Schlagwort: Krankenkasse

  • Hautkrebs-Screening – wird damit übertrieben?

    Hautkrebs-Screening – wird damit übertrieben?

    Der heurige Sommer erfreut sich wieder vieler Sonnenstrahlen. Die Menschen zieht es an den See und die Haut soll am besten so schnell wie möglich braun werden. Ohne Vorsorge könnte es aber schlimme Folgen haben, die Rede ist von Hautkrebs. In der Regel macht sich dieser aber nicht sofort bemerkbar, erst viele Jahre später kommen die Auswirkungen zum Vorschein. Ein Hoffnungsschimmer liegt in der Früherkennung, rund 80 Prozent solcher Fälle sind laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum heilbar. Mit diesem Argument möchte man die Bevölkerung dazu animieren, sich mehr mit diesem Thema zu beschäftigen. Einer dieser Maßnahmen ist das Hautkrebs-Screening, das jeder gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre kostenlos machen lassen kann. In der Regel gilt ein Mindestalter von 35 Jahren, manche Krankenkassen zahlen aber auch schon ab dem Kindesalter. Kritiker äußern aber jetzt eine zu übertriebene Suche, die unnötige Sorgen und Kosten verursacht.

    Suche am ganzen Körper

    Ein Screening kann man wahlweise beim Hausarzt (sofern dieser die Berechtigung hat) oder beim Hautarzt machen lassen. Die Dauer beträgt zwischen 10 und 30 Minuten. Die Untersuchung betrifft den ganzen Körper, man berücksichtigt also zum Beispiel auch die Kopfhaut. Wird eine Auffälligkeit entdeckt, dann entnimmt der Hautarzt eine Gewebeprobe und lässt diese für weitere Untersuchungen einschicken. Derzeit machen rund 30 Prozent davon Gebrauch, im Vergleich mit anderen Screening-Verfahren eine überdurchschnittlich hohe Rate. Genau da liegt aber der Kritikpunkt, oftmals wird einfach zu genau gearbeitet.

    Die Gefahr von Überdiagnosen

    Auf den ersten Blick klingt es unverständlich, doch der zweite Blick bringt schon mehr Licht ins Dunkel. Diagnostiziert man nämlich harmlose Melanome, die sich sehr wahrscheinlich nie zu einem relevanten Krebs entwickelt hätten, dann kommen auf den Patienten unnötige Therapien und Ängste zu. Beides ist aber überflüssig, weder jetzt noch später stellt diese Diagnose eine Gefahr dar. Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass die Zahl der Hautoperationen zunimmt. Auch fehlen bis jetzt Beweise, die einen Rückgang der Sterberate (bezüglich Hautkrebs) aufzeigen.

    Der Endverbraucher kann leider nichts dagegen tun. Er ist auf die Tätigkeit des Arztes angewiesen, der unter Umständen einen solchen Befund erstellt. Wenn jemand etwas tun kann, dann sind es die Mediziner selbst. Sie müssten mehr zwischen „gefährlichen“ und „nicht gefährlichen“ Melanomen unterscheiden. Dies wäre für alle ein bedeutender Vorteil. Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt.

     


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  • Billige Apotheke

    Billige Apotheke

    Die Preise steigen und all das, was früher selbstverständlich und günstig war, ist heute fast schon zu teuer. Auch vor Apotheken macht dieser Trend leider nicht halt. Aufgrund dessen sollte man sich vorher genau überlegen, ob die ausgewählten Präparate wirklich sinnvoll sind.

     

    Gibt es eine billige Apotheke?

    Die Preise für Medikamente sind heute so hoch wie nie. Solange die Krankenkassen die Kosten tragen, ist lediglich die Rezeptgebühr zu bezahlen. Muss man allerdings einmal rezeptfreie Präparate kaufen, kann das schnell teuer werden.

    Hier stellt sich die Frage, ob es auch eine „billige Apotheke“ gibt, um bei Medikamenten und Apothekenprodukten Kosten zu sparen. Hier muss man unbedingt unterscheiden, ob es sich um wirklich notwendige und verschreibungspflichtige Medikamente oder um sonstige Apothekenware, wie etwa Kosmetik, handelt. Bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es kaum Einsparungsmöglichkeiten.

     

    Alternativen

    Kostengünstig kann man in den so genannten Versand Apotheken einkaufen. Dabei handelt es sich um Onlineangebote. Die Apotheken funktionieren hier wie herkömmliche Shops. Durch den Einkauf großer Mengen können hier günstige Preise erzielt und an den Kunden weitergereicht werden. Man kann sowohl rezeptpflichtige Medikamente als auch rezeptfreie Präparate einkaufen. Nachteilig ist die fehlende Beratung und Überwachung, ob einzelne Arzneiprodukte sich mit anderen vertragen. Häufig bieten stationäre Apotheken auch eine Versandlösung via Onlinehandel an.

    Es gibt aber noch andere Alternativen, zum Beispiel der Kauf von Naturprodukten gegenüber den Medikamenten. Eine solche billige Apotheke wäre zum Beispiel ein Esoterikladen. Diese Geschäfte bieten eine Vielzahl an natürlichen Präparaten, die als Ersatz für die vielen (pflanzlichen) Medikamente der Apotheke verwendet werden können.

    Natürlich kann auch ein Drogeriemarkt als billige Apotheke einspringen. Dort findet man fast alles, was man auch in der Apotheke rezeptfrei bekommt. Angefangen von Nahrungsergänzungsmitteln, über Kosmetika, bis hin zu Verbandszeug kann man hier einkaufen wie in einer Apotheke. Trotz allem kann die Qualität der Produkte aus der Apotheke nicht mit denen aus dem Drogeriemarkt verglichen werden.

     

    Apotheken Online Shop

    Alle Arten von Apotheken Produkten sind heute im Internet zu bestellen, ob es sich um rezeptpflichtige Medikamente handelt oder um Zahnpflegeprodukte. Innerhalb von kürzester Zeit haben sich zahlreiche Online Apotheken am Markt etabliert und man hat fast unüberschaubare Vergleichsmöglichkeiten.

    Kriterien für die Beurteilung von einem Apotheken Online Shop kann man sich selber schaffen, wenn man vorher überlegt, worauf man den größten Wert legt. Dabei sollten nicht immer die Kosten erste Priorität sein. Meist hat man im Apotheken Online Shop auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung per Telefon, die der Beratung in der Apotheke um die Ecke nicht unbedingt nachstehen muss. Man sollte dabei auf jeden Fall beachten, dass man es auch im Apotheken Online Shop mit kompetent ausgebildeten Fachleuten zu tun hat. Für die Kostenbeurteilung stehen verschiedene Internet Preisvergleichsdienste zur Verfügung. Ein weiteres Bewertungskriterium kann die Benutzerfreundlichkeit des Shops sein, man sollte sich dafür lieber einen Apotheken Online Shop mehr ansehen als einen zu wenig, denn die Unterschiede sind erheblich. Bestellt man öfters Medikamente oder andere Produkte auf diese Weise, sollte die Bedienerfreundlichkeit schon gegeben sein, sonst geht am Ende die Zeitersparnis dieser Art des Einkaufens verloren. Dabei sollte die einfache und schnelle Abwicklung eigentlich der große Vorteil dieser Shops sein. Man sendet sein Rezept portofrei per Post ein und bekommt die Lieferung zeitnah und ebenfalls versandkostenfrei direkt ins Haus geliefert.

     


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  • Legales Cannabis – was hat sich seit der Einführung getan?

    Legales Cannabis – was hat sich seit der Einführung getan?

    Patienten, denen ausschließlich Cannabis hilft, mussten bislang eine große Hürde nehmen. Das betraf nicht nur bürokratische Wege, auch finanziell stand ihnen keine Unterstützung zu. Berücksichtigt man Kosten von rund 1.800 Euro im Monat, dann kann man völlig zurecht von einem belastbaren Polster sprechen. Es verwundert auch nicht, dass bislang „nur“ 1.000 Patienten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Seit März 2017 ist es aber anders, die Droge ist für medizinische Zwecke legal. Das Ganze darf man allerdings nicht mit einem Freifahrtsschein für Cannabis verwechseln, man darf es wirklich nur gegen die Schmerzen einsetzen. Weniger übersichtlich ist das Krankheitsbild, es fehlen nämlich genaue Definitionen. Für Borreliose oder Epilepsie gab es zum Beispiel schon Ausnahmegenehmigungen. Was aber hat sich seit diesem Tag genau geändert?

    Cannabis als Rezept

    Seit dem neuen Gesetz kann man sich die Droge per Rezept verschreiben lassen. Das heißt, man geht zum Arzt und schildert zunächst seine Beschwerden. Dieser wird anschließend alternative Therapien vorschlagen, die in der Regel gemacht werden müssen. Dies soll verhindern, dass „falsche“ Menschen Cannabis verschrieben bekommen. Hilft jedoch tatsächlich nichts davon, dann kann der Mediziner seinen Rezeptblock nehmen und die Droge verschreiben. Der Patient geht danach in die Apotheke und holt sich diese ab. Kein umständlicher Weg und keine komplizierten Schritte, es läuft wie bei einem handelsüblichen Rezept ab. Eine nicht so schöne Sache gibt es aber dann doch noch und wird vor allem Datenschützern ein Dorn im Auge sein.

    Pflichtteilnahme an Studie

    Bevor wir zu diesem Thema kommen: Vor dem März 2017 haben nicht nur Betroffene einen Beschluss und eine Ausnahmegenehmigung benötigt, auch die entsprechenden Apotheken wurden dazu verdonnert. Außerdem musste man sich registrieren lassen. Nun aber zur Sache mit der Studie: Damit eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Patient seine Daten zu anonymisierten Forschungszwecken freigeben. Kritiker sagen, dass es gegen das Gesetz verstößt. Die Idee dahinter ist aber nachvollziehbar, denn so sollen bessere Erkenntnisse von Cannabis in Bezug auf Krankheitsbilder entstehen. Eine Ausweichmöglichkeit besteht derzeit nicht, wer die Droge haben möchte, der muss seine Daten zur Auswertung preisgeben.

     

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  • Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtsschein

    Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtsschein

    Schmerzfrei zu leben ist für viele Menschen nur ein Traum. Wenn es bereits am Morgen drückt und wehtut, dann schränkt es die Lebensqualität deutlich ein. Damit sind zum Beispiel chronische Schmerzen gemeint. Wirklich hilfreich ist dann nur Cannabis, da es das Leben wieder lebenswert macht und die Leiden nimmt. Stimmt der Arzt diesen Aussagen zu, dann bekommt der Patient die Droge auf Rezept. Eine faire Sache, denn mit Schmerzen zu leben hat niemand verdient. Dieser Weg besteht zudem noch gar nicht so lange, erst im März ist ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Viele werden aufatmen, da sie nun legal Cannabis konsumieren dürfen. Auf der anderen Seite macht sich jetzt auch so mancher die Hoffnung, dass er ab sofort über die Krankenkasse Drogen nehmen kann. Und genau dieser Fall darf nicht eintreten, es soll wirklich nur den Patienten dienen, für die es keine andere Lösung beziehungsweise Therapie gibt.

    Spezialambulanz wird überrollt

    Rund 1.000 Menschen durften bis jetzt legal Cannabis konsumieren. Dies wurde ihnen aufgrund einer Sondergenehmigung vom Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht. Wie sich dieser Trend zukünftig entwickelt ist ungewiss, das Gesetz besteht nämlich noch nicht so lange. Klar ist jedoch, dass auch Personen ohne chronische Schmerzen versuchen an einen solchen Zettel zu kommen. In einer Berliner Fachpraxis (Klinikkonzern Vivantes) gibt es nämlich schon Beweise in Form eines Ansturms. Die Nachfragen sind seit dem Gesetz deutlich gestiegen, das Produkt an sich ist aber nicht neu. Einige täuschen chronische Schmerzen vor, um an eine Cannabis-Verordnung zu kommen. Die in der Fachpraxis angestellte Medizinerin Corinna Schilling meint, dass das neue Gesetz von manchen Endverbrauchern falsch aufgenommen wurde. Cannabis hat kein großes Anwendungsgebiet und soll wirklich nur dann zum Einsatz kommen, wenn es keinen anderen Lösungsweg mehr gibt.

    Anlaufschwierigkeiten

    Für Ärzte und Kassen ist es Neuland. Das merkt man auch, denn trotz vorhandener Sondergenehmigung haben manche eine Ablehnung von ihrer Kasse erhalten. Es widerspricht sich also, was vom Gesetzgeber so sicherlich nicht geplant war. Es fehlt die Erfahrung, die hoffentlich so schnell wie möglich einkehrt. Ansonsten können auch betroffene Patienten nicht sicher sein, dass ihnen Cannabis legal verschrieben wird.

  • Orthokin – neue Hoffnung für Arthrose-Patienten

    Orthokin – neue Hoffnung für Arthrose-Patienten

    Gelenk-Arthrose ist ein zunehmendes Problem. Innerhalb Deutschlands sind bereits über zwei Millionen Menschen von dieser degenerativen Erkrankung betroffen. Hauptsächlich sind Personen älteren Semesters hiervon betroffen.

     

    Hohe Kosten für kaum wirksame Therapien bei Arthrose

    Bisherige Therapiemöglichkeiten haben kaum befriedigende Resultate erzielt. Infolgedessen nimmt die Anzahl von operativen Eingriffen zu. Dies wiederum verursacht erhebliche Kosten bei den Krankenkassen. Folglich sind zur Entlastung des Gesundheitssystems nicht-operative Behandlungen empfehlenswert.

     

    Durch die Anwendung von Orthokin lassen sich gleichzeitig positive Behandlungsergebnisse für die Patienten erzielen. Dabei kann das von Arthrose betroffene Gelenk erhalten bleiben. Bislang kaum noch erträgliche Schmerzen nehmen zunehmend ab. Ferner können Patienten mit einer Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit des betroffenen Gelenks rechnen.

     

    Arthrose – schier unerträgliche Schmerzen in den Gelenken

    Verursacht wird Arthrose durch Abnutzungserscheinungen der Gelenke. Zunächst erfährt der Gelenkknorpel eine Beeinträchtigung. Nimmt die Krankheit zu, sind auch die

    • Gelenkkapsel
    • Knochen
    • sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Muskeln

     

    hiervon betroffen. In einigen Fällen entzünden sich die Gelenke zusätzlich, was zu einer Arthritis führen kann.

     

    Im weiteren Verlauf baut sich der Knorpel zunehmend ab. Infolge des zerstörten Gewebes kann dieses vom menschlichen Organismus nicht wiederhergestellt werden. Durch den fehlenden Knorpel reiben die Knochen aneinander. Starke Schmerzen entstehen. Demzufolge drückt sich die Knochenstruktur zusammen. Daraus resultierend deformieren sich die Gelenke.

    Während im Frühstadium von Arthrose Betroffene ausschließlich über Schmerzen bei Belastung klagen, nehmen diese im weiteren Verlauf der Erkrankung auch bei alltäglichen Bewegung zu. Zuletzt treten die Beschwerden sogar in Ruhe auf.

     

    Orthokin verspricht Hilfe für Arthrose-Patienten

    Seit rund zwei Jahrzehnten findet die Orthokin basierte Therapie Anwendung. Im Rahmen dieser Behandlung erfolgt ein Injizieren eines entzündungshemmenden Proteins. Dieses stammt aus dem Eigenblut des Patienten. Dabei handelt es sich namentlich um das Protein Interleukin-1-Rezeptorantagonist. Dieses wirkt gegen den im Organismus für das Auslösen von Entzündungen verantwortlichen Botenstoff Interleukin 1. Ferner trägt dieser zum Abbau von Gelenkknorpel-Substanz bei. Orthokin blockiert diesen Vorgang und trägt zum Schutz des Knorpels bei.

     

    Funktionsweise der Orthokin Therapie bei Arthrose

    Hauptsächlich findet die Orthokin Therapie Anwendung bei der so genannten Gonarthrose sowie bei Vorliegen starker Rückenschmerzen. Aber auch bei weiteren Formen der Arthrose-Erkrankung zeigt die Orthokin Behandlung positive Erfolge.

     

    Während der Therapie erfolgt seitens des behandelnden Arztes eine Blutabnahme mit Spezialspritze beim Patienten. Die sich in der Orthogen Spritze befindenden marginalen, sterilen Glaskügelchen simulieren eine offene Wunde. Auf jene reagieren die Blutzellen im Verlaufe der nächsten Stunden. Sie produzieren in erhöhtem Maße das Gelenk schützende Interleukin-Antagonisten. Mit einer Erhöhung des Anteils im Blutserum auf das 140-fache kann gerechnet werden.

     

    Anschließend erfolgt die Blut-Zentrifugation. Dabei trennen sich Serum und Blutzellen voneinander. Anschließend erfolgt im Labor das Gefrieren des Serums. Bei Bedarf kann ein Orthopäde darauf zurückgreifen. Die Orthokin-Spritze setzt der Arzt unmittelbar in das von Arthrose betroffene Gelenk. In einem Zeitraum zwischen drei bis sechs Wochen erfolgen sechs bis acht Wiederholungsbehandlungen.

     

    Wirkung von Orthokin in Studien bewiesen

    Verschiedene Studien beweisen die hohe Wirksamkeit der Orthokin Therapie. Aber auch jahrelange Erfahrungen seit vielen Jahren zeigen, dass rund acht von zehn Patienten von der Wirkung überzeugt sind.

     

    Damit ist nachweisbar, dass Orthokin eine längere Wirkdauer als Kortison aufweist. Die Zerstörung von Knorpelsubstanz kann erfolgreich aufgehalten werden. Jedoch ist dies nur dann möglich, wenn die Orthokin-Ampullen rechtzeitig verabreicht werden. Besser ausgedrückt: Die Injizierung zeigt ausschließlich dann positive Wirkung, wenn der Abbau des Knorpels noch nicht erheblich fortgeschritten ist.

     

    Während einer Behandlung von Arthrose zeigen Orthokin Ampullen eine

    • die Mobilität fördernde
    • entzündungshemmende
    • knorpelschützende
    • Schmerzen lindernde

    Wirkung.

     

    Große Erfolge lassen sich bei Rückenschmerzen verzeichnen. Zudem erfährt der Patient eine Minderung der mit dem Verfall des Gelenks einhergehenden Nervenschmerzen. Denn das körpereigene Eiweiß minimiert die entstandenen Schwellungen an den Nervenwurzeln. Einige Patienten können nach der Orthokin Behandlung sogar wieder beschwerdefrei leben.

  • Wann es einen doppelten Festzuschuss bei erforderlichen Zahnersatz gibt

    Wann es einen doppelten Festzuschuss bei erforderlichen Zahnersatz gibt

    In bestimmten Fällen besteht für Zahnarztpatienten die Möglichkeit, den doppelten Festzuschuss bei Zahnersatz zu bekommen. Dies ist insbesondere für Patienten interessant, die sich kaum einen Zahnersatz finanziell leisten könnten.

     

    Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten für Zahnersatz

    Zahnersatz, wie beispielsweise

    • Brücken
    • Kronen
    • Prothesen

     

    kann für den Patienten sehr teuer ausfallen. Dies resultiert daraus, dass gesetzliche Krankenkassen – GKV – ausschließlich einen Festzuschuss für notwendigen Zahnersatz zahlen. Besser ausgedrückt übernehmen die Kassen normalerweise die Hälfte von den Kosten dieser Regelversorgung. Die restlichen Kosten müssen vom betroffenen Patienten selbst aufgebracht werden.

     

    Regelversorgung ist gleichzusetzen mit einer simplen Möglichkeit der Sanierung des Gebisses. Beispielsweise bedeutet dies konkret die Wiederherstellung eines Zahnes mithilfe einer Metallkrone. Obwohl eine Keramikverschalung weniger auffällig wäre. Wenn ein Patient Letzteres wünscht, sind die Kosten von ihm selbst oder einer guten Zahnzusatzversicherung.

     

    Doppelter Festzuschuss bei Zahnersatz bei guten Zahnzusatzversicherungen

    Wer nicht unter die Härtefallregelung fällt oder einen qualitativ höheren Zahnersatz wünscht, sollte sich rechtzeitig um eine Zahnzusatzversicherung bemühen. Denn gute Zahnzusatzversicherungen bieten eine weitergehende Abdeckung dieser Regelleistungen.

     

    Eine Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise die ERGO Direkt, bietet ihren Versicherten die Wahl aus ausschließlich den Leistungen, die auch wirklich benötigt werden. Abhängig vom gewählten Tarif ergeben sich daraus Kostenübernahmen für bis zu 90 %. Demgemäß können Brücken, Implantate und Kronen finanziert werden.

     

    Ferner besteht die Möglichkeit, sich für

    • Inlays
    • Maßnahmen zur Prophylaxe
    • Paradontosebehandlungen
    • Onlays
    • Wurzelbehandlungen

     

    sogar Erstattungen bis zu 100 % zu sichern. Versicherte können zwischen der Grundabsicherung und Leistungen für Privatpatienten für Zahnersatz wählen. Somit besteht im Idealfall die Möglichkeit einen doppelten Festzuschuss für Zahnersatz zu erhalten.

     

    Beitragsermittlung für eine persönliche Zahnzusatzversicherung

    Für die Ermittlung des monatlichen Beitrages steht den Versicherten ein Online-Rechner zur Verfügung. Nach Eingabe der benötigten Daten unterhalb des Feldes „Beitrag berechnen“ und wählen des gewünschten Beginns der Zahnzusatzversicherung sowie der benötigten Leistungen berechnet sich der Monatsbeitrag. Zur Auswahl stehen Basis– und Premiumleistungen für den Erhalt, Ersatz oder Prophylaxe von Zähnen.

     

    Um in den Genuss des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz zu kommen, muss die versicherte Person eine Mindestfrist von vier Monaten einhalten. Das heißt, sie muss wenigstens vier Monate lang vor Inanspruchnahme der Leistungen Mitglied bei der Zahnzusatzversicherung sein.

     

    Nachdem sich der zukünftige Versicherte für einen für ihn individuell passenden Versicherungsschutz für den Zahnersatz sowie Zahnerhalt entschlossen hat, kann der Vertrag umgehend auch online zum Abschluss kommen. Nichtsdestotrotz steht es jedem Versicherten frei, sich ferner ein schriftliches persönliches Angebot zusenden zu lassen. Am besten nutzt der Patient hierfür den gebührenfreien Beratungsservice, der sämtliche Fragen rund um den Festzuschuss zum Zahnersatz und weitere mögliche Fragen beantwortet.

     

    Härtefallregel für weniger gut Verdienende

    Neben einer guten Zahnzusatzversicherung bietet sich für Geringverdiener die so genannte Härtefallregelung an. Das heißt, Patienten deren Bruttoeinkommen pro Monat 1134 Euro nicht übersteigt, können von ihrer Krankenkasse mit höheren Zuschüssen für Zahnersatz rechnen. Familien haben eine höhere Grenze.

     

    Somit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anstelle der sonstigen 50 Prozent sogar 100 Prozent der Gesamtkosten. Einzig wer einen wesentlich hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss diesen weiterhin selbst bezahlen.

     

    Um von der Härtefallregel profitieren zu können, müssen Patienten bei ihrer Kasse einen Antrag stellen. Entsprechend zählen ferner zu diesem Personenkreis Empfänger von

    • einer Kriegsopferfürsorge
    • Erwerbsminderungsrenten
    • Grundsicherung
    • Hartz IV
    • Sozialhilfe

     

    sowie versicherte Patienten, die in einem Heim wohnen und bei denen die Kostenübernahme seitens einer Kriegsopferfürsorge respektive eines Sozialhilfeträgers erfolgt.

     

    Ebenfalls können auch Versicherte von der Härtefallregelung Gebrauch machen, sofern sie nur leicht die vorgenannte Einkommensgrenze überschreiten. Immerhin erhält dieser Personenkreis noch eine Zulage zum genannten Festzuschuss von 50 Prozent. Die Höhe der Zulage ist dabei stets vom Einzelfall abhängig. Am besten fragt die betroffene Person stets vorab bei der zuständigen Krankenkasse, inwiefern eine derartige Zulage zusteht. Entsprechend interessant ist es auch zu wissen, wie hoch der Zuschlag ausfällt.