Schlagwort: Versicherung

  • Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Hebammen – mehr als nur Geburtshelferinnen

    Nicht jede Frau kann sich mit dem Gedanken anfreunden, ihr Kind in einer modernen, medizinisch-technisch hoch gerüsteten Klinik zur Welt zu bringen. Immer mehr Frauen wünschen sich eine natürliche Geburt in einer ansprechenden Atmosphäre und wählen deshalb eine Geburt, die nur von einer Hebamme geleitet wird. Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Berufe der Welt, und bis heute sind Hebammen mehr als nur Geburtshelferinnen, sie sind vielmehr Vertrauenspersonen, die Mütter und auch Kinder vor, während und nach der Geburt betreuen.

    Von der Wehfrau zur Hebamme

    Hebammen sind auf Wandmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zu sehen, und auch im Alten Testament wird die Hebamme bereits erwähnt. In der Antike durften nur die Frauen, die selbst nicht mehr im gebärfähigen Alter waren, den Beruf der Hebamme ausüben, denn nur so konnte sichergestellt werden, dass sie jederzeit zur Verfügung standen, um Geburtshilfe zu leisten. Im Mittelalter waren Wehfrauen, wie die Hebammen damals noch hießen, durch einen Eid verpflichtet, das Kind unmittelbar nach der Geburt taufen zu lassen und wenn ein behindertes Kind zur Welt kam, die Mutter bei der Obrigkeit anzuzeigen. Seit 1452 gibt es eine einheitliche Verordnung für Hebammen und seit 1491 müssen Hebammen eine Ausbildung nachweisen können, um selbstständig eine Entbindung durchführen zu dürfen.

    Hebammen in der heutigen Zeit

    Das heutige Berufsbild der Hebamme hat sich im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert. Bis heute beraten und betreuen Hebammen die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und auch die Stillzeit. Frauen, die in einem Geburtshaus oder im eigenen Zuhause entbinden wollen, sollten früh mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen, denn nur wenn die Hebamme die Frau durch die gesamte Schwangerschaft begleitet, dann kennt sie alle wichtigen Parameter und kann später entsprechend sicher die Geburt leiten. Die Hebamme steht ihren Patientinnen in der Klinik Tag und Nacht zur Verfügung, zudem begleitet sie die Frauen im Geburtshaus in einer vertrauensvollen Atmosphäre durch die Geburt. Sie steht der Gebärenden außerdem bei einer ambulanten Geburt in der Klinik zur Seite und sie entbindet auch bei der Patientin zu Hause, wenn diese im Kreise ihrer Familie ihr Kind zur Welt bringen möchte.

    Welchen Hebammenleistungen können Frauen in Anspruch nehmen?

    Jede Frau hat das Recht, die Arbeit einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Unabhängig wie die Frau entbunden hat, kann eine Hebamme bis zu zehn Tage nach der Entbindung ins Haus kommen, und die Besuche bis zur zwölften Woche nach der Geburt werden von den Krankenkassen bezahlt. Bis das Kind acht Wochen alt ist, gibt es zudem den Anspruch auf eine Stillberatung durch die Hebamme und wenn der Hausarzt oder der Kinderarzt der Ansicht sind, dass Mutter und Kind über den gesetzlichen Rahmen hinaus von einer Hebamme betreut werden müssen, dann muss ebenfalls die Krankenkasse zahlen. Zu den Aufgaben einer Hebamme nach der Geburt gehören unter anderem:

    • Die medizinische Versorgung des kindlichen Nabels
    • Ernährungsberatung und Pflegeanleitung
    • Informationen und Anleitungen zum Stillen
    • Untersuchung und Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitten und Dammschnitten
    • Informationen zu allen wichtigen Impfungen
    • Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Kindes
    • Kontrolle der Gebärmutter und Übungen für die Rückbildung

    Die Haftpflichtversicherung für Hebammen

    Eine Hebamme, die freiberuflich arbeitet oder ein Geburtshaus führt, muss haftpflichtversichert sein, denn wenn es zu Komplikationen oder zu schwerwiegenden Problemen während der Geburt kommt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Allerdings sind die Prämien der Haftpflichtversicherung für Hebammen in den letzten Jahren in astronomische Höhen gestiegen. Zahlte eine niedergelassene Hebamme 1981 noch eine Prämie von 30,68 DM, so stieg der Beitrag 2010 auf 3689,- Euro. Seit 2014 zahlt eine freiberuflich arbeitende Hebamme 5302,- Euro für die Haftpflichtversicherung, was das Ende für viele Geburtshäuser war.

    Bild: © Depositphotos.com / lucidwaters

  • 36. SSW – Die 36. Schwangerschaftswoche

    36. SSW – Die 36. Schwangerschaftswoche

    In der 36. SSW wiegt ein Baby etwa 2.750 Gramm und ist zirka 47 Zentimeter lang (Durchschnittswerte). Viele Schwangere, vor allem Erstgebärende, verspüren jetzt schon die ersten Senkwehen. Vermutlich liegt das Baby bereits in der 36. SSW in der richtigen Position und der Bauch der werdenden Mutter beginnt sich langsam abzusenken. Wenn dies aber in der 36. SSW noch nicht der Fall ist, besteht kein Grund zur Sorge. Bei einigen Müttern senken sich die Babys erst unmittelbar vor der Geburt tiefer in das Becken ab (das „Einstellen“) oder drehen sich erst kurz vorher in die richtige Ausgangsposition. Arzt und Hebamme drehen das Baby bei Bedarf. Es ist jedoch auch möglich, ein Kind in Steißlage normal zu gebären.

    Das Alter des Babys

    Zwischen dem Alter eines Babys und der Schwangerschaftswoche gibt es eine Differenz. Eine Schwangerschaft umfasst insgesamt zehn Monate oder 40 Wochen. Zirka zwei Wochen vor der Befruchtung beginnt die Berechnung (erster Tag der letzten Regelblutung). Da sich der Termin des Eisprungs nicht bei jeder Frau rückwirkend genau bestimmen lässt, hat sich diese Art der Berechnung bewährt. Das Kind ist in der 36. SSW deshalb ungefähr 34 Wochen alt.

    Deutliche Bewegungen des Babys

    Das Baby hat in der 36. SSW in der Gebärmutter nicht mehr so viel Platz. Auch das Fruchtwasser wird weniger. Die Folge: Die Mutter nimmt die Bewegungen des Kindes oft anders wahr als vorher. Einzelne Körperteile wie Ellbogen oder Fersen lassen sich in der 36. SSW unter der Bauchhaut manchmal schon ausmachen. Vielen werdenden Eltern bereitet es Freude, nach dem Baby zu fühlen. Sie gönnen sich und dem Kind die gemeinsamen Streicheleinheiten.

    Das „Einstellen“

    In der 36. SSW kann sich ein Baby jederzeit „einstellen“. Die meisten Kinder liegen jetzt mit dem Kopf bereits nach unten. Im günstigsten Fall senkt es sich in der 36. SSW langsam in das Becken der Mutter hinunter, das Köpfchen tritt in das kleine Becken ein. Für eine „normale“ Geburt ist dies sehr wichtig. Unter einer problemlosen Geburt versteht man, wenn sich das Baby mit dem Kopf nach unten (Hinterhauptslage) sowie mit Blick zur Wirbelsäule der Mutter zur Welt kommt. Aus dieser Position heraus kann es sich gut durch das Becken drehen.

    In der 36. SSW die ersten Senkwehen

    Die Gebärmutter hat in der 36. SSW ihre vollständige Größe erreicht. Der obere Rand befindet sich nunmehr auf Höhe des untersten Rippenbogens. Einige Schwangere verspüren in der 36. SSW die ersten Senkwehen, durch die das Baby tiefer in das Becken gedrückt wird. Die Senkwehen gehen häufig mit einem allgemeinen Unwohlsein und einem Ziehen im Rücken einher. Dies ist jedoch von Frau zu Frau verschieden. Die eine bemerkt die Wehen kaum oder gar nicht, die andere empfindet sie als sehr unangenehm und schmerzhaft.

    Hat der Kopf des Kindes in der 36. SSW die richtige Position erreicht, gelangt seine Nabelschnur nicht mehr davor. Die Versorgung mit Sauerstoff ist gesichert. Durch die neue Lage des Babys fällt der werdenden Mutter das Atmen (das Zwerchfell wird entlastet) und Essen in der 36. SSW wieder leichter. Langes Sitzen und Laufen werden dafür häufig schwieriger.

    Babys in Steißlage und Sternengucker

    Kommt ein Baby in der Steißlage, also mit dem Hintern zuerst zur Welt, wird nicht selten ein Kaiserschnitt notwendig. Wie bereits erwähnt, ist es aber auch möglich, dass Babys in Steißlage auf normalem Wege in der 36. SSW geboren werden. Blickt das Kind auf den Bauch der Mutter („Sternengucker“), liegt es mit dem Gesicht nach vorn. Auch hier kann die Geburt problematischer vonstatten gehen, selbst wenn der Kopf nach unten liegt. Aus dieser Lage gelangt das Baby schlechter ins Becken, die Drehung verläuft nicht so perfekt wie aus der Hinterhauptslage. Doch sowohl bei den „Sternenguckern“ als auch bei Kindern in Steißlage versuchen Ärzte und Hebammen oft, diese durch gezielte Griffe in bessere Positionen zu bringen und so die Geburt zu erleichtern.

    36. SSW – Die Angst vor der Geburt

    Alle Schwangeren kennen die Angst vor der Geburt. Diese ist vollkommen normal. Wer gerade das erste Kind bekommt, hat wahrscheinlich Furcht vor der Hilflosigkeit und einem möglichen Kontrollverlust, die mit der Geburt einhergehen. Aber auch vor dem Geburtsschmerz haben viele werdende Mütter in der 36. SSW Angst. Andere fürchten sich vor der Situation ohne Kind im Bauch.

    Doch es gibt diverse Möglichkeiten, mit den Ängsten umzugehen:

    • sich Ängste eingestehen und mit Arzt oder Hebamme darüber sprechen
    • sich über die Vorgänge und den Ablauf der Geburt genau aufklären lassen
    • sich über den eventuellen Einsatz von Schmerzmitteln während der Geburt informieren
    • an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, um Zutrauen zum eigenen Körper zu finden
    • bewusst entspannen, zum Beispiel bei Autogenem Training oder Yoga

    Neben den genannten Punkten ist es für angehende Mütter in der 36. SSW empfehlenswert, sich gedanklich auf das Leben mit dem Baby vorzubereiten: „Wie wird es sich anfühlen, wenn sich das Kind nicht mehr in meinem Bauch befindet und ich es in den Armen halten kann?“ Wer sich rechtzeitig, am besten schon in der 36. SSW, mit der neuen Situation beschäftigt, wird später mit ungewohnten Gedanken und Gefühlen leichter umgehen können.

    Vorbereitungen auf die Geburt treffen

    Um sich noch intensiver mit der bevorstehenden Geburt auseinanderzusetzen, ist es empfehlenswert, sich bereits in der 36. SSW mit den Vorbereitungen für das Wochenbett zu beschäftigen. Das Baby kann sich mit der Geburt noch Zeit lassen, aber auch schon einige Wochen früher auf die Welt kommen. Ist es erst einmal da, wird die frischgebackene Mutter weder Zeit noch Lust haben, im Supermarkt an der Kasse anzustehen oder komplizierte Mahlzeiten zuzubereiten. Es ist daher sinnvoll, sich zunächst mit einem Vorrat an Lebensmitteln einzudecken und Mahlzeiten gegebenenfalls einzufrieren. Dies wird die erste Zeit mit dem Kind für die Mutter beziehungsweise für die Eltern erleichtern.

    Zu einer guten Vorbereitung in der 36. SSW gehört daneben auch das Packen der Kliniktasche. Denn vor der Entbindung kann es unter Umständen sehr hektisch zugehen. Leben weitere Kinder im Haushalt, muss frühzeitig eine Betreuung organisiert werden, die die Kleinen während der Abwesenheit der Mutter oder beider Elternteile beaufsichtigt. Gleiches gilt für Haustiere, die täglich versorgt werden müssen. Vertrauenspersonen können die Eltern, Geschwister, Freunde und Nachbarn sein.

    Wichtige Telefonnummern und Adressen sollten schon in der 36. SSW gut sichtbar an den Kühlschrank oder eine Pinnwand geheftet werden, damit die Betreuer jederzeit darauf zurückgreifen können. Wichtige Papiere, die in der Klinik gebraucht werden, sind die Krankenversicherungskarte, die Geburtsurkunde, der Mutterpass, eine Heiratsurkunde (falls vorhanden) sowie die Vaterschaftsanerkennung (falls die Mutter und der Vater des Kindes nicht verheiratet sind).

    Bild: © Depositphotos.com / Wavebreakmedia

  • Krank im Urlaub? Mit dem Ambulanzflug wieder nach Hause

    Krank im Urlaub? Mit dem Ambulanzflug wieder nach Hause

    Die Ferien sind bekanntlich die schönste Zeit des Jahres, aber auch der schönste Traumurlaub kann sehr schnell zu einem Albtraum werden. Wer in den Ferien krank wird oder einen Unfall hat, der steht vielfach vor einem großen Problem, vor allem dann, wenn das Urlaubsziel ein Land ist, in dem es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gibt. In vielen Teilen der Welt ist die medizinische Infrastruktur kaum oder gar nicht vorhanden, es gibt kaum Krankenhäuser und die wenigen Krankenhäuser stehen in keinem Vergleich zu den hochmodernen Kliniken in Deutschland. Was tun, wenn in den Ferien kompetente ärztliche Versorgung dringend gebraucht wird? In diesen Fällen gibt es nur einen Weg, und zwar einen Ambulanzflug nach Hause.

    Ambulanzflug – Rettung aus der Luft

    Krank im Ausland – das ist nicht nur ärgerlich, es kann auch lebensgefährlich werden, wenn es keine adäquate medizinische Versorgung gibt. Kommt es zum Beispiel in Folge eines Unfalls zu einer Fraktur am Arm oder am Bein, dann wird es kaum ein Problem sein, den Bruch fachgerecht zu versorgen. Was ist aber, wenn es sich um eine komplizierte Fraktur handelt, die im Rahmen einer aufwendigen Operation mit Platten und Schrauben fixiert werden muss? Für diesen Fall gibt es den Ambulanzflug, der Patienten auch aus dem Ausland, wieder sicher nach Hause fliegt. AMBUTRANS aus dem westfälischen Borken fliegt national und auch international Patienten wieder in ihre Heimat und sorgt so für einen sicheren Transport per Flugzeug oder per Hubschrauber für alle, die im Ausland krank werden oder einen Unfall haben.

    Wie funktioniert AMBUTRANS?

    Krank im Ausland und keine moderne medizinische Versorgung in der unmittelbaren Nähe, das ist ein Albtraum für viele, die gerne reisen. Tritt der Notfall ein, dann kann AMBUTRANS 24 Stunden rund um die Uhr kontaktiert werden. Unbürokratisch und vor allen Dingen immer sehr schnell wird der Rücktransport des Patienten geplant, damit er die bestmögliche ärztliche Versorgung bekommt. Vor Ort sprechen die Mitarbeiter von AMBUTRANS mit den Ärzten, sie kümmern sich um den Transport bis zum Flughafen und verfügen an Bord des Flugzeugs über eine moderne intensivmedizinische Versorgung. Aber AMBUTRANS bietet noch mehr, denn AMBUTRANS kümmert sich auf Wunsch auch um die notwendigen Kontakte mit Versicherungen und sorgen so dafür, dass sich der Patient um nichts mehr Sorgen machen muss. Mit dem Ambulanzflug geht es dann nach Hause und ins Krankenhaus, wo die weitere Versorgung stattfindet.

    Eine umfassende Hilfe

    AMBUTRANS ist aber nicht nur im Ausland eine große Hilfe, auch wenn es um Inland zu einem Unfall oder zu einer akuten Erkrankung kommt, dann ist der 24 Stunden Notdienst im Einsatz. Nicht immer ist eine Spezialklinik in der Nähe, wenn beispielsweise ein Kind Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblickt, oder wenn es zu Schwierigkeiten bei der Geburt kommt. AMBUTRANS fliegt Patienten entweder mit dem Flugzeug oder mit dem Hubschrauber in die Klinik, die für solche Fälle bestens ausgestattet ist. So geht keine wertvolle Zeit verloren. Jeder Transport wird von einem Arzt oder einem ausgebildeten Rettungsassistenten begleitet, das gilt auch für den Transport mit einem der Krankenwagen von AMBUTRANS, der intensivmedizinisch ausgestattet ist. So wird jeder Patient, der krank im Ausland oder im Inland Hilfe braucht, immer perfekt betreut.

    Ambulanzflug – Welche Kosten können entstehen?

    Wie hoch die Kosten für einen Ambulanzflug sind, das ist immer von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wie wird der Patient transportiert und wie lange dauert der Transport? Welche Art von medizinischen Maßnahmen sind an Bord des Flugzeugs oder des Helikopters erforderlich, muss der Patient eventuell beatmet werden oder braucht er bestimmte Medikamente? Alle diese Faktoren sind für die Kosten relevant.

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  • Zähneknirschen schlecht für die Zahngesundheit

    Zähneknirschen schlecht für die Zahngesundheit

    Das Zähneknirschen wird fachlich als Bruxismus bezeichnet. Die Ursachen dafür sind Stress, nicht korrekt eingesetzte Zahn-Implantate und Bissfehlstellungen. Als Konsequenz können Zahnschäden drohen und im schlimmsten Fall müssen die Zähne komplett erneuert werden. Nach Studien wirkt sich das feste Zubeißen der Zähne positiv auf Stress aus. Wer Stress ausgesetzt ist, der nutzt das Zähneknirschen zur Entlastung und dient dem Stressabbau. Die Zahnsubstanz wird bei dauerhaften Zähneknirschen mit der Zeit abgebaut.

    Der Bruxismus äußert sich mit einem Kraftaufwand von 800 Newton auf die Zähne und sind umgerechnet etwa 100 Kilogramm. Sollte die Belastung länger anhalten, so kommt es zu einer Aufweichung des Zahnschmelz und zur Sichtbarkeit des Zahnbeins (Dentin). Das Dentin ist ein Knochengewebe, welches quasi das Gerüst des Zahns bildet. Gegenüber Wärme und Kälte reagieren die betroffenen Zähne auf Grund des Verlust ihres Reliefs mit einer hohen Empfindlichkeit.

    Die Zahnärzte verordnen Bruxismus-Patienten oft eine Kieferschiene. Die Schiene wird in der Nacht getragen und dient dem Schutz der Kauflächen vor Abnutzung. So genannte Okklusionsschienen halten den Oberkiefer und Unterkiefer auf Abstand. Die Muskelspannung und Belastung der Kiefergelenke vermindert sich durch die sehr teuren Okklusionsschienen. Neben Kieferschienen ist eine Physiotherapie bei der Behandlung von Zähneknirschen sinnvoll. Im Rahmen einer Physiotherapie werden spezielle Lockerungsübungen, Dehnübungen und Spezialmassagen durchgeführt. Die Übungen können die Patienten zuhause durchführen und lernen dabei die aktive Muskelentspannung kennen.

    Sollte das Zähneknirschen zu einer vollständigen Zerstörung der Zahnsubstanz geführt haben, ist eine Restauration die Folge. Die Kosten der Restauration können sich je nach Schadensgrad auf mehrere 10.000 Euro belaufen. Die Krankenkassen und die Zahnzusatzversicherungen übernehmen nur einen Teil der Kosten. Der Patient trägt einen Eigenanteil. Nach einer erfolgreichen Restauration fühlen sich Betroffene wohler und haben jahrelang Ruhe.

    Gegen das Zähneknirschen helfen Alternativen, wie das Autogene Training, wo Körper und Geist begleitet von Musik oder einer Stimme vom Band entspannt werden. Die Entspannung hilft beim Stressabbau und verhindert es mit den Zähnen zu knirschen. Die Zahnpflege spielt eine elementare Rolle für die allgemeine Zahngesundheit, weshalb die Zähne mindestens zwei Minuten lang nach jeder großen Mahlzeit geputzt werden sollten. Eine jährliche Zahnreinigung, die zwischen 30 und 50 Euro kostet, unterstützt zusätzlich die Zahngesundheit. Der regelmäßige Zahnarztbesuch sorgt für dauerhaft gesunde Zähne.

    Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist heute unabdingbar, weil die Krankenkassen nur noch die Kosten für die Regelversorgung übernehmen. In der Kostenübernahme sind zum Beispiel Zahnkronen aus Keramik nicht mehr enthalten. Die jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind je nach Versicherungsgesellschaft und den gebotenen Leistungen unterschiedlich. Jeder, der an Zähneknirschen leidet, sollte vorsorglich eine derartige Zusatzversicherung für seine Zähne abschließen, damit im schlimmsten Fall bei einer Wiederherstellung der kaputten Zähne keine allzu hohen Kosten drohen. Der Eigenanteil an den Gesamtkosten einer Zahnbehandlung beläuft sich auf 10 bis 20 Prozent und muss an die Zahnzusatzversicherung gezahlt werden, wobei auch eine Ratenzahlung möglich ist.

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  • „Die große Koalition hat sich verkämpft“

    Bundeswahlbeauftragter im TK-Verwaltungsrat

    Darmstadt (ots) – Engagiert bis zum letzten Tag: Gerald Weiß ist noch bis Ende des Monats Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen. Das Ringen um mehr Demokratie bei den Sozialversicherungsträgern hat Weiß zum Thema seiner Amtszeit gemacht. Und er wusste die Techniker Krankenkasse (TK) dabei an seiner Seite. Das Engagement der TK lobt Weiß als vorbildlich. Heute hat er sich in Darmstadt beim Verwaltungsrat der Kasse bedankt und die TK als „Speerspitze des Systems“ bezeichnet. 

    Kritisch sieht Weiß die verpasste Reform der nächsten Sozialwahlen: „Die große Koalition hat sich verkämpft und gegenseitig blockiert – mit dem Effekt, dass sie einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrages bisher nicht umgesetzt hat.“ Union und SPD hatten vereinbart, die Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren. Eine Online-Stimmabgabe sollte bei den nächsten Wahlen im Frühjahr 2017 realisiert sein. Gleichzeitig sollte die sogenannte Friedenswahl – die bei einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne eigentliche Wahlhandlung – künftig erschwert werden. 

    Weiß erwartet eine entsprechende Reform erst am Ende dieser Legislaturperiode. „Eine Neuregelung wirkt sich dann aber erst auf die übernächsten Wahlen im Jahr 2023 aus.“ Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. 

    Zuletzt fanden die Sozialwahlen im Jahr 2011 statt. Bei der TK gaben 1,8 Millionen Mitglieder ihre Stimme ab. Damit beteiligten sich über 500.000 Wahlberechtigte mehr an der Abstimmung als im Jahr 2005. Die Wahlbeteiligung lag bei der TK bei rund 33 Prozent. 

    Gerald Weiß ist seit dem 1. Oktober 2009 der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. 

    Hinweis für die Redaktionen: 

    Honorarfreie Pressefotos (Suchbegriff für die Bildersuche: Sozialwahl) stehen unter www.presse.tk.de im Bereich Illustrationen zur Verfügung. 

     

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Für Rückfragen: Teresa Urban Tel. 040-69 09 21 21 E-Mail: teresa.urban@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3131570
  • Pflegende Angehörige besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert

    TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform

    Hamburg (ots) – Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. „Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten“, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus.“ 

    In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben. 

    „Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben“, so Baas. „Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat.“ 

    Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: „Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung.“ Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. „Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis.“ 

    Über den zweiten Teil der Pflegereform beraten heute parallel Bundestag und Bundesrat. 

    Hinweis zur TK-Pflegestudie: 

    Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juli und August des Vorjahres insgesamt 1.007 pflegende Angehörige in persönlichen Interviews befragt. Die Studie „Pflegen: Belastung und sozialer Zusammenhalt. Eine Befragung zur Situation von pflegenden Angehörigen“ ist in der Reihe WINEG Wissen erschienen. Sie steht unter www.tk.de (Webcode 700088) zum Download zur Verfügung. Hier finden sich auch weitere Infos zur Versorgung Älterer und zur Pflegereform, Infografiken sowie honorarfreie Pressefotos. 

     

    Pressekontakt: TK-Pressestelle Teresa Urban Tel. 040 – 69 09 21 21 E-Mail: teresa.urban@tk.de www.newsroom.tk.de www.twitter.com/TK_Presse

    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/6910/3131306