürt, dann will das Kind auf die Welt. Frauen, die zum ersten Mal ein Kind zur Welt bringen, müssen mit durchschnittlich zehn Stunden Wehen rechnen, beim zweiten Kind geht alles ein wenig schneller. Um die Wucht der Presswehen abzufangen, ist eine Periduralanästhesie, kurz auch PTA genannt, eine gute Sache, denn der natürliche Drang zu pressen bleibt, aber die Mutter verspürt keinerlei Schmerzen mehr. Auch gezielte Atemübungen, die im Rahmen der Schwangerschaftsgymnastik oder einem Geburtsvorbereitungskurs erlernt werden können, sind perfekt, um die Geburt entspannt zu gestalten.

    Stillen oder Flasche?

    Ist das Wunschkind auf der Welt, dann wird es der Mutter sofort an die Brust gelegt. Dort wird es die wertvolle und nahrhafte Vormilch (Kolostrum) trinken. Die eigentliche reife Muttermilch schießt erst nach ca. drei Tagen ein. Ob das Wunschkind gestillt werden soll, das bleibt jeder Mutter selbst überlassen. Muttermilch ist das Gesündeste, was es gibt, sie stärkt nicht nur das kindliche Immunsystem, durch das Stillen wird auch eine innige Beziehung zwischen Mutter und Kind aufgebaut und die Eltern müssen nicht mehrmals in der Nacht in die Küche laufen, um das Fläschchen zuzubereiten. Nicht immer klappt es mit dem Stillen wie gewünscht und wenn das der Fall ist, dann sollte sich die Mutter keine Sorgen machen, denn auch Flaschenkinder werden gesund groß.

    Bild: © Depositphotos.com / pitrs10

  • Geburtsvorbereitungskurse sind diese sinnvoll?

    Geburtsvorbereitungskurse sind diese sinnvoll?

    Geburtsvorbereitungskurse: Was ist das eigentlich?

    In der Schwangerschaft wird man nicht selten gefragt wann und ob man denn einen Geburtsvorbereitungskurs macht. Insbesondere junge Mütter wissen häufig gar nicht was in einem Geburtsvorbereitungskurs geschieht und wo solche Kurse stattfinden. Grundsätzlich lässt sich erst einmal sagen, dass es heutzutage eine Vielzahl unterschiedlicher Geburtsvorbereitungskurse gibt. Sie alle haben jedoch ein gemeinsames Zielt, nämlich die werdende Mama auf die Wehen, die Geburt selbst und auf die erste Zeit mit dem Baby vorzubereiten. Geburtsvorbereitungskurse werden zum Großteil von Hebammen geleitet und beginnen etwa in der 25. SSW.

    Warum ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs empfehlenswert?

    Wie der Name schon vermuten lässt, bereiten Geburtsvorbereitungskurse Sie auf die Wehen und die Geburt vor. Gerade wenn es das erste Baby ist, werden viele Frauen von Ängsten und Fragen geplagt. Ein Geburtsvorbereitungskurs kann helfen Antworten zu finden, Ängste abzulegen und sich mit anderen Schwangeren auszutauschen. Die Kursinhalte können selbstverständlich variieren, doch wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten, dann werden Sie in einem Geburtsvorbereitungskurs vor allem folgende Dinge lernen:

    • Informatives rund um die Schwangerschaft, der Ablauf einer normalen Geburt und was Sie im Wochenbett erwartet
    • Sie bekommen Entspannungstechniken, Atemübungen und Massagetechniken an die Hand, die Ihnen bei den Wehen und durch die Geburt helfen sollen
    • Sie bekommen verschiedene Geburtspositionen gezeigt die, die Geburt erleichtern sollen
    • Sie erfahren welche Wahlmöglichkeiten Sie in punkto medizinischer Vorsorge und bezüglich der Schmerzlinderung, vor und nach der Geburt haben
    • Sie bekommen Tipps und Hilfestellungen an die Hand, wie Sie mit der Veränderung die eine Schwangerschaft und später auch das Baby, für eine Partnerschaft mit sich bringt, besser umgehen können
    • Außerdem bekommen Sie in einem Geburtsvorbereitungskurs erste Informationen zum Stillen und der Säuglingspflege

    Die Kosten für einen Hebammenkurs von maximal 14 Stunden oder bis zu einem Betrag von circa 76 Euro werden von der Krankenkasse, für gewöhnlich, erstattet. Weitere Stunden müssen meist selbst getragen werden. Auch die Teilnahme des Partners wird nicht pauschal von der Krankenkasse übernommen. Vorab ist es also ratsam sich zu erkundigen, welche Kosten von der Kasse getragen werden.

    Welche Geburtsvorbereitungskurse gibt es?

    Die Angebote können ganz unterschiedlich sein. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die drei bekanntesten Hebammenkurse vorstellen:

    • Paar-Kurse: Diese Kurse werden in der Regel von Paaren besucht, die zum ersten Mal Eltern werden. Im Rahmen eines solchen Vorbereitungskurses können sich beide auf die Wehen und die Geburt vorbereiten.
    • Kurse ausschließlich für Schwangere: Diese Art von Vorbereitungskurs ist ideal, wenn Sie den Partner nicht mitnehmen können oder auch wollen. Diese Kurse eigenen sich besonders gut für alleinstehende Schwangere oder aber für Frauen deren Partner viel unterwegs ist. In manchen Kursen kann es aber dennoch vorkommen, dass eine Einheit gemeinsam mit dem Partner absolviert wird.
    • Auffrischungskurse: Diese Kurse sind perfekt für alle „Wiederholungstäter“, sprich für diejenigen die schon ein oder mehrere Kinder haben. Hier kann man sich über die Erfahrungen vorangegangener Geburten austauschen und darüber sprechen was es seitdem an Veränderungen in der Vorsorge und der Medizin gibt.

    Welche zusätzlichen Kurse machen Sinn?

    Vielleicht möchten Sie parallel zu einem herkömmlichen Geburtsvorbereitungskurs noch einen anderen Kurs besuchen, wissen aber nicht so ganz genau was Sinn machen könnte. Dann haben wir hier einige Vorschläge für Sie aufgelistet:

    • Geburtsvorbereitung im Wasser: Schwimmkurse speziell für Schwangere werden in den letzten Jahren immer beliebter. Wenn auch Sie trotz Schwangerschaft aktiv bleiben möchten und Interesse an einem solchen Kurs haben, dann sollten Sie aber darauf achten, dass der Dozentin/die Dozentin entsprechend qualifiziert ist.
    • Aktiv-Kurse: Ziel dieser Kurse ist es die Muskulatur für die bevorstehende Geburt zu stärken und trotz Schwangerschaft fit und aktiv zu bleiben. Geeignet hierfür sind beispielsweise Yoga Kurse speziell für Schwangere. Die Kosten hierfür werden häufig auch von den Krankenkassen übernommen. Auch ein Bauchtanzkurs kann in der Schwangerschaft Sinn machen, da hier spielerisch die Beckenmuskulatur gelockert wird, was wiederrum die Geburt erleichtern kann.
    • Akupunktur: Auch Schwangere setzen mittlerweile auf Akupunktur. Daher wird seit geraumer Zeit auch Akupunktur zur Geburtsvorbereitung Der Effekt der Akupunktur ist, dass der Gebärmutterhals schneller reift und die Wehentätigkeit in der Eröffnungsphase angeregt wird. Bei der Akupunktur zur Geburtsvorbereitung handelt es sich meist um drei bis vier Sitzungen, mit denen etwa in der 35. SSW begonnen wird.

    Geburtsvorbereitungskurs: Wann macht eine Anmeldung Sinn?
    Hier gilt wirklich so früh wie möglich. Da die Kurse oft lange schon im Voraus ausgebucht sind, sollten Sie sich zwischen der 10. SSW und 20. SSW bei einem Vorbereitungskurs Ihrer Wahl anmelden. Zusätzliche Kurse, insbesondere Aktiv-Kurse, sind vor allem bei berufstätigen Schwangeren sehr empfehlenswert.

    Bild: © Depositphotos.com / Dejan.Ristovski

  • Was passiert bei einer Fruchtwasseruntersuchung?

    Was passiert bei einer Fruchtwasseruntersuchung?

    Jede Frau möchte, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Um sicher zu stellen, dass es dem Kind auch wirklich gut geht, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen der werdenden Mutter regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und drei Untersuchungen per Ultraschall. Normalerweise reichen diese umfangreichen Untersuchungen auch aus, aber wenn eine werdende Mutter älter als 35 Jahre oder jünger als 18 Jahre ist, dann empfehlen die Ärzte eine weitergehende Untersuchung, die sogenannte Amniozentese, eine Fruchtwasseruntersuchung.

    Das Verfahren

    Um genetisch bedingte Krankheiten oder Chromosomenabweichungen untersuchen zu können, ist die Fruchtwasseruntersuchung ein bewährtes Mittel. Bei einer Fruchtwasserpunktion wird vom Arzt eine sehr dünne hohle Nadel durch die Wand der Gebärmutter in die Fruchtblase eingeführt. Dort wird eine kleine Menge, ca. 15 bis 20 ml Fruchtwasser entnommen, das dann auf eventuelle Abnormitäten untersucht wird. Der komplette Eingriff wird immer per Ultraschall überwacht und ambulant durchgeführt. Da die Untersuchung keine Schmerzen verursacht, ist auch keine lokale Betäubung notwendig. Anschließend werden die Zellen, die sich im Fruchtwasser befinden, in einem Labor vermehrt und dann auf die Struktur und die Anzahl der Chromosomen untersucht. Zusätzlich kann auch eine Konzentration des speziellen Eiweißes Alpha-Fetoprotein untersucht werden. Diese Untersuchung dient auch der DNA-Analyse, wenn zum Beispiel die Vaterschaft festgestellt werden soll.

    Wann ist eine Fruchtwasseruntersuchung sinnvoll?

    Eine Fruchtwasserpunktion wird immer dann empfohlen, wenn sich im ersten Trimester der Schwangerschaft oder bei der Ultraschalluntersuchung Auffälligkeiten ergeben haben. Nur durch eine Fruchtwasseruntersuchung kann geklärt werden, ob es eine Abweichung in den Chromosomen gibt und ob das Kind an einem offenen Rücken leidet, der sogenannten Spina bifida. Wenn es in der Familie genetisch bedingte Krankheiten wie Erkrankungen der Muskeln oder des Stoffwechsels gibt, dann lässt sich durch eine DNA-Analyse klären, ob das Kind auch von dieser Krankheit betroffen ist. Sinnvoll ist eine Fruchtwasseruntersuchung auch dann, wenn die Mutter bereits ein behindertes Kind oder ein Kind mit einem neuralen Defekt zur Welt gebracht hat oder eine Fehlgeburt aufgrund eines Gendefektes hatte.

    Welche Gefahren birgt eine Fruchtwasseruntersuchung?

    Auch wenn eine Untersuchung des Fruchtwassers eine bewährte Methode ist, es gibt trotzdem einige Aspekte, über die sich die werdende Mutter im Klaren sein sollte. So kann es unter anderem zu leichten Blutungen kommen und das Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, liegt nach der Untersuchung zwischen 0,5 und einem Prozent. Nach der Fruchtwasseruntersuchung sollte sich die Schwangere noch einige Tage schonen, denn auf diese Weise kann das Risiko gemindert werden. Als eine große Belastung empfinden viele Frauen hingegen die oftmals lange Wartezeit, bis die Befunde eintreffen. Zudem kommt die Gewissheit, dass es keine Möglichkeit der Therapie für das Kind gibt, wenn die Befunde positiv sein sollten. Auch unklare Befunde sind möglich, was es für die Eltern nicht eben einfach macht, denn sie müssen bis zur Geburt ihres Kindes warten oder eine weitere Fruchtwasserpunktion machen lassen, die dann hoffentlich Klarheit bringt.

    Wann sollte die Untersuchung stattfinden?

    Um aussagefähige Befunde zu bekommen, empfehlen Ärzte eine Untersuchung des Fruchtwassers zwischen der 14. und der 20. Schwangerschaftswoche durchführen zu lassen. In der Regel treffen dann nach zwei Wochen die Ergebnisse ein. In ganz besonderen Fällen kann auf Anraten des Arztes auch ein Schnelltest, der sogenannte FISH-Test gemacht werden, hier liegen die Ergebnisse schon nach zwei Tagen vor. Bei einem Schnelltest wird unter anderem die Zahl der Chromosomen 13, 18 und 21 ermittelt, es ist aber auch möglich, das Geschlecht des Kindes zu bestimmen. Einen Haken gibt es allerdings, denn der FISH-Test ist nicht zu 100 % sicher. Um Sicherheit zu bekommen, müssten die Zellen in Langzeit-Kulturen angelegt und immer wieder überprüft werden. Der Schnelltest wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, die Kosten für eine Fruchtwasseruntersuchung werden hingegen in voller Höhe von den Kassen übernommen.

    Bild: © Depositphotos.com / Wavebreakmedia

  • Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Dass die Anti-Baby-Pille nicht nur die Verhütung revolutioniert hat, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt, das ist seit langem bekannt. Neu ist allerdings, dass jetzt eine Frau einen Pillenhersteller verklagt, denn sie hat die Einnahme der Anti-Baby-Pille fast das Leben gekostet. In den USA laufen schon einige Klagen gegen den Pharmariesen Bayer, in Deutschland ist der Prozess, der jetzt angelaufen ist, aber ein Novum. Das Landgericht in Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg muss darüber entscheiden, ob Bayer fahrlässig gehandelt hat oder nicht.

    Worum geht es im Prozess?

    200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz – so lautet die Forderung von Felicitas Rohrer aus Willstätt an den Pharmakonzern Bayer aus Leverkusen. 2009 hat die heute 31-jährige die Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ eingenommen und der in dieser Pille enthaltene Wirkstoff Drospirenon hat bei der Tierärztin eine lebensgefährliche Lungenembolie ausgelöst, die sie fast das Leben kostete. Nur eine Notoperation rettete das Leben der jungen Frau, die bis heute unter den Folgen der Thrombose und der anschließenden Embolie zu leiden hat. Felicitas Rohrer ist dauerhaft körperlich eingeschränkt und kann keine Kinder mehr bekommen. Mit dem Prozess gegen Bayer will sie nun erreichen, dass Bayer die umstrittene Pille vom Markt nehmen muss.

    Die Anti-Baby-Pille als Verkaufsschlager

    Die Pille ist schon lange nicht mehr einfach nur ein Mittel zur Verhütung, die Pille ist vielmehr zu einer Art Lifestyle-Artikel geworden. Schönes Haar, einen makellosen Teint und ein besseres Lebensgefühl versprechen die Pharmahersteller wie Bayer und bewerben so ihre Anti-Baby-Pillen. Die Gefahren werden dabei geschickt heruntergespielt oder wie im Fall der Pille „Yasminelle“, überhaupt nicht erwähnt. Auf diese Weise ist das Geschäft mit den Pillen der neuen Generation zu einem Milliardengeschäft geworden, auf das die Pharmakonzerne natürlich nicht mehr verzichten wollen. Vor allem das Traditionsunternehmen Bayer verdient mit dem Verkauf der neuen Anti-Baby-Pille ein Vermögen und ein schlechtes Image ist diesem Geschäft nicht sonderlich zuträglich. Wissenschaftliche Daten, so Bayer, haben bestätigt, dass keine Gefahr besteht, wenn die Pille korrekt eingenommen wird. Beispiele aus anderen Ländern beweisen jedoch genau das Gegenteil.

    Anti-Baby-Pille – Klagen weltweit

    Die Tierärztin aus Baden-Württemberg ist kein Einzelfall, weltweit haben Frauen bereits gegen Pharmaunternehmen geklagt, weil sie nach der Einnahme der neuen Anti-Baby-Pille krank geworden sind. Mehrere Tausend Frauen sind es alleine in den USA. Bayer hat dort in den vergangenen Jahren rund 9000 Vergleiche geschlossen, um einem drohenden Urteil zu entgehen und bislang 1,9 Milliarden Dollar an die Geschädigten gezahlt. Besonders tragisch ist ein Fall aus der Schweiz, dort nahm 2009 eine damals 16-jährige die Pille „Yaz“, die von Bayer hergestellt wird und ähnliche Inhaltsstoffe wie die umstrittene „Yasminelle“ hat. Das Mädchen erlitt eine lebensgefährliche Lungenembolie und ist heute schwerbehindert. Die verzweifelten Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber das Schweizer Bundesgericht wies die Klage 2015 ab.

    Die Situation in Deutschland

    Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt in ihrem „Pillenreport“, der Anfang Dezember 2015 veröffentlicht wurde, dass die Pillen der dritten und vierten Generation ein Thrombose-Risiko haben, was deutlich höher ist, als es bei den Pillen der zweiten Generation der Fall war. Die TK rät Frauen daher, eine Anti-Baby-Pille der zweiten Generation zu nehmen, denn diese Präparate schützen ebenso gut und sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft, aber das Thrombose-Risiko ist deutlich geringer. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte bereits im März 2014 auf das Risiko einer Thrombose hingewiesen und die Hersteller wie Bayer aufgefordert, dies in den Beipackzetteln zu erwähnen. Es wurden zwar neue Studien angeordnet, aber das Bundesinstitut sieht bis heute keinen Grund, die umstrittenen Pillen vom Markt zu nehmen.

    Frauen, die die Pille nehmen möchten, sollten sich vorher mit ihrem Arzt besprechen und ihn fragen, welche Risiken es gibt. Das gilt besonders dann, wenn es in der Familie bereits Fälle von Thrombosen gab.

    Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

  • Die Kassenbeiträge steigen – das sollten Versicherte wissen

    Die Kassenbeiträge steigen – das sollten Versicherte wissen

    Es ist mal wieder so weit, die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge und das auf breiter Front. Von dieser Erhöhung der Kassenbeiträge sind einmal mehr nur die Arbeitnehmer betroffen, denn sie müssen ab nächstes Jahr wieder tiefer für ihre Gesundheit in die Tasche greifen, die Arbeitgeber tragen die erneute Erhöhung nicht mit. Was können die Versicherten tun, die einen höheren Kassenbetrag nicht mitmachen wollen? Kann die Kasse einfach so gekündigt werden oder gibt es wie bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

    Höhere Kassenbeiträge für mehr Wettbewerb

    Aktuell betragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse 14,6 %, die je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen werden. Seit Anfang des Jahres haben die Krankenkassen aber die Möglichkeit, einen zusätzlichen Betrag von ihren Kunden zu verlangen, und zwar immer dann, wenn sie der Meinung sind, dass sie mit den 14,6 % nicht auskommen. Diese Möglichkeit wurden den Kassen vom Gesetzgeber an die Hand gegeben, denn die Politik möchte einen größeren Wettbewerb unter den Anbietern haben. Im ersten Jahr der neuen Regelung 2015, wurden die Kassenbeiträge im Schnitt um 0,9 % nach oben korrigiert, aber keine der Kassen wagte einen deutlichen Ausflug nach oben. Im zweiten Jahr, also 2016, wird ein Anstieg der Kassenbeiträge für die Arbeitnehmer um 1,1 % erwartet, aber es zeichnen sich schon heute sehr große Differenzen zwischen den einzelnen Krankenkassen ab.

    Welche Kasse verlangt welchen Zusatzbeitrag?

    Viele gesetzliche Krankenversicherte sind irritiert und auch beunruhigt, denn sie wissen nicht, um wie viel ihre Kasse die Beiträge erhöht. Es sind die Versicherten der Deutschen Angestellten Krankenkassen (DAK), die ab dem kommenden Jahr am tiefsten in die Tasche greifen müssen, denn die DAK, die einen Beitragssatz von 16,1 % hat, wird 2016 ihre Kassenbeiträge um 1,5 % erhöhen. Aber auch die anderen Kassen verlangen von ihren Versicherten deutlich höhere Beiträge:

    • Barmer GEK – 1,1 %
    • Techniker Krankenkassen TK – 1,0 %
    • KKH – 1,2 %
    • IKK Nord – 1,3 %
    • AOK Baden-Württemberg – 1,0 %
    • AOK Bremen – 1,1 %
    • AOK Bayern – 1,1 %
    • AOK Niedersachsen – 0,8 %
    • AOK Nordost – 0,9 %
    • AOK Nordwest – 1,1 %
    • AOK Rheinland-Pfalz – 1,1 %
    • AOK Sachsen-Anhalt – 0,3 %

    Nur die AOK Hessen hat bis jetzt die Kassenbeiträge noch nicht erhöht. Die IKK Classic ist sich noch nicht einig, ob oder um wie viel sie die Kassenbeiträge der Versicherten in diesem Jahr erhöhen wird, die Entscheidung darüber fällt erst am 21. Dezember.

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Wenn die Kassenbeiträge steigen, dann wollen das nicht alle Versicherten mitmachen und sie suchen nach einer Krankenkasse, die weniger Beiträge verlangt. Wer heute seine Krankenkasse wechseln möchte, der kann sich auf sein Sonderkündigungsrecht berufen, was immer dann gilt, wenn die Kassen die zusätzlichen Beiträge neu festlegen. In diesem Fall muss die jeweilige Kasse ihre Mitglieder in schriftlicher Form über den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag informieren, zudem muss die Kasse die Versicherten immer auf die Beitragsliste beim GKV-Spitzenverband hinweisen. Sollte der zusätzliche Beitrag einer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Jahreswert liegen, dann muss die Kasse explizit darauf hinweisen und den Versicherten zudem mitteilen, dass es günstigere Angebote gibt. Das alles muss die Kasse immer bis zum Ende des Monats tun, der der Erhöhung der Beiträge vorangeht. Aktuell müssen die Versicherten von ihren Kassen noch vor dem 1. Januar 2016 darüber informiert werden, dass die Beiträge steigen werden.

    Wer jetzt die Krankenkasse wechseln möchte, der sollte sich im Vorfeld sehr genau darüber informieren, ob die neue Kasse ihre Beiträge nicht doch noch erhöhen wird. Eine Zusammenfassung der neuen Beiträge gibt es auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de, ab dem 1. Januar 2016 werden dort alle gesetzlichen Krankenkassen und ihre Betragserhöhungen aufgelistet.

    Bild: © Depositphotos.com / photooasis

  • Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Abtreibung – immer eine schwere Entscheidung

    Nicht alle Frauen brechen in Jubel aus, wenn sie von ihrem Arzt erfahren, dass sie ein Baby erwarten. Vielfach lässt es die Lebenssituation einfach nicht zu, ein Kind zur Welt zu bringen, und die betroffenen Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist immer eine schwere Entscheidung, und viele Frauen wissen überhaupt nicht, was bei einem Abbruch passiert und was sie unternehmen müssen, um die Schwangerschaft abzubrechen.

    Ist Abtreibung legal?

    Kaum ein anderes Gesetz sorgt bis heute für so kontroverse Diskussionen wie der Abtreibungsparagraf 218. Im Jahre 1971 brachte das Magazin „Stern“ eine Lawine ins Rollen, die heute als eine Art Meilenstein der Frauenbewegung und der Frauenrechte gilt, denn auf dem Cover des Magazins waren prominente Frauen zu sehen, die öffentlich bekannten: „Wir haben abgetrieben“. Die darauf folgenden Proteste von Millionen Frauen zwangen die Politik aktiv zu werden, und 1993 wurde das bis dahin geltende Gesetz zur Abtreibung neu formuliert. Seitdem gilt die sogenannte Fristenlösung mit einer Beratungspflicht, Abtreibungen sind zwar rechtswidrig, aber die Frauen bleiben straffrei. Bis zu dieser Gesetzesänderung galt ein Gesetz aus dem Jahr 1871, dass Frauen, die so wörtlich: „eine Frucht abtreiben oder im Leib töten“, mit einer Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden konnten. 1926 wurde ein Schwangerschaftsabbruch zu einem Vergehen herabgestuft und es drohte nur noch eine Gefängnisstrafe, außerdem wurde erstmals eine medizinische Indikation anerkannt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war.

    Was müssen Frauen beachten?

    Auch wenn es heute einfach ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, den Paragrafen 218 gibt es immer noch. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist aber immer nur dann strafbar, wenn eine Schwangere nicht nachweisen kann, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat oder dass das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist. Auch wenn das Leben der Mutter oder des Kindes nicht durch die Schwangerschaft bedroht ist und die Frau trotzdem die Schwangerschaft abbricht, dann kann sie rein theoretisch strafrechtlich verfolgt werden. Zu beachten ist zudem, dass zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen müssen und der Abbruch selbst von einem Arzt vorgenommen werden muss. Eine Abtreibung kann noch bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, darüber hinaus ist der Abbruch strafbar.

    Wer trägt die Kosten einer Abtreibung?

    Wer für die Kosten bei einem Schwangerschaftsabbruch aufkommen muss, das hängt immer von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Gibt es eine medizinische oder eine kriminologische Indikation, dann zahlen die Krankenkassen den Abbruch. Schwangere, die auf eigenen Wunsch abtreiben, müssen die Kosten selbst tragen, die aktuell zwischen 300 und 400,- Euro liegen. Nicht alle Frauen sind finanziell in der Lage, diese Kosten zu übernehmen, sie können sich aber an ihre Krankenkasse wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Stimmt die Kasse zu, dann übernimmt sie die Kosten und rechnet dann später mit dem zuständigen Bundesland ab.

    Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?

    Eine Schwangerschaft kann operativ auf zwei Arten unterbrochen werden, zum einen durch eine Absaugung und zum anderen durch eine Ausschabung. In den meisten Fällen findet eine Absaugung unter Vollnarkose statt, bei der der Arzt mithilfe eines schmalen Röhrchens, das durch die Vagina in die Gebärmutter eingeführt wird, die Schleimhaut der Gebärmutter, die Fruchtblase und den Embryo absaugt. Ebenfalls unter Vollnarkose werden bei einer Ausschabung oder Kürettage die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Eine dritte Möglichkeit bietet die sogenannte Abtreibungspille, die mit ihrem Wirkstoff Mifepriston nach der Einnahme künstliche Wehen auslöst und dann eine Fehlgeburt einleitet. Diese spezielle Pille darf nur unter der Aufsicht eines Arztes eingenommen werden und sie darf auch nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche verschrieben werden. Nach der Einnahme dauert es zwei bis drei Tage, bis die Schwangerschaft abgebrochen wird.

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