Schlagwort: Techniker Krankenkasse

  • Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017 – Wechsel oder nicht?

    Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017 – Wechsel oder nicht?

    Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017. Nahezu jede vierte Krankenkasse für gesetzliche Versicherte hob zum Jahreswechsel ihre Beiträge an. Von insgesamt 113 gesetzlichen Krankenkasse betrifft dies 27. Obwohl eine gute Wirtschaftslage vorherrschte, kam es zum Anstieg der Kassenausgaben. Dies bestätigte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Frau Doris Pfeiffer. Sie geht von einer erheblichen Beitragserhöhung auch über 2017 hinaus aus.

     

    Sämtliche gesetzlichen Krankenkassen verlangen Zusatzbeitrag

    Zum ersten Mal erheben alle gesetzlichen Krankenkasse 2017 höhere Beiträge. Obwohl auch die – auf das Bundesland Baden-Württemberg eingeschränkte – Metzinger BKK ihre Beiträge auf 14,6 Prozent erhöht, liegt diese zusammen mit der AOK aus Sachsen-Anhalt unterhalb der 15 Prozent-Grenze. Die elf weiteren Krankenkassen verlangen ab diesem Jahr 16 Prozent und sogar noch mehr. Letztes Jahr waren dies nur acht Kassen.

     

    Teuerste gesetzliche Krankenkasse wird in diesem Jahr die BKK Vital sein. Diese erhöhte die Beiträge auf 16,4 Prozent. Von den großen Krankenkassen erhöhten einzig die auf die Bundesländer Thüringen und Sachsen eingeschränkten AOK Plus die Beiträge.

    Bundesweite Anbieter wie

    • Barmer
    • DAK Gesundheit
    • Techniker Krankenkasse

     

    halten ihre Kosten stabil wie im vergangenen Jahr.

     

    Krankenkassen erhöhen Beiträge – mehrere hundert Euro je Jahr

    Abhängig davon, wo Personen versichert sind, kann es sich bei der Beitragserhöhung um mehrere hundert Euro pro Jahr handeln. Teilweise lassen sich Unterschiede von bis zu 540 Euro nachweisen. Beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro im Jahr 2017 zwischen 5364 bis 5904 Euro an Kassenbeiträgen. Zudem haben die Krankenkassen seit 2015 die Möglichkeit Zusatzbeiträge zu verlangen.

     

    Verbraucherschutz warnt vor zu schnellem Wechsel

    Zwar kann durch einen Krankenkassenwechsel zunächst viel Geld eingespart werden. Trotzdem warnt der Verbraucherschutz davor, die Kasse einzig nach der Beitragshöhe auszuwählen. Begründet wird dieser Hinweis darin, dass bei der Qualität der gewährten zusätzlichen Leistungen sowie den Beratungsleistungen teilweise relativ große Unterschiede gibt.

     

    Daher empfiehlt es sich für jeden Versicherten zu prüfen, ob die Angebote der bisherigen Krankenkasse individuell zu Ihren Bedürfnissen passend ist. Neben Direktleistungen geht es hierbei auch um eine 24 Stunden-Erreichbarkeit der Kasse, entweder online oder per Telefon. Insbesondere ältere Personen legen zumeist großen Wert auf eine individuelle Beratung.

  • Welche Kurse werden von den Krankenkassen bezahlt?

    Welche Kurse werden von den Krankenkassen bezahlt?

    Auch wer nicht akut krank ist, kann die Angebote der Krankenkassen in Anspruch nehmen, zum Beispiel durch die zahlreichen Kurse, die die Kassen anbieten. Die meisten Kassen bieten unter anderem Ernährungskurse, Kurse zur Rückenschulung oder Kurse zur Rauchentwöhnung an, die die Mitglieder in Anspruch nehmen können. Allerdings werden die meisten Kurse nicht zum Nulltarif angeboten, wer daran teilnehmen will, der muss den Kurs entweder komplett selbst oder anteilmäßig zahlen. Aber wie sieht es aus, wenn der Arzt diesen Kurs befürwortet oder wenn ein Kurs vom Arzt verordnet wird? Übernehmen die Krankenkassen dann die Kosten?

    Ein bewährtes Mittel

    Kurse aller Art sind ein bewährtes Mittel der Krankenkassen, um ihre Mitglieder an einen gesünderen Lebensstil heranzuführen. Gebucht werden Kurse, bei denen der Sport im Mittelpunkt steht, sehr beliebt sind auch Kurse, um Stress besser bewältigen zu können oder um eine Sucht zu bekämpfen. 2010 hat der Gesetzgeber die Grenzen der Kursangebote streng begrenzt und das heißt, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur noch zwei unterschiedliche Kurse im Jahr in Anspruch nehmen, weitere Kurse werden durch die Kassen finanziell nicht mehr gefördert. Vor 2010 hatten viele Kassen damit geworben, dass sie bis zu 16 Kurse im Jahr fördern. Aber auch nach der gesetzlichen Änderung gibt es bis heute noch gravierende Unterschiede bei den Gesundheitskursen der Krankenkassen.

    Ein großes Angebot

    Die großen Krankenkassen wie die Barmer, die Techniker Krankenkasse oder auch die AOK bieten ein vielseitiges Kursangebot für ihre Mitglieder an. Viele dieser Kurse werden sogar kostenlos angeboten oder es gibt nur eine sehr geringe Zuzahlung. Anders sieht es bei den kleinen Krankenkassen aus, denn sie haben ein eher geringes Budget zur Verfügung und müssen von den Mitgliedern daher einen größeren Zuschuss verlangen. Wer sich für einen Kurs interessiert, der sollte sich zunächst über die Bedingungen informieren, die an die Teilnahme an diesem Kurs geknüpft sind und dann die Kostenfrage mit der Kasse abklären.

    Welche Kurse werden gefördert?

    Bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erfreuen sich besonders die Sportkurse großer Beliebtheit. Wer jedoch meint, den Besuch im Fitnessstudio bei der Krankenkasse abrechnen zu können, der irrt sich. Allerdings heißt das nicht, dass die Kasse die Jahresgebühr für das Sportstudio nicht übernimmt, denn es gibt Möglichkeiten, um den Besuch im Fitnessstudio von der Kasse fördern zu lassen. Auf diese Weise können auch Punkte für das Bonusheft der Kasse gutgeschrieben werden. Für die Kassen macht es Sinn, ihren Mitgliedern solche Kurse anzubieten, denn wenn ein Mitglied heute von einem gesunden Lebensstil überzeugt werden kann, dann kostet der Versicherte in der Zukunft weniger Geld.

    Das Beispiel Rückenschule

    Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz, immer mehr Deutsche haben heute Probleme mit dem Rücken. Zu viel Arbeit am Schreibtisch und zu wenig Bewegung sorgen für Rückenschmerzen, die immer öfter chronisch werden und auch für Bandscheibenvorfälle sorgen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die gesetzlichen Krankenkassen ein breites Spektrum an Rückenkursen anbieten, die die Leistungsfähigkeit des Rückens steigern und die Muskulatur gezielt stärken, zudem unterstützen die meisten Krankenkassen sowohl den Rehasport als auch zahlreiche Präventionskurse. Wie vielfältig die Rückenschule sein kann, das zeigt das Vitalis Gesundheitszentrum, dort steht Fazientraining ebenso auf dem Programm wie auch Therapien bei einem Bandscheibenvorfall. In den Rückenkursen wird den Patienten mit einem gezielten Training gezeigt, wie sie selbst ihre Rückenschmerzen auch langfristig lindern und Muskeln aufbauen können. Natürlich bietet das Vitalis Gesundheitszentrum auch Yogakurse an, denn die gehören einfach dazu, wenn es um die Bewältigung von Stress geht. Darüber hinaus hat das Vitalis Gesundheitszentrum auch Herz-Kreislauf-Training sowie Freihanteltraining und Krafttraining im Angebot.

    Bild: © Depositphotos.com / Kzenon

  • Mit Sport den Krebs bekämpfen

    Mit Sport den Krebs bekämpfen

    Sport ist für die Gesundheit immer förderlich, aber für Menschen, die an Krebs erkrankt sind, kann Sport noch viel mehr sein. Wer sich trotz einer Krebserkrankung regelmäßig bewegt, der kann das Wachstum der Tumorzellen bremsen. Eine neue, von der Techniker Krankenkasse in Auftrag gegebene Studie will jetzt erstmals beweisen, wie positiv sich Sport auf die gefürchtete Krankheit auswirken kann.

    Den Schock überwinden

    Die Diagnose Krebs ist immer ein Schock und viele Betroffene fühlen sich dann wie erstarrt. Sie haben große Angst, sind mutlos und fühlen sich am Boden zerstört. Mediziner sind davon überzeugt, dass es sich positiv auswirken kann, wenn die Patienten schon unmittelbar nachdem sie die Diagnose Krebs bekommen haben, mit einem Sportprogramm beginnen. Es müssen keine sportlichen Höchstleistungen erbracht werden, jeder Patient sollte nach einer speziell für ihn passenden Sportart suchen und mit dem Training beginnen. Dass Sport eine heilende Wirkung hat, ist bekannt, für Krebspatienten hat Sport aber auch einen psychologischen Effekt, denn durch die sportlichen Aktivitäten bekommen Patienten das Gefühl, selbst etwas gegen ihre Krankheit unternehmen zu können.

    Sport auf Rezept

    In einigen deutschen Krankenhäusern wie zum Beispiel im Klinikum rechts der Isar in München, gibt es für drei Krebsarten bereits Sport auf Rezept. Patienten, die unter Prostata, Lungen- und Darmkrebs leiden, suchen gemeinsam mit ihren behandelnden Ärzten das passende Sportprogramm für sich aus und trainieren nicht erst in der Reha, sondern schon während der Behandlung im Rehazentrum der Klinik. Die Techniker Krankenkassen will dieses Programm jetzt auch bundesweit anbieten, damit Krebspatienten überall im Land davon profitieren können.

    Die Krebszellen werden mobilisiert

    Durch ein intensives Bewegungsprogramm wird Adrenalin freigesetzt und das mobilisiert die Immunzellen, die den Krebs bekämpfen. Durch den Sport wird der Blutstrom an die Stellen im Körper gelenkt, wo ein Tumor wächst und durch die sehr aktiven Immunzellen wird der Tumor daran gehindert, weiter zu wachsen.

    Bild: © Depositphotos.com / Maridav

  • Die Techniker Krankenkasse will Fitnessarmbänder nutzen

    Die Techniker Krankenkasse will Fitnessarmbänder nutzen

    Fitnessarmbänder sind im Trend und nicht nur Sportler binden sich die bunten kleinen Datenträger ums Handgelenk. Mit dem Fitnessarmband werden unter anderem die Schritte gezählt, der Puls und die Herzfrequenz gemessen, was die Armbänder natürlich auch für die Krankenkassen interessant macht. Die Techniker Krankenkasse will diese Daten jetzt effektiv nutzen.

    Auskunft über die Versicherten

    Normalerweise erfahren die Krankenkassen von den Krankenhäusern und den Ärzten, wie gesund oder krank ihre Mitglieder sind, die TK will sich diese Daten jetzt einfach und bequem über die beliebten Fitnessarmbänder holen. Wie oft bewegt sich das Mitglied in der Woche und wie steht es mit der Fitness? Lebt das Mitglied auch gesund und steht regelmäßig Sport auf dem Programm? Diese Fragen sind für Krankenkassen von Interesse und die Techniker Krankenkasse will nach Auskunft des Chefs Jens Baas diese Informationen vermehrt nutzen.

    Die elektronische Akte

    Die TK will zukünftig die Daten aus Fitnessarmbändern sammeln und sie in einer Art elektronischer Patientenakte zusammenfassen, die dann von der Kasse verwaltet wird. So bekommen nach Meinung der Techniker Krankenkasse nicht nur Ärzte, sondern auch die Kassen die Möglichkeit, das Risiko einer Erkrankung schon in einem frühen Stadium zu erkennen. Allerdings soll das Kassenmitglied selbst bestimmen, welche Informationen eingesehen werden können und welche nicht. Die TK betont in diesem Zusammenhang auch, dass es keine Pläne gibt, die Tarife mit einem gesundheitsbewussten Leben zu verknüpfen, ein Bonusprogramm kann man sich hingegen vorstellen.

    Der Minister ist dagegen

    Nicht nur Datenschützer sehen den Plänen der TK skeptisch entgegen, denn sie befürchten, dass irgendwann Menschen, die nach Meinung der Kassen nicht so gesundheitsbewusst leben, nicht mehr versichert werden. Das ist bei privaten Krankenkassen schon heute möglich, bei den gesetzlichen Kassen wird das durch das sogenannte Solidarprinzip verhindert. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist dagegen, dass die Krankenkassen die Fitnessarmbänder nutzen, denn Puls- und Herzfrequenz sollen Privatsache bleiben.

    Bild: © Depositphotos.com / Vadymvdrobot

  • Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Gesundheitsrisiko Anti-Baby-Pille – Pharmakonzern vor Gericht

    Dass die Anti-Baby-Pille nicht nur die Verhütung revolutioniert hat, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt, das ist seit langem bekannt. Neu ist allerdings, dass jetzt eine Frau einen Pillenhersteller verklagt, denn sie hat die Einnahme der Anti-Baby-Pille fast das Leben gekostet. In den USA laufen schon einige Klagen gegen den Pharmariesen Bayer, in Deutschland ist der Prozess, der jetzt angelaufen ist, aber ein Novum. Das Landgericht in Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg muss darüber entscheiden, ob Bayer fahrlässig gehandelt hat oder nicht.

    Worum geht es im Prozess?

    200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz – so lautet die Forderung von Felicitas Rohrer aus Willstätt an den Pharmakonzern Bayer aus Leverkusen. 2009 hat die heute 31-jährige die Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ eingenommen und der in dieser Pille enthaltene Wirkstoff Drospirenon hat bei der Tierärztin eine lebensgefährliche Lungenembolie ausgelöst, die sie fast das Leben kostete. Nur eine Notoperation rettete das Leben der jungen Frau, die bis heute unter den Folgen der Thrombose und der anschließenden Embolie zu leiden hat. Felicitas Rohrer ist dauerhaft körperlich eingeschränkt und kann keine Kinder mehr bekommen. Mit dem Prozess gegen Bayer will sie nun erreichen, dass Bayer die umstrittene Pille vom Markt nehmen muss.

    Die Anti-Baby-Pille als Verkaufsschlager

    Die Pille ist schon lange nicht mehr einfach nur ein Mittel zur Verhütung, die Pille ist vielmehr zu einer Art Lifestyle-Artikel geworden. Schönes Haar, einen makellosen Teint und ein besseres Lebensgefühl versprechen die Pharmahersteller wie Bayer und bewerben so ihre Anti-Baby-Pillen. Die Gefahren werden dabei geschickt heruntergespielt oder wie im Fall der Pille „Yasminelle“, überhaupt nicht erwähnt. Auf diese Weise ist das Geschäft mit den Pillen der neuen Generation zu einem Milliardengeschäft geworden, auf das die Pharmakonzerne natürlich nicht mehr verzichten wollen. Vor allem das Traditionsunternehmen Bayer verdient mit dem Verkauf der neuen Anti-Baby-Pille ein Vermögen und ein schlechtes Image ist diesem Geschäft nicht sonderlich zuträglich. Wissenschaftliche Daten, so Bayer, haben bestätigt, dass keine Gefahr besteht, wenn die Pille korrekt eingenommen wird. Beispiele aus anderen Ländern beweisen jedoch genau das Gegenteil.

    Anti-Baby-Pille – Klagen weltweit

    Die Tierärztin aus Baden-Württemberg ist kein Einzelfall, weltweit haben Frauen bereits gegen Pharmaunternehmen geklagt, weil sie nach der Einnahme der neuen Anti-Baby-Pille krank geworden sind. Mehrere Tausend Frauen sind es alleine in den USA. Bayer hat dort in den vergangenen Jahren rund 9000 Vergleiche geschlossen, um einem drohenden Urteil zu entgehen und bislang 1,9 Milliarden Dollar an die Geschädigten gezahlt. Besonders tragisch ist ein Fall aus der Schweiz, dort nahm 2009 eine damals 16-jährige die Pille „Yaz“, die von Bayer hergestellt wird und ähnliche Inhaltsstoffe wie die umstrittene „Yasminelle“ hat. Das Mädchen erlitt eine lebensgefährliche Lungenembolie und ist heute schwerbehindert. Die verzweifelten Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber das Schweizer Bundesgericht wies die Klage 2015 ab.

    Die Situation in Deutschland

    Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt in ihrem „Pillenreport“, der Anfang Dezember 2015 veröffentlicht wurde, dass die Pillen der dritten und vierten Generation ein Thrombose-Risiko haben, was deutlich höher ist, als es bei den Pillen der zweiten Generation der Fall war. Die TK rät Frauen daher, eine Anti-Baby-Pille der zweiten Generation zu nehmen, denn diese Präparate schützen ebenso gut und sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft, aber das Thrombose-Risiko ist deutlich geringer. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte bereits im März 2014 auf das Risiko einer Thrombose hingewiesen und die Hersteller wie Bayer aufgefordert, dies in den Beipackzetteln zu erwähnen. Es wurden zwar neue Studien angeordnet, aber das Bundesinstitut sieht bis heute keinen Grund, die umstrittenen Pillen vom Markt zu nehmen.

    Frauen, die die Pille nehmen möchten, sollten sich vorher mit ihrem Arzt besprechen und ihn fragen, welche Risiken es gibt. Das gilt besonders dann, wenn es in der Familie bereits Fälle von Thrombosen gab.

    Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

  • Die Kassenbeiträge steigen – das sollten Versicherte wissen

    Die Kassenbeiträge steigen – das sollten Versicherte wissen

    Es ist mal wieder so weit, die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge und das auf breiter Front. Von dieser Erhöhung der Kassenbeiträge sind einmal mehr nur die Arbeitnehmer betroffen, denn sie müssen ab nächstes Jahr wieder tiefer für ihre Gesundheit in die Tasche greifen, die Arbeitgeber tragen die erneute Erhöhung nicht mit. Was können die Versicherten tun, die einen höheren Kassenbetrag nicht mitmachen wollen? Kann die Kasse einfach so gekündigt werden oder gibt es wie bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

    Höhere Kassenbeiträge für mehr Wettbewerb

    Aktuell betragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse 14,6 %, die je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen werden. Seit Anfang des Jahres haben die Krankenkassen aber die Möglichkeit, einen zusätzlichen Betrag von ihren Kunden zu verlangen, und zwar immer dann, wenn sie der Meinung sind, dass sie mit den 14,6 % nicht auskommen. Diese Möglichkeit wurden den Kassen vom Gesetzgeber an die Hand gegeben, denn die Politik möchte einen größeren Wettbewerb unter den Anbietern haben. Im ersten Jahr der neuen Regelung 2015, wurden die Kassenbeiträge im Schnitt um 0,9 % nach oben korrigiert, aber keine der Kassen wagte einen deutlichen Ausflug nach oben. Im zweiten Jahr, also 2016, wird ein Anstieg der Kassenbeiträge für die Arbeitnehmer um 1,1 % erwartet, aber es zeichnen sich schon heute sehr große Differenzen zwischen den einzelnen Krankenkassen ab.

    Welche Kasse verlangt welchen Zusatzbeitrag?

    Viele gesetzliche Krankenversicherte sind irritiert und auch beunruhigt, denn sie wissen nicht, um wie viel ihre Kasse die Beiträge erhöht. Es sind die Versicherten der Deutschen Angestellten Krankenkassen (DAK), die ab dem kommenden Jahr am tiefsten in die Tasche greifen müssen, denn die DAK, die einen Beitragssatz von 16,1 % hat, wird 2016 ihre Kassenbeiträge um 1,5 % erhöhen. Aber auch die anderen Kassen verlangen von ihren Versicherten deutlich höhere Beiträge:

    • Barmer GEK – 1,1 %
    • Techniker Krankenkassen TK – 1,0 %
    • KKH – 1,2 %
    • IKK Nord – 1,3 %
    • AOK Baden-Württemberg – 1,0 %
    • AOK Bremen – 1,1 %
    • AOK Bayern – 1,1 %
    • AOK Niedersachsen – 0,8 %
    • AOK Nordost – 0,9 %
    • AOK Nordwest – 1,1 %
    • AOK Rheinland-Pfalz – 1,1 %
    • AOK Sachsen-Anhalt – 0,3 %

    Nur die AOK Hessen hat bis jetzt die Kassenbeiträge noch nicht erhöht. Die IKK Classic ist sich noch nicht einig, ob oder um wie viel sie die Kassenbeiträge der Versicherten in diesem Jahr erhöhen wird, die Entscheidung darüber fällt erst am 21. Dezember.

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Wenn die Kassenbeiträge steigen, dann wollen das nicht alle Versicherten mitmachen und sie suchen nach einer Krankenkasse, die weniger Beiträge verlangt. Wer heute seine Krankenkasse wechseln möchte, der kann sich auf sein Sonderkündigungsrecht berufen, was immer dann gilt, wenn die Kassen die zusätzlichen Beiträge neu festlegen. In diesem Fall muss die jeweilige Kasse ihre Mitglieder in schriftlicher Form über den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag informieren, zudem muss die Kasse die Versicherten immer auf die Beitragsliste beim GKV-Spitzenverband hinweisen. Sollte der zusätzliche Beitrag einer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Jahreswert liegen, dann muss die Kasse explizit darauf hinweisen und den Versicherten zudem mitteilen, dass es günstigere Angebote gibt. Das alles muss die Kasse immer bis zum Ende des Monats tun, der der Erhöhung der Beiträge vorangeht. Aktuell müssen die Versicherten von ihren Kassen noch vor dem 1. Januar 2016 darüber informiert werden, dass die Beiträge steigen werden.

    Wer jetzt die Krankenkasse wechseln möchte, der sollte sich im Vorfeld sehr genau darüber informieren, ob die neue Kasse ihre Beiträge nicht doch noch erhöhen wird. Eine Zusammenfassung der neuen Beiträge gibt es auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de, ab dem 1. Januar 2016 werden dort alle gesetzlichen Krankenkassen und ihre Betragserhöhungen aufgelistet.

    Bild: © Depositphotos.com / photooasis