Schlagwort: Krankenkasse

  • Hörschäden nehmen zu

    Hörschäden nehmen zu

    Wenn wir unscharf sehen, dann gehen wir zum Augenarzt/Optiker und holen uns eine Brille. Doch wie sieht es mit unserem Gehör aus? Leider wird dieses Sinnesorgan sehr oft vernachlässigt, sodass Hörschäden oft nur schwer oder gar nicht mehr behandelt werden können. Nur wenige lassen sich regelmäßig untersuchen, was vor allem auf junge Leute zutrifft. Ein Grund, warum Probleme mit dem Gehör immer mehr zunehmen. Laut Barmer gab es im Jahre 2010 814 Versicherte zwischen 15 und 35 Jahren, die auf eine Hörhilfe angewiesen waren. Fünf Jahre später (also 2015) stieg die Zahl bereits auf 1065 an. Das sind also knapp ein Drittel mehr, wobei die Ursache dafür unter anderem in der digitalen Welt liegt.

     

    In den jungen Jahren fühlt man sich unverwundbar

    Jugendliche und junge Erwachsene können nicht mehr ohne Smartphone und Internet. Das Handy dient dabei auch als MP3-Player, sodass viele häufig ihre Kopfhörer drinnen haben und laut ihre Lieblingssongs hören. Man selbst merkt gar nicht, wie laut es eigentlich ist und ob es Folgen haben könnte. Und genau darin liegt das Problem, mit 16 oder 20 Jahren fühlen sich die meisten unverwundbar und drehen die Lautstärke voll auf. Kommt es dann irgendwann mal zu Hörschäden, dann ist man entweder auf eine Hörhilfe angewiesen oder es kann keine wirksame Hilfe mehr gegeben werden.

     

    Per App die optimale Lautstärke finden

    Zum Welttag des Hörens gaben Mimi Hearing Technologies (ein Startup) und die Krankenkasse zwei Apps heraus, die als Hörtest dienen und gleichzeitig die Musik an das Gehör anpassen. Die Apps hören auf die Namen „MimiMusic“ und „Mimi Hörtest“. Das Ziel sei unter anderem eine geringere Lautstärke, die allerdings trotzdem mehr Details preisgibt.

    Mit dieser Initiative soll vorrangig die junge Generation angesprochen werden. Es sei jedoch auch gesagt, dass die kleinen Programme keinen Hörakustiker und keinen HNO-Arzt ersetzen. Fallen einem Ungereimtheiten auf, dann ist der Gang zu einem Spezialisten unumgänglich. Noch besser ist es natürlich, wenn man einen regelmäßigen Check macht. Dadurch lassen sich Probleme frühzeitig erkennen und die Chancen auf eine effektive Hilfe steigen.

     

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  • Gesetzesänderung – Brille wieder öfters Kassenleistung

    Gesetzesänderung – Brille wieder öfters Kassenleistung

    Personen mit einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien sowie solche ab sechs Dioptrien profitieren von einer Gesetzesänderung. Demnach sind Krankenkassen verpflichtet, Brillen wieder zu bezahlen.

     

    Leistungsanspruch von Brillengläsern verbessert

    Für weit- und kurzsichtige Menschen, die Brillengläser von wenigstens sechs Dioptrien brauchen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse diese künftig. Liegt eine Hornhautverkrümmung von vier Dioptrien vor, gilt der Anspruch in Zukunft ebenso als Kassenleistung. Zur Erstattung der Kosten müssen Patienten ein Rezept ihres Arztes über die Sehhilfe vorlegen.

     

    Bis zum Jahr 2003 galt dieser Anspruch für alle Versicherten mit einer nachgewiesenen Fehlsichtigkeit. Seitdem müssen Personen mit Sehproblemen ihre Brillengläser selbst zahlen. Ausschließlich Kinder und Jugendliche profitieren von einer Erstattung der Kosten für ihre Sehhilfen. Dennoch gibt es bei Erwachsenen gelegentlich Ausnahmen. Und zwar, wenn diesem Personenkreis mithilfe einer sehr guten Sehhilfe höchstens noch 30 Prozent ihrer Sehfähigkeit gewährleistet werden können.

     

    Neue Gesetzesänderung bringt wesentliche Verbesserung

    Renate Reymann vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bekräftigt, dass die neue Gesetzesänderung längst fällig ist. Ihren Äußerungen zufolge ist es untragbar, Personen mit schweren Sehproblemen und wenig Geld ohne passende Sehhilfe zu lassen. Ferner sind zahlreiche fehlsichtige Patienten bislang unterversorgt. Denn viele Menschen unter sechs Dioptrien können derart schlecht sehen, dass sie Fahrrad noch Auto fahren können. Weder die Ampel noch Freunde können sie erkennen. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

     

    Die Gesetzesänderung ist ein Teil des am 16. Februar 2017 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Mit einem Inkrafttreten im Monat März 2017 ist zu rechnen. Ebenfalls soll auch die Qualität für weitere Hilfsmittel wie beispielsweise

    • Hörgeräte
    • Inkontinenz-Windeln
    • Rollstühle
    • Prothesen

    verbessert werden.

     

    Demzufolge ist es künftig Krankenkassen untersagt, benötigte Hilfsmittel ausschließlich anhand der entstehenden Kosten auszuwählen. Auch die Qualität muss in Zukunft bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

  • Buscopan – Medikament (Bauchschmerzen & -krämpfe)

    Buscopan – Medikament (Bauchschmerzen & -krämpfe)

    Das krampflösende Medikament Buscopan wird gezielt im Bauchbereich eingesetzt, wo die Krämpfe auftreten. Dabei wirkt das Medikament ausschließlich da, wo es gebraucht wird. Demzufolge kann es den Patienten vom Schmerz befreien. Dadurch ist dieses Medikament sehr gut verträglich. Die Wirksamkeit beginnt sehr schnell. Dabei beginnt Buscopan bereits nach einer viertel Stunde zu wirken.

     

    Varianten von Buscopan

    Es gibt zwei Arten dieses Medikaments. Einerseits die Buscopan Dragees, andererseits Buscopan plus in Form von Filmtabletten sowie Zäpfchen.

     

    In den Dragees ist der Wirkstoff Butylscopolaminbromid enthalten. Einerseits findet dieser Anwendung bei leichten bis mäßig starken Krämpfen des Magen-Darm-Trakts. Andererseits kommen Buscopan Dragees bei krampfartigen Bauchschmerzen, wie beispielsweise dem Reizdarmsyndrom, zum Einsatz. In den Dragees ist Zucker enthalten.

     

    Buscopan plus enthält neben Butylscopolaminbromid noch Paracetamol als Wirkstoff. Dadurch eignet sich das Medikament besonders gut bei krampfartigen Schmerzen, wie sie beispielsweise bei

    • Erkrankungen des Magens und des Darms
    • Funktionsstörungen im Bereich der Gallenwege
    • der ableitenden Harnwege und
    • der weiblichen Geschlechtsorgane (unter anderem bei schmerzhaften Regelblutungen oder zur Erleichterung bei der Öffnung der Geburtswege)

    vorkommen.

     

    Außerdem kommt dieses Arzneimittel auch zur Erleichterung von endoskopischen Untersuchungen zum Einsatz. Dabei wird das Medikament aber auch in der Palliativmedizin zur Linderung des präfinalen Lungenödems (Todesrasseln) eingesetzt.

     

    Informatives zum Wirkstoff Butylscopolaminbromid

    Butylscopolaminbromid ist eine halbsynthetische Variation des Pflanzenalkaloids Scopolamin. Beispielsweise wird dieser Ausgangsstoff aus verschiedenen Pflanzenteilen gewonnen. Dabei kann es sich um den Stechapfel, der Engelstrompete oder eines Nachtschattengewächses handeln. Einsatz findet der Wirkstoff als krampflösendes Arzneimittel. Dabei besitzt er folgende Eigenschaften

    • motilitätsmindernd auf die glatte Muskulatur
    • Wirkung hält mehrere Stunden an
    • Halbwertszeit des Wirkstoffs beträgt 5,1 Stunden

     

    Gegenanzeigen und Nebenwirkungen von Buscopan

    Das Medikament ist den krampflösenden Arzneimitteln zugehörig. Diese können folgende Nebenwirkungen haben:

    • auftretendes Völlegefühl
    • eventuelle Verstopfungen
    • Rötungen der Haut
    • Herzrasen
    • Störungen der Sehfähigkeit
    • Verlust der Nahanpassungsfähigkeit des Auges
    • verminderte Schweißbildung
    • trockener Mund
    • häufige Müdigkeit
    • Schwindel
    • Sehstörungen
    • allergische Reaktionen (Hautrötung, Schnupfen, Jucken und Rötung der Augen, Schwellung der Schleimhäute, Asthma).

     

    Buscopan sollte bei diesen Beschwerden keinen Einsatz finden:

    • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
    • erhöhter Augeninnendruck (unter anderem bei Glaukom, Grüner Star)
    • vorhandenen Störungen im Bereich der Blasenentleerung
    • Darmverschluss, verursacht durch Fremdkörper
    • Verschlingung des Darms
    • Verengung des Magen-Darm-Trakts
    • krankhafte Weitstellung des Dickdarms
    • Verengung der Harnröhre (beispielsweise durch Prostatakrebs, gutartige Prostatavergrößerung)
    • Muskelschwächekrankheit Myasthenia gravis
    • Herzrhythmusstörungen.

     

    Der Wirkstoff Butylscopolaminbromid kann die intakte Blut-Hirn-Schranke nicht durchdringen. Deshalb kommt es im Allgemeinen nicht zu zentralen Nebenwirkungen. Des Weiteren lässt er sich mit anderen schmerzstillenden Medikamenten, wie beispielsweise Paracetamol, in der Tiermedizin kombinieren. Ferner kann dieser aber auch die Wirkung der folgenden Medikamente verstärken:

    • Amantadin (Parkinson-Krankheit)
    • trizyklische Antidepressiva
    • Arzneimittel gegen Malaria
    • H1-Antihistaminka (Allergien)
    • Beta-2-Sympathomimetika (Asthma)

     

    Übernahme der Kosten

    Die orale Anwendung des Wirkstoffs ist in Deutschland nicht verschreibungspflichtig. Dadurch bekommen Erwachsene dieses Medikament nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Allerdings gab es im Mai 2014 ein Urteil des Bundessozialgerichts. Demzufolge muss bei Vorliegen schwerer und schwerster spastischer Abdominal Beschwerden im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme zulassbar ist.

     

    Möchten Patienten Buscopan Dragees selbst in der Apotheke kaufen, müssen sie – in Abhängigkeit von der Packungsgröße – mit einer Zuzahlung zwischen fünf bis elf Euro rechnen. Dahingegen können Ampullen schon wesentlich teurer sein. Fünfzig Ampullen kosten über 40 Euro. Empfehlenswert ist der Bezug über eine Online-Apotheke.

     

    Bestandteile des Medikaments

    Neben dem Hauptwirkstoff gibt es noch weitere Bestandteile des Medikaments:

    • Saccharose
    • Maisstärke
    • Carnaubawachs
    • Arabisches Gummi
    • Calciumhydrogenphosphat
    • Macrogol
    • Gebleichtes Wachs
    • Povidon
    • Siliciumdioxid
    • Stearinpalmitinsäure
    • Talkum
    • Weinsäure

     

    Einnahme während der Schwangerschaft und in der Stillzeit

    Während der Schwangerschaft liegen keine ausreichenden Erkenntnisse bei Einnahme von Buscopan vor. Weiterhin ist unbekannt, ob der Wirkstoff über den Mutterkuchen den Embryo erreichen kann. Deshalb sollten Schwangere nur mit Absprache des Arztes und bei festgestellter Notwendigkeit Buscopan einnehmen oder injiziert bekommen.

     

    Für die Stillzeit liegen mehr Erkenntnisse vor. Stillende sollten dieses Medikament nicht verwenden. Denn es hemmt die Milchproduktion. Buscopan geht zusätzlich in die Muttermilch über. Dort kann es Nebenwirkungen beim Säugling hervorrufen. Kinder unter sechs Jahren sollten dieses Medikament überhaupt nicht anwenden. Denn hier gibt es zu wenige Erkenntnisse und Erfahrungen.

     

    Dosierung von Buscopan

    Bei der Dosierung sollen sich die Patienten an die Angaben des Arztes halten. Kaufen sich die Patienten dieses Medikament allerdings selbst, ist dieses bis zur Besserung der Beschwerden einzunehmen.

     

    Im Grunde genommen sollte das Arzneimittel von Erwachsenen und Schulkindern drei Mal täglich eingenommen werden. Dabei empfiehlt es sich, bei jeder Einnahme jeweils ein bis zwei Dragees mit etwas Flüssigkeit einzunehmen.

     

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  • Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017 – Wechsel oder nicht?

    Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017 – Wechsel oder nicht?

    Krankenkassen erhöhen Beiträge 2017. Nahezu jede vierte Krankenkasse für gesetzliche Versicherte hob zum Jahreswechsel ihre Beiträge an. Von insgesamt 113 gesetzlichen Krankenkasse betrifft dies 27. Obwohl eine gute Wirtschaftslage vorherrschte, kam es zum Anstieg der Kassenausgaben. Dies bestätigte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Frau Doris Pfeiffer. Sie geht von einer erheblichen Beitragserhöhung auch über 2017 hinaus aus.

     

    Sämtliche gesetzlichen Krankenkassen verlangen Zusatzbeitrag

    Zum ersten Mal erheben alle gesetzlichen Krankenkasse 2017 höhere Beiträge. Obwohl auch die – auf das Bundesland Baden-Württemberg eingeschränkte – Metzinger BKK ihre Beiträge auf 14,6 Prozent erhöht, liegt diese zusammen mit der AOK aus Sachsen-Anhalt unterhalb der 15 Prozent-Grenze. Die elf weiteren Krankenkassen verlangen ab diesem Jahr 16 Prozent und sogar noch mehr. Letztes Jahr waren dies nur acht Kassen.

     

    Teuerste gesetzliche Krankenkasse wird in diesem Jahr die BKK Vital sein. Diese erhöhte die Beiträge auf 16,4 Prozent. Von den großen Krankenkassen erhöhten einzig die auf die Bundesländer Thüringen und Sachsen eingeschränkten AOK Plus die Beiträge.

    Bundesweite Anbieter wie

    • Barmer
    • DAK Gesundheit
    • Techniker Krankenkasse

     

    halten ihre Kosten stabil wie im vergangenen Jahr.

     

    Krankenkassen erhöhen Beiträge – mehrere hundert Euro je Jahr

    Abhängig davon, wo Personen versichert sind, kann es sich bei der Beitragserhöhung um mehrere hundert Euro pro Jahr handeln. Teilweise lassen sich Unterschiede von bis zu 540 Euro nachweisen. Beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro im Jahr 2017 zwischen 5364 bis 5904 Euro an Kassenbeiträgen. Zudem haben die Krankenkassen seit 2015 die Möglichkeit Zusatzbeiträge zu verlangen.

     

    Verbraucherschutz warnt vor zu schnellem Wechsel

    Zwar kann durch einen Krankenkassenwechsel zunächst viel Geld eingespart werden. Trotzdem warnt der Verbraucherschutz davor, die Kasse einzig nach der Beitragshöhe auszuwählen. Begründet wird dieser Hinweis darin, dass bei der Qualität der gewährten zusätzlichen Leistungen sowie den Beratungsleistungen teilweise relativ große Unterschiede gibt.

     

    Daher empfiehlt es sich für jeden Versicherten zu prüfen, ob die Angebote der bisherigen Krankenkasse individuell zu Ihren Bedürfnissen passend ist. Neben Direktleistungen geht es hierbei auch um eine 24 Stunden-Erreichbarkeit der Kasse, entweder online oder per Telefon. Insbesondere ältere Personen legen zumeist großen Wert auf eine individuelle Beratung.

  • Verhütung mit der Spirale – das sind die Vorteile für sie

    Verhütung mit der Spirale – das sind die Vorteile für sie

    Im folgenden erfahren sie die Vor- und Nachteile bei der Verhütung mit der Spirale. Viele Frauen sind sich darüber einig, dass ein verlässliches Verhütungsmittel Gold wert ist. Nicht immer ist immerhin gleich ein Kinderwunsch gegeben. Wer bedenkenlos und geschützt Sex haben möchte, hat viele Möglichkeiten. Vor allem in langjährigen Beziehungen ist das Kondom nicht immer die beliebteste Alternative. Die Pille hingegen, greift in den Hormonhaushalt ein und wird von einigen Frauen nicht gut vertragen. Die Spirale wird entsprechend auch immer beliebter. Doch wo liegen hier eigentlich die Vorteile.

     

    Verhütung mit der Spirale: Das sollten Sie wissen

    Frauen, die sich für das Einsetzen der Spirale entschieden haben, profitieren unter anderem von:

    • einer hohen Verhütungssicherheit
    • der Möglichkeit, im Gegensatz zur Verhütung mit dem Kondom, spontan Sex haben zu können
    • einem aufrechterhaltenen, natürlichen Zyklus
    • einer guten Verträglichkeit.

    Vor allem dann, wenn Frauen bereits ein Kind bekommen haben, greifen sie gern zur Spirale. Das Einsetzen erfolgt beim Frauenarzt und ist weitestgehend unkompliziert. Nur selten treten hier Schmerzen oder Kreislaufprobleme auf. Mit ein wenig Entspannung ist hier -wie so oft- vieles einfacher.

     

    Gibt es auch Nachteile? – Die Spirale ist nicht für jeden geeignet

    Trotz aller Vorteile birgt die Spirale auch Nachteile. So klagen einige Frauen vor allem in den ersten Monaten nach dem Einsetzen über verstärkte Regelschmerzen. Hier sollte ein Arzt überprüfen, ob dies nur an der Umstellung liegt oder daran, dass die Spirale nicht richtig sitzt.

    Zudem ist es wichtig auf den eigenen Körper zu hören und diesen zu beobachten. So könnte es beispielsweise auch sein, dass die Spirale komplett abgestoßen und sogar ausgeschieden wird.

    Am besten ist die Spirale übrigens dann verträglich, wenn die Sexualpartner nicht allzu oft gewechselt werden. Ein allzu abwechslungsreiches Sexleben kann hier zu Entzündungen führen. Genau deshalb ist dieses Verhütungsmittel auch in langjährigen Partnerschaften so beliebt.

     

    Das kostet die Spirale

    Nicht nur bei der Pille, sondern auch bei der Spirale gibt es mehrere Modelle. Die Preise hierfür liegen zwischen 100 und circa 300 Euro. Inbegriffen sind selbstverständlich auch die Beratung und die Untersuchung, sowie das Einsetzen.

    Die Verhütung mit der Spirale wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Dies äußert sich unter anderem darin, dass die erste Kontrolle übernommen wird. Sollten Sie Wert auf weitere Kontrollen legen bzw. sollten diese empfohlen werden, müssen Sie diese selbst tragen. Bei privaten Versicherungen gelten andere Regeln. Hier gilt es, sich individuell zu erkundigen.

     

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  • Forschung von Lipödem: Wenn Fettzellen nicht verschwinden wollen!

    Forschung von Lipödem: Wenn Fettzellen nicht verschwinden wollen!

    Die Forschung von Lipödem ist noch lange nicht abgeschlossen.

    Fettzellen sind unbeliebt, doch ohne sie gäbe es zum Beispiel keine wärmende Schutzschicht für den Körper. Sowohl gesunde als auch kranke Menschen sind auf die Fettablagerungen angewiesen, jedoch verteilen sich diese nicht immer korrekt. Fülligere Typen kennen dieses Problem, doch was wenn Arme und Beine trotz Diät nicht weniger werden? Der Rest des Körpers nimmt ab, nur bestimmte Stellen wollen einfach nicht weggehen. Der Gang zum Arzt bringt ebenfalls keine Abhilfe und in der Gesellschaft wird man als Fastfood-Junkie abgestempelt. Für Betroffene ist es ein qualvoller Lebensabschnitt, da die Bevölkerung die Wahrheit nicht kennt. Dabei hat man bereits Versuche unternommen und ist selbst nicht zufrieden mit sich. Was also stimmt nicht? In den meisten Fällen ist die Krankheit Lipödem dafür verantwortlich. Sie sorgt für die unvorteilhaften, markanten Ablagerungen der Fettzellen und bereitet nicht selten Schmerzen.

    Mehr Forschung von Lipödem nötig

    Die Erfahrungswerte über das Lipödem sind begrenzt. Das ist ein Grund, warum die meisten Doktoren die Krankheit gar nicht erkennen. Einer der Ausnahmen ist allerdings der Chirurg Dr. Falk-Christian Heck, er nimmt seit 15 Jahren Patientinnen auf, die damit zu kämpfen haben. Der Müllheimer betont dabei deutlich, dass ca. acht Prozent der Frauen betroffen sind und das Sport keine Abhilfe schafft. Die Problemzonen (meistens die Arme und die Beine) bleiben bestehen und erfordern andere Maßnahmen.

    Ganz oben steht zunächst die Entstauungstherapie, die aus einer Kompressionsbestrumpfung beziehungsweise aus Lymphdrainagen besteht. Manchen Patienten ist damit so weit geholfen, dass zumindest eine ausreichende Linderung eintritt. Der Nachteil ist allerdings die lebenslange Behandlung dieser Therapie. Sollte diese Form der Behandlung nicht ausreichen, dann kommt nur mehr eine Liposuktion (Fettabsaugung) infrage. Zwar wird die Krankheit dadurch nicht geheilt, doch zumindest tritt ein Stopp ein und die Schmerzen werden bekämpft. Es sind mehrere Eingriffe nötig, die jeweils um die 5000 Euro kosten. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht flächendeckend, es wird von Fall zu Fall entschieden.

     

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